10. Aktuelle religionspädagogische Ansätze. Vorlesung: Grundfragen der Religionspädagogik. -Grobgliederung-

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1 10. Aktuelle religionspädagogische Ansätze Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong -Grobgliederung- 1. Religionspädagogik als Disziplin 2. Ein Blick in die Geschichte christlicher Erziehung 3. Gesellschaft und Religion im 21. Jh. 4. Jugendliche im 21. Jh. 5. Religion als Schulfach 6. Gemeindepädagogik 7. Ziele religionspädagogischen Arbeitens 8. Grundlegende Konzeptionen des 20. Jh. 9. Dimensionen religionspädagogischen Arbeitens

2 Fünftes Kapitel: Religion als Schulfach - in welchen Rahmenbedingungen arbeiten wir religionspädagogisch?

3 5.1. Rechtliche Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts Historische Entwicklungen auf dem Weg zum heutigen Religionsunterricht Religion bestimmte ursprünglich das gesamte Schulwesen und wurde erst spät zum eigenen Fach Bis zur Weimarer Republik hatten die Geistlichen die Aufsicht über die Schule Voraussetzung für die heutige Konstruktion von Religionsunterricht ist die Ausdifferenzierung von Religion als eigenes Subsystem

4 Trennung von Staat und Kirche als Voraussetzung des heutigen Religionsunterrichts Ende der Staatskirche in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg Rechtliche Grundlage: Weimarer Reichsverfassung Art der WRV werden 1948 in das Grundgesetz übernommen

5 Trennung von Staat und Kirche als Voraussetzung des heutigen Religionsunterrichts Art. 137 WRV: Art WRV: Es besteht keine Staatskirche. Art WRV: Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Art WRV: Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. hinkende Trennung von Kirche und Staat

6 Staatlich garantierte persönliche Religionsfreiheit als Voraussetzung des heutigen Religionsunterrichts Art. 4 GG (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet WRV (Artikel 140 im GG): Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. positive und negative Religionsfreiheit

7 Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht in Deutschland Art. 7 GG (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

8 Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht in Deutschland Zu (1): Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Der Staat die Aufsicht auch über den Religionsunterricht. Der Staat hat die Pflicht, für die Ausbildung der Lehrkräfte zu sorgen.

9 Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht in Deutschland Zu (2): Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen Ausdruck der negativen Religionsfreiheit (Art. 4 GG) gilt bis zum Alter von 14 Jahren, in dem man religionsmündig wird Abmeldemöglichkeit vom Religionsunterricht besteht seit der Weimarer Republik, wird allerdings erst seit Ende der 1960er Jahre verstärkt wahrgenommen verpflichtendes Ersatzfach wie Philosophie oder Ethik erforderlich

10 Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht in Deutschland Zu (3) 1. Satz: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach verfassungsrechtliche Garantie des Religionsunterrichts Begründung durch allg. schulischen Bildungsauftrag Angemessenheit des Stundenplans Noten und Versetzungsrelevanz Übernahme der Personal- und Sachkosten durch den Schulträger

11 Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht in Deutschland Zu (3) 2. Satz: Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Selbstbeschränkung des Staates in Bezug auf Religion Delegation der Aufgabe an die Religionsgemeinschaften = Grundlage des sog. konfessionellen Religionsunterricht Konsequenz: RU ist gemeinsame Aufgabe von Staat und Kirche (Lehrpläne, Schulbücher) unterschiedliche Ausgestaltung der kirchlichen Mitwirkung in den Bundesländern vocatio der Kirche auch hier unterschiedliche Ausgestaltung Rechtlicher Klärungsbedarf: Welche Modelle sind durch die Formulierung noch gedeckt? (aktuell in Hamburg fraglich) Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

12 Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht in Deutschland Zu (3) 3. Satz: Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. Konsequenz der negativen Religionsfreiheit Lehrkräfte dürfen nicht entlassen werden, wenn sie aus Gewissensgründen Religion nicht unterrichten wollen

13 5.2. Inhaltliche Begründungen für das Schulfach Religion 1. Das Fach thematisiert existentielle Fragen des Menschseins. 2. Das Fach beschäftigt sich mit Grundlagen unserer Kultur. 3. Das Fach sichert eine Dimension jenseits von Funktionalisierung und Leistung als wesentlichen Bestandteil von Bildung. 4. Das Fach repräsentiert einen eigenständigen Modus der Weltund Selbsterschließung. 5. Das Fach Religion fördert religiöse Kompetenz. 6. Das Fach Religion fördert Wertebildung und Moral. 7. Das Fach Religion fördert religiöse Pluralitätsfähigkeit. 8. Das Fach unterstützt einen kritischen Umgang mit scheinbaren Selbstverständlichkeiten und Sachzwängen.

