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1 S T A D T B A D K I S S I N G E N B E R I C H T ü b e r d i e 1.S i t z u n g d e s Ausschusses für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten am Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung der Ausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Finanzausschusses fest. Gegen die vorgeschlagene Tagesordnung bestanden keinerlei Einwände. 1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom (53. Sitzung) Der Vorsitzende ließ über die Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift des Ausschusses für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten vom 01. April 2014 abstimmen.

2 Die Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift des Ausschusses für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten vom 21. Januar 2014 wurde erteilt. 2. Finanzangelegenheiten 2.4. Vereinsförderung 2014 / Grund- und Jugendförderung - Beschlussfassung Im städt. Haushalt 2014 sind im Ergebnishaushalt für die Grund- und Jugendförderung Mittel i.h.v ,00 vorgesehen. Der Vereinsbeirat der hat in seiner Sitzung am einstimmig folgende Mittelverteilung der Grund- und Jugendförderung dem Finanz- und Verwaltungsausschuss zum Beschluss empfohlen: Dies bedeutet eine Anpassung der Fördersätze im Bereich Jugendförderung von 2,50 auf 3,90. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschloss, die Mittelvergabe für die Grund- und Jugendförderung 2014 gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Vereinsbeirates vom vorzunehmen.

3 2.1. Kindergarten "St. Laurentius" Reiterswiesen Fortschreibung der Maßnahme auf Basis der Kostenberechnung des Architekten - Information Der Kindergarten St. Laurentius in Reiterswiesen wird momentan generalsaniert und um eine Kinderkrippe erweitert. Es werden 12 Krippenplätze geschaffen. Am wurde die Maßnahme bereits im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgestellt. Am wurde über die Finanzierung beraten und am die Finanzierung auf Basis der ursprünglichen Kosten von sichergestellt. Bisherige Kostenschätzungen des Architekten beruhen auf einer energetischen Sanierung des Gebäudes (ohne Verwaltungskomplex) und belaufen sich auf Der Umbau zur Krippe war in diesen Kosten nicht enthalten. Mit Schreiben vom hatte der Träger des Kindergartens einen zusätzlichen Antrag auf Anerkennung von bedarfsnotwendigen Krippenplätzen gestellt. Diese wurden in der Sitzung des Finanzausschusses vom anerkannt. Im Rahmen einer Vor-Ort-Besprechung am wurde im Pfarrheim Reiterswiesen eine ergänzte Planung durch den Architekten vorgestellt. Diesem Plan lag eine Kostenschätzung von zugrunde. Davon entfielen Kosten von auf die Krippe und auf den Kindergarten. Die Finanzierung wurde in der Sitzung des Stadtrates am beschlossen. Mit Datum vom wurde der Antrag auf Förderung bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Mit Bescheid vom wurden für diese Maßnahme Fördermittel in Höhe von für den Krippenbereich bewilligt und für den Kindergartenbereich in Aussicht gestellt. Mit Datum vom haben die Fachplaner Mehrkosten angemeldet. Aufgrund der Ausschreibungen zum oben genannten Projekt sind Kostensteigerungen eingetreten. Die Kostensteigerungen sind auch bei plankonformer Ausführung unvermeidbar und die Planabweichungen werden durch notwendige zusätzliche Maßnahmen verursacht. Der Architekt führt aus, dass die Kostensteigerungen auf zusätzliche erforderliche Ausbauten und Umbauarbeiten aufgrund der Statik bei den Ständerwänden und des Außenmauerwerkes beruhen. Die Kostensteigerungen in den technischen Anlagen beruhen nach Auskunft des Fachplaners auf Materialpreiserhöhungen und notwendige zusätzliche Leistungen im Sanitärbereich. Die Kostenentwicklung dieser Maßnahme stellt sich wie folgt dar: Kostengruppe Plan Plan Differenz

4 Grundstück Herrichten Bauwerk Baukonstruktion Bauwerk techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung u. Kunstwerke Baunebenkosten Gesamt Die Kostenaufteilung stellt sich wie folgt dar: Stand Stand Differenz Gesamtkosten Förderung Anteil Kommune Anteil Träger Mit Schreiben vom hat die Regierung von Unterfranken die Förderung der Mehrkosten abgelehnt. Daraufhin wurde der Träger der Maßnahme und der Planer umgehend informiert und gebeten Einsparungsmöglichkeiten zu liefern. Nach ersten Angaben des Architekten können etwa eingespart werden. Die Verwaltung wird diesbezüglich prüfen, bei welchen Gewerken die Einsparungen vorgenommen werden sollen und den Finanz- und Verwaltungsausschuss hierüber zeitnah informieren Kliegl-Kindergarten Fortschreibung der Maßnahme nach Bescheiderteilung durch die Regierung von Unterfranken - Information Der Kliegl-Kindergarten in der Maxstraße in Bad Kissingen soll umgebaut und mit einer Kinderkrippe erweitert werden. Im Zuge dieser Maßnahme wird das Gebäude mit einem neuen Treppenhaus als zweiten Fluchtweg erweitert. Mit Schreiben vom beantragte der Träger des Kliegl-Kindergartens die Anerkennung von 15 Krippenplätzen. In der Sitzung vom wurden diese als bedarfsnotwendig anerkannt. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden zu diesem Zeitpunkt mit veranschlagt. Davon entfallen auf die Errichtung der Kinderkrippe und auf den Umbau im Obergeschoss.

