LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Grabow, Fraktion der FDP Betriebsabrechnung bei Selbstständigen mit ALG II-Bezug und ANTWORT der Landesregierung Seit Januar 2008 müssen Selbstständige bzw. nebengewerblich tätige Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen, den jeweiligen Jobcentern als Anlage zu ihrem Antrag eine Einkommenserklärung vorlegen. 1. Wie viele Personen im Land beziehen als Selbstständige bzw. Unternehmer Leistungen nach SGB II? Nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Dezember 2007 in Mecklenburg-Vorpommern Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, Leistungen nach dem SGB II. Aktuellere Daten stehen nicht zur Verfügung. 2. Was unternimmt die Landesregierung bzw. welche Einflussmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um gerade jenen Personenkreis unabhängig von staatlichen Leistungen zu machen? Ein Unternehmer bzw. Selbstständiger wird unabhängig von staatlichen Leistungen, wenn er u. a. aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichend Einkommen erzielt. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2008 beantwortet.
2 Drucksache 5/1592 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung zielt auf die Stärkung der wirtschaftlichen Basis des Landes. Die aktuellen volkswirtschaftlichen Zahlen zeigen, dass insbesondere das Verarbeitende Gewerbe im Land überdurchschnittlich wächst und zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht. Das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum erhöht das Einkommen in der Region und über die Nachfrageeffekte profitiert auch das regionale Angebot an Gütern und Leistungen. Dies kann, in Abhängigkeit von der Attraktivität der angebotenen Leistungen und der Wettbewerbssituation, den wirtschaftlichen Erfolg und damit die Einkommenssituation der betroffenen Selbstständigen bzw. Unternehmer verbessern. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Modalitäten und Formalitäten bezüglich der Beantragung von Leistungen nach SGB II durch diesen Personenkreis (wann hat diese Erklärung zu erfolgen, wie und nach welchen Kriterien werden Gewinn und Verlust bei der Antragsbewilligung berücksichtigt und auf welcher formalen Grundlage hat diese Betriebsabrechnung zu erfolgen)? Zum ist die neue Arbeitslosengeld II-Verordnung in Kraft getreten, die die Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit neu regelt. Das Einkommen wird nunmehr unabhängig von dem steuerlichen Arbeitseinkommen, das bis zum maßgeblich war, ermittelt. Das zu berücksichtigende Einkommen ergibt sich, indem von den Betriebseinnahmen die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Betriebseinnahmen sind alle im Bewilligungszeitraum des Arbeitslosengeldes II tatsächlich zufließenden Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft. Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Grundsicherungsleistungen entsprechen. Zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages werden im Anschluss die in 11 (2) SGB II genannten Beträge abgesetzt (z. B. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibetrag wegen Erwerbseinkommen). Für die Beantragung von Arbeitslosengeld II durch einen Selbstständigen hat die Bundesagentur für Arbeit den Vordruck EKS entwickelt (s. Anlage). Aufgrund dieser Angaben ermittelt der Grundsicherungsträger den voraussichtlichen Leistungsanspruch und bewilligt - zumeist vorläufig - die Leistungen für den Lebensunterhalt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes sind durch den Antragsteller die Betriebseinnahmen und die getätigten Ausgaben anzugeben und (soweit möglich) nachzuweisen, damit abschließend über den Leistungsanspruch entschieden werden kann (rückwärtige Betrachtung). 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Ist der Landesregierung bekannt, ob, und wenn ja in welchem Umfang, es zu Schwierigkeiten (Widersprüche, Rechtsstreitigkeiten etc.) bei der Beantragung von Leistungen nach SGB II durch diesen Personenkreis kommt? Die rechtlichen Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind umfänglich und legen den Grundsicherungsträgern eine neue Prüfpflicht auf, da nunmehr bei Betriebsausgaben auch die Notwendigkeit und Angemessenheit zu beurteilen ist, für die es zunächst noch keine Erfahrungswerte gibt. Für viele Selbstständige, die schon seit längerer Zeit Grundsicherungsleistungen beziehen und sich mit dem neuen Recht vertraut machen müssen, bedeutet die Neuregelung eine Umstellung. Weitergehende Schwierigkeiten sind nach Auskunft der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit nicht bekannt. Statistiken zu Widersprüchen gegen die Berücksichtigung von Einkommen aus Selbstständigkeit liegen nicht vor. 5. Wie bewertet die Landesregierung aus ihrer Sicht die Modalitäten und Formalitäten bezüglich der Beantragung von Leistungen nach SGB II durch Selbstständige und Kleinunternehmer? Vor der Neuregelung der Vorschriften zur Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Arbeit wurden zur Bestimmung des Arbeitseinkommens die Steuerbescheide herangezogen. In diesen wurden steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten über mehrere Jahre und ohne Differenzierung hinsichtlich notwendiger und nicht notwendiger Ausgaben berücksichtigt. Damit war das steuerliche Arbeitseinkommen vielfach geringer als das tatsächlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen. Mit der Neuregelung sind nur noch tatsächlich geleistete notwendige Ausgaben abziehbar. Dies trägt dem Charakter des Arbeitslosengeldes II als nachrangige Fürsorgeleistung Rechnung. Mit der Neuregelung kann eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Leistungen unmittelbar im Anschluss an einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum erfolgen. 3
4 Drucksache 5/1592 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Anlage 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1592 5
6 Drucksache 5/1592 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 6
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1592 7
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