1434/2009 Inhalt. Redaktion Wilfried Henke, aid Carmen Menn, Bonn Wolfgang Neuerburg, MUNLV, Düsseldorf Dr. Martin Heil, aid
|
|
- Erich Fried
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1434/009 Inhalt Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße Bonn mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Text Dr. sc. Agr. Manon Haccius, Reinhard Langerbein, Dr. Jochen Neuendorff, Wolfgang Neuerburg, Eckhard Reiners, RA Hanspeter Schmidt, Dr. agr. Ulrich Schumacher Näheres siehe auch Autorenverzeichnis S. 6 Redaktion Wilfried Henke, aid Carmen Menn, Bonn Wolfgang Neuerburg, MUNLV, Düsseldorf Dr. Martin Heil, aid Bilder Digital Vision: S. 54 Peter Hensch: S. 6, S. 34, S. 41 Walter Kress: S. 17 Dr. Jochen Neuendorff: S. 45, S. 46, S. 49, S. 5 Wolfgang Neuerburg: S. 19, S. 8, S BLE/Dominic Menzler: S. 3 Peter Meyer, aid: Titelbild, S. 8, S. 10, S. 13, S. 30, S. 31, S. 39, S. 40, S. 48, S. 57 Susanne Padel: S BLE/ Thomas Stephan: S. 7, S. 16 Grafik Dung Marketing GmbH, Westerwaldstr., Sankt Augustin, Druck Druckerei Lokay e. K., Königsberger Str. 3, Reinheim Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise sowie Weitergabe mit Zusätzen, Aufdrucken oder Aufklebern nur mit Genehmigung des aid gestattet. Erstauflage ISBN Vorwort... 4 Einführung Entstehungsgeschichte...5. Anwendungsbereich Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Europäische Bio-Kennzeichnung Irreführende Bio-Kennzeichnung Ökologischer Pflanzenbau Umstellung Saat- und Pflanzgut Bodenfruchtbarkeit und Düngung Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz Ökologische Tierhaltung Umstellung Herkunft der Tiere Fütterung Krankheitsvorsorge und Tierbehandlung Tierhaltung, Ausläufe, Stallgebäude Flächenbindung der Tierhaltung Herstellung verarbeiteter Öko-Lebensmittel Grundsätze der Verarbeitung Zugelassene Stoffe und Erzeugnisse Kennzeichnung und Kontrolle Kennzeichnung Kontrolle Einfuhren aus Drittländern Kontrollen im Einfuhr- bzw. Importunternehmen Betriebsbeschreibung und erste Inspektion Drittlandsregelung Drittlandsliste Ermächtigung zur Vermarktung ( Vermarktungsermächtigung ) Gleichwertigkeit Inspektionen in Nicht-EU-Ländern ( Drittländer ) Wichtige Neuerungen Was ist neu in der Basisverordnung (EG) Nr. 834/007? Was ist neu in der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/008? Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verord - nungen (EG) Nr. 834/007 und Nr. 889/008 vor? Anhang Literatur Adressen Internetadressen Autorenverzeichnis...6 aid-medien
2 Vorwort 1 Seit dem 1. Januar 009 gilt die neue EG-Basisverordnung (EG) Nr. 834/007 mit den zugehörigen Durchführungsverordnungen. Sie hat die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 09/91 mit ihren vielen Nachfolgeverordnungen abgelöst. Damit ist ein dreijähriger intensiver Novellierungsprozess auf europäischer Ebene zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Die EG-Öko-Basisverordnung enthält EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhren von Öko-Produkten. Sie definiert einen Mindeststandard der ökologischen Erzeugung, beschränkt unter anderem den Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermitteln sowie von Lebensmittel-Zusatzstoffen, verbietet die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und regelt ausführlich Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln. Ziele der EG-Öko-Basisverordnung sind ein umfassender Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Irreführung, ein konsequenter Schutz von Erzeugern, Verarbeitern und Händlern vor unlauterem Wettbewerb und eine nachhaltige Profilierung und Stärkung des Öko-Sektors durch Transparenz aller Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte. Die klaren und eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen dienen dazu, das Vertrauen in die ökologische Landwirtschaft und in die angebotenen Ökolebensmittel zu stärken und dauerhaft zu erhalten. Erzeuger, Verarbeiter, Händler, Kontrollstellen, Überwachungs behör den und Gesetzgeber tragen eine große Verantwortung, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in ökologisch erzeugte und