Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
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- Petra Hummel
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1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft 1 Mühldorf VIII - Gars Nummer Allgemeine Angaben 1. Gesamtfläche in Hektar Waldfläche in Hektar Bewaldungsprozent Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent Waldverteilung überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar)... überwiegend Gemengelage... X 6. Regionale natürliche Waldzusammensetzung Buchenwälder und Buchenmischwälder... X Eichenmischwälder... Bergmischwälder... Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten Niederungen... X Hochgebirgswälder Tatsächliche Waldzusammensetzung Bestandsbildende Baumarten... Fi Ta Kie SNdh Bu Ei Elbh SLbh X X X X X Weitere Mischbaumarten... X X X 8. Bemerkungen/Besonderheiten: Die Auwälder und Hangleitenwälder am Inn und seinen Seitentälern liegen im Natura Gebiet Innauen und Leitenwälder. Die Wälder an den Hangleiten sind großenteils als Schutzwälder ausgewiesen. 9. Vorkommende Schalenwildarten Rehwild... X Rotwild... Gamswild... Schwarzwild... X Sonstige... 1 Nicht zutreffendes streichen! Seite 1 von 5
2 Beschreibung der Verjüngungssituation Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage 1 Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter Die Verjüngung unter 20 cm Höhe stammt zur Gänze aus Naturverjüngung. Sie gibt somit Hinweise auf das natürliche Verjüngungspotenzial der vorkommenden Baumarten. Der Vergleich der Baumartenanteile mit den Anteilen in der Verjüngung über 20 cm Höhe kann Hinweise auf mögliche Tendenzen zu einer Entmischung der Verjüngung im Verlauf des Aufwachsens geben. Die Erhebung des Jahres 2018 zeigte dabei folgende Ergebnisse: Höhe der Pflanzen Fichte Tanne Buche Edellaubholz Eiche Sonstiges Laubholz Baumartenanteile (%) unter 20 cm , cm cm ,3 4 über 80 cm Baumartenzusammensetzung: In der Naturverjüngung unter 20 cm Höhe weisen die Edellaubbäume mit 41% den höchsten Anteil auf. Fichte Buche und Tanne sind mit jeweils ähnlich hohen Anteilen zwischen 16 und 22% vertreten. Damit ist ein reichhaltiges Naturverjüngungspotenzial zur Begründung standortsgerechter Mischwälder vorhanden. Der Anteil der Tanne ist sowohl in der Höhenstufe unter 20 cm wie auch in allen höheren Höhenstufen gegenüber der Aufnahme des Jahres 2015 deutlich angestiegen. Auch die Buche hat in allen Höhenstufen anhaltend hohe Anteile, während die Anteile der Edellaubbäume in den Höhenstufen über 50 cm deutlich niedriger liegen als bei der Aufnahme Verbiss im oberen Drittel: Verbiss im oberen Drittel der unter 20 cm hohen Bäume war bei 18% der Tannen festzustellen, die anderen Baumarten wiesen in dieser Höhenstufe keinen Verbiss auf. Seite 2 von 5
3 2. Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe Insgesamt wurden auf 34 Waldverjüngungsflächen 2550 Pflanzen mit einer Größe von 20 cm bis Verbisshöhe (ca. 1,3 m) aufgenommen. Die Entwicklung der Anteile und des Leittriebverbisses der wichtigsten Baumarten in dieser Höhenschicht stellt sich im Vergleich zu den früheren Inventuren wie folgt dar: Jahr Fichte Tanne Buche Edellaubholz Eiche Sonstiges Laubholz Baumartenanteile (%) ,3 4 Leittriebverbiss (%) (0) , (17) (25) 10 (Werte in Klammern: statistisch nicht gesichert, da weniger als 50 Bäume in der Stichprobe) Baumartenzusammensetzung: In der Höhenschicht über 20 cm erreichen die Buche (29%) und die Edellaubbäume (25%) annähernd ebenso hohe Anteile wie die Fichte (32%). Der Anteil der Tanne, die insbesondere auf den Altmoränenstandorten der Hegegemeinschaft eine waldbaulich wichtige Mischbaumart ist, ist deutlich auf nunmehr 9% angestiegen. Leittriebverbiss: Nachdem der Leittriebverbiss der Tanne bei der Aufnahme 2015 auf einen deutlich zu hohen Wert von 25% angestiegen war, konnte er 2018 wieder deutlich auf nunmehr 11% verringert werden. Auch bei Buche, Edellaubbäumen und sonstigen Laubbäumen konnte der Leittriebverbiss weiter gesenkt werden auf Werte um oder unter 10%. Der Verbiss im oberen Drittel der Pflanzen ist bei Buche (6%) und Fichte (8%) gering. Bei der Tanne konnte der mit 68% sehr hohe Wert des Jahres 2015 deutlich auf nunmehr 35% verringert werden. Auch bei den Edellaubbäumen (13%) und den sonstigen Laubbäumen (21%) lag der Verbiss im oberen Drittel deutlich niedriger als Regionale Verbissschwerpunkte mit deutlich erhöhtem Verbiss waren weiterhin in Teilbereichen des Reviers Oberornau festzustellen. Fegeschäden sind an einzelnen Tannen, insgesamt in sehr geringem Umfang (0,2%) aufgetreten. Seite 3 von 5
