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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5289 Stickstoffüberschüsse in landwirtschaftlichen Böden Vollzug und Regelungslücken der Düngeverordnung Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatinihrerNachhaltigkeitsstrategiedasZielformuliert, imjahr2010diestickstoffüberschüsseimdreijahresdurchschnittauf80kilogrammstickstoffprohektarzusenken.lautindikatorenbericht2010zurnachhaltigenentwicklungwarindeutschlandimjahr2008bundesweitjedochnoch einwertvonca.103kilogrammstickstoffprohektarzuverzeichnen.neuere Datenliegenbishernichtvor.DieindenletztenfünfJahrendavorerreichten RatenbeiderVerminderungderStickstoffüberschüssevonca.1Prozentjährlich,machendeutlich,dassesunrealistischist,dassdasfür2010gesteckteZiel erreichtwordenist.dafürhättelautstatistischembundesamtderrückgangder Stickstoffüberschüssevon2008biszumZieljahr2010durchschnittlich9Prozentjährlichbetragenmüssen.UnterBerücksichtigungdererheblichenAbweichungzwischenAnspruchundWirklichkeitistnunmehreinStrategiewechsel erforderlich,derestatsächlichermöglicht,diestickstoffüberschüsseinlandwirtschaftlichgenutztenbödenaufeinökologischundökonomischvertretbares Maß zu senken. EinBlickaufdieregionaleVerteilungderStickstoffüberschüsseinDeutschland machtdeutlich,dasseserheblicheregionaleschwerpunktegibt.soliegendie StickstoffüberschüsseineinzelnenRegionenüber200KilogrammjeHektarund Jahr.DieRegionenmitbesondershohenStickstoffüberschüssensindvorallem innordwestdeutschlandundzumteilimsüdlichenbayernzufinden.besondersauffälligsindhierdieschwerpunktedertierhaltung.demgegenübersind diestickstoffüberschüsseindenregionen,indenenvorallemackerbaubzw. nur in angemessenem Umfang Tierhaltung betrieben wird, eher unauffällig. NachdenvorliegendenFlächenauswertungenmussmandavonausgehen,dass dievonderdüngeverordnungvorgegebenenstickstoffüberschüsse (60kgjeha undjahr) eindirektervergleichistaufgrundderunterschiedlichenbilanzierungsmethodennichtmöglich indiesenregionenvonsehrvielenbetrieben überschrittenwerdenunddieausbringungvongülleundanderenwirtschaftsdüngernoffenbarregelmäßignichtmitdemgebotderbedarfsorientiertendüngung,dendiedüngeverordnungformuliert,ineinklangstehen.vielmehrdient DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 8. April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieausbringungvongülleundanderenwirtschaftsdüngerndortoffenbarnach wie vor in erster Linie der Entsorgung. DieswirftdieFrageauf,obundinwelchemMaßedieRegelungenderDüngeverordnungbeiderBeschränkungvonStickstoffüberschüssengreifen,undob die darin formulierten Vorgaben ausreichend sind. Nachhaltigkeitsberichterstattung 1.Wiehochlagen2009und2010dieStickstoffüberschüssegemäßNachhaltigkeitsberichterstattungimBundesdurchschnittundindeneinzelnenRegionen,undwelcheEntwicklungistdabeijeweilsgegenüberdenvorherfestgestellten Stickstoffüberschüssen festzustellen? AlsGrundlagefürdieBerechnungdesIndikators Stickstoffüberschuss dernationalennachhaltigkeitsstrategiewerdendatenderamtlichenstatistikverwendet.diesedatenliegeninderregelerstmehralseinjahrnachablaufdesberichtskalenderjahresinvollständigerformvor.ausdiesemgrundesindauch diezahlenfür2009und2010nochnichtindienachhaltigkeitsberichterstattung eingeflossen.dabeikannnichtnacheinzelnenregionenunterschiedenwerden, weilz.b.regionalisiertedatenzummineraldüngereinsatzsowiezurverbringungvonwirtschaftsdüngerfehlen.diedatenwerdenimindikatorenbericht NachhaltigeEntwicklunginDeutschland zuletztvomjuli2010 regelmäßig veröffentlicht. 2.SoferndieseDatennochnichtvorliegen,wannistdamitzurechnen,dass diese Daten vorliegen und veröffentlicht werden? DieDatenzurErmittlungderZeitreihefürdenStickstoffindikator1990bis2008 sindimstatistischenmonatsberichtdesbundesministeriumsfürernährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutz Nummer04/2010 onlineveröffentlichtworden ( erfolgen jährlich. DieBundesregierungwirddenWertdesnationalenStickstoffindikatorsfür2009 voraussichtlich im April 2011 veröffentlichen. 