Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann

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1 Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. FDB Postfach D Bonn Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Per an: vvtb-anhoerung@dibt.de Schloßallee 10 D Bonn Postfach D Bonn Tel Fax info@fdb-fertigteilbau.de VR Bonn 20 / 3524 Stellungnahme zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand / mt Sehr geehrter Herr Dr. Scheuermann, in der nlage erhalten Sie eine tabellarische Zusammenstellung unserer Stellungnahme zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen mit der Bitte um Berücksichtigung bei Ihren weiteren Beratungen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Mathias Tillmann Technischer Geschäftsführer nlage

2 VV TB, Stand 25. pril 2016 Begründung / Stellungnahme Vorschlag Ein einleitender Text mit ausführlicher Erläuterung sowie einer Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen wäre äußerst hilfreich. Falls harmonisierte Bauprodukte eingesetzt werden, die den nationalen nforderungen an Bauwerke nicht genügen, sollte eine Möglichkeit eingeräumt werden, den hierfür erforderlichen bautechnischen Nachweis zu erbringen. Die Beantragung einer ET für solche Bauprodukte ist ungeeignet. Es sollte daher ein Passus aufgenommen werden, freiwillige Herstellererklärungen als bautechnische Nachweise der bauwerksbezogenen nforderungen zu akzeptieren. Folgenden Satz sinngemäß im bschnitt llgemeines oder als nlage aufnehmen: Für die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke dürfen bei harmonisierten Bauprodukten zusätzlich zu Leistungserklärungen auch nforderungsdokumente und zugehörige freiwillige Herstellererklärungen als bautechnische Nachweise herangezogen Grundlagen der Tragwerksplanung: DIN EN 1990 und DIN EN 1990/N Die 1-Änderung zu DIN EN 1990/N ist zu ergänzen , Spalte 3: DIN EN 1990/N: Nationaler National festgelegte Parameter Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1990/N/1: Einwirkungen auf Tragwerke: DIN EN DIN EN : Schneelasten In nlage 1.2.1/4 ist der Teil 5 von DIN 1055 zu ergänzen nlage 1.2.1/4: 3 bschnitt 6 Eislasten und der DIN : sind zu beachten Bauteile, die gegen bsturz sichern ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen bsturz sichern", usgabe Juni 1985 mit nlage 1.2.1/8 In nlage 1.2.1/8 ist der 4. bsatz ( Regelungen der Richtlinie, die sich auf Versuche beziehen, sind nicht anzuwenden ) zu streichen. Seit vielen Jahren haben sich Versuche als Nachweis für absturzsichere Bauteile bewährt. Für einige Bauteile ist der Versuch sogar die einzig mögliche Nachweisform. bgesehen davon könnte die zitierte ETB- Richtlinie aus dem Jahr 1985 bei gegebener Zeit überarbeitet werden. nlage 1.2.1/8, 4. bsatz: Regelungen der Richtlinie, die sich auf Versuche beziehen, sind nicht anzuwenden. 2

3 VV TB, Stand 25. pril 2016 Begründung / Stellungnahme Vorschlag llgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den nlage 1.2.3/1, bschnitt 1 Im bschnitt C 2 der VV TB heißt es: ufgrund 85a bs. 2 Nr. 5 MBO wird folgendes bestimmt 85a bs. 2 der MBO ist auf harmonisierte Bauprodukte nicht anwendbar. bschnitt 1 der nlage 1.2.3/1 gilt demnach nicht für Fertigteile nach harmonisierten Normen. Dies sollte klargestellt werden. nlage 1.2.3/1 1 Der bschnitt C 2.1 dieser VV TB regelt die nforderungen an Bauprodukte des Beton- bzw. Stahlbetonbaus mit usnahme von Fertigteilen nach harmonisierten Normen llgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den nlage 1.2.3/1, bschnitt 2 Es sollte klargestellt werden, dass es sich in der nlage 1.2.3/1, bschnitt 2 um Fertigteile nach harmonisierten Normen handelt nlage 1.2.3/1 2 Fertigteile nach harmonisierten Normen llgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den nlage 1.2.3/1, bschnitt 2.2 Die verwendeten usgangsstoffe sind anzugeben. Im ersten Satz der nlage 1.2.3/1, 2.2 wird gefordert, dass die verwendeten nicht harmonisierten usgangsstoffe über die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise gemäß C 2.1 verfügen müssen. Eine zusätzliche ngabe der verwendeten usgangsstoffe ist somit nicht erforderlich. nlage 1.2.3/1, bschnitt 2.2: Die verwendeten usgangsstoffe sind anzugeben. Der Satz ist zu streichen llgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den nlage 1.2.3/1, neuer bschnitt 5 Die nwendung der Norm DIN V zusätzlich zu DIN EN Betonfertiggaragen muss weiterhin ermöglicht werden. Dies ist widerspruchsfrei zur harmonisierten Produktnorm und zum EuGH-Urteil, da sich der Inhalt von DIN V ausschließlich auf spekte der Bemessung bezieht. nlage 1.2.3/1 5 Bei Einzelgaragen nach DIN EN darf zusätzlich DIN V : angewendet Den Zusatz aus der MLTB, nlage 2.3/3 E aufnehmen. 3

