Einzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente

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1 Einzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente Vortrag von Prof. Dr. Axel Priebs Erster Regionsrat der Region Hannover beim Regionalverband Südniedersachsen am

2 Ziel: Erhalt lebendiger Stadtund Ortsmitten

3 Herausforderung: Wandel der Verbrauchergewohnheiten Hohe räumliche Mobilität (insbes. PKW) bei einem großen Teil der Kundschaft Flexibilität (wechselnde räumliche Orientierung) Wachsender Anteil eingeschränkt mobiler Gruppen Hohe Ansprüche an Auswahl One stop shopping Dualismus von Preisorientierung und Serviceorientierung Dualismus von Erlebniseinkauf und Versorgungseinkauf Fazit: Differenzierter und unvorhersehbarer

4 Herausforderung: Flächenexplosion Sortimentsbreite und Aktionsflächen Bequemlichkeit Parkplätze Beispiele: Discounter über 1000 qm SB-Warenhäuser über 6000 qm Bau- und Gartenmärkte qm Möbelmärkte: qm Fazit: Flächenansprüche wachsen

5 Herausforderung: Leerstände und Billigmärkte

6 Herausforderung: Demographischer Wandel

7 Probleme der Innenstädte Ungünstige bauliche Strukturen (Kleinteiligkeit) Hohe Mieten und Immobilienpreise führen zu Leerständen und verwechselbaren Angeboten Fehlende Kooperation ( Einzelhandel handelt einzeln ) Resignation und fehlende Nachfolger Defizite bei Angeboten für junge Leute (Mode, Musik etc.) Keine Planungssicherheit für Mittelstand Häufig keine Unterstützung durch Kommunalpolitik Fehlende Sicherheit durch regionale Konzepte Fazit: Wettbewerbsnachteile müssen kompensiert werden

8 Ausgangssituation Region Hannover Ende der 90er Jahre Ansiedlungsdruck (Autobahn, Gewerbebrachen und EXPO- Gelände) Laufende Einzelfallbeurteilungen, fehlende Gesamtschau Projektentwickler spielen Standorte gegeneinander aus Innenstadtbewusste Kommunen geraten unter Druck Frage: Wo sind verträgliche Ansiedlungsmöglichkeiten?

9 Konfliktfall Barsinghausen-Bantorf (ab 1996)

10 Bauleitplanung Bantorf

11 Chronologie Regionales Einzelhandelskonzept 1997 Konkreter Ansiedlungskonflikt führt zu Pilotprojekt Fachmarkt- und Zentrenkonzept für den nördlichen Großraum Hannover 1998 Interkommunale AG zur Vorbereitung eines regionalen Einzelhandelskonzepts unter Moderation Regionalplanung 1999 Gemeinsame Auftragsvergabe mit Kommunen für regionales Einzelhandelsgutachten DM 2000 Abstimmung über Konzept abgeschlossen, Votum der Kommunen für Verbindlichkeit 2001 Änderungsverfahren RROP: Politische Beratung in den Gremien des Kommunalverbandes und einstimmiger Beschluss

12 Ansatz des Einzelhandelskonzepts Lenken statt Verhindern Konkrete Interpretation des zentralörtlichen Systems Konsens und Partnerschaft mit Kommunen Vereinfachung von Verfahren durch Zonierung (Tabuzonen, Suchräume, Positivbereiche) Verbindlichkeit Regionale Konfliktmoderation

13

14 Ausschnitt aus Konzeptkarte Zonierung Zentralörtliche Standortbereiche Versorgungskerne Fachmarktstandorte

15 Textliche Ziele im RROP Konkrete Zielaussagen jeweils für den Versorgungskern und den zentralörtlichen Standortbereich, differenziert für die Grundzentren die Mittelzentren und die oberzentralen Ergänzungsbereiche in Hannover das Oberzentrum Hannover

16 Beispiel für Zielformulierung Mittelzentrum

17 Herausgehobene Fachmarktstandorte Gefahrenpunkte der regionalen Handelsentwicklung Ziel: kontrollierte Entwicklung Detailliertere Festlegungen In Einzelfällen Begrenzung auf Branchen: Bauen, Wohnen, Kraftfahrzeuge Keine Erhöhung des Anteils innenstadtrelevanter Sortimente Teilweise Begrenzung der VKF-Erweiterung Beispiele: Garbsen B 6, Lahe/Altwarmbüchen

18 Herausgehobene Nahversorgungsstandorte

19 Entscheidende Zielaussagen im RROP der Region Hannover

20 Steuerungsprinzip des regionalen Einzelhandelskonzeptes Räumlich-konkrete Abgrenzung der zentralörtlichen Standortbereiche Festlegung der zentralörtlichen Standortbereiche als Positivbereiche (quasi Eignungsgebiete) für (großflächigen) Einzelhandel Festlegungen für Fachmarktstandorte ermöglicht kontrollierte Entwicklung Flächendeckender Ausschluss von großflächigem Einzelhandel außer in den o. g. Positivbereichen Rahmensetzung, die der aktiven Ausfüllung durch die Kommunen bedarf (Kommunale Einzelhandelskonzepte)

21 Grenzen des regionalen Konzepts und Ansatzpunkte für kommunales Handeln Planerische Altlasten (z.b. alte Bauleitpläne für Gewerbegebiete) Raumordnung: Großflächigkeit Discounter (799 qm VKF) Entstehende Agglomerationen Einzelfallbeurteilung bei Überdimensionierung im Kern Verdrängungswettbewerb Erhalt der Nahversorgung

22 Mehrwert des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Vertrauensbasis durch gemeinsame interkommunale Erarbeitung Ausschluss kontraproduktiver interkommunaler Konkurrenz (aber Qualitätswettbewerb) Zonierung des Planungsraums mit verbindlichem Ausschluss großflächigen Handels an unerwünschten Standorten Klare Beurteilungsgrundlage für neue Projekte Änderungen nur mir regionalpolitischen Mehrheiten in förmlichem Verfahren Schutz der Innenstädte, aber nicht der Betreiber Rahmen für die Kommunen und deren eigenes Engagement (kommunale Einzelhandelskonzepte)

23 Neues LROP (Auszüge) Zentrale Orte sind in den Regionalen Raumordnungsprogrammen im Benehmen mit den Gemeinden räumlich als zentrale Siedlungsgebiete festzulegen. Neue Einzelhandelsgroßprojekte sind nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes zulässig (Konzentrationsgebot).

24 Neues LROP (Auszug) Neue Einzelhandelsgroßprojekte mit nicht innenstadtrelevanten Kernsortimenten sind auch außerhalb der städtebaulich integrierten Lagen an verkehrlich gut erreichbaren Standorten innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des Zentralen Ortes zulässig, a) wenn die Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Randsortimente nicht mehr als 10 vom Hundert der Gesamtverkaufsfläche und höchstens 800 m² beträgt oder b) wenn sich aus einem verbindlichen regionalen Einzelhandelskonzept die Raumverträglichkeit eines größeren Randsortiments ergibt und sichergestellt wird, dass der als raumordnungsverträglich zugelassene Umfang der Verkaufsfläche für das innenstadtrelevante Randsortiment auf das geprüfte Einzelhandelsgroßprojekt beschränkt bleibt.

25 Was ist übertragbar? Gemeinsame interkommunale Erarbeitung eines Konzepts Moderation durch regionale Institution Einbindung IHK und Einzelhandelsverband Zonierung des Planungsraumes Räumliche Konkretisierung der zentralörtlichen Siedlungsbereiche Überführung in verbindliches Konzept durch Träger der Regionalplanung

26 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nähere Informationen zum RROP: www. hannover.de

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