14 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? Der konfessionelle RU ist kein RU der Kirche, sondern der Staat verantwortet ihn in Kooperation mit den Kirchen. Damit wird der religiösen Neutralität des Staates Rechnung getragen. Religion wird aus der Perspektive der jeweiligen Konfession unterrichtet Andere Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen werden verbindlich thematisiert, jedoch weder qualitativ noch quantitativ gleichberechtigt.

15 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? Was konfessionell meint, ist uneindeutig. Grund: Enorme Veränderungen von Kontext und Didaktik bei gleichbleibeder rechtlicher Grundlage 1949 einerseits starke Stellung der großen Kirchen, andererseits Trennung von Staat und Kirche. Mitte des 20. Jh. waren ein katholischer und ein evangelischer RU für die jeweiligen Schüler*innen plausibel

16 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? 1970er Jahren Abmeldungen und Ersatzfächer gleichzeitig didaktische Veränderung hin zur Gegenwartsorientierung nicht-christliche S* nahmen zunehmend am RU teil offiziell ist der ev. RU seit 1994 offen für alle heute heterogene Lerngruppen auch für evangelisch getaufte Schüler*innen kann der RU eine Erstbegegnung mit christlichen Inhalten darstellen Zweierhomogenität der ev. Kirche versus Dreierhomogenität der katholischen Kirche >> evangelischer RU ist eigentlich immer RU für alle. Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

17 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? (Erst-)Begegnung mit christlichen Inhalten und Sichtweisen evangelischer Prägung als offenes Angebot, mit dem sich die Schüler*innen konstruktiv und kritisch auseinandersetzen Bekenntnis wird weder als Voraussetzung gefordert noch als Ergebnis erwartet. Ausrichtung an den Subjekten Überwältigungsverbot von 1976 ( Beutelsbacher Konsens ) RU zielt nicht auf eine Einübung in den christlichen Glauben und das christliche Leben, sondern fordert zur Auseinandersetzung mit diesem auf. Aber: Dafür müssen die die Inhalte kennen nicht nur kognitiv Wie kann das gelingen? Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

18 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? Konfessioneller RU heute ist ein perspektivisch erteilter Unterricht, der die Auseinandersetzung mit Inhalten und Sichtweisen einer bestimmten Religion bzw. Konfession anbietet und zu dieser auffordert. Zentrales Ziel: Förderung von religiöser Dialogfähigkeit und Pluralitätskompetenz. (Denkschrift der EKD von 2014: Kirchenamt der EKD (Hg.): Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2014)

19 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? Zur Rolle der Lehrkraft im konfessionellen RU: Weder Bekehrungsabsicht

20 5.3. Was meint konfessioneller RU heute? noch Positionslosigkeit Die Lehrkraft ist nicht nur Wissensvermittlerin und nicht religiös neutral! Allerdings: Sie akzeptiert andere religiöse Überzeugungen und bewertet die Leitung unabhängig von der Überzeugung!

21 5.3. Was meint konfessioneller RU heute?

22 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland Anna: Also wenn man schon Religionslehrerin ist finde ich, dann sollte man auch einer Religion angehören. [ ] Man kann ja nicht ungläubig einen Religionsunterricht halten. Philo, im Philosophieunterricht vielleicht, aber nicht Religion. (A 5,1-4) Rafael: Für die Schüler hat das auch `ne ganz andere Wirkung, sag` ich mal. Wenn die sich jetzt in den Religionsunterricht setzen und die kriegen dann mit, dass die Lehrerin gar nicht religiös ist, die denken sich dann ja auch:,ja, und was mach` ich jetzt eigentlich hier, wenn die, die mir das erzählen soll, nicht religiös ist? Dann, wieso soll ich das dann machen? Also wenn die Autoritätsperson, sag ich jetzt mal, religiös ist, dann nehmen die Schüler sie, glaub ich, auch anders wahr. (R 4,27-32)