3.WoundwieoftwerdendieregionalenDatenüberdieStickstoffüberschüsse, fürdiederindikatorenberichtdesstatistischenbundesamteszurnachhaltigenentwicklungindeutschlanddenbundesweitendurchschnittangibt, veröffentlicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4.WelcherAnteilderStickstoffüberschüssegemäßNachhaltigkeitsberichterstattungwirdindieAtmosphäre (alslachgas,alsammoniakundalselementarerstickstoff)undwelcherindasgrundwasserbzw.diegewässer ausgetragen? EinesolcheDifferenzierungistausdenDaten,diezurBerechnungdesStickstoffindikators führen, nicht ableitbar.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheBilanzierungsmethodikliegtdenStickstoffüberschüssengemäß NachhaltigkeitsberichterstattungundwelcheBilanzierungsmethodikliegt den Stickstoffüberschüssen gemäß Düngeverordnung zugrunde? FürdieNachhaltigkeitsberichterstattungnenntderStickstoffindikatordieSalden dergesamtbilanzfürdeutschlandindereinheitkilogrammjehektarlandwirtschaftlichgenutzterflächeundjahr.diesesaldenergebensichalsdifferenzaus StickstoffzufuhrundStickstoffabfuhr.AlsZufuhrenwerdenDüngemittel,atmosphärischeDeposition,biologischeStickstofffixierung,Saat-undPflanzgutsowie FuttermittelausderinländischenErzeugungundausImportenberücksichtigt. AlsAbfuhrgehendieMengenderpflanzlichenundtierischenMarktproduktein die Rechnung ein. DiesoerhaltenenSaldendürfennichtpauschalmitVerlustenindieUmwelt gleichgesetztwerden,dajenachstandortverhältnisseneinegewissestickstoffmenge für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit notwendig ist. NachderDüngeverordnungmussderLandwirtjährlicheinenNährstoffvergleichfürdasabgelaufeneDüngejahralsFlächenbilanzoderalsaggregierte SchlagbilanzaufderGrundlagefürjedenSchlagoderjedeBewirtschaftungseinheitfürStickstoffundPhosphorerstellen.DerjährlicheNährstoffvergleich istzueinemmehrjährigenvergleichzusammenzufassen.dieberücksichtigung tierischerwirtschaftsdüngererfolgtanhanddestabellenwerksimanhangder Düngeverordnung. Düngeverordnung 6.WiebewertetdieBundesregierungdieForderung,dieBilanzierungsmethodikderDüngeverordnungausGründenderTransparenzandiederNachhaltigkeitsberichterstattung anzugleichen? DerinderDüngeverordnungvorgeschriebeneNährstoffvergleich (Nährstoffbilanz)hatdieEinhaltungguterfachlicherPraxisderDüngungzumZielundsoll insbesondereeinebedarfsgerechtenährstoffzufuhrsicherstellen.hierfürist eineeinzelbetrieblicheflächenbezogenebetrachtungbeimnährstoffvergleich erforderlich. DieBilanzierungsmethodikderNachhaltigkeitsberichterstattungwärehingegen zu diesem Zweck nicht geeignet. DieBundesregierungwirdeineumfassendeEvaluierungderDüngeverordnung durchführen. 7.WiehochliegengemäßdenaktuellenDatendieStickstoffüberschüssegemäßDüngeverordnungimBundesdurchschnittundindeneinzelnenRegionen,undwelcheEntwicklungistdabeijeweilsgegenüberdenvorherigen Stickstoffüberschüssen festzustellen? DieDüngeverordnunggibtim 6Absatz2vor,welcheNährstoffüberschüsse aufbetrieblicherebeneimrahmendergutenfachlichenpraxistolerierbarsind. Diese werden als dreijähriger Durchschnitt ermittelt. EineAuswertungderbetrieblichenNährstoffvergleicheistinderDüngeverordnungnichtvorgesehen,einebundesweiteAuswertungliegtdaherderBundesregierung nicht vor.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WoundwieoftwerdendieDatenüberdiebundesweitenunddieregionalen Stickstoffüberschüsse gemäß Düngeverordnung veröffentlicht? Siehe Antwort zu Frage 7. 