4 VV TB, Stand 25. pril 2016 Begründung / Stellungnahme Vorschlag Schweißen von Betonstahl: DIN EN ISO mit nlage 1.2.3/5 Verweise auf Betonstähle mit bauaufsichtlichen Zulassungen ergänzen (MLTB, 2.3/6) nlage 1.2.3/5: Es sind schweißgeeignete Betonstähle nach DIN und -2: oder nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. 2 Brandschutz Die nlagen 0.1 und 0.2 der BRL 1 und die dort enthaltenen Erläuterungen und Definitionen sollten aufgenommen werden. lte nlagen 0.1 und 0.2 der BRL aufnehmen B Lager im Bauwesen: DIN EN und -3 mit nlage B 2.2.4/1: Lager mit Naturkautschuk (NR) nach EN dürfen nur in Bereichen ohne Ozoneinfluss verwendet Bereiche ohne Ozoneinfluss definieren. Welche Ozonkonzentration ist zulässig ( 0 ist nicht möglich)? Lager mit Naturkautschuk (NR) nach EN dürfen nur in Bereichen ohne Ozoneinfluss mit einer Ozonkonzentration von verwendet 5.2 Bauteile für ußenwände aus Beton Industriell hergestellte Gesteinskörnungen Für ußenwände aus Beton, der unter Verwendung industriell hergestellter Gesteinskörnungen hergestellt wird, gilt, dass bei Verwendung in Kontakt mit Boden und Grundwasser die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten müssen. Für ußenwände aus Beton einhalten müssen. 5.2 Bauteile für ußenwände aus Beton Flugaschen Für ußenwände aus Beton, der unter Verwendung von siliciumreicher Flugasche hergestellt wird, gilt, dass bei Verwendung in Kontakt mit Boden und Grundwasser die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten müssen. Für ußenwände aus Beton einhalten müssen. 4

5 VV TB, Stand 25. pril 2016 Begründung / Stellungnahme Vorschlag 5.2 Bauteile für ußenwände aus Beton Sulfathüttenzement und Calciumaluminatsulfatzement Bauteile für ußenwände aus Beton, der unter Verwendung von Sulfathüttenzement oder Calciumaluminatsulfatzement hergestellt wird, dürfen in Kontakt mit Boden oder Grundwasser nur eingebaut werden, wenn die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) die Obergrenzen gemäß Tabelle B-7 ( B) eingehalten werden. Bauteile für ußenwände aus Beton eingehalten werden. 7. nforderungen an Gründungen inklusive Pfähle Industriell hergestellte Gesteinskörnungen - Die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) müssen die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten. Die Stoffkonzentrationen einhalten. 7. nforderungen an Gründungen inklusive Pfähle Flugaschen Gründungen aus Beton, der unter Verwendung von siliciumreicher Flugasche (i.d.r. Steinkohlenflugasche) hergestellt wird, dürfen nur eingebaut werden, wenn die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß DIN EN der siliciumreichen Flugasche und die Stoffgehalte im Feststoff der siliciumreichen Flugasche die nforderungen der Tabelle B-5 ( B) und die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten. Gründungen aus Beton einhalten. 5

6 VV TB, Stand 25. pril 2016 Begründung / Stellungnahme Vorschlag 7. nforderungen an Gründungen inklusive Pfähle Sulfathüttenzement und Calciumaluminatsulfatzement Gründungen aus Beton, der unter Verwendung von Sulfathüttenzement oder Calciumaluminatsulfatzement hergestellt wird, dürfen nur eingebaut werden, wenn die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) die Obergrenzen gemäß Tabelle B-7 ( B) eingehalten werden. Gründungen aus Beton eingehalten werden. 8. nforderungen an Sohlabdichtungen zur Herstellung von Baugruben Flugasche für zementgebundene Sohlabdichtungen Injektionsmittel aus Bindemittelsuspensionen oder Einpressmörtel (Zementmörtel), die unter Verwendung von siliciumreicher Flugasche (i.d.r. Steinkohlenflugasche) hergestellt werden, dürfen nur eingebaut werden, wenn die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß DIN EN der siliciumreichen Flugasche und die Stoffgehalte im Feststoff der siliciumreichen Flugasche die nforderungen der Tabelle B-5 ( B) und die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Mörtel- bzw. Betonprobekörpern) die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten. Injektionsmittel einhalten. 10. nforderungen an unterirdische Behälter und Rohre Industriell hergestellte Gesteinskörnungen Die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS (an Festbetonprobekörpern) müssen die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten. Die Stoffkonzentrationen einhalten. 6

7 VV TB, Stand 25. pril 2016 Begründung / Stellungnahme Vorschlag 10. nforderungen an unterirdische Behälter und Rohre Flugaschen Für Bauteile für unterirdische Behälter und Rohre aus Beton, die im Kontakt mit Grundwasser eingebaut werden, gilt: Die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS von Festbeton, der unter Verwendung von siliciumreicher Flugasche hergestellt ist, müssen die Obergrenzen gemäß Tabelle B-6 ( B) einhalten. Für Bauteile für unterirdische Behälter und Rohre aus Beton einhalten. 10. nforderungen an unterirdische Behälter und Rohre Sulfathüttenzement und Calciumaluminatsulfatzement Unterirdische Behälter und Rohre aus Beton, der unter Verwendung von Sulfathüttenzement oder Calciumaluminatsulfatzement hergestellt wird, dürfen in Kontakt mit Boden und/oder Grundwasser nur eingebaut werden, wenn die Stoffkonzentrationen im Eluat gemäß CEN/TS von Festbeton, der unter Verwendung von Sulfathüttenzement oder Calciumaluminatsulfatzement hergestellt ist, die Obergrenzen gemäß Tabelle B-7 ( B) einhalten. Unterirdische Behälter und Rohre aus Beton einhalten. 7

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