Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung
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- Lucas Hansi Vogel
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1 Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung Förderschule LB und mit Ausgleichsklassen Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung des 5 ArbSchG, der Auswahlkriterien für den BG 42 (Infektionsgefährdung), des Infektionsschutzgesetzes, der Biostoffverordnung und der TRBA 250. Sie ist für den Bereich Förderschule LB und mit Ausgleichsklassen (Schulkinder jeden Alters) gültig. Beschreibung der Tätigkeit: Unterrichtung und Betreuung von Pausenaufsicht Pädagogische Arbeit, Projektarbeit Elternarbeit Hauswirtschaftliche Tätigkeiten 1. Hilfe-Leistung Umgang mit unkontrolliert handelnden (Aggression) Es handelt sich hierbei um nicht gezielte Tätigkeiten Risikogruppen 2 und 3 Gefährdung durch Bakterien und Viren Die Aufnahme der biologischen Arbeitsstoffe kann durch Inhalation (Aufnahme durch Nasen-Rachenraum, Atmung) Ingestion (Verschlucken) Inokulation (über Haut, Schleimhaut, Wunden) Haut-Schleimhaut-Kontamination (Schmierinfektion) erfolgen. Oktober 2018 Seite 1
2 Biologischer Arbeitsstoff Hepatitis-B Virus (HBV) Hepatitis-C Virus (HCV) HI-Virus (HIV) Risiko gruppe/ Tätigkeit Schutz stufe 3 Erste Hilfe, Versorgen von Verletzungen Mögliche Gefährdung/Häufigkeit Blutkontakt, 1.Hilfe-Leist., aggressive Kinder gelegentlich Gefährdung gegenüber Hepatitis B, C, HIV bei infizierten Maßnahmen Schutzhandschuhe tragen (puderfreie Latexhandschuhe oder Vinylhandschuhe) Desinfektions- Maßnahmen Hepatitis- A Virus (HAV) Durchfallerreger Masernvirus Mumpsvirus Bordetella Pertussis (Keuchhusten) 2 Handkontakt Säuberung nach Stuhlgang bei größeren 2 Betreuung erkrankter/infizierter Kinder Stuhlkontakt Gefährdung gegenüber Hepatitis A und Durchfall bei erkrankten Inhalation (Tröpfcheninfektion) Körperkontakt bei Hilfestellung Handkontakt Schutzhandschuhe tragen (s.o.) Maßnahmen des Gesundheitsamtes bzw. des behandelnden Arztes befolgen Rötelnvirus Varizella- Zoster-Virus (Windpocken) Parvovirus (Ringelröteln) Prophylaktische Schutzimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Pertussis und Varizellen (persönliche Vorsorgemaßnahme) Influenza-Viren Scharlach Bakterien Clostridium tetani (Tetanus) 2 Aufsicht im Freien Schulgartenunterricht Hautverletzung Kontakt zu Erde selten Prophylaktische Schutzimpfung (persönliche Vorsorgemaßnahme) Oktober 2018 Seite 2
3 Mycobacterium tuberculosis (Tuberkulose) 3 Kontakt mit infizierten Inhalation (Tröpfcheninfektion) je nach Einzugsgebiet unterschiedlich Maßnahmen des Gesundheitsamtes bzw. des behandelnden Arztes befolgen Pediculus h. capitis Pediculus h. humanus (Kopfläuse) - Kontakt mit infizierten Übertragung durch Kämme, Bürste oder kontaminierte Kleidungsstücke Hautkontakt häufig Borrelien 2 Aufsicht im Freien Schulgartenunterricht Projektarbeit Klassenfahrt Zeckenbiss Bisse durch schützende Kleidung u.a. Schutzmaßnahmen vermeiden Gemäß Biostoffverordnung handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten der Risikogruppe 2 und 3, wobei die Einstufung nach der höheren Gruppe erfolgen muss. Da die Risiken bezüglich der Erreger der Risikogruppe 3 sehr gering sind, wird Risikogruppe 2 festgelegt. Oktober 2018 Seite 3
4 * Hygienemaßnahmen: Bei Kontakt mit Körperausscheidungen Handschuhe tragen. Einhaltung hygienischer Anforderungen (TRBA 500) Hautschutz- und Desinfektionsplan erstellen Bereithalten: latexfreier Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Seife, Papierhandtücher, flüssigkeitsbindender Materialien (z. B. Katzenstreu) Hände waschen nach dem Kontakt mit dem biologischen Stoff, vor der Einnahme von Mahlzeiten, nach Ende der Arbeitszeit Hautschutz- und Pflegemittel verwenden. Zusätzliche Maßnahmen: Impfung der Mitarbeiter gegen alle impfpräventablen Erkrankungen beim Hausarzt (STIKO-Empfehlung) Impfberatung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung Beachtung des Beschäftigungsverbotes im Rahmen des Mutterschutzgesetzes Bei außergewöhnlichen Infektionsrisiken (Kind hat Hepatitis B oder HIV) spezielle Gefährdungsbeurteilung erforderlich In Kraft gesetzt Datum Name Schulleiter-/in Unterschrift Oktober 2018 Seite 4
5 Regelmäßig wiederkehrende Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen durch den Schulleiter/die Schulleiterin Einhaltung der Hygienemaßnahmen Unterweisung Besondere Vorkommnisse Überprüfung Ergebnis /weitere Maßnahmen Unterschrift am durch Oktober 2018 Seite 5
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung
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