Landeshaushaltsplan 2018/2019. Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung

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1 Landeshaushaltsplan 218/219 Einzelplan -

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3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Einzelplan 5 Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen 218/219 7 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans Kapitel 1 Landessteuern 14 Kapitel 2 Allgemeine Bewilligungen Kapitel 3 Finanzhilfen des Bundes und anderer Bundesländer 22 Kapitel 4 Allgemeine Landesvermögensverwaltung 25 Kapitel 5 Staatliche Finanzierungshilfen 31 Kapitel 6 Schuldenaufnahme und Schuldendienst 34 Kapitel 9 Ausgleichsleistungen zwischen Bund und Ländern 37 Kapitel 1 Kirchen und Religionsgemeinschaften 4 Kapitel 14 Versorgung 43 Wirtschaftsplan Thüringer Pensionsfonds 49 Kapitel 16 Übrige Einnahmen und Ausgaben 52 Erfolgsplan der Thüringer Lotterieverwaltung 63 Kapitel 2 Kommunaler Finanzausgleich 66

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14 Landessteuern Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Mehreinnahmen und Minderausgaben dürfen zur Deckung von Mehrausgaben bei Kapitel 1616 nach Maßgabe des dortigen Haushaltsvermerks verwendet werden Die Ansätze der Steuereinnahmen basieren auf der Prognose des Bund-Länder-Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2 Eingestellt wurden jeweils die dem Land verbleibenden Anteile an den Gemeinschaftsteuern gemäß Artikel 16 Abs 3 GG Einnahmen HGr : Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel 821 Lohnsteuer Der Länderanteil am Aufkommen aus der Lohnsteuer beträgt 42,5 v H Im Ansatz ist der Landesanteil einschließlich der Zerlegungsanteile enthalten 821 Veranlagte Einkommensteuer Der Länderanteil am Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer beträgt 42,5 v H 821 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlagsteuer) Veranschlagt sind die dem Land verbleibenden Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer ohne den Anteil der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Der Länderanteil beträgt 5 v H 821 Körperschaftsteuer Der Länderanteil am Aufkommen aus der Körperschaftsteuer beträgt 5 v H Im Ansatz ist der Landesanteil einschließlich der Zerlegungsanteile enthalten 821 Steuern vom Umsatz Die Umsatzsteuerverteilung ist geregelt in 1 und 2 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom 2 Dezember 21 (BGBl I S 3955, 3956) in der aktuellen Fassung Der Länderanteil am Umsatzsteuer- und Einfuhrumsatzsteueraufkommen beträgt nach Abzug von Ausgleichsbeträgen an den Bund ua für die Belastungen aufgrund eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung sowie eines Gemeindeanteils 5,3 v H zu- / abzüglich von Festbeträgen nach 1 FAG Im Ansatz ist die einwohnerbezogene Verteilung der Steuern vom Umsatz inklusive des Umsatzsteuerausgleichs berücksichtigt 821 Gewerbesteuerumlage Gemäß 6 Abs 2 Gemeindefinanzreformgesetz in der Fassung vom 1 März 29 (BGBl I S 52), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21 November 216 (BGBl I S 2613), wird von den Gemeinden eine Gewerbesteuerumlage erhoben Näheres regelt die Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (ThürAVOGFRG) in der jeweils geltenden Fassung 821 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Veranschlagt sind die Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer im Sinne des 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 und 8 bis 12 sowie S 2 Einkommensteuergesetz (sog Abgeltungsteuer) Der Länderanteil am Aufkommen aus der Abgeltungsteuer beträgt 44 v H Im Ansatz ist der Landesanteil einschließlich der Zerlegungsanteile enthalten 821 Erbschaftsteuer 821 Grunderwerbsteuer

15 Landessteuern Totalisatorsteuer Isteinnahmen dürfen bis zur Höhe von 96 vh für Ausgaben bei Kapitel 111 Titel verwendet werden 821 Andere Rennwettsteuern Isteinnahmen dürfen bis zur Höhe von 96 vh für Ausgaben bei Kapitel 111 Titel verwendet werden 821 Lotteriesteuer 821 Sportwettensteuer Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Veranschlagt sind die Einnahmen aus der Sportwettensteuer einschließlich der Zerlegungsanteile gemäß 24 in Verbindung mit Abs 2 Rennwett- und Lotteriegesetz 821 Feuerschutzsteuer 821 Biersteuer 821 Sonstige Landessteuern Summe HGr :

16 Landessteuern Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr : Einnahmen Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Gesamteinnahme Ausgaben Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

17 - - 2 Allgemeine Bewilligungen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Einnahmen HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 62 Rückzahlung von Überzahlungen 62 Ersatzleistungen für Personenschäden von Versicherungsunternehmen und anderen Ersatzverpflichteten 62 Schadensersatzleistungen von Versicherungsunternehmen und anderen Ersatzverpflichteten Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden Die Erstattungen von Versicherungsunternehmen und anderen Ersatzverpflichteten aufgrund ihrer Regresspflicht bei Kraftfahrzeugunfällen sind in Anlehnung an das Aufkommen des Vorjahres geschätzt 841 Erstattungen von Beihilfeausgaben 62 Vermischte Einnahmen Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden 291 Rückzahlungen überzahlter Beträge im Fonds "Aufbauhilfe" Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden 291 Rückzahlung überzahlter Beträge im Fonds "Aufbauhilfe" Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden 291 Rückzahlung überzahlter Beträge im Fonds "Aufbauhilfe" Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden 291 Rückzahlung überzahlter Beträge im Fonds "Aufbauhilfe" Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden Summe HGr 1: HGr 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus der Rabattgewährung nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden Gemäß 1 Satz 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel haben die pharmazeutischen Unternehmer seit 211 ua den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung Abschläge entsprechend 13a Abs 1, 1a, 2 bis 3b SGB V zu gewähren 291 Zuweisungen aus dem EU-Fonds zur Regulierung von Schäden im Zusammenhang mit Katastrophenfällen Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden Der EU-Fonds stellt in besonderen Fällen aus Anlass von Elementarereignissen den Ländern Beträge zur Verfügung, die zur Behebung der Schäden verwendet werden sollen

18 Allgemeine Bewilligungen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Summe HGr 2:

19 Allgemeine Bewilligungen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Ausgaben HGr 4: Personalausgaben 841 Beihilfen 18 Beihilfen für Versorgungsempfänger 48 Beihilfen für Versorgungsempfänger für den Bereich Sicherheit und Ordnung 58 Beihilfen für Versorgungsempfänger für den Bereich Rechtsschutz 68 Beihilfen für Versorgungsempfänger für den Bereich Finanzverwaltung 118 Beihilfen für Versorgungsempfänger für den Bereich Schulen 138 Beihilfen für Versorgungsempfänger für den Bereich Hochschulen Summe HGr 4: HGr 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Veröffentlichungen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Veranschlagt sind Druckkosten für den Entwurf und die verabschiedete Fassung des Haushaltsplans, für die Finanzplanung sowie für die Haushaltsrechnung Darüber hinaus werden aus dem Ansatz Ausgaben der Landesregierung im Zusammenhang mit der Darlegung und Dokumentation der Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik geleistet 62 Kosten für die Globalunfallversicherung der Fahrer landeseigener Kraftfahrzeuge 62 Vermischter Sachaufwand Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Rabattgewährung gemäß Gesetz über Rabatte von Arzneimitteln Weggefallene oder umgesetzte Titel 62 Mieten und Pachten für Maschinen AAA AAA umgesetzt nach 6 / 5382 Summe HGr 5: HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 291 Rückzahlungen im Fonds "Aufbauhilfe" Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei den Titeln , , und geleistet werden

20 - 2-2 Allgemeine Bewilligungen Schadensersatzleistungen (auch aus Billigkeitsgründen) im Zusammenhang mit der Haltung staatseigener Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Vermögenswerten Mehrausgaben dürfen in Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Schadensersatzleistungen nach dem Grundsatz der Selbstversicherung sind aus diesem Ansatz zu leisten Der Ansatz ist geschätzt 291 Katastrophenfonds zur Beseitigung außerordentlicher Notstände Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden 62 Schadensersatzleistungen im Rahmen der Staatshaftung 223 Beiträge des Landes an die Unfallkasse Thüringen Gemäß 4 Abs 1 Ziff 1 der Verordnung über die Errichtung der Unfallkasse Thüringen vom 14 November 1997 (GVBl S 418) ist die Landesausführungsbehörde für die gesetzliche Unfallversicherung mit Wirkung vom 1 Januar 1998 in die Unfallkasse Thüringen eingegliedert Summe HGr 6:

21 Allgemeine Bewilligungen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: HGr 2: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr 4: Personalausgaben HGr 5: HGr 6: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

22 Finanzhilfen des Bundes und anderer Bundesländer Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Einnahmen HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 821 Rückzahlung von Überzahlungen 2625 Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel und Titel verwendet werden Summe HGr 1: 2625

23 Finanzhilfen des Bundes und anderer Bundesländer Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz HGr 5: Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst 831 Zinsausgaben an den Bund Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Summe HGr 5: HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Rückzahlungen von Finanzhilfen des Bundes nach Art 14a GG Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Summe HGr 6:

24 Finanzhilfen des Bundes und anderer Bundesländer Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 2625 Gesamteinnahme 2625 HGr 5: HGr 6: Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-) 2625

25 Allgemeine Landesvermögensverwaltung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Einnahmen neu HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 812 Rückzahlung von Überzahlungen Vermischte Einnahmen Erbschaften des Staates, insbesondere nach 1936 BGB Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden 812 Einnahmen aus Beteiligungen Einnahmen aus Rückflüssen der Venture Capital Thüringen GmbH & Co KG (VCT) erhöhen mit Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums die Ausgabeermächtigung bei Kapitel 72 Titel Einnahmen aus der Liquidation von Landesbeteiligungen 871 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 811 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung 812 Sonstige Einnahmen aus Altguthaben 871 Einnahmen aus Entschädigungsleistungen Entschädigungsleistungen im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des staatlichen landwirtschaftlichen Grundbesitzes 871 Erlöse aus der Veräußerung unbeweglicher Sachen einschließlich Zinsen von Kaufpreisraten Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden 871 Erlöse aus der Veräußerung unbeweglicher Sachen einschließlich Zinsen von Kaufpreisraten, wenn im Einzelfall über 5 EUR 871 Erlöse aus der Veräußerung von landwirtschaftlich staatlichem Grundbesitz 142 Erlös aus der Veräußerung der Landesliegenschaft Naumburger Str 15 in Jena 871 Erlöse aus der Veräußerung der Landesliegenschaften in Jena, August-Bebel-Straße 6-8, Areal Bachstraße, Erfurter Straße 35, Humboldtstraße 11, Semmelweisstraße 4, Semmelweisstraße 12 Die Veräußerungen der vg landeseigenen Liegenschaften werden nach 64 ThürLHO zugelassen Einnahmen dürfen zur Finanzierung der Mehrausgaben bei Kapitel 18 2 Titel und der Ausgaben bei Titel verwendet werden 861 Erlöse aus der Veräußerung beweglicher Sachen 861 Erlöse aus der Veräußerung von landeseigenen Kraftfahrzeugen 812 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

26 Allgemeine Landesvermögensverwaltung Ansatz 2 Ist 216 Einnahmen aus der Veräußerung der Beteiligung an der Venture Capital Thüringen GmbH& CoKG (VCT) erhöhen mit Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums die Ausgabeermächtigung bei Kapitel 72 Titel Isteinnahmen, die sich nicht aus der Veräußerung der Beteiligung an der VCT begründen, dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden noch zu Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen Ansatz 218 Ansatz 219 Summe HGr 1:

27 Allgemeine Landesvermögensverwaltung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Ausgaben HGr 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Aufwendungen für Fortbildung in Bezug auf Überwachungsgremien von Landesbeteiligungen 32 Gerichts- und ähnliche Kosten Kosten für Sachverständige Aus den veranschlagten Beträgen können Kosten im Zusammenhang mit Beteiligungen, Gewährträgerschaften und Bürgschaften des Freistaats Thüringen bezahlt werden 61 Kosten der Vermögensverwaltung der Stiftung FamilienSinn Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel 133 1, die sich nicht aus der Veräußerung der Beteiligung an der Venture Capital Thüringen GmbH & CoKG begründen, geleistet werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des auf den Freistaat Thüringen übertragenen Vermögens der Stiftung FamilienSinn, Art 1 Nr 3 Thüringer Haushaltsbegleitgesetz Kostenerstattung für Liegenschaften in Gesamthandseigentum der neuen Länder und Berlin 811 Vermischter Sachaufwand 812 Aufwendungen im Zusammenhang mit Erbschaften des Staates Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Summe HGr 5: neu HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 871 Erstattungen an den Bund 681 Erstattungen an Sonstige im Inland 62 Schadensersatzleistungen aus Grundstücksverkäufen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden 813 Pensionszahlungen an die Ernst-Abbe-Stiftung Jena Die Pensionszahlungen an die Ernst-Abbe-Stiftung stellen eine Rechtsverpflichtung dar und beruhen auf dem Vertrag zwischen der Treuhandanstalt Berlin, dem Land Thüringen und der Carl-Zeiss-Stiftung vom 16 Oktober 1991 (sog Rahmenvertrag) 813 Pensionszahlungen an Angehörige der SCHOTT JENAer Glas GmbH Die Pensionszahlungen sind Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Angehörigen der SCHOTT JENAer Glas GmbH Der Freistaat Thüringen hat mit Vertrag vom 1/15/21 Dezember 24 die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gegen Zahlung eines Pauschalbetrages von den Pensionsverpflichtungen freigestellt

28 Allgemeine Landesvermögensverwaltung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Summe HGr 6: neu HGr 7: Baumaßnahmen 811 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Die Titel und sind gegenseitig deckungsfähig Unterhaltung und Investitionen im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlich staatlichen Grundbesitzes 811 Sanierung Schadstoffdeponie Jecha 1 1 Die Titel und sind gegenseitig deckungsfähig Verpflichtungsermächtigung: Betrag: davon fällig: 219 bis zu 22 bis zu 221 bis zu 222 ff bis zu 218 EUR EUR 5 5 zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast d Durch die bis 216 HH - Jahre in Anspruch gen VE (EUR) Durch die 2 ausgebrachte VE (EUR) Durch die 218 ausgebrachte VE (EUR) Durch die 219 ausgebrachte VE (EUR) Gesamtbelastung (EUR) ff Summen Für die Sanierung der Schadstoffdeponie Gemarkung Jecha, Flur 11, Flurstück 3523/743 sind gemäß Bescheid der Unteren Bodenschutzbehörde des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom 2 Januar 214 weitere Untersuchungs- und Bewertungsmaßnahmen festgelegt Summe HGr 7: HGr 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 811 Erwerb von Grundstücken Erwerb von Flächen im Rahmen des landwirtschaftlich staatlichen Grundbesitzes

29 Allgemeine Landesvermögensverwaltung Erwerb von Liegenschaften für Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Der Titel entfällt 812 Erwerb von Beteiligungen Summe HGr 8: Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz

30 - 3-4 Allgemeine Landesvermögensverwaltung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Gesamteinnahme HGr 5: HGr 6: Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr 7: Baumaßnahmen HGr 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

31 Staatliche Finanzierungshilfen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Einnahmen HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 681 Verwertungserlöse aus Sicherheiten und Erlöse aus Inanspruchnahme des Bundes aus gewährter Rückgarantie Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den Titeln 631 1, und verwendet werden Einnahmen aus Sicherheitsverwertungen, soweit diese nach Leistung aus der Bürgschaft eingehen Diese beinhalten bei gemeinsamen Bund-Land-Bürgschaften den abzuführenden Bundesanteil, soweit das Land treuhänderisch für den Bund tätig ist Einnahmen aus Rückgarantien des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) Diese beinhalten uu auch den an die Thüringer Aufbaubank abzuführenden Rückgarantieanteil 681 Einnahmen aus Gewährleistungen (Inland) Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden Anteilige Einnahmen aus Bürgschaftsprovisionen (Antragsgebühr und laufende Entgelte) Summe HGr 1:

32 Staatliche Finanzierungshilfen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Ausgaben HGr 6: 681 Erstattungen an den Bund Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Abführung des vom Land treuhänderisch vereinnahmten und verwalteten Bundesanteils aus Erlösen im Rahmen der Regressverwaltung 681 Erstattung an die Thüringer Aufbaubank Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Abführung des vom Land treuhänderisch vereinnahmten und verwalteten Anteils aus der Rückgarantie des Bundes Summe HGr 6: HGr 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 681 Auszahlungen bei Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen (einschließlich Verpflichtungen aus Artikel 23 Einigungsvertrag) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei den Titeln bzw geleistet werden Minderausgaben bei Kapitel 9 5 Titel verstärken bis zur Höhe von 6 EUR die Ausgaben bei Insbesondere Zahlungen aus Bürgschaftsverpflichtungen bei Feststellung des Ausfalls; weiterhin Zahlungen im Zusammenhang mit Sanierungsvereinbarungen zur Vermeidung eines Gesamtausfalls Summe HGr 8:

33 Staatliche Finanzierungshilfen Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Gesamteinnahme HGr 6: HGr 8: Ausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

34 Schuldenaufnahme und Schuldendienst Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Einnahmen neu HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 812 Zinsen aus nutzbar angelegten Geldbeständen Zinseinnahmen aus Geld- und Kapitalmarktgeschäften 1 1 Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel 575 1, 575 2, und verwendet werden Summe HGr 1: HGr 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Freiwillige Geldleistungen Dritter zur Tilgung der Schulden des Freistaates Thüringen 83 Der Titel entfällt Summe HGr 2: HGr 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Kreditmarktmittel Der Titel entfällt Summe HGr 3:

35 Schuldenaufnahme und Schuldendienst Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Ausgaben neu neu neu 861 HGr 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Unterstützung der Abwicklung und Optimierung des Zahlungsverkehrs 62 Mieten und Pachten für Maschinen umgesetzt von 2 / Veranschlagt sind die anfallenden Mieten für das Reuters-Kommunikationssystem einschließlich digitaler Standard-Festverbindungen 861 Sachaufwand im Zusammenhang mit der Beschaffung von Mitteln im Wege des Kredits 831 Zinsen für Schuldscheindarlehen, Landesanleihen und sonstige Kredite vom Kapitalmarkt Stückzinsen und Zahlungen aus Verträgen zur Optimierung der Zinsstruktur sowie zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ( 18 Abs 7 ThürLHO) sind von der Ausgabe abzusetzen oder hier zu leisten Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden 831 Geldbeschaffungskosten Aufgelder und Prämien aus der Optimierung der Zinsstruktur sowie der Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ( 18 Abs 7 ThürLHO) sind von der Ausgabe abzusetzen oder hier zu leisten Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden 831 Zinsen für Kassenkredite anderer Darlehensgeber Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden 831 Zinsausgaben für Geld- und Kapitalmarktgeschäfte Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden 831 Ausgaben für Tilgung am Kreditmarkt Die Einnahmen aus Kreditaufnahmen sind von den Tilgungsausgaben abzusetzen 831 Ausgaben für Tilgung am Kreditmarkt nach dem Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Einzelplan zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung geleistet werden Veranschlagt sind die jährlichen Tilgungsausgaben nach dem sog Thüringer Nachhaltigkeitsmodell Summe HGr 5:

36 Schuldenaufnahme und Schuldendienst Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: HGr 2: HGr 3: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahme HGr 5: Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

37 Ausgleichsleistungen zwischen Bund und Ländern Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Einnahmen HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Vermischte Einnahmen Summe HGr 1: HGr 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 821 Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen Der Bund gewährt leistungsschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs nach 11 Abs 2 Finanzausgleichsgesetz Liegt die Finanzkraft eines Landes nach dem Länderfinanzausgleich unter 99,5 v H des Länderdurchschnitts, so wird der an 99,5 v H fehlende Betrag zu 77,5 v H ausgeglichen 821 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen Kosten politischer Führung Wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung gewährt der Bund Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach 11 Abs 4 Finanzausgleichsgesetz 821 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten Die neuen Länder einschließlich Berlin erhalten nach 11 Abs 3 Finanzausgleichsgesetz zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft in den Jahren 25 bis 219 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die in diesem Zeitraum abgeschmolzen werden Für Thüringen werden diese Beträge von 156,944 Mio EUR in 25 auf 299,926 Mio EUR in 219 zurückgeführt 821 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen struktureller Arbeitslosigkeit Die neuen Länder erhalten nach 11 Abs 3a Finanzausgleichsgesetz Leistungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhife für Erwerbsfähige Seit der Revision im Jahr 2 beträgt der Gesamtbetrag für die neuen Länder 54 Mio EUR jährlich Die Finanzierung erfolgt durch die Ländergesamtheit 821 Zuweisungen des Bundes infolge der Übertragung der Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer Die Länder erhalten infolge der Übertragung der Ertragskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund zum 1 Juli 29 durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art 16, 16b,, 18) Kompensationsleistungen Der Anteil Thüringens beträgt gemäß 2 des Gesetzes zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund 2,56326 v H des jährlichen Gesamtbetrages in Höhe von 8991,764 Mio EUR 821 Länderfinanzausgleich Ausgaben können von den Einnahmen abgesetzt werden Die Einnahmen basieren auf der Prognose des Bund-Länder-Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2 Summe HGr 2:

38 Ausgleichsleistungen zwischen Bund und Ländern Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Ausgaben neu 29 HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Anteil aus dem Biersteueraufkommen gem Artikel 12 des 5 5 Deutsch-Österreichischen Vertrages vom 2 Dezember 189 Anteil des Freistaats Thüringen an dem Österreich zustehenden Anteil am Biersteueraufkommen aufgrund des Deutsch-Österreichischen Vertrages vom 2 Dezember 189 über den Anschluss der österreichischen Gemeinde Mittelberg an das Zollsystem des Deutschen Reiches Summe HGr 6: 5 5

39 Ausgleichsleistungen zwischen Bund und Ländern Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: HGr 2: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme HGr 6: Ausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 5 5 Gesamtausgabe 5 5 Überschuss (+) / Zuschuss (-)

40 - 4-1 Kirchen und Religionsgemeinschaften Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Einnahmen HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 199 Verwaltungseinnahmen umgesetzt von 24 / Rückzahlung von Überzahlungen umgesetzt von 24 / Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland umgesetzt von 24 / 1621 Summe HGr 1: neu HGr 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Zuweisungen des Bundes zur Pflege verwaister jüdischer 249 Friedhöfe umgesetzt von 24 / 2311 Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden 129 Einnahmen aus zweckgebundenen Stiftungsleistungen Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel und verwendet werden Einnahmen aus zweckgebundenen Stiftungsleistungen des Schleizer Geistlichen Hilfsfonds Summe HGr 2:

41 Kirchen und Religionsgemeinschaften Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Ausgaben neu neu HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur 249 Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe umgesetzt von 24 / 6331 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den Ausgaben zur Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe Die Kostenbeteiligung wird als Pauschale je Quadratmeter an die Kommunen ausgezahlt, die diese Pflege wahrnehmen 129 Ausgaben von zweckgebundenen Stiftungsleistungen Die Ausgaben sind übertragbar Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Ausgaben von zweckgebundenen Stiftungsleistungen des Schleizer Geistlichen Hilfsfonds an nicht öffentliche Einrichtungen Bisher im Kapitel 45 bei Titel veranschlagt 199 Staatsleistungen an die Evangelischen Landeskirchen umgesetzt von 24 / Die finanziellen Beziehungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den evangelischen Landeskirchen sind durch Gesetz zum Staatsvertrag vom Mai 1994 (GVBl S 59) geregelt 199 Staatsleistungen an die Römisch-Katholische Kirche umgesetzt von 24 / Die finanziellen Beziehungen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Heiligen Stuhl sind durch Gesetz zum Staatsvertrag vom 18 Juli 1997 (GVBl S 266) geregelt 199 Landesleistung an die Jüdische Landesgemeinde Thüringen umgesetzt von 24 / Die finanziellen Beziehungen zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen sind durch Gesetz vom 7 Dezember 1993 (GVBl S 758), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3 November 211 (GVBl S 478) bestimmt 129 Ausgaben von zweckgebundenen Stiftungsleistungen Die Ausgaben sind übertragbar Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Ausgaben von zweckgebundenen Stiftungsleistungen des Schleizer Geistlichen Hilfsfonds an öffentliche Einrichtungen Bisher im Kapitel 45 bei Titel veranschlagt Summe HGr 6:

42 Kirchen und Religionsgemeinschaften Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: HGr 2: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme HGr 6: Ausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

43 Versorgung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Mehreinnahmen der Hauptgruppe 2 dürfen für Mehrausgaben der Hauptgruppe 4 und Hauptgruppe 6 verwendet werden Einnahmen HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl 18 Vermischte Einnahmen Der Titel dient auch zur Vereinnahmung von Rückerstattungen aus Versorgungsbezügen der Landesbediensteten 813 Rückführungen aus dem Sondervermögen Pensionsfonds 813 Einnahmen aus Erträgen des Sondervermögens Pensionsfonds Der Titel entfällt Summe HGr 1: HGr 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 18 Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund Einnahmen aus der Beteiligung anderer Körperschaften an der Versorgungslast des Freistaats Thüringen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder getroffener Vereinbarungen Die Erläuterungen gelten analog für die Titel bis Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund für den Bereich Sicherheit und Ordnung umgesetzt von 31 / Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund für den Bereich Schulen umgesetzt von 41 / Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund für den Bereich Rechtsschutz umgesetzt von 51 / Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund für den Bereich Finanzverwaltung umgesetzt von 61 / Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern 48 Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern im Bereich Sicherheit und Ordnung umgesetzt von 31 / Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern für den Bereich Schulen umgesetzt von 41 / Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern für den Bereich Rechtsschutz umgesetzt von 51 / Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern für den Bereich Finanzverwaltung umgesetzt von 61 / Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

44 Versorgung Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für den Bereich Sicherheit und Ordnung umgesetzt von 31 / Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für den Bereich Schulen umgesetzt von 41 / Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für den Bereich Rechtsschutz umgesetzt von 51 / Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bereich Finanzverwaltung umgesetzt von 61 / Erstattung von Versorgungsbezügen von Sozialversicherungsträgern 18 Erstattung von Versorgungsbezügen von Sonstigen aus dem Inland Summe HGr 2: Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz

45 Versorgung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Die Ausgaben der Hauptgruppe 6 sind gegenseitig deckungsfähig Die Ausgaben der Hauptgruppe 4 und der Hauptgruppe 6 sind gegenseitig deckungsfähig Mehrausgaben der Hauptgruppe 4 und der Hauptgruppe 6 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen der Hauptgruppe 2 geleistet werden Ausgaben HGr 4: Personalausgaben 18 Versorgungsbezüge für den Ministerpräsidenten, die Minister und ihre Hinterbliebenen 18 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 1 umgesetzt von 11 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 2 umgesetzt von 21 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 3 umgesetzt von 31 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 4 umgesetzt von 41 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 5 umgesetzt von 51 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 6 umgesetzt von 61 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 7 umgesetzt von 71 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 8 umgesetzt von 81 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 9 umgesetzt von 91 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 1 umgesetzt von 11 / Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und ihrer Hinterbliebenen Einzelplan 11 umgesetzt von 111 / Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und ihrer Hinterbliebenen im Bereich Ordnung und Sicherheit

46 Versorgung umgesetzt von 31 / Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und ihrer Hinterbliebenen im Bereich Schulen umgesetzt von 41 / Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und ihrer Hinterbliebenen im Bereich Rechtsschutz umgesetzt von 51 / Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und ihrer Hinterbliebenen im Bereich Finanzverwaltung umgesetzt von 61 / Zuführungen an die Versorgungsrücklage Der Titel entfällt Die Zuführungen an das Sondervermögen Thüringer Pensionsfonds sind gemäß 64 Thüringer Besoldungsgesetz i V m 2 Abs 1 Nr 1 und 1a Thüringer Pensionsfondsgesetz zeitlich auf den 31 Dezember 2 begrenzt 841 Fürsorgemaßnahmen und Unterstützungen Ansatz 2 Ist 216 Ausgaben für Aufwendungen nach 25 ff des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes Ansatz 218 Ansatz Summe HGr 4: HGr 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Gerichts- und ähnliche Kosten Summe HGr 5: HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Erstattung von Versorgungsbezügen an den Bund Ausgaben für die Beteiligung an der Versorgungslast anderer Körperschaften aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder getroffener Vereinbarungen Die Erläuterungen gelten analog für die Titel bis 631 8, bis 632 5, bis und bis Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der Zusatzversorgungssysteme und ihre Hinterbliebenen Veranschlagt sind die geschätzten Aufwendungen des Landes aus der Überführung der Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung nach Artikel 3 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Rentenüberleitungsgesetz - RÜG) vom 25 Juli 1991 (BGBl I, S 166) in Verbindung mit 15 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 25 Juli Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der Sonderversorgungssysteme und ihre Hinterbliebenen Erstattung von Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs gem 15 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 25 Juli 1991 (BGBl I, S 1677) Erstattet werden dem Bund bzw der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Rentenzahlungen, Rentenversicherungsbeiträge sowie die auf Thüringen entfallenden Verwaltungskosten

47 Versorgung Erstattung von Versorgungsbezügen an den Bund für den Bereich Sicherheit und Ordnung 118 Erstattung von Versorgungsbezügen an den Bund für den Bereich Schulen 58 Erstattung von Versorgungsbezügen an den Bund für den Bereich Rechtsschutz 68 Erstattung von Versorgungsbezügen an den Bund für den Bereich Finanzverwaltung 18 Erstattung von Versorgungsbezügen an andere Länder 48 Erstattung von Versorgungsbezügen an andere Länder für den Bereich Ordnung und Sicherheit 118 Erstattung von Versorgungsbezügen an andere Länder für den Bereich Schulen 58 Erstattung von Versorgungsbezügen an andere Länder für den Bereich Rechtsschutz 68 Erstattung von Versorgungsbezügen an andere Länder für den Bereich Finanzverwaltung 18 Erstattung von Versorgungsbezügen an Gemeinden und Gemeindeverbände 48 Erstattung von Versorgungsbezügen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bereich Ordnung und Sicherheit 118 Erstattung von Versorgungsbezügen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bereich Schulen 58 Erstattung von Versorgungsbezügen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bereich Rechtsschutz 68 Erstattung von Versorgungsbezügen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bereich Finanzverwaltung 18 Erstattung von Versorgungsbezügen an Sonstige im Inland 48 Erstattung von Versorgungsbezügen an Sonstige im Inland für den Bereich Ordnung und Sicherheit 118 Erstattung von Versorgungsbezügen an Sonstige im Inland für den Bereich Schulen 58 Erstattung von Versorgungsbezügen an Sonstige im Inland für den Bereich Rechtsschutz 68 Erstattung von Versorgungsbezügen an Sonstige im Inland für den Bereich Finanzverwaltung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Summe HGr 6:

48 Versorgung Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr 1: HGr 2: Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr 4: Personalausgaben HGr 5: HGr 6: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

49 - 49 -

50 - 5 -

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52 Übrige Einnahmen und Ausgaben Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Einnahmen HGr : Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Spielbankabgabe der Spielbankunternehmen im Land Thüringen Weitere Leistungen des Spielbankunternehmens Summe HGr : HGr 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Rückzahlungen der Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes an den Bund (Bundesanteil) Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden Rückzahlungen von Kommunen bei Rückforderungen von Bundesmitteln nach 8 Abs 1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24 Juni 215 (BGBl I S 974, 975) 821 Rückzahlungen der Kommunen im Rahmen des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes Isteinnahmen erhöhen die Ausgabebefugnis bei Kapitel 2 Titel Rückzahlungen von Zuweisungen nach dem Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz vom 27 Februar 214 in der jeweils geltenden Fassung bei festgestellter nicht zweckentsprechender Verwendung sowie Rückzahlungen aus Vorjahren, die in der Bewilligungsentscheidung verfügt wurden 861 Rückzahlungen von in Vorjahren getätigter Ausgaben, die den Finanzhilfen der Europäischen Union zuzuordnen sind 861 Rückzahlung von Haushaltsausgaben früherer Jahre 861 Einnahmen aus Rückflüssen 11 Rückzahlungen der Kommunen im Rahmen des Konjunkturprogrammes II 11 Rückzahlungen der Kommunen im Rahmen des ZuInvG Rückzahlungen von Zuweisungen an finanzschwache Kommunen (Landesanteil) 11 Rückzahlungen von freien Trägern im Rahmen des ZuInvG 861 Vermischte Einnahmen 821 Einnahmen aus der Konzessionsabgabe von privaten Sportwettenanbietern Nach 4d Absatz 2 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wird eine Konzessionsabgabe erhoben Auf die Konzessionsabgabe ist gemäß 4d Absatz 7 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages die vom Konzessionsnehmer in Ausübung der Konzession gezahlte Steuer auf der Grundlage des Rennwetten- und Lotteriegesetzes anzurechnen 861 Überschuss aus den Staatslotterien Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titel verwendet werden

53 Übrige Einnahmen und Ausgaben noch zu Die Thüringer Lotterieverwaltung veranstaltet Staatslotterien Staatslotterien sind: - Lotto - Toto (Auswahl- und Ergebniswette) - Zusatzlotterie Spiel 77 - Zusatzlotterie Super 6 - Lotterie GlücksSpirale - KENO sowie Zusatzlotterie "plus 5" - Lotterie Tele-BINGO - Eurojackpot und - Sofortlotterien Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz Gemäß 9 Abs 1 Thüringer Glücksspielgesetz vom 18 Dezember 27 (GVBl S 243) in der jeweils geltenden Fassung werden aus den Spieleinsätzen (ohne GlücksSpirale) dem Landessportbund Thüringen ev 6 vh, jedoch nicht mehr als 1,22 Mio EUR jährlich, und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege 3,35 vh, jedoch nicht mehr als 5,87 Mio EUR jährlich, zugewiesen In den Jahren 216 bis 22 erhält der Landessportbund Thüringen ev mindestens 9,58 Millionen Euro und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege mindestens 5,35 Millionen Euro Die Lotteriesteuer ist bei Kapitel 1 Titel 57 1 veranschlagt Der Überschuss ergibt sich aus dem Erfolgsplan Die Einnahmen werden zur Teilfinanzierung der Ausgaben bei Kapitel 4 89, 8 22, 8 24, 8 29 und 9 5 sowie zur Finanzierung der Ausgaben bei Kapitel 16 Titel im Sinne des 9 Abs 3 Thüringer Glücksspielgesetz in der jeweils geltenden Fassung eingesetzt 861 Gewinnanteile an der Gemeinsamen Klassenlotterie 693 Zinseinnahmen von Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Landesanteil) Verzinsung von Rückzahlungen von Zuweisungen nach 4a Abs 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz in der jeweils geltenden Fassung 693 Zinseinnahmen von Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Bundesanteil) Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden Verzinsung von Rückzahlungen der Kommunen bei Rückforderungen des Bundes bzw von zu früh angewiesenen Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24 Juni 215 (BGBl I S 974, 975) 11 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen des ZuInvG 11 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen des ZuInvG (Landesanteil) 813 Zinseinnahmen im Zusammenhang mit Zuwendungen des Freistaats Thüringen aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 681 Zinsen in Verbindung mit Rückzahlungen aus Zuweisungen 11 Zinseinnahmen von Sonstigen im Rahmen des ZuInvG Summe HGr 1: HGr 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 244 Rückzahlung des Bundes Dem Freistaat zustehende Restitutionsansprüche auf grundpfandliche Forderungen früherer Gebietskörperschaften 813 Sonstige Zuweisungen aus Sondervermögen

54 Übrige Einnahmen und Ausgaben noch zu neu neu Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Einnahmen gem 5 des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (MauerG) vom 15 Juli 1996 (BGBl I S 98) aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 813 Zuweisungen aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 3 Tranche Einnahmen gem 5 des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (MauerG) vom 15 Juli 1996 (BGBlI S 96) aus einer 3 Tranche aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 813 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 4 Tranche Einnahmen gem 5 des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (MauerG) vom 15 Juli 1996 (BGBl I S 98) aus einer 4 Tranche aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 813 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 5 Tranche Einnahmen gem 5 des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (MauerG) vom 15 Juli 1996 (BGBl I S 98) aus einer 5 Tranche aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 813 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" 6 Tranche Einnahmen gem 5 des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (MauerG) vom 15 Juli 1996 (BGBl I S 98) aus einer 6 Tranche aus dem Sondervermögen "Fonds Mauergrundstücke" Summe HGr 2: HGr 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Schuldenaufnahme für konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen nach 42 Abs 1 LHO Zuweisungen aus dem "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" des Bundes Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden Der Bund gewährt nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24 Juni 215 (BGBl I S 974, 975) aus dem Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 14b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd Euro Der Anteil Thüringens beläuft sich nach 2 des Gesetzes auf 2,1663 vh Die Verteilung der Mittel richtet sich nach 4a des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 214 und 215 (Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz) vom 27 Februar 214 in der jeweils geltenden Fassung 813 Einnahmen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO) Isteinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei Titeln mit investiver Zweckbindung für investitionsfördernde Maßnahmen verwendet werden Einnahmen aus den dem Freistaat anteilig zufließenden Mitteln nach Auskehrung aus dem verfügbaren Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO) Die Mittel sind entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen der BvS und den Ländern zur wirtschaftlichen Umstrukturierung sowie für soziale und kulturelle Zwecke zu verwenden 851 Entnahme aus Rücklagen 871 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre 881 Globale Mindereinnahmen

55 Übrige Einnahmen und Ausgaben Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe Isteinnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel verwendet werden Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Summe HGr 3:

56 Übrige Einnahmen und Ausgaben Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Ausgaben neu HGr 4: Personalausgaben 881 Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte Die Ausgabemittel können bei Vorliegen eines unabweisbaren temporären Personalmehrbedarfs zur finanziellen Absicherung der befristeten Einstellung von insgesamt bis zu 25 Bediensteten der TSK sowie den Ressorts zugewiesen werden Die Zuweisung erfolgt durch das TFM auf begründeten Antrag Die Bereitstellung der Mittel wurde von der Personalkommission am 8 Mai 2 beschlossen Mit den zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten soll unabweisbarer temporärer Personalmehrbedarf z B für Demografiebrücken gedeckt werden Aus diesen Mitteln können insgesamt bis zu 25 befristet Beschäftigte bis längstens 31 Dezember 219 eingestellt werden Die Mittel können der TSK sowie den Ressorts zugewiesen werden, wenn ein temporärer Mehrbedarf sowie die Unabweisbarkeit des Personalmehrbedarfs nachgewiesen wurde und im anfordernden Geschäftsbereich geeignete freie und besetzbare Plan-/Stellen nicht zur Verfügung stehen 881 Mehrausgaben bei Personalausgaben Die Ausgabemittel können weiteren Haushaltsstellen zur Verstärkung für Personalausgaben zugewiesen werden Der rechnungsmäßige Nachweis der Ausgaben erfolgt bei den einschlägigen Haushaltsstellen in den Einzelplänen Die Ausgabemittel dienen der Verstärkung von unabweisbaren Mehrausgaben bei Personalausgaben in den Ressortplänen 881 Minderausgaben bei Personalausgaben Summe HGr 4: HGr 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten Erstattungen dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden 12 Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen Der Titel entfällt 291 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden 861 Rückzahlungen vereinnahmter Beträge früherer Jahre 693 Rückzahlungen vereinnahmter Beträge früherer Jahre im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Rückforderungen von Bundesmitteln nach 8 Abs 1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24 Juni 215 (BGBl I S 974, 975) 861 Vermischter Sachaufwand 861 Ausgleich Abrechnungskonten aus Vorjahren 881 Minderausgaben bei sächlichen Verwaltungsausgaben

57 Übrige Einnahmen und Ausgaben Zinsausgaben an den Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Gemäß 8 Abs 3 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24 Juni 215 (BGBl I S 974, 975) sind zurückzuzahlende bzw zu früh angewiesene Mittel zu verzinsen Summe HGr 5: neu HGr 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen "Kommunale Finanzgarantie" gemäß 37 ThürFAG Der Titel entfällt Stabilisierungspauschale für Landkreise und kreisfreie Städte gemäß 3 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Der Titel entfällt Ergänzende Bedarfszuweisungen für Kommunen gemäß 4 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Der Titel entfällt Strukturbegleithilfen (Gebietsreform) umgesetzt von 33 / 6131 Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Der Titel ist darüber hinaus zugunsten von Kapitel 9 5 Titel sowie Kapitel Titel deckungsfähig Die Ausgaben sind übertragbar 821 Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (Gebietsreform) Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Der Titel ist darüber hinaus zugunsten von Kapitel 9 5 Titel sowie Kapitel Titel deckungsfähig Die Ausgaben sind übertragbar Verpflichtungsermächtigung: Betrag: davon fällig: 219 bis zu 22 bis zu 221 bis zu 222 ff bis zu 218 EUR 219 EUR

58 Übrige Einnahmen und Ausgaben noch zu zur Verpflichtungsermächtigung: Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast d Durch die bis 216 HH - Jahre in Anspruch gen VE (EUR) Durch die 2 ausgebrachte VE (EUR) Durch die 218 ausgebrachte VE (EUR) Durch die 219 ausgebrachte VE (EUR) Gesamtbelastung (EUR) neu neu neu neu ff 3685 Summen Zuweisungen zur Schuldentilgung (Gebietsreform) Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Der Titel ist darüber hinaus zugunsten von Kapitel 9 5 Titel sowie Kapitel Titel deckungsfähig Die Ausgaben sind übertragbar 821 Zuweisungen für Anpassungshilfe (Gebietsreform) Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Der Titel ist darüber hinaus zugunsten von Kapitel 9 5 Titel sowie Kapitel Titel deckungsfähig Die Ausgaben sind übertragbar 821 Zuweisungen (Gebietsreform) Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Der Titel ist darüber hinaus zugunsten von Kapitel 9 5 Titel sowie Kapitel Titel deckungsfähig Die Ausgaben sind übertragbar 861 Sonstige Erstattungen an den Bund 861 Sonstige Erstattungen an Länder 652 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Betriebskostenzuschüsse am Standort Oberhof 821 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 821 Zuweisungen für Bürgerservice-Büros Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Der Titel ist darüber hinaus zugunsten von Kapitel 9 5 Titel sowie Kapitel Titel deckungsfähig Die Ausgaben sind übertragbar

59 Übrige Einnahmen und Ausgaben noch zu Verpflichtungsermächtigung: Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz EUR EUR Betrag: 135 davon fällig: 219 bis zu 22 bis zu 221 bis zu 222 ff bis zu zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Belast d Durch die bis 216 HH - Jahre in Anspruch gen VE (EUR) Durch die 2 ausgebrachte VE (EUR) Durch die 218 ausgebrachte VE (EUR) Durch die 219 ausgebrachte VE (EUR) Gesamtbelastung (EUR) ff Summen neu Die Mittel dienen der Finanzierung von Personal- und Betriebsausgaben für die im Rahmen der Gebietsreform zu errichtenden Bürgerservice-Büros 821 Zuweisungen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Die Titel , , , , , und sind gegenseitig deckungsfähig Die Ausgaben dienen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit 652 Zuweisungen an den Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Die Mittel sind ua für die Finanzierung der anteiligen Verbandsumlage gemäß 12 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum vorgesehen 652 Zuwendungen an die Oberhof Sportstätten GmbH für Betriebskostenzuschuss am Standort Oberhof Zuweisungen auf Beschluss der Landesregierung zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke gem Thüringer Glücksspielgesetz Die Ausgaben sind übertragbar Minderausgaben bis zur Höhe von 1 Mio EUR dürfen für Mehrausgaben bei Kapitel 2 2 Titel verwendet werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel geleistet werden Gemäß 9 Abs 3 Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) in der jeweils geltenden Fassung sind diese Mittel zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke zu verwenden Weggefallene oder umgesetzte Titel

60 Übrige Einnahmen und Ausgaben Zuschüsse für politische Stiftungen Ansatz 2 Ist 216 AAA AAA Ansatz 218 Ansatz 219 umgesetzt nach 25 / 6855 Summe HGr 6: HGr 7: Baumaßnahmen 692 Kommunales Infrastrukturpaket für Gemeinschaftsbaumaßnahmen und Ortsdurchfahrten Summe HGr 7: neu neu neu HGr 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 821 "Kommunale Finanzgarantie" für Investitionen Der Titel entfällt 821 Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte gemäß 1 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Der Titel entfällt 821 Investitionspauschale für Landkreise gemäß 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Der Titel entfällt 821 Schulinvestitionspauschale nach 2a ThürÜbergangsG Der Titel entfällt 693 Zuweisungen des Landes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen Der Titel entfällt 692 Zuweisungen des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen Ausgaben dürfen in Höhe der Isteinnahmen bei Titel geleistet werden Der Bund gewährt nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24 Juni 215 (BGBl I S 974, 975) aus dem Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 14b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd Euro Der Anteil Thüringens beläuft sich nach 2 des Gesetzes auf 2,1663 vh Die Verteilung der Mittel richtet sich nach 4a des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 214 und 215 (Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz) vom 27 Februar 214 in der jeweils geltenden Fassung 821 Investitionspauschale für kreisfreie Städte und Landkreise Ausgaben nach 5 Abs 1 und 6 Abs 1 ThürKommHG Danach wird kreisfreien Städten und Landkreisen für die Jahre 218 und 219 jeweils eine Investitionspauschale je Einwohner in Höhe von 11,51 Euro/Einwohner gewährt 821 Investitionspauschale für Schulgebäude, Schulturnhallen und Maßnahmen zur Digitalisierung in den Schulen Ausgaben nach 5 Abs 2 und 6 Abs 2 ThürKommHG Danach wird den Schulträgern eine investive Zuweisung für Schulgebäude, Schulturnhallen und investive Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung in den Schulen gewährt Die Zuweisungen werden entsprechend dem Anteil der Schulträger an den Mitteln nach 22 ThürFAG im Jahr 2 bzw 218 ausgereicht 821 Investitionspauschale für Ober- und Mittelzentren 25 25

61 Übrige Einnahmen und Ausgaben noch zu neu Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Ausgaben nach 5 Abs 3 und 6 Abs 3 ThürKommHG Danach wird Ober- und Mittelzentren im Sinne der Anlage zu 1 der Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm vom 15 Mai 214 (GVBl S 45) für die Jahre 218 und 219 jeweils eine Investitionspauschale je Einwohner in Höhe von 21,47 Euro/Einwohner gewährt 821 Investitionspauschale für Städte und Gemeinden Ausgaben nach 5 Abs 4 und 6 Abs 4 ThürKommHG Danach wird für Städte und Gemeinden für die Jahre 218 und 219 jeweils eine Investitionspauschale je Einwohner in Höhe von 11,51 Euro je Einwohner gewährt 871 Zuschüsse an private Unternehmen Der Ansatz wurde neu bei Kapitel 95 Titel etatisiert Summe HGr 8: HGr 9: Besondere Finanzierungsausgaben 851 Zuführungen an Rücklagen Maßnahmen nach 42 Abs 1 ThürLHO 881 Globale Minderausgaben 891 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren Globale Mehrausgaben für konjunkturpolitisch bedingte Abführungen an andere Kapitel des Landeshaushaltes Summe HGr 9:

62 Übrige Einnahmen und Ausgaben Ansatz 2 Ist 216 Ansatz 218 Ansatz 219 Abschluss HGr : HGr 1: HGr 2: HGr 3: Einnahmen Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahme Ausgaben HGr 4: Personalausgaben HGr 5: HGr 6: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr 7: Baumaßnahmen HGr 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen HGr 9: Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

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