4 3. Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe Auf den 34 aufgenommenen Flächen wurden insgesamt 33 Pflanzen über Verbisshöhe (ca. 1,3 m) erfasst, darunter vorwiegend Buchen, sonstige Laubbäume und Fichten. Wegen der geringen Stückzahlen sind die Zahlenwerte der Baumartenzusammensetzung dieser Schicht statistisch nicht aussagekräftig. Fegeschäden sind hier nicht aufgetreten. 4. Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:... 1 Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:... 6 Die Anzahl der Stichprobenpunkte, an denen gezäunte oder anderweitig geschützte Verjüngungsflächen vorgefunden wurden, liegt mit 6 von 40 Flächen insgesamt noch im vertretbaren Rahmen. Geschützt wurden dabei vor allem Tanne (auf 5 Flächen) und Edellaubbäume (auf 4 Flächen) sowie Buche (auf 2 Flächen). Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede) Rechtliche Rahmenbedingungen: Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes Wald vor Wild. Waldverjüngungsziel des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Der im Jahr 2015 mit 25% deutlich zu hohe Leittriebverbiss bei der Tanne konnte erfreulich deutlich auf nunmehr 11% gesenkt werden. Der deutliche Anstieg der Mischungsanteile der Tanne in allen Höhenstufen lässt ebenfalls auf eine Verringerung der Verbissbelastung der Tanne schließen. Auch bei den Laubbaumarten konnte der Verbiss weiter gesenkt werden. Bei den ergänzenden revierweisen Aussagen, die für alle Reviere der Hegegemeinschaft erstellt wurden, wurden in der überwiegenden Zahl der Reviere ebenfalls Verbesserungen in der Verbissbelastung festgestellt. Aufgrund der Verbesserung der Verbissbelastung bei der Tanne und der tragbaren Verbissbelastung der anderen Baumarten kann die Verbissbelastung der Verjüngung der standortgerechten Baumarten in den meisten Revieren und damit für die Hegegemeinschaft insgesamt nun wieder als tragbar bewertet werden. Abweichend davon wurden in einigen Bereichen der Hegegemeinschaft, insbesondere im Bereich des Reviers Oberornau, sowie bei der Tanne auch im Revier Gars Nord zu hohe Verbissbelastungen festgestellt. Hierzu wird auf die ergänzenden revierweisen Aussagen verwiesen. Seite 4 von 5
5 Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses) Um die festgestellten Verbesserungen bei der Verbissbelastung, insbesondere auch bei der Tanne, und die nun insgesamt wieder tragbare Verbisssituation in der Hegegemeinschaft aufrecht zu erhalten und weiter zu festigen, kann für die überwiegende Anzahl der Reviere der Hegegemeinschaft empfohlen werden, den Abschuss in der bisherigen Höhe mindestens beizubehalten. Abweichend davon sollte im Revier Oberornau sowie im Revier Gars Nord der Abschuss wirksam erhöht werden, um auch hier das vorhandene Naturverjüngungspotenzial, auch das der Tanne, in vollem Umfang zum Aufbau standortgerechter Mischwälder nutzen zu können. Jedoch kann auch in anderen Revieren oder Teilen von Revieren eine Abschusserhöhung zielführend sein, um das erfolgreiche Aufwachsen der Naturverjüngung, insbesondere der Tanne aber auch der Laubbaumarten, noch weiter aktiv zu unterstützen. Dies gilt vor allem für Reviere oder Revierteile, wo in den nächsten Jahren durch Borkenkäfer oder Sturm geschädigte Waldbestände verstärkt verjüngt werden müssen. Zusammenfassung Bewertung der Verbissbelastung: günstig... Abschussempfehlung: deutlich senken... tragbar... X senken... zu hoch... beibehalten... X deutlich zu hoch... erhöhen... deutlich erhöhen... Ort, Datum Unterschrift Töging, Dr. Martin Kennel, Forstdirektor Anlagen Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft Formblatt JF 32b Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen Seite 5 von 5
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
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