Konzept & Reglement. Elternmitwirkung der Schule Full-Reuenthal. Stand, Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

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1 Konzept & Reglement Elternmitwirkung der Schule Full-Reuenthal Stand, Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN 3 2. ZWECK UND ZIEL 3 3. ABGRENZUNG 3 4. ORGANISATION WAHLEN UND AMTSDAUER AUFGABEN UND KOMPETENZEN ELTERNDELEGIERTE ELTERNMITWIRKUNG VORSTAND 5 5. KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT 6 6. INFRASTRUKTUR 6 7. FINANZEN 6 8. ÜBERPRÜFUNG DES REGLEMENTS 7 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7 ANHANG 8 A REGLEMENT - WAHL DER KLASSENDELEGIERTEN 8 B ABLAUF WAHL DER KLASSENDELEGIERTEN 8 C WAHLPROTOKOLL DER KLASSENDELEGIERTEN 10 D WAHLZETTEL 11 E AUSZUG AUS DEM SCHULGESETZ 12 Hinweise: 1. Mit Lehrpersonen sind Kindergärtner/-innen, Lehrer/-innen und Schulische Heilpädagogin gemeint. 2. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbezeichnung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. 3. Die Elternmitwirkung Full-Reuenthal ist politisch und konfessionell unabhängig. 2 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

3 1. GRUNDLAGEN Die Schulpflege Full-Reuenthal erlässt dieses Reglement gestützt auf 35 & 36 des Schulgesetzes des Kantons Aargau. Es wurde von einer Arbeitsgruppe von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege erarbeitet. 2. ZWECK UND ZIEL Die Elternmitwirkung (EMW) Schule Full-Reuenthal fördert die aktive Zusammenarbeit zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrern unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen und wirkt innerhalb des ihm zustehenden Rahmens mit. hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte auf Klassen- und Schulebene mittels partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu vertiefen. kann Elternbildung zu Themen wie Jugendprobleme und Prävention organisieren. versucht durch Kontakte zur Eltern- und Schülerschaft allfällige Probleme und Anliegen einer Gruppe, Klasse oder der Schule frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen zu finden. ist Anlaufstelle für zugezogene Eltern bei allgemeinen Fragen zum Thema Dorf und Schule (Kommunikationswege, Infos). Sie setzt sich für die Integration aller Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten ein, wobei auf Menschen mit Migrationshintergrund Rücksicht genommen wird. kann beratend beigezogen werden in Sachen Schulentwicklung. informiert in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung die Eltern und Erziehungsberechtigen neu eintretender Kinder über die Elternmitwirkung an der Schule Full- Reuenthal. stellt das Wohl des Kindes ins Zentrum und arbeitet unentgeltlich. 3. ABGRENZUNG Die Elternmitwirkung ist nicht zuständig für Aufsichts- und Kontrollfunktionen Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Vertretern der Schule Themen wie Beurteilung, Klassenübertritt sowie Gruppen und Klassenzuteilung einzelner Kinder 3 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

4 Pädagogisch-didaktische Entscheidungen Stundenpläne Wahl der Lehrmittel, Methoden und Inhalte des Unterrichts Für den gesamten Bereich der Personalpolitik Anstellung, Führung, Beurteilung von Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden. Die Elternmitwirkung Full-Reuenthal ist keine Plattform für politische oder religiöse Aktivitäten. 4. ORGANISATION Es werden zwei Delegierte pro Schulklasse, jedoch bei Doppelklassen nur ein Delegierter pro Jahrgang gewählt. Bei Einzelklassen werden ein Delegierter sowie ein Stellvertreter gewählt (max. 16 Elterndelegierte). Bei Doppel- und Mehrfachklassen vertreten sich die Delegierten gegenseitig WAHLEN UND AMTSDAUER Am ersten Elternabend wählen die anwesenden Eltern jeder Klasse demokratisch einen Klassendelegierten und gegebenenfalls dessen Stellvertreter für die EMW. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr und eine Wiederwahl ist möglich. Das Reglement Wahl der Klassendelegierten ist als Anhang ein Bestandteil dieses Dokumentes AUFGABEN UND KOMPETENZEN ELTERNDELEGIERTE Elterndelegierte sind Ansprechpersonen für Klassenlehrpersonen und Klasseneltern, dazu leiten sie die Anliegen der Klasseneltern weiter Sie leiten und führen Wahlen auf Klassenebenen durch Nehmen an den Sitzungen der EMW teil Setzen an Sitzungen beschlossene Handlungen um Halten sich an dieses verbindliche Reglement 4 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

5 4.2.2 ELTERNMITWIRKUNG Die Aufgaben der Delegierten sind primär das Mittragen von Entwicklungsprojekten der Schule, sowie das Beitragen zur positiven Schulkultur. Die aktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrer soll gefördert werden. Der Rat ist eine Diskussionsplattform und kann Elternbildung (Elternfortbildung) zu Themen wie Jugendproblemen und Prävention organisieren. Die Schule wird mindestens durch die Schulleitung und nach Möglichkeit durch eine Kindergärtnerin, eine Lehrperson und ein Mitglied der Schulpflege vertreten. Bei speziellen Projekten können Lehrpersonen dazu geladen werden. Die Schulvertreter sind für den Informationsaustausch mitverantwortlich und haben Mitspracherecht. Sie sind jedoch bei Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Die Schulpflege kann sich bei Bedarf selber melden oder wird eingeladen VORSTAND Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und wird aus dem Kreis der Klassendelegierten gewählt. Er besteht aus: o einem Vorsitzenden o einem Stellvertreter o einem Aktuar hält mindestens 2-4 Sitzungen pro Schuljahr ab. lädt zu Sitzungen ein, leitet diese und ist für das Protokoll verantwortlich. ist für das Budget und die Rechnung zuständig, hat die Verantwortung für die Wahlen und leistet Öffentlichkeitsarbeit. trifft Vorabklärungen mit der Schulleitung z.b. über Durchführbarkeit von Projekten. Projekte werden dann initiiert, begleitet und koordiniert. organisiert und leitet die Sitzungen der EMW und zeigt sich verantwortlich für die Durchführung der Wahlen der Klassendelegierten und deren Stellvertreter. setzt gegebenenfalls Arbeits- und Projektgruppen für spezielle Themen ein und unterstützt diese. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr und eine Wiederwahl ist möglich. 5 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

6 4.2.4 ANLÄSSE, PROJEKTE / ARBEITS- UND PROJEKTGRUPPEN Alle sind zur Mitarbeit eingeladen. Eingeladene Referenten für z.b. Elternbildung, sollten von der Schule gutgeheissen werden. Die Versicherung bei Anlässen ohne Beteiligung der Schule ist in der Verantwortung der Elternmitwirkung. 5. KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT Die Kommunikation erfolgt direkt, offen und ehrlich. Der Informationsfluss wird durch den Vorstand in Absprache mit der Schulleitung sichergestellt. Die Informationen aus der Schule, welche den Elterndelegierten im Rahmen der Elternmitwirkung zur Kenntnis gelangen, gelten als vertraulich, soweit sie nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Die Elterndelegierten sind zu deren Geheimhaltung verpflichtet. Die Schweigepflicht ist zeitlich unbefristet. 6. INFRASTRUKTUR Die EMW kann nach Absprache die schulische Infrastruktur (Kopierer, Papier) und die Verteilerkanäle der Schule nutzen (Website, Elternbriefe etc.). Die EMW kann für Sitzungen und Veranstaltungen Schulräume nach Absprache benutzen. 7. FINANZEN Die Schulpflege stellt der Elternmitwirkung jährlich ein Budget zur Verfügung (ca bis 500.-). Für grössere Projekte und Anlässe kann die EMW jeweils im Mai des Vorjahres weitere Mittel beantragen. Diese werden in der Budgetierung der Schule aufgenommen und beim Gemeinderat beantragt. Abrechnungen werden durch ein Vorstandsmitglied der EMW visiert und der Schulleitung zur Zahlung weitergeleitet. 6 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

7 8. ÜBERPRÜFUNG DES REGLEMENTS Der Vorstand unterbreitet der Schulkonferenz (= Konferenz von Schulleitung und Lehrpersonen) allfällige Änderungsvorschläge des Reglements zur Vernehmlassung. Sie werden durch die Schulpflege genehmigt. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Dieses Reglement wurde von der Projektgruppe Elternmitwirkung ausgearbeitet, von der Schulkonferenz gut geheissen und von der Schulpflege Full-Reuenthal am 22. Mai 2015 genehmigt (siehe Protokollauszug). Es tritt in Kraft auf Schuljahr 2016/2017. Projektgruppe & Schulpflege Mai Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

8 ANHANG A REGLEMENT - WAHL DER KLASSENDELEGIERTEN 1. Der Vorstand der Eltermitwirkung, bzw. die letztjährigen Klassendelegierten sind verantwortlich für die Durchführung der Wahl. 2. Stimmberechtigt sind alle Eltern von Schülerinnen und Schülern der betreffenden Klassen. 3. Gewählt werden, können alle Eltern der Schule Full-Reuenthal. Ausgenommen sind Angestellte der Schulgemeinde und Mitglieder der Schulpflege. 4. Elternteile, bei denen mehrere Kinder die Schule Full-Reuenthal besuchen, sollten nur von einer Klasse als Klassendelegierte gewählt werden 5. Wählbar sind ferner nur Elternteile, die beim Wahlabend persönlich anwesend sind oder vorgängig ihre Wahlbereitschaft schriftlich einreichen. 6. Jede Klasse wählt zwei Klassendelegierte, bei Mehrfachklassen einen Delegierten pro Jahrgang. 7. Wenn kein Klassendelegierter gefunden wird, ist diese Klasse ein Jahr ohne Vertretung in der EMW 8. Klassendelegierte und Stellvertreter werden für ein Schuljahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. B ABLAUF WAHL DER KLASSENDELEGIERTEN 1. Die Eltern werden mit der Einladung zum Elternabend darauf aufmerksam gemacht, dass Wahlen stattfinden. 2. Der Wahlleiter erklärt die Funktion der EMW und das Wahlprozedere und füllt das Wahlprotokoll zuhanden des Aktuars aus. 3. Die anwesenden Eltern erhalten zwei Zettel, auf die sie ihre Wunschkandidaten für die Klassendelegierten nominiert. Der eigene Name darf ebenfalls aufgeführt werden. 4. Die Namen aller genannten Personen werden an die Tafel geschrieben. 8 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

9 5. Alle aufgeführten Personen werden gefragt, ob sie bereit sind, zu kandidieren. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Diese Namen werden an der Wandtafel gestrichen. 6. Die Eltern erhalten zwei Zettel für die Wahl der Klassendelegierten. Es gilt das Einfache Mehr. Erhalten mehrere Personen gleich viele Stimmen, entscheiden weitere Wahlgänge. 7. Es wird ein Wahlprotokoll erstellt (Anhang C). 9 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

10 C WAHLPROTOKOLL DER KLASSENDELEGIERTEN Datum Klasse Lehrperson(en) Bisherige Klassendelegierte Neu gewählte Klassendelegierte Name, Vorname Adresse Tel.-Privat/Natel Anerkennt die Wahl das Reglement: Unterschrift Name, Vorname Adresse Tel.-Privat/Natel Anerkennt die Wahl und das Reglement der Elternmitwirkung: Unterschrift Unterschriften bisherige Klassendelegierte resp. Vorstand 10 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

11 D WAHLZETTEL Wahlzettel Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Name:. Wahlzettel Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Name:. Wahlzettel Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Name:. 11 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

12 E AUSZUG AUS DEM SCHULGESETZ 12 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal

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