NaDiVeG Monitoring 2018 Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus. Umsetzung der Berichtspflicht im ATX-20 im Vergleich zum DAX-30

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1 NaDiVeG Monitoring 2018 Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus Umsetzung der Berichtspflicht im ATX-20 im Vergleich zum DAX-30

2 Zum Gesetz 03 Die Analyse 04 Allgemeine Ergebnisse zu Struktur und Umsetzung 05 Umsetzungsvarianten der nichtfinanziellen Berichterstattung 06 Rahmenwerk 07 Unabhängige Prüfung 08 Inhaltliches 09 Wesentlichkeitsanalyse 10 NaDiVeG Belange 11 Lieferkette 12 Datensicherheit 13 Ausblick 14 Impressum Herausgegeben von Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Autoren: Gerhard Marterbauer, Christof Wolf, Stefan Merl, Katharina Frewein unter redaktioneller Mitarbeit von Armin Nowshad und Gina Grassmann Grafik und Layout: Claudia Hussovits Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde auf die weibliche Form bzw. die Kombination von männlicher und weiblicher Form verzichtet. Es sind selbstverständlich unabhängig von der gewählten Form jeweils beide Geschlechter gleichberechtigt angesprochen.

3 NadiVeG Monitoring 2018 Zum Gesetz Zum Gesetz Am 17. Jänner 2017 wurde im Bundesgesetzblatt das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) veröffentlicht. Mit diesem Bundesgesetz wird die sogenannte NFI-Richtlinie 2014/95/EU durch Änderungen im UGB in das österreichische Recht umgesetzt. Betroffen von der Angabepflicht nichtfinanzieller Informationen sind große Kapitalgesellschaften, die von öffentlichem Interesse sind und am Abschlussstichtag im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen ( 243b UGB). Es handelt sich dabei um Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Sie müssen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung Bezug nehmen ( 243b Abs 2 UGB). Die nichtfinanziellen Informationen können anstelle der Angaben gem 243 Abs 5 UGB entweder im Lagebericht als eigener Abschnitt Nichtfinanzielle Erklärung oder in einem gesonderten Bericht ( Nichtfinanzieller Bericht ) angeführt werden. Ein nichtfinanzieller Bericht ist von den gesetzlichen Vertretern aufzustellen, von diesen zu unterfertigen und gemeinsam mit dem Lagebericht offenzulegen ( 243b Abs 6 UGB). Üblicherweise wird ein nichtfinanzieller Bericht auch als Nachhaltigkeitsbericht oder Corporate-Responsibility-Bericht bezeichnet. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird geprüft, ob eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht oder ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht aufgestellt worden ist. Eine inhaltliche Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Informationen besteht aktuell nicht. Der Abschlussprüfer hat darüber im Prüfungsbericht gem 273 Abs 1 Satz 2 UGB zu berichten, nicht jedoch im Bestätigungsvermerk. Damit gehen die Regelungen konform mit jenen zum Corporate-Governance-Bericht. Gerhard Marterbauer Partner Audit Christof Wolf Partner Audit 03

4 NaDiVeG Monitoring 2018 Die Analyse Die Analyse Ein Jahr nach Veröffentlichung des NaDiVeG zieht Deloitte erstmals ein Resümee zu dessen Umsetzung. Dafür wurden die mit online verfügbaren Berichte der ATX-Unternehmen ausgewertet. Insgesamt wurden so 18 Berichte analysiert. Aufgrund der ähnlichen Gesetzeslage wurden die Ergebnisse dann in weiterer Folge den Ergebnissen einer ähnlichen Analyse von Deloitte Deutschland gegenübergestellt, in der die Nachhaltigkeitsberichte der DAX- Unternehmen untersucht wurden. Laut NaDiVeG ist es zwar erforderlich, ein Diversitätskonzept in den Corporate- Governance-Bericht aufzunehmen. Dieses ist aber nicht Gegenstand unserer Analyse. Die vorliegende Analyse konzentriert sich ausschließlich auf die nichtfinanziellen Erklärungen beziehungsweise auf die nichtfinanziellen Berichte. In den nichtfinanziellen Berichten bzw. Erklärungen finden sich aber auch viele Angaben und Beschreibungen der Diversitätskonzepte, da das Thema eng mit Sozial- und Mitarbeiterbelangen verwoben ist. 04