5 Hierfür wurden mit Datum vom Anträge auf Förderung bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Zwischenzeitlich wurde als Unterhaltsmaßnahme im Dachgeschoss des Gebäudes eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. In der Sitzung vom und wurden dafür von der Stadt ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von ,70 bewilligt. Mit Bescheid vom hat die Regierung für die Errichtung der Kinderkrippe Fördermittel in Höhe von in Aussicht gestellt. Für den Umbau des Kindergartens (Brandschutzmaßnahmen) wurde eine Förderung zunächst abgelehnt, da die förderfähigen Gesamtkosten nicht die Bagatellgrenze erreichten. Die vorgelegten Kosten und der Erläuterungsbericht führten nach baufachlicher Sicht der Regierung von Unterfranken nicht zu einem dem baulichen Brandschutz geschuldeten Investitionsaufwand. Vielmehr handelte es sich nach deren Sicht um Bauunterhalt. Dieser wäre nicht förderfähig. In Absprache mit dem Träger der Baumaßnahme wurden weitere Argumente gesammelt, die eine Neubewertung der Brandschutzmaßnahmen und damit eine Förderung ermöglichen sollten. Dazu wurden das Brandschutzkonzept, eine neue Kostenaufstellung und ergänzende Baubeschreibungen beigefügt. Mit Bescheid vom können Fördermittel für den Brandschutz in Höhe von in Aussicht gestellt werden. Diese werden aber nur bewilligt, wenn der erforderliche Nachweis der Notwendigkeit der Brandschutzmaßnahmen vorgelegt wird. Die fortgeschriebenen Gesamtkosten belaufen zwischenzeitlich sich auf , wofür nach Bescheid vom an Fördermittel in Aussicht gestellt wurden. Dementsprechend würde der Anteil des Bauträgers bei und der Anteil der bei liegen. Der ursprüngliche im Rahmen der Haushaltsberatung 2014 zugrundegelegte Anteil der Stadt lag bei Kindergarten "St. Elisabeth" Garitz Fortschreibung der Maßnahme im Rahmen des Förderantrages - Information Der Kindergarten St. Elisabeth in Garitz soll energetisch saniert werden. Der Träger des Kindergartens hat am die geplante Maßnahme vorgestellt. Dazu wurde das Protokoll des Bau- und Kunstreferates der Diözese Würzburg vom vorgelegt. Bei einem Vor-Ort-Termin am im Kindergarten wurde die Dringlichkeit der Maßnahme durch die Besichtigung der Mängel ersichtlich. (hohe Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung)

6 Aufgrund von Auflagen des staatlichen Gesundheitsamtes Bad Kissingen musste die Küche bereits erneuert werden. Folgende Arbeiten sind notwendig: - Anpassung der Fluchttüren an die brandschutzrechtlichen Anforderungen - Außenentwässerung im Bereich des Daches und der Böden überarbeiten - Verglasung der Fenster erneuern, um die Energiebilanz zu senken - Wärmedämmverbundsystem und Verschattung des Gebäudes - Erneuerung der Lichtkuppeln - Flachdachkonstruktion erneuern einschließlich Attikaerhöhung, Abdichtungen, Entwässerung und Anschlüsse - Erneuerung der Elektrotechnik - Heizungserneuerung zur Einhaltung der Anforderungen an die ENEV Am erfolgte die Vorstellung der Maßnahme bei der Regierung von Unterfranken, eine Förderung erschien grundsätzlich möglich. Weitere Absprachen zwischen dem Träger der Baumaßnahme, den Fachplanern und der am Dem Jugendamt im Landkreis Bad Kissingen wurde am die Maßnahme vorgestellt. Eine Stellungnahme wird diesbezüglich als unproblematisch angesehen, da an der Raumstruktur keine Veränderungen vorgenommen werden sollen. Weitere Kostenberechnungen wurden vorgelegt, sowie die Überlegung zur Errichtung einer Krippe mit dazugehörigen Kostenangaben. Die Errichtung der Kinderkrippe wurde nicht befürwortet, da der Bedarf von Seiten der Kirchengemeinde langfristig nicht als gegeben angesehen wurde. Am erfolgte eine Besprechung zur Finanzierung der Maßnahme mit der Stadt Bad Kissingen. Der Träger der Baumaßnahme konnte bislang keine Finanzierungszusage erteilen. Diese Maßnahme steht in Verbindung mit der Sanierung des Pfarrzentrums, welches unmittelbar an die Kindereinrichtung angrenzt. Nach den bisherigen Planungen konnte die Einhaltung der geforderten Werte der Energiesparverordnung (ENEV) nicht sichergestellt werden. Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken am muss die Planung den für den betreffenden Bereich geltenden technischen Vorschriften und Richtlinien entsprechend. Die Prüfung der Planungsunterlagen erstreckt sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung und Ausführung sowie die Angemessenheit der Kosten. In Anbetracht der finanziellen Leistungsfähigkeit des Trägers und der müssen Einsparungen vorgenommen und die Einhaltung der ENEV sichergestellt werden, damit die höchstmögliche Förderung in Anspruch genommen werden kann. Kosten der Maßnahme: Baukosten

7 Förderung: (höchstmögliche Förderung) Anteil Stadt: Anteil Träger:

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