9.Wäre,undwennja,wiewäreesausSichtderBundesregierungsinnvoll, diebegrenzungderstickstoffüberschüsseinderdüngeverordnungnach Standortverhältnissen (z.b.bodenart)zudifferenzieren,undwiebegründet sie ihre Haltung? AusfachlicherSichtisteineDifferenzierungvonetwaigenBilanzüberschüssen nachstandortverhältnissen,wiederbodenart,nichtzielführend.dernährstoffbedarfderpflanzenistnichtunmittelbarabhängigvonderbodenart.errichtet sichnachdemzuerwartendenertragsniveauunddemdarausabgeleitetennährstoffbedarf der jeweiligen Kulturpflanze. Maßnahmen gegen Stickstoffüberschüsse 10.WelcheAnsätzeverfolgtdieBundesregierung,umdasinderNachhaltigkeitsstrategieformulierteZielzurSenkungderStickstoffüberschüsseauf 80KilogrammStickstoffproHektarzuerreichen,undwelchenZeithorizont sieht die Bundesregierung dafür als realistisch an? DieBundesregierunghatmitder2007inKraftgetretenenÄnderungderDüngeverordnungdenGrundsteinfürdieAbsenkungdereinzelbetrieblichenStickstoffüberschüssegesetzt.DanachdarfderNährstoffüberschussaufdieserEbeneab denjahren2009,2010,2011nichthöherals60kgstickstoffjehektarundjahr sein.esistzuerwarten,dasssichdiesemaßnahmeindennächstenjahrenauch auf den Wert des nationalen Stickstoffindikators auswirken wird. 11.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderTatsache, dasssichdieregistriertenstickstoffüberschüsseindeutschlandsehrstark in den Tierhaltungsregionen konzentrieren? DieDüngungnachguterfachlicherPraxishatdenAusgleichvonzugeführten undentzogenennährstoffenzumziel.dazuistvorjederdüngungderdüngebedarf zu ermitteln. Dieser begrenzt die zulässige Nährstoffzufuhr. SoweitmehrWirtschaftsdüngeranfällt,alsdemDüngebedarfentspricht,istdie übersteigendemengeanderweitigzuverwerten.hierzuexistiereninvielengebieten sogenannte Güllebörsen. 12.WievieleBetriebehabendiezuständigenBehördenindenletztenJahren imhinblickaufüberschreitungendervorgegebenenstickstoffüberschüssekontrolliert,undinwievielenbetriebenhabendiezuständigenbehördendabeiindenletztenjahrenüberschreitungendervorgegebenen Stickstoffüberschüssefestgestellt (bitteaufgeschlüsseltnachländernund nach Betriebsform)? DieKontrollederEinhaltungderBestimmungenderDüngeverordnungerfolgt indeutschlandunteranderemimrahmendersogenanntencrosscompliance- Verpflichtungen.ImRahmenderCrossCompliance-KontrollenwerdenfestgelegteAnforderungenausderNitrat-Richtlinie91/676/EWGberücksichtigt,die indeutschlanddurchdiedüngeverordnungumgesetztist.dazuzählenunter anderemüberschreitungenderzulässigenstickstoffausbringungsmengen.im

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5457 Jahr2009wurdeninDeutschlandbeiCrossCompliance4553Betriebeaufdie EinhaltungderNitratrichtliniekontrolliert.Dabeiwurdenbei453Betrieben VerstößegegendieCrossCompliance-Anforderungenfestgestellt,diezuSanktionengeführthaben.DieAufteilungderkontrolliertenBetriebenachBundesländernsowiedieHöhederSanktion (prozentualekürzungderbetriebsprämie) istnachfolgendintabellenformdargestellt.eineauswertungderverstößenach Betriebsformistnichtmöglich,daeineentsprechenddifferenzierteErfassung nichterfolgt.dieanzahlderkontrolliertenbetriebesowiederumfangderfestgestelltenverstößeindenjahrenvor2009bewegensichaufvergleichbarem Niveau. Kontrollierte Betriebe Bagatellverstöße 0-Prozent- Sanktion Kleine Verstöße 1-Prozent- Sanktion Mittlere Verstöße 3-Prozent- Sanktion Schwere Verstöße 5-Prozent- Sanktion DE BW BY BB/B HE MV NI/HB NRW RP SL SN ST SH/HH TH WerdendieErgebnissedesVollzugsderDüngeverordnungveröffentlicht (z.b.ineinembericht,wieihndasbundesamtfürverbraucherschutzund LebensmittelsicherheitfürdieKontrolledesPflanzenschutzrechtspubliziert), und wenn ja, wie oft, und wenn nein, ist dies geplant? EineVeröffentlichungderErgebnissedesVollzugsderDüngeverordnungistim Düngerechtnichtvorgesehen.DieEinführungneuerBerichtspflichtenwird fachlichnichtfürerforderlichgehaltenundistzudemausgründeneinerschlanken Verwaltung nicht vorgesehen. 