23 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland Ella: Ich find` das auch besser, weil wenn man den Kindern was über Religion beibringen möchte, muss man ja nicht nur Religion wissen, sondern auch richtig Religion fühlen, weil sonst kann man das ja nicht weitervermitteln. (E 3,4-6)

24 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland Olida: Also wenn da vorne jetzt jemand stehen würde und uns von Gott oder verschiedenen Religionen erzählen möchte oder soll, also... das würde sie vielleicht nicht so glaubwürdig `rüberbringen, sondern so, es wäre ihr vielleicht gleichgültig. Und gläubige Menschen, die glauben ja an eine höhere Macht und die glauben an einen Gott und die tolerieren wahrscheinlich auch andere Religionen, in denen es andere Götter gibt oder andere Sichtweisen. Dass die so offen dafür sind. Und Menschen, die nicht daran glauben, sind eher wahrscheinlich so, dass sie sagen: Nein, gibt s nicht [ ] Und ich weiß nicht, ob das so überzeugend ist, dass man das dann Schülern beibringen kann. (O 5,25-34)

25 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland Gründe für den konfessionellen RU: 1. rechtlich: entspricht fraglos Art. 4 GG Recht auf positive Religionsfreiheit benötigt die Fähigkeit, Religion ausüben zu können 2. inhaltlich: Religion ist immer eine konkrete Religion Ausübung von Religion beruht auf Erfahrungen mit Religion reine Information über Religion wird dem Gegenstand Religion nicht gerecht Religionsunterricht dient der Stärkung religiöser Identität religiöse Dialogfähigkeit wurzelt in religiöser Positionalität Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

26 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland Anfragen an das klassische konfessionelle Modell, das die Schüler*innen nach Religionsgemeinschaften trennt: Wird er der multireligiösen Gesellschaft gerecht? Grenzt er nicht Schüler*innen aus und problematisiert bi-religiös aufwachsende Kinder? Kann er den in der heutigen Gesellschaft notwendigen interreligiösen Dialog wirklich einüben? Ist sein implizites Verständnis religiöser Identitätsbildung nicht überholt? Geschieht diese nicht gerade im Dialog? Ist es didaktisch nicht problematisch, gerade bei der Bearbeitung existentieller Fragen die Klasse zu teilen? Können die Schulen mit zunehmender religiöser Pluralität den RU noch organisieren (Akzeptanzproblem!)

27 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland Grundlagen Art 7,3 GG ( in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften ) ist nicht zwingend für die Bundesländer, in denen am eine andere Regelung bestand ( Bremer Klausel ) gilt für Bremen, Berlin und Brandenburg (letzteres ist rechtlich umstritten) damit gibt es drei Modelle des RU, die sich außerhalb von Art 7,3 GG bewegen, und drei Modelle auf der Grundlage von Art. 7,3

28 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 1. Kirchlicher Religionsunterricht an Schulen (B) 2. Konfessioneller RU (alle anderen Länder) 3. Konfessionell-kooperativer RU (ev.-kath.) (BW, NDS, (rechtlich) SH) 4. RU für alle unter ev. Verantwortung (HH) 5. RU auf allg.-christl. Grundlage (HB) 6. Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde bzw. LER (BB)

29 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 1.: Kirchlicher RU in der Schule (Berlin) kein ordentliches schulisches Lehrfach allein Sache der Religionsgemeinschaften (Berliner Schulgesetz): Inhalt (Lehrpläne), Gestaltung und die Prüfung der Lehrenden werden allein von den Kirchen verantwortet. Schulen stellen für den Unterricht die Räume zur Verfügung, halten wöchentlich zwei Stunden in der Stundentafel frei und tragen einen Großteil der Kosten keine Noten freiwilliges Fach mit eigener Anmeldung in höheren Klassen geringe Akzeptanz B

30 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 2.: Konfessioneller Religionsunterricht Religion wird aus der Perspektive der jeweiligen Konfession unterrichtet andere Religionen und Konfessionen werden verbindlich thematisