Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

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1 Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich für die Möglichkeit bedanken Stellung zu nehmen, zu den Anträgen der CDU und FDP Fraktion als auch der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu den Themen Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern und Budget für Arbeit. Der Sozialverband VdK Sachsen begrüßt, dass sich die Fraktionen in beiden Anträgen mit der Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung beschäftigen. Auf die schlechte Beschäftigungssituation behinderter Menschen weist der Sozialverband VdK seit vielen Jahren hin. Mit dem SGB IX wurde ein Paradigmenwechsel in Richtung Selbstbestimmung, umfassender Teilhabe in der Arbeitswelt und allen anderen Lebensbereichen eingeleitet. Aus Sicht des VdK ist daher eine konzeptionelle Weiterentwicklung des SGB IX im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention notwendig. Aus unserer Sicht ist es wichtig, kurz die Entwicklung der letzten Jahre und die Ist Situation für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben, sowohl für den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) als auch des ersten Arbeitsmarktes, darzustellen. Erst kürzlich, am , führte Dr. Engels vom Institut für Sozialforschung, welches mit der Erstellung des 5. Berichtes zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen beauftragt ist, aus, dass sich die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung in einer WfbM von 2000 bis 2011 um 47 % auf erhöht habe. Der Kommunale Sozialverband gibt in seinem Maßnahmekonzept II im Dezember 2009 an, dass bereits Ende 2008 rund 5 % der WfbM Plätze ausgelagerte Arbeitsplätze waren, welche vor allem dem Kennen lernen der realen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zur Gestaltung des Übergangs dienen. Dieser Weg des Ausbaus der Außenarbeitsplätze wurde weiterverfolgt, so dass 2011 bereits Außenarbeitsplätze, was einem Anteil von 6,5 % entspricht, in Sachsen vorhanden waren. Demgegenüber wechselten 2011 lediglich 9 Menschen mit Behinderung aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich Ralph Beckert 1 /

2 Integrationsprojekte. Dies entspricht 2011 einer Quote von rechnerisch 0,05 % der Beschäftigten. i Auf dem ersten Arbeitsmarkt sank im Zeitraum von 2005 bis 2011 die Zahl der Arbeitsuchenden um 43,6 %. ii An dieser Entwicklung konnten die Menschen mit Behinderungen nicht in gleicher Weise teilnehmen. Hier blieb die Anzahl der arbeitsuchenden Menschen mit Behinderung relativ konstant. iii Im Jahr 2012 betrug damit die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 5,2 % im Vergleich zu lediglich 2 % im Jahr iv Von den im Jahr 2012 arbeitsuchenden Menschen mit Behinderungen war jeder achte ohne abgeschlossene Berufsausbildung. v Das SGB IX regelt die Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, wonach private und öffentliche Arbeitgeber mit durchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen müssen. Im letzten Berichtszeitraum der Bundesagentur für Arbeit waren in Sachsen bei privaten Arbeitgebern lediglich 3,2 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Es blieben rund Pflichtarbeitsplätze unbesetzt, da 83,3 % der privaten Arbeitgeber ihre Pflichtquote nicht erfüllten. vi Ein Zustand, welcher sich seit Jahren nicht verändert ist, dass rund ein Drittel aller Arbeitgeber in Sachsen keinen oder weniger als 1 % der Pflichtarbeitsplätze besetzen. In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung zum Antrag der CDU und FDP Fraktion sind zahlreiche Projekte und Einzelmaßnahmen aufgeführt, welche alle bisher nicht zum gewünschten Erfolg eines stärkeren Übergangs von Menschen mit Behinderungen aus der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt und einem stärkeren Rückgang der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen geführt haben. Ich denke, dass bei allen Akteuren Einigkeit darüber besteht, dass das Ziel für alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein sollte. Die dauerhafte Beschäftigung in der WfbM sollte nicht mehr die Regel, sondern langfristig eine, nach wie vor notwendige, Ausnahme werden. Ralph Beckert 2 /

3 Die bisher beim Übertritt aus einer WfbM in den Allgemeinen Arbeitsmarkt bestehenden Hürden liegen vordergründig in den unterschiedlichen rentenrechtlichen Regelungen. Aber ich möchte mich nicht bei den bereits bekannten Grenzen aufhalten, sondern ihnen einige Punkte als Möglichkeiten für eine Verbesserung der Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben aufzeigen. Nach dem Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen wurden im Jahr 2009 als institutionellen Förderung der Integrationsämter deutschlandweit 32,7 Millionen Euro an die WfbM s ausgezahlt. Diese Leistungen aus der Ausgleichsabgabe ist aber nur eine nachrangige Leistung der Integrationsämter. Hier besteht die Möglichkeit der Verwendung der finanziellen Mittel als Budget für Arbeit z.b. für einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss für Menschen, die aus der WfbM eine dauerhafte Eingliederung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen wollen. Hier bieten der Ausbau und die Weiterentwicklung der unterstützten Beschäftigung eine Möglichkeit. Grundsätzlich ist der Erfolg aller Überlegungen des Übertritts aus einer WfbM in den Allgemeinen Arbeitsmarkt abhängig davon, dass die soziale Absicherung der behinderten Menschen unabhängig vom Arbeitsort angeglichen wird. Für die Teilhabe behinderten Menschen am Arbeitsleben spielen aber noch weitere Faktoren bzw. Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Dazu möchte ich eine bereits vom Deutschen Gewerkschaftsbund formulierte Forderung aufgreifen. Die bisherige Arbeitsstättenverordnung im Arbeitsschutzrecht ist entsprechend den Regelungen der UN BRK insoweit anzupassen, als dass die Arbeitsstätten bereits von vorn herein so eingerichtet und betrieben werden müssen, dass die besonderen Belange von Menschen Behinderungen mit berücksichtigt werden. Bei Entstehung, Umbau und Betrieb ist daher von den Arbeitgebern darauf zu achten, dass soweit wie möglich Vorkehrungen getroffen werden, um spätere Anpassungen möglichst einfach und kostengünstig umzusetzen oder im Idealfall entbehrlich zu machen. Ralph Beckert 3 /

4 Ich möchte aber noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen. Im Jahr 2001 wurde die Pflichtquote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von 6 % auf 5 % gesenkt. Nach 12 Jahren ist zu konstatieren, dass dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Aus diesem Grund sprechen wir uns für die Anhebung der Ausgleichabgabe von 5 % wieder auf 6 % aus. Damit könnte ein weiterer kleiner Baustein als Anreiz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Die daraus resultierenden Einnahmen sollten ausschließlich für Maßnahmen der dauerhaften Integration behinderten Menschen in den Allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden. Gleichzeitig wäre aus unserer Sicht eine Änderung des SGB IX hinsichtlich der für die Bemessung der Ausgleichsabgabe zu Grunde gelegten Arbeitsplätze zwingend erforderlich. Hier wäre eine Einbeziehung aller, auch der nur geringfügig Beschäftigten eines Unternehmens notwendig. So wäre zu vermeiden, dass Unternehmen durch eine übermäßige Beschäftigung geringfügiger Mitarbeiter_innen die Regelungen zur Ausgleichabgabe unterlaufen. Als letzten Punkt erscheint uns eine Fokussierung in der Steuerung der Vermittlung von behinderten Menschen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zwingend notwendig. In der Praxis ist die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Eingliederungshilfeträger nach SGB XII und der Integrationsämter aufgrund der jeweils zum Teil unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen recht schwierig. An dieser Stelle würden wir uns wünschen, dass sich Freistaat Sachsen dafür einsetzt, dass die Bundesagentur für Arbeit als zentraler Leistungsträger und Steuerer die Verantwortung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Vermittlung, beim Übergang aus der WfbM auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Qualifikations und Weiterbildungsmaßnahmen hat. Ralph Beckert 4 /

5 i ii iii iv v vi Steigerung der Beschäftigten in WfbM von 2010 zu 2011 von auf entspricht 1,42 % 9 Vermittlungen (KSV Präsentation 05/2012) auf RD Sachsen auf und weiter 2012 im Durchschnitt Jahresdurchschnitt zu Gesamt Personen 15,4 % ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 74 % betriebliche/schulische Ausbildung, 5,5 % akademische Ausbildung und 5 % keine Angabe private Arbeitgeber <5 % von nächster Bericht für 2011 am Ralph Beckert 5 /

Abbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.

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