14.WelchenGradanVerbindlichkeithabendiein 6Absatz2derDüngeverordnungformuliertenObergrenzenfürStickstoffüberschüssefürdie Agrarbetriebe? Aufgrund 13desDüngegesetzeskanndiezuständigeBehördebeiÜberschreitungdesNährstoffüberschussesAnordnungenerlassen,durchdiedieEinhaltung dergutenfachlichenpraxissichergestelltwird.verstößegegenderartigeanordnungen sind Bußgeld bewehrt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.WelcheSanktionensiehtdieDüngeverordnungfürdasÜberschreitender vorgegebenenstickstoffüberschüssevor,undwiewerdendieseumgesetzt? WerkeinenNährstoffvergleichvorlegt,seineAufzeichnungennicht,nichtrichtig,nichtrechtzeitigodernichtvollständigmachtunddieAufzeichnungennicht mindestens sieben Jahre aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage WieoftwurdendieseSanktionenfürdasÜberschreitendervorgegebenen Stickstoffüberschüsseverhängt (bitteaufgeschlüsseltnachländernund Jahren)? DerBundesregierungliegenkeineAngabenderLänderüberverhängteBußgeldervor.ZusätzlichzudennachdemFachrecht (Düngeverordnung)vorgesehenenSanktionenerfolgenentsprechenddesCrossComplianceAnsatzesKürzungen der Betriebsprämie (siehe Antwort zu Frage 12). 17.ReichendieinderDüngeverordnungvorgesehenenSanktionenfürdas ÜberschreitendervorgegebenenStickstoffüberschüsseausSichtderBundesregierung aus, und wenn nein, wie sollten sie verändert werden? Ja. Siehe auch die Antwort zu den Fragen 14 bis WelcheMöglichkeitenhabendieBehörden,imFalledesÜberschreitens desnitratschwellenwertesgemäßgrundwasserverordnungaufdiedüngepraxisderagrarbetriebeimentsprechendeneinzugsgebieteinflusszu nehmen? AusderÜberschreitungdesNitratschwellenwertesaneinzelnenMessstellenergebensichnochkeineHandlungsverpflichtungenfürdieBehörden.Diesebestehenerst,wenndiezuständigeBehördeeinensignifikantundanhaltendsteigendenTrendermittelthatoderderGrundwasserkörperinsgesamtaufgrundseiner NitratbelastungenindenschlechtenchemischenGrundwasserzustandeingestuft wird.dieeinzelheitenzurtrendermittlungundzurumkehrvonbelastungstrendssindin 10derGrundwasserverordnunggeregelt.Danachsinddie zuständigenbehördenverpflichtet,geeignetemaßnahmenzurtrendumkehrzu ergreifen,wenneinsteigendertrendvorliegt,derzueinersignifikantengefahr fürdiequalitätdergewässer-oderlandökosysteme,diemenschlichegesundheitoderdiegewässernutzungenführt.maßnahmenzurtrendumkehrsinderforderlich,wenndieschadstoffkonzentrationdreivierteldesschwellenwertes erreicht.indiesemrahmenistauchdieeinflussnahmeaufdiedüngepraxis möglich. IstderGrundwasserkörperimschlechtenZustandimSinneder 5bis7der Grundwasserverordnung,hatdiezuständigeBehördeaufgrundvon 82des WasserhaushaltsgesetzeseinMaßnahmenprogrammaufzustellen,umdenguten Zustandwiederherzustellen.DabeiwerdeninderRegelMaßnahmenzurReduzierungderNitrateinträge,dieüberdieDüngeverordnunghinausgehen,ergriffen. 19.ReichendieseMöglichkeitenausSichtderBundesregierungaus,oder müsstendiesemöglichkeitenerweitertwerden,umgegendieursachen überhöhter Nitratschwellenwerte effektiv vorgehen zu können? Welche Möglichkeiten könnten hier geprüft werden?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5457 DieBundesregierungistderAuffassung,dassauswasserrechtlicherSichtdie RegelungendesWasserhaushaltsgesetzesvom31.Juli2009undderGrundwas- serverordnungvom9.november2010ausreichen.grundsätzlichsiehtdieeu- Nitratrichtlinievor,dassdasnationaleAktionsprogramm,dasheißtdieDüngeverordnung,angepasstwerdenmuss,wennerkennbarist,dassdieMaßnahmen zurerreichungderrichtlinienzielenichtausreichendsind.nachdenergebnissendesberichtes2008zurumsetzungdernitratrichtliniesindschwacheabnahmetendenzen,insbesonderebeidenhohennitratbelastungendesgrundwasserserkennbar.dieergebnissedesnächstenberichts2012bleibenabzuwarten.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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