5 Automatisierung und Digitalisierung im Rechnungswesen Ergebnisse NadiVeG Monitoring 2018 Allgemeines zu Struktur und Umsetzung Allgemeines zu Struktur und Umsetzung 05

6 NadiVeG Monitoring 2018 Allgemeines zu Struktur und Umsetzung Umsetzungsvarianten der nichtfinanziellen Berichterstattung Wie eingangs erwähnt, können Unternehmen bis zu einem gewissen Grad selbst wählen, wo sie die gesetzlich geforderten nichtfinanziellen Informationen offenlegen. Das bedeutet, dass sie entweder eine nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufnehmen oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen können. Dabei ist zu beachten, dass es sich um einen kompakten Bericht handeln soll. Verweise in andere gesetzliche Bestandteile der Finanzberichterstattung sind zwar möglich, sollten aber in möglichst geringem Ausmaß erfolgen. Die Umsetzung erfolgt sowohl in Österreich als auch in Deutschland recht heterogen. Etwa 60 % der österreichischen und deutschen Unternehmen haben sich dazu entschieden, eine nichtfinanzielle Erklärung oder einen nichtfinanziellen Bericht in den Geschäftsbericht aufzunehmen. Dabei ist anzumerken, dass die nichtfinanziellen Berichte in Deutschland immer gesondert als eigenständige Berichte veröffentlicht wurden. Sofern die nichtfinanzielle Berichterstattung gemeinsam mit dem Geschäftsbericht erfolgt, ist diese in Deutschland immer im Lagebericht enthalten und somit als nichtfinanzielle Erklärung zu bezeichnen. In Österreich finden sich hingegen nur selten nichtfinanzielle Angaben im Lagebericht. Manche Unternehmen erstellen sowohl einen nichtfinanziellen Bericht als auch einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsoder CR-Bericht. Das kann aufgrund unterschiedlicher Berichtsadressaten sinnvoll sein. Nichtfinanzielle Erklärungen werden tendenziell eher kurz gehalten und konzentrieren sich meist ausschließlich auf die gesetzlich geforderten Informationen. In österreichischen Unternehmen sind solche Erklärungen seltener: Lediglich drei der untersuchten ATX-Unternehmen haben diese Variante gewählt. Die Erklärungen sind 8 bis 22 Seiten lang. Gesonderte, vom Geschäftsbericht getrennt veröffentlichte nichtfinanzielle Berichte (zb. Nachhaltigkeits- oder CR-Berichte) sind oft viel umfangreicher. Sie-ben der 18 untersuchten heimischen Unternehmen haben sich dafür entschieden und kommen dabei durchschnittlich auf 86 Seiten. In Deutschland sind es im Schnitt 102 Seiten. Österreich 39 % Deutschland 43 % 17 % 44 % 57 % NFI-Erklärung NFI-Bericht im Geschäftsbericht gesonderter NFI-Bericht 06

7 Automatisierung und Digitalisierung im Rechnungswesen Ergebnisse NadiVeG Monitoring 2018 Allgemeines zu Struktur und Umsetzung Rahmenwerk In den Erläuterungen zum NaDiVeG wird die Möglichkeit genannt, sich bei der Berichterstattung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke zu stützen. Beispielhaft werden hier unter anderem GRI, EMAS, ISO genannt. Fast zwei Drittel der analysierten Unternehmen hat ein solches Rahmenwerk zur Berichterstattung herangezogen, wobei hierbei ausschließlich GRI-Standards oder GRI-G4-Leitlinien gewählt wurden. Keines der Unternehmen hat dabei die Berichtsoption comprehensive gewählt. Es überwiegt die Berichterstattung nach GRI G4/Standards Option core. Vereinzelt wurde auch eine Berichterstattung mit Referenzierung auf GRI genutzt. In Deutschland zeigt sich ein ähnliches Ergebnis: GRI dominiert eindeutig. Generell haben sich hier mit 89 % wesentlich mehr Unternehmen dazu entschieden, ein Rahmenwerk zur Berichterstattung heranzuziehen. Der Vorteil bei der Verwendung von Rahmenwerken wie GRI ist, dass durch die einheitliche Definition der Kennzahlen die Vergleichbarkeit unter den berichtenden Unternehmen immens erhöht wird. Zudem ist die Berichterstattung nach GRI international anerkannt und erspart den Unternehmen den Aufwand, eigene Kennzahlen definieren zu müssen. Auch von Ratingagenturen wird oftmals darauf geachtet, ob GRI als Rahmenwerk herangezogen wurde. Österreich Deutschland 11 % 37 % 63 % 89 % GRI Standards/GRI G4 * kein Rahmenwerk * inkludiert auch in Anlehnung an GRI 07

8 NadiVeG Monitoring 2018 Allgemeines zu Struktur und Umsetzung Unabhängige Prüfung Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und des nichtfinanziellen Berichts nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung des Berichts durch den Wirtschaftsprüfer ist jedoch sinnvoll. Diese unterstützt den Aufsichtsrat bei seiner Prüfungspflicht. Die Veröffentlichung eines unabhängigen Prüfungsberichts schafft zudem Vertrauen in die Kennzahlen und wirkt dem Image des Greenwashings entgegen. Auffällig ist, dass die Beurteilung, ob eine freiwillige Prüfung stattgefunden hat oder nicht, teilweise recht schwerfällt. Einige Unternehmen veröffentlichen trotz Prüfung keinen Prüfungsbericht. Eine kurze Erläuterung dazu ist aber jedenfalls zu empfehlen. Das erhöht die Transparenz und somit die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung. In Deutschland drohen bei Nichterfüllung der nichtfinanziellen Berichtspflicht Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder von bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes vom vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Prüfung wird deshalb stets von Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Folglich machen hier wesentlich mehr Unternehmen von der Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung Gebrauch als in Österreich. Auffällig ist die unterschiedliche Prüftiefe: Während in Österreich bisher immer eine limited assurance und keine reasonable assurance beauftragt wurde, haben in Deutschland immerhin 5 DAX-Unternehmen eine Prüfung zur Erlangung einer reasonable assurance beauftragt. Vorteil bei einer Prüfung mit reasonable assurance ist, dass der beauftragte Prüfer so gut wie sämtliche Daten detailliert überprüft und dementsprechend ein höheres Maß an Prüfsicherheit gewonnen werden kann. Österreich Deutschland 56 % 29 % 44 % 71 % Prüfbericht veröffentlicht kein Prüfbericht veröffentlicht 08

9 NadiVeG Monitoring 2018 Inhaltliches Inhaltliches Fokus Österreich 09

10 NadiVeG Monitoring 2018 Inhaltliches Wesentlichkeitsanalyse Die Wesentlichkeitsanalyse legt die strategische Ausrichtung und somit auch die Themen, über die berichtet wird, fest. Fast alle Unternehmen bilden das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse in Form einer Wesentlichkeitsmatrix ab. Die Darstellung einer Wesentlichkeitsmatrix ist jedoch gesetzlich nicht erforderlich. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse kann auch als Text oder in tabellarischer Form dargestellt werden. Neun Unternehmen berichten, dass sie im Jahr 2017 eine neue Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt haben. Eine transparente Prozessbeschreibung zur Festlegung der wesentlichen Themen sowie des Ergebnisses und eine Altersangabe der Wesentlichkeitsanalyse tragen hier zu einem erhöhten Verständnis und somit zur Glaubwürdigkeit bei. Wichtig bei der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse ist neben der Ermittlung der wesentlichen Themen auch eine Bewertung der jeweiligen Auswirkungen der entsprechenden Geschäftstätigkeiten. Nur so können positive Effekte nachhaltig verstärkt und negative Effekte reduziert werden. 10

11 NadiVeG Monitoring 2018 Inhaltliches NaDiVeG Belange Die Analyse der ATX-Berichte zeigt: Die Beschreibung des Geschäftsmodells und die Konzepte zu den fünf vorgeschriebenen Belangen sind in den meisten Fällen gelungen. Oftmals fehlt es aber an Zielen und Due-Diligence-Prozessen. Auffällig ist, dass wesentliche Risiken, die potenziell negative Auswirkungen auf einzelne Belange haben könnten, von einigen Unternehmen sehr einseitig interpretiert wurden. So wurde oftmals lediglich über jene Risiken berichtet, die sich auf die Unternehmenstätigkeit auswirken. Ein Beispiel für eine Fehlinterpretation wäre etwa, den Punkt Schadhafte Produkte als Reputationsrisiko zu deklarieren. Eher anzuführen wäre hier jedoch das Risiko für die Umwelt oder den Endverbraucher. Übersicht zur Qualität der Risikodarstellung nach Belangen Umwelt Soziales 33 % 50 % 50 % 67 % Arbeitnehmer Achtung der Menschenrechte 33 % 33 % Dies bedeutet, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Risikobewertung noch Aufholbedarf haben und vor allem noch neben den Risiken für das Unternehmen selbst auch jene Risiken berücksichtigen sollten, die vom Unternehmen bzw. dessen Geschäftstätigkeit ausgehen. 67 % Bekämpfung von Korruption und Bestechung 44 % 56 % 67 % umfassend ausbaufähig 11

12 NadiVeG Monitoring 2018 Inhaltliches Lieferkette Durch die nichtfinanzielle Berichterstattung rückt die kritische Betrachtung der Lieferkette immer mehr in den Fokus der berichtenden Unternehmen. Das ist besonders relevant bei Themen wie der Einhaltung der Menschenrechte, Umweltbelangen sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Hinsichtlich der Überprüfung der Lieferanten gibt es aber meist noch Aufholbedarf. In vielen Fällen beschränkt sich diese bisher nur auf die Selbstauskunft der Lieferanten. Eine Überprüfung der Einhaltung des Supplier Code of Conduct (SCoC) erfolgt nur selten. Zumindest bei den Hauptlieferanten empfiehlt es sich, eine Überprüfung von einer unabhängigen Stelle durchführen zu lassen. 12

13 NadiVeG Monitoring 2018 Inhaltliches Datensicherheit Das Thema Schutz von personenbezogenen Daten ist insbesondere aufgrund der im Mai 2018 in Kraft getretenen DSGVO aktueller denn je. Der unternehmensseitige Umgang mit Daten, deren Sicherung, Speicherung und Löschung sollte daher klar im nichtfinanziellen Bericht kommuniziert werden. Einige Unternehmen haben das Thema Datenschutz bereits im nichtfinanziellen Bericht des Jahres 2017 als wesentliches Thema identifiziert und ausführlich behandelt. Insbesondere aufgrund im Jahr 2018 bekannt gewordener Datenmissbrauchsfälle und Datendiebstähle ist das Thema Datensicherheit in der Öffentlichkeit präsenter als je zuvor. Eine ausführliche Berichterstattung zum Schutz von kundenbezogenen Daten ist daher umso wichtiger. 13

14 Ausblick Die nichtfinanzielle Berichterstattung umfasst sehr viele verschiedene Bereiche. Daher ist es oftmals schwierig, den Fokus auf die wesentlichen Themen zu richten. Bereits beim Prozess der Wesentlichkeitsanalyse sollte deshalb darauf geachtet werden, dass das Ergebnis sinnvoll in die unternehmerische Strategie implementiert wird. Die Anwendung von Rahmenwerken, Zertifizierungen sowie die Durchführung von Prüfungen ermöglichen zudem einen besseren Überblick und erhöhen die Glaubwürdigkeit. Es gibt zur Zeit noch viele verschiedene Ansätze, wie die Verpflichtung der nichtfinanziellen Berichterstattung bestmöglich umgesetzt werden kann. Best-Practice- Varianten haben sich diesbezüglich noch nicht herausgebildet. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass dort bereits mehr auf Rahmenwerke und Prüfungen gesetzt wird. Österreichische Unternehmen haben in diesen Punkten noch Aufholbedarf. In unserer schnelllebigen Welt wird es für Unternehmen in Zukunft immer wichtiger werden, als vertrauensvoller und glaubwürdiger Partner aufzutreten. Eine umfassende, lückenlose nichtfinanzielle Berichterstattung ist dafür ein zentraler Hebel. 14

15 Kontakt Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1 /Freyung 1010 Wien Gerhard Marterbauer Partner Audit Tel.: gmarterbauer@deloitte.at Christof Wolf Partner Audit Tel.: cwolf@deloitte.at Stefan Merl Manager Risk Advisory Tel.: smerl@deloitte.at Katharina Frewein Consultant Risk Advisory Tel.: kfrewein@deloitte.at 15

16 Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "UK private company limited by guarantee" ( DTTL ), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. Making an impact that matters" mehr als Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klienten, Mitarbeiter und die Gesellschaft erbringen. Dieses Dokument enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Dokument sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollte sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie einen qualifizierten, professionellen Berater konsultieren. Deloitte Mitgliedsfirmen übernehmen keinerlei Haftung oder Gewährleistung für in diesem Dokument enthaltene Informationen Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Gesellschaftssitz Wien Handelsgericht Wien FN d

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