gekennzeichnete Produkte nicht zu enttäuschen. Gerade angesichts der raschen Bio-Marktentwicklung ist es notwendig, dass alle Marktbeteiligten die detaillierten rechtlichen Bestimmungen kennen und sorgfältig einhalten. Mit diesem Heft werden Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiter, Händler und Importeure über die wichtigsten Regelungen und Bestimmungen der EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/007 und der dazu gehörenden Durchführungsverordnungen informiert. Autoren aus Beratung, Kontrolle und Wirtschaft sowie ein Jurist erläutern in möglichst praxisorientierter Darstellung die gesetzlichen Grundlagen der ökologischen Landwirtschaft. Verschiedene Beispiele aus der Praxis erleichtern eine sinnvolle Anwendung der umfangreichen Regelungen im eigenen Unternehmen. Detaillierte Informationen und Erläuterungen zur EG-Verordnung Ökologischer Landbau im Internet: 1) (Rubrik Landwirtschaft/Ökologischer Landbau/EG-Verordnung) ) (Rubrik Landwirtschaft/Ökologischer Landbau) 3) 4) (Rubrik Service/Gesetze und Verordnungen)
3 .1 Entstehungsgeschichte Vertreter einiger Ökoverbände aus EU-Ländern hatten 1986 Gespräche mit der EU-Kommission aufgenommen, um eine gesetzliche Grundlage für den wettbewerblichen Schutz und die Förderung ökologischer Landbaumethoden zu erreichen wurde die Verordnung (EWG) Nr. 09/91, kurz die EG-Öko-Verordnung, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Sie war die erste gesetzliche Regelung der ökologischen Landwirtschaft auf EU-Ebene. Die Verordnung (EWG) Nr. 09/91 wurde in den 16 Jahren ihrer An - wen dung mit 76 Änderungsverordnungen fortgeschrieben. Zum Jahresbeginn 009 ist sie durch die EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/007, eine Verordnung des Rates, und durch die Durchführungsverordnung (EG) 889/008, eine Kommissionsverordnung, vollständig ersetzt worden. Eine Durchführungsverordnung wird in absehbarer Zeit Regeln für die Produkte ökologischer Aquakultur festlegen. Weiterhin ist eine Verord nung mit Durchführungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) erlassen worden (Verordnung (EG) Nr. 135/008). Im Nachfolgenden werden diese Gemeinschaftsvorschriften kurz als EG-Öko-Verordnung bezeichnet. 5
4 . Wann darf ein Produkt als Bioprodukt ausgelobt werden? Wenn a) die in der Verordnung vorgegebenen Produktionsvorschriften eingehalten werden und b) das Unternehmen auf diese Einhaltung kontrolliert worden ist. Getreide beispielsweise darf vom Landwirt nur dann als Ökogetreide vermarktet werden, wenn er seinen Hof von einer zugelassenen Kontrollstelle auf die Einhaltung der Verordnung hat prüfen lassen. Die Mühle, die sein Getreide vermahlt, kann das gemahlene Mehl nur dann als Ökomehl anbieten, wenn sie selbst auch kontrolliert wurde. Der Bäcker darf nicht schreiben, dass seine Brötchen mit Ökomehl gebacken wurden, wenn die Bäckerei nicht ebenfalls von einer der zugelas senen Öko-Kontrollstellen überprüft wird. Die Kombination von Erzeugungsregeln und definierter, objektiver Kontrolle durch sachverständige Fachleute macht die besondere Strenge der gesetzlichen Regelung aus. Anwendungsbereich Die neue EG-Öko-Verordnung grenzt zunächst ihren eigenen Anwendungsbereich produktbezogen ab. Sie ist für Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aquakultur anwendbar, aber nur für lebende oder unverarbeitete Erzeugnisse. Für verarbeitete Erzeugnisse ist sie zum anderen nur anwendbar, wenn es sich dabei um Lebensmittel oder Futtermittel handelt. Zu den Lebensmitteln gehören die Nahrungsergänzungsmittel, aber nicht Arzneimittel und nicht Kosmetika. Nicht in den Anwendungsbereich der EG-Öko-Verordnung fallen damit Ökophytopharmaka, Ökohautcreme, Ökozahnpasta, Ökoshampoo und Ökoparfüm. Tabak ist nach der Definition der Lebensmittel-Basisverordnung (EG) Nr. 178/00 ebenfalls kein Lebensmittel, so dass Tabak als verarbeitetes Erzeugnis nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst wird. Die Verordnung gilt auch für Lebens- und Futtermittelhefen. Wenn ein Agrarerzeugnis noch nicht verarbeitet ist und mit einer Öko - auslobung auf dem Markt angeboten wird, fällt es in den Anwendungsbereich der EG-Öko-Verordnung. Auf Ökomöbel ist die Verordnung nicht anwendbar, auch wenn das Holz aus einer Produktion stammt, die als landwirtschaftlich eingestuft werden könnte, weil Möbel zwar verarbeitete Erzeugnisse, aber nicht zum Verzehr bestimmt sind. Unverarbeitetes Ökoholz fällt nicht in den Anwendungsbereich, weil Holz kein Agrarprodukt ist. 6
5 Ökoweihnachtsbäume dagegen sind wegen der kurzen Umtriebszeiten der Weihnachtsbaumkulturen als Agrarprodukte anzusehen und fallen daher in den Anwendungsbereich. In den Anwendungsbereich der neuen EG-Öko-Verordnung fallen nun auch Erzeugnisse der Aquakultur. Ergänzende Vorschriften werden noch erarbeitet. Auf Ökofisch aus Aquakultur ist die neue EG-Öko-Verordnung jetzt anwendbar. Für die Aquakultur hatten mehrere Öko-Verbände schon private Richtlinien und Prüfzeichen entwickelt. Für Algen (Spirulina etc.) ist die neue EG-Öko-Verordnung ebenfalls anwendbar. Die neue EG-Öko-Verordnung ist nicht für Erzeugnisse des Wildfangs oder der Jagd am Land und im Meer, wohl aber für Erzeugnisse aus kontrollierter pflanz licher Wildsammlung anwendbar. 7
6 Wann ist ein Produkt als Bio-Produkt gekennzeichnet? Nicht nur dann, wenn ausdrücklich die Begriffe biologisch, ökologisch, bio oder öko auf Etiketten genutzt werden, sondern schon dann, wenn Käufer den Eindruck haben, das Erzeugnis stamme aus ökologischem Landbau. Auch Angaben wie aus natürlichem Anbau, alternativ erzeugt oder organischer Anbau erwecken in der Regel bei Käufern den Eindruck, es handele sich um Bio-Produkte. Mit den Begriffen Biologisch und Ökologisch bzw. den Vorsilben Bio und Öko dürfen nur solche Produkte gekennzeichnet werden, die entsprechend der Verordnung hergestellt wurden..3 Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Die Anwendung von Gentechnik ist in der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft verboten. Weder gentechnisch veränderte Organismen (GVO) selbst, noch aus GVO oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen als Lebens- oder Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermeh- 8
Lösungen zu den Aufgaben
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrKontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen
Regierungspräsidium Gießen Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5142 Fax: +49611327644502 E-Mail:
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-/Bio- Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den
MehrÖkologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland
Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung
MehrBio Bio in HEIDELBERG
Bio in HEIDELBERG Bio in Heidelberg Bio in Heidelberg ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Heidelberg. Gemeinsam mit lokalen Akteuren aus Landwirtschaft und Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern
MehrBIO, Lebensmittel mit Charakter
BIO, Lebensmittel mit Charakter 3 biologisch ökologisch biológico ecológico organic bilogique biologico luonnonmukainen ekologisk økologisk worldwide! Biolandbau weltweit 4 5 Biolandbau Zahlen und Fakten
MehrSortimentserweiterung durch Biolebensmittel? Gesetzliche Grundlagen für Direktvermarkter beim Vertrieb von ökologischen /biologischen Erzeugnissen
Neue Wege für 17. Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbh für, Gesetzliche Grlagen für beim Vertrieb von ökologischen (LLFG) Strenzfel Allee 22, D-06406 Fon: (03471) 334-260 Fax: -205 Mail: Beate.Feldmann@lfg.mule.sachsen-anhalt.de
MehrUmstellung auf biologische Landwirtschaft
Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung
MehrDrittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe
Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sowie in der neuen Logo-Verordnung (noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht) vor? EU-Bio-Logo
MehrInformationsblatt Ö kologischer Landbau
Informationsblatt Ö kologischer Landbau Was ist ökologischer Landbau? Der Leitgedanke der ökologischen Landwirtschaft ist die landwirtschaftliche Produktion im Einklang mit der Natur. Die ökologischen
Mehrgute Qualität ist fur uns ährensache Die Natur liegt uns am Herzen.
gute Qualität ist fur uns ährensache Die Natur liegt uns am Herzen. Inzwischen schon ein alter hase. Seit 1991 sorgen wir für beste BIO-Qualität. Biopark ist ein 1991 von engagierten Landwirten und Wissenschaftlern
MehrIst Ökolandbau eine Alternative für die Landwirtschaft? Dipl. Agr. Ing. Urte Grauwinkel
Ist Ökolandbau eine Alternative für die Landwirtschaft? Gliederung IN SACHSEN E.V. 1. Welche Entwicklungstendenzen ergeben sich für die Landwirtschaft aus den gesellschaftlichen Anforderungen? 2. Was kann
MehrTiere kein GVO (Futtermittel, Mischfuttermittel, Futtermittelausgangserzeugnisse (zb Mais in Form von Körnern, Rapssaat), Futtermittel - Zusatzstoffe
GZ 32.046/28-IX/B/1b/00 Beschluss betreffend Leitfaden zur Anwendung des Verbots der Verwendung von GVO und deren Derivaten zur Verordnung (EG) Nr. 2092/91, Biologische Landwirtschaft Das Bundesministerium
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2016 COM(2016) 648 final 2016/0316 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen
MehrVorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Teil I Frische -Werbung... 1 1 Gibt es eine allgemein verbindliche gesetzliche Definition für Frische?... 1 2 Gibt es gesetzliche
MehrBIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte
Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche
MehrInterpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln
Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Ziel Ziel dieser Interpretation ist es, einen Beitrag zum einheitlichen
MehrLabel-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht?
Label-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht? Fachbetreuung (Verarbeitung Fleisch) f.mayer@abg.at +43 664 88424316 Königsbrunner Straße 8 2202 Enzersfeld S 1 Wir sind die Bio Garantie Vom Seewinkel
MehrProdukte aus ökologischem Landbau beschaffen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
Mehr1.Fachtagung Future of Food. Produktqualität im ökologischen Pflanzenbau - Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Realität
1.Fachtagung (LLFG) Abteilung 2: Zentrum für Acker und Strenzfelder Allee 22, D06406 Fon: (03471) 334220 Fax: 205 Mail: wernfried.koch@llfg.mlu.sachsenanhalt.de Web: www.llfg.sachsenanhalt.de Der Begriff
MehrInformation über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches
Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches Kap. A8 Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sieht für Produkte
MehrLandwirtschaft. Eine einführende Erläuterung mit Beispielen. EG-Verordnung Ökologischer Landbau
Landwirtschaft Eine einführende Erläuterung mit Beispielen EG-Verordnung Ökologischer Landbau Kontrolle, Kennzeichnung, Verarbeitung und Importe von Öko-Produkten Ökologischer Pflanzenbau und ökologische
MehrZiele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrBewusst genießen. Ökologischer Anbau Regionale Herkunft Fairer Handel
Bewusst genießen Ökologischer Anbau Regionale Herkunft Fairer Handel Was bedeutet für den Lebensmitteleinkauf? ÖKOLOGISCH Erzeugung von Nahrungsmitteln ohne Verwendung von chemisch hergestellten Dünge-
MehrKontrolle der EU-Öko-Verordnung
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium
MehrMehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher
Mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit der seit dem Jahr 2008 geltenden Regelung für eine freiwillige Ohne Gentechnik -Kennzeichnung von Lebensmitteln bekommen Verbraucherinnen und
MehrFAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen
FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die
Mehr[JETZTMIT R AQUAKULTU ] VERORDNUNG
Die neue EG-Verordnung Ökologischer Landbau Eine einführende Erläuterung mit Beispielen Mit dem gesamten Text der neuen Verordnungen und des Ökolandbaugesetzes 2. Auflage, Stand September 2009 [ ] JETZT
MehrHinweisblatt zum Handel mit Bio-Produkten (betrifft Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel)
Hinweisblatt zum Handel mit Bio-Produkten (betrifft Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel) 1. Grundlagen Rechtsvorschriften: Die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) sowie die Ausführungsverordnung (EG-VO
MehrProduktqualität im ökologischen Pflanzenbau: Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Realität
Produktqualität im ökologischen : (LLFG) Abteilung 2: Zentrum für Acker und Strenzfelder Allee 22, D06406 Fon: (03471) 334220 Fax: 205 Mail: wernfried.koch@llfg.mlu.sachsenanhalt.de Web: www.llfg.sachsenanhalt.de
MehrAlles Öko? Durchblick im Labyrinth der Öko-Kennzeichnungen
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen zum Durchblick im Labyrinth der Öko-Kennzeichnung verhelfen. Sie erfahren, was sich Öko nennen darf und welche Bezeichnungen Ihnen beim Einkauf Sicherheit geben. Wenn
MehrWie erkenne ich ökologische und fair gehandelte Produkte? Von Mia und Julia
Wie erkenne ich ökologische und fair gehandelte Produkte? Von Mia und Julia Inhaltsverzeichnis Bio-Siegel / EU-Bio-Logo EU-Bio-Logo Fairtrade-Siegel Fairtrade-Siegel-Baumwolle Faitrade-Siegel-Gold Fairtrade-Siegel-Kosmetik
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick
MehrDie Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich
MehrABCERT AG. 7 Standorte (Esslingen, Augsburg, 6 Regionalbüros in Deutschland, ABCERT Südtirol/Italien, Tschechien )
PEFC/04-4-0035 ABCERT AG 7 Standorte (Esslingen, Augsburg, 6 Regionalbüros in Deutschland, ABCERT Südtirol/Italien, Tschechien ) ca. 100 festangestellte und 80 freiberufliche Mitarbeiter ca. 75 Kontrollverfahren:
MehrEin Milchviehbetrieb wird ökologisch
Ein Milchviehbetrieb wird ökologisch Platzhalter Foto Ökologische Landwirtschaft Perspektiven in Schleswig-Holstein Björn Ortmanns Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung 3: Pflanzenbau, Pflanzenschutz,
MehrRevision der EG-Öko-Verordnung
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Revision der EG-Öko-Verordnung Johannes Enzler Böhmfeld, 11.05.2015 Ausgangspunkt: Evaluationsbericht zur EG-Öko-Verordnung Anpassungsbedarf und Optimierungspotential
MehrDas Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau
Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau Grundsätzliches... 1 Pflanzenbau...1 Tierhaltung... 2 Verarbeitung... 4 Das EU-Öko-Kontrollsystem... 5 Grundsätzliches Vorschriften der EU-Verordnung 2092/91
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrÖkologischer Landbau in der Ukraine Status Quo und Perspektiven
Ökologischer Landbau in der Ukraine Status Quo und Perspektiven Mariya Yaroshko Langzeitexpertin APD 1 Entwicklung der Ökolandbau in der UA Ökolandbau begann sich zu entwickeln in der Mitte der 70er Jahre
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
MehrNachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Georg Nelius MdL Agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. März 2019
Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft Georg Nelius MdL Agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion März 2019 1. Definition Nachhaltigkeit soll eine Entwicklung sein, die die Bedürfnisse der Gegenwart
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-14057-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 04.02.2015 bis 14.12.2019 Ausstellungsdatum: 04.02.2015 Urkundeninhaber:
MehrIST BIO DRIN WO BIO DRAUF STEHT?
IST BIO DRIN WO BIO DRAUF STEHT? Ja - In EU-Rechtsvorschriften sind Standards definiert für: Öko-Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse Verarbeitungsrichtlinien von Öko- Lebensmitteln Kennzeichnungsvorschriften
MehrBIO kinderleicht erklärt!
BIO kinderleicht erklärt! Arbeitsunterlage für den Sachunterricht FINANZIERT MIT FÖRDERMITTELN DER EUROPÄISCHEN UNION UND MITTELN DER AGRARMARKT AUSTRIA MARKETING GESMBH. WIR SIND EUROPAMEISTER! Nicht
MehrBegriffserläuterungen/Rechtliche Rahmenbedingungen
Anhang 2: Begriffserläuterungen/Rechtliche Rahmenbedingungen 1 Lebensmittelqualität Die Qualität eines Lebensmittels wird bestimmt durch die Gesamtheit seiner wertbestimmenden Eigenschaften (Qualitätskriterien)
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Was ist eigentlich Bio? 15 verantwortungsbewusster Landwirte (siehe Kapitel Artgerechte Tierhaltung nützt den Tieren,
MehrDurchblick im Logo-Dschungel
Durchblick im Logo-Dschungel eda / pixelio.de Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Stand: Dezember 2010 1 Durchblick im Logo-Dschungel Immer mehr Produkte und Dienstleistungen sind mit immer mehr
MehrÖkologischer Landbau und Bioprodukte
C.H. Beck Lebensmittelrecht Ökologischer Landbau und Bioprodukte Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Heinz-Joachim Kopp, Dipl. Ing. Agr. Dietmar Betz 2. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte
MehrInspektionsstelle (Typ C) für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten der Landwirtschaft und der Aquakultur
Seite 1 von 6 Inspektionsstelle (Typ C) für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten der Landwirtschaft und der Aquakultur bio.inspecta AG Ackerstrasse CH-5070 Frick Geschäftsstelle: (*1)
MehrArbeitsauftrag. Ökolandbau. Klima-SnackBar. 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau
Arbeitsauftrag 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau Schneiden Sie die Begriffskarten aus. Ordnen Sie die Karten inhaltlich nach Gruppen. Überlegen Sie, ob Sie noch
MehrWie viel Öko hätten Sie denn gerne?
EU Bio und Naturland Öko im Vergleich Wie viel Öko hätten Sie denn gerne? EU Bio und Naturland Öko im direkten Vergleich www.naturland.de Naturland setzt höhere Maßstäbe Bio und Öko sind zwar geschützte,
MehrNaturland Verband für ökologischen Landbau e.v.
Herzlich willkommen! Naturland Verband für ökologischen Landbau e.v. Grundlagen im ökologischen Landbau 14.12.2017 Folie 1 www.naturland.de Zu meiner Person: Andreas Jessen, Dipl.-Ing. agr. Naturland Fachberater
MehrVerordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft
Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft Änderung vom 26. November 2003 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern, verordnet:
MehrBekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 6. August 2004 IEM
Allgemeinverfügung zur allgemeinen Zulassung der Verwendung von Saatgut oder Pflanzkartoffeln, die nicht nach dem Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurden, nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs.
MehrAQUAKULTUR. EU-Verordnung Ökologischer Landbau
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen EU-Verordnung Ökologischer Landbau Eine einführende Erläuterung mit Beispielen Erzeugung,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers
MehrAnforderungen des Bio-Marktes Seitens der Verarbeiter und des Handels
Anforderungen des Bio-Marktes Seitens der Verarbeiter und des Handels Referent: Franz Westhues 1 Biolebensmittel sind gefragt! Angebot im LEH und bei den Discountern ab Hof begrenzter Absatz Bio-Märkte
MehrGentechnisch verändert?
Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS
MehrFörderprojekt Junges Gemüse. 1. Das Förderprojekt. 2. Die Tüte für s Junge Gemüse. 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel
Förderprojekt Junges Gemüse in der / dem Schule /Kindergarten 1. Das Förderprojekt 2. Die Tüte für s Junge Gemüse 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel Das Förderprojekt Darum geht s uns: Die
MehrIST BIO DRIN WO BIO DRAUF STEHT?
IST BIO DRIN WO BIO DRAUF STEHT? Ja - In EU-Rechtsvorschriften sind Standards definiert für: Öko-Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse Verarbeitungsrichtlinien von Öko- Lebensmitteln Kennzeichnungsvorschriften
MehrVERORDNUNG (EWG) 2092/91 DES RATES
VERORDNUNG (EWG) Nr. 2092/91 DES RATES vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel Stefan Geisthardt 1 VERORDNUNG
MehrInterpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln
Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln 1. Hintergrund Die Anwendung der Gentechnik in Öko-Lebensmitteln ist gesetzlich
MehrNeue EU Ökoverordnung und Konsequenzen für Saatgut und Sortenzulassung
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL info.suisse@fibl.org, Neue EU Ökoverordnung und Konsequenzen für Saatgut und Sortenzulassung Monika Messmer, Leitung Pflanzenzüchtung am FiBL, Präsidentin
MehrBio-AGRAR-PRÄIS 2016
Bio-AGRAR-PRÄIS 2016 Konzept zur Ausschreibung und Verleihung des Bio-Agrar-Präis Bewerbungsunterlagen - für landwirtschaftliche Betriebe, die biologisch bewirtschaftet werden - für Verarbeiter, Händler
MehrQualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring
Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Juni 2012 Unterscheidung Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Einzelfuttermittel : Erzeugnisse pflanzlichen
MehrOhne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung
Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG
MehrArbeitsblätter zum Themenbereich. Entstehung, Entwicklungen, Prinzipien und Richtungen des Öko-Landbaus Recht, Richtlinien, Kontrollen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium
MehrAnforderungen & Richtlinien
Anforderungen & Richtlinien Foliensammlung 2016 FiBL, Bio Suisse Anforderungen & Richtlinien Links Richtlinien Bio Suisse Das Bioregelwerk (mit Direktlinks auf der Übersichtsseite), FiBL Anforderungen
MehrAbkommen vom 21. Juni 1999
Übersetzung 1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2005 des
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrZweck. Definition. Übersicht. Status Version 06: freigegeben vom Vorstand am Seite 1 / 5
ANFORDERUNGEN 06, Version 06 Sojaverarbeitungsbetrieb bis Vermarkter Zweck Festlegung der Anforderungen, die von Betrieben zu erfüllen sind, die in der Produktions- und Verarbeitungskette dem Mischfutterwerk
MehrTransparenz ist das Gebot der Stunde
Neue Begriffe??? Agrarwende und Agrarfabriken From farm to fork Transparenz ist das Gebot der Stunde nachhaltige Landwirtschaft Klasse statt Masse Qualität hat ihren Preis Öko-Flächen weltweit ca. 22 Millionen
MehrInformation über die Kennzeichnungspflicht bei Bioprodukten gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 in Italien
Information über die Kennzeichnungspflicht bei Bioprodukten gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 in Italien Wird das EU-Biologo verwendet, muss im selben Sichtfeld der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen
MehrWorauf es ankommt: Fakten zum Thema biologischer Landbau.
Worauf es ankommt: Fakten zum Thema biologischer Landbau. Achten Sie auf das Bio-Siegel. Eine Alternative in der Agrarpolitik. Bio-Landbau. Modern und nachhaltig. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen
MehrDie Möglichkeiten der Kennzeichnung
Die Möglichkeiten der Kennzeichnung Alexander Hissting VLOG, Geschäftsstelle 08. Juni 2011 Gesetzliche Grundlagen Ohne Gentechnik in Wort und Bild geschützt durch das EG- Gentechnik-Durchführungsgesetz
Mehr1042/2009 Inhalt. Dr. Dieter Westphal Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Thielallee Berlin
1042/2009 Inhalt Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn www.aid.de aid@aid.de mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung,
MehrUmstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Gesetzliche Bestimmungen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrOnline-Video-Kurs Nachhaltigkeit in der Ernährung
Online-Video-Kurs Nachhaltigkeit in der Ernährung Lerneinheit 4 Ökologisch/nachhaltig erzeugte Lebensmittel Dr. Karl von Koerber Arbeitsgruppe Nachhaltige Ernährung, München www.nachhaltigeernaehrung.de
MehrName: Schweizer Nahrungsmittel-Labels
Hinweis Eine Übersicht über alle Labels kann beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.lid.ch > Service > PDF-Dokumente > Minibroschüren
MehrZEICHEN SETZEN FÜR EINE ÖKOLOGISCHE LEBENSMITTELWIRTSCHAFT.
Naturland Zeichen GmbH ZEICHEN SETZEN FÜR EINE ÖKOLOGISCHE LEBENSMITTELWIRTSCHAFT. DAS NATURLAND ZEICHEN. GUT FÜR MENSCH UND NATUR, RICHTIG GUT FÜR IHREN ERFOLG. WIR SIND ÖKO. WIR SIND ZUKUNFT. Wir, die
MehrBio: Was steckt dahinter?
Ernährung Bio: Was steckt dahinter? (tos) Ein Großteil der Verbraucher in Deutschland geht davon aus: Wo Bio draufsteht, ist auch bio drin. Doch wer weiß die verschiedenen Siegel und Codes zu deuten, die
MehrBio und regionale Kompetenz Vielfalt in der Natur mehr Vielfalt an regionalen Produkten
Bio und regionale Kompetenz Vielfalt in der Natur mehr Vielfalt an regionalen Produkten Insel Vilm 12 bis 13.10.2010 16.09.2010, Schwerin Fördermöglichkeiten für Initiativen im Bereich biologischer Vielfalt
MehrInterpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung biologischer
Die AoeL informiert: IV. Version 06.05.2010 Das Dokument ist wortgleich mit dem BÖLW-Dokument Interpretation GT- Verbot vom 100505 Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung
MehrBiologische Landwirtschaft, Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes. R u n d e r l a s s
Organisationseinheit: BMGFJ - IV/B/7 (Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, rechtliche Angelegenheiten, Koordination der Kontrolle) Sachbearbeiter/in: Dr. Karl Plsek E-Mail: karl.plsek@bmgfj.gv.at
MehrPRODUKTHAFTUNG IM AGRARBEREICH
PRODUKTHAFTUNG IM AGRARBEREICH BERNHARD HERINGHAUS Dr. jur., Dipl.-Ing. Agrar, Rechtsanwalt in Osnabrück 1994 CARL HEYMANNS VERLAG KG Köln Berlin Bonn München 1 Einleitung 1 2 Anwendbarkeit der EG-Produkthaftungsrichtlinie
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten
MehrBioland-Richtlinien für die Verarbeitung - Süßungsmittel -
Bioland-Richtlinien für die Verarbeitung - Süßungsmittel - Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundlagen... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe... 2 3.1 Allgemeines... 2 3.2 Zutaten
MehrÄnderungen Richtlinien neue Version gültig ab Richtlinien Kennzeichnung Österreich 2018
Seite 1 Änderungen Richtlinien neue Version gültig ab 01.07.2018 Richtlinien Kennzeichnung Österreich 2018 Achtung: diese Änderungen stellen keine Zusammenfassung der Richtlinien dar! Es stehen bloß Ergänzungen
Mehr12. Landesweiter Streuobsttag Baden-Württemberg
12. Landesweiter Streuobsttag Baden-Württemberg Auslobung von besonderen Produktqualitäten wie 05.05.2018 Jürgen Ammon MLR Referat 36 (Lebensmittelüberwachung) Lebensmittelüberwachung: Zuständige Behörden
MehrGentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln
Vermeidbare Risiken für Mensch und Umwelt: Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln Dr. sc. agr. Ina Walenda BUND Schleswig-Holstein e. V. Lerchenstraße 22 24103 Kiel 1 Was ist Gentechnik? Isolierung
MehrTRACES NT für Bio-Importe
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW TRACES NT für Bio-Importe TRACES-Schulung bei bio.inspecta AG, 24. Mai 2018 BLW, Fachbereich Qualitäts-
MehrHonig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen
Landesamt für Verbraucherschutz LSA Fachbereich Lebensmittelsicherheit Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen Die Sichtweise der amtlichen Überwachung am Innovationsfeld Pflanze Magdeburg,
MehrBioland-Richtlinien für die Verarbeitung - Erzeugnisse aus Soja und anderen pflanzlichen Eiweißträgern -
Bioland-Richtlinien für die Verarbeitung - Erzeugnisse aus Soja und anderen pflanzlichen Eiweißträgern - (Fassung vom 22.11.2016) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundlagen... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Zutaten
MehrRevision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL, SR ): Anhörung bis
Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizer Milchproduzenten Abkürzung der Firma / Organisation: SMP Adresse : Weststrasse 10,3000 Sern 6 Kontaktperson : Thomas Reinhard Telefon : 031 3595482
Mehr