Rehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern

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1 Rehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern Dr. Rolf Marschner Heidelberg

2 Eigene berufliche Bezugspunkte Fachanwalt für Sozialrecht: Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB Vertretung Betroffener mit dem Ziel der Aufhebung der Betreuung Vertretung Betroffener, gesetzlich vertreten durch den rechtlichen Betreuer, bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB Beratung von Einrichtungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB

3 Grundlagen Betreuung als Grundrechtseingriff (Art. 1, 2 Abs. 1 GG; BVerfG vom R&P 2011, 23) Sozialrecht als soziale Teilhabe (Art. 20 Abs. 1 GG) Betreuung als rechtliche Besorgung der Angelegenheiten ( 1897 Abs. 1, 1901 Abs. 1 BGB) Persönliche Betreuung ( 1897 Abs. 1 BGB) Betreuung als in Form von Rechtsfürsorge gewährte soziale Leistung? Erwachsenenschutz auch gegen den Willen des Betroffenen (BGH FamRZ 2015, 1484?

4 Verhältnis Betreuungsrecht Sozialrecht Betroffener Personenkreis ( 1896 Abs. 1 BGB, 2 Abs. 1 SGB IX) Aufgaben des rechtlichen Betreuers und des Sozialrechts ( 1901 Abs. 4 Satz 1 BGB, 10 SGB I, 4 SGB IX) Erforderlichkeitsgrundsatz ( 1896 Abs. 2 BGB) vs. Subsidiaritätsprinzip ( 2 SGB XII) Verknüpfung von Betreuungs- und Sozialrecht: 60 SGB IX Betreuungsplan ( 1901 Abs. 4 BGB) und Teilhabeplan ( 13 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX)

5 Auswirkungen der UN-BRK Art. 12 Abs. 3 UN-BRK: Assistenz statt rechtlicher Betreuung Barrieren beim Zugang zu Sozialleistungen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung Einkommens- und Vermögenseinsatz als Barriere? Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes?

6 Für betreute Menschen wichtige Leistungen des Sozialrechts Häusliche Krankenpflege ( 37 SGB V) Soziotherapie ( 37a SGB V) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ( 26 SGB IX) Integrierte Versorgung und Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen ( 64b, 140aff. SGB V) Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und Hilfe zur Pflege ( 61ff. SGB XII) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, insbesondere Betreutes Wohnen ( 53, 54 SGB XII, 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX)

7 Problemfelder im Sozialrecht Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis Beratungspflichten Antragstellung und Zuständigkeiten Grundsatz: Keine Zuständigkeitskonflikte auf dem Rücken des Hilfeempfängers Mitwirkungspflichten

8 Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis Hilfeempfänger SGB WBVG Leistungsträger Verträge Leistungserbringer

9 Beratungspflichten im Sozialrecht Aufklärung, Beratung, Auskunft ( SGB I) Beratung, Pflegeberatung ( 7-7bSGB XI) Beratung und Unterstützung durch gemeinsame Servicestellen ( 22 SGB IX) Budgetberatung/Budgetassistenz ( 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX) Beratung und Unterstützung ( 11 SGB XII) Beratungshilfegesetz (BVerfG vom NJW 2015, 2322)

10 Antragstellung und Zuständigkeiten Zuständigkeiten: 18ff. SGB I Antragstellung nach 16 SGB I Form der Antragstellung Einsetzen der Sozialhilfe ( 18 SGB XII) Wiederholte Antragstellung ( 28 SGB X) Entscheidungsfristen (z.b: 13 Abs. 3a SGB V, 14 Abs. 2 SGB IX; 18 Abs. 3b SGB XI) Vorläufige Leistungen (insbesondere 43 SGB I)

11 Probleme bei der Rehabilitation Koordination und Kooperation im Rehabilitations- und Teilhaberecht ( SGB XII) Wer ist der zuständige Rehabilitationsträger ( 5, 6 SGB IX)? Zuständigkeitserklärung nach 14 SGB IX Selbstbeschaffung nach 15 SGB IX Persönliches Budget ( 17 Abs. 2 6 SGB IX)

12 Rechtsprechung zum Verhältnis Betreuungs- und Sozialrecht OLG Oldenburg R&P 2004, 161 (Vermüllung) OLG München FamRZ 2007, 743 (freiwillige Betreuung) BGH BtPrax 2011, 78 (Verwaltung des Barbetrags) LSG NRW vom L 20 SO 236/13 (BtPrax 2015, 124 LS) und L 9 SO 231/12 (Betreutes Wohnen) VGH Hessen BtPrax 2015, 162 (Begleitung zum Arzt)

13 Konsequenzen für das Betreuungsrecht Vermittlung anderer Hilfen durch die Betreuungsbehörde ( 4 Abs. 2 BtBG) Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines Sozialverwaltungsverfahrens ( 21 FamFG) Bestellung eines vorläufigen Betreuers zur Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche Entscheidungsfristen und Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren Aufhebung der Betreuung ( 1901 Abs. 5, 1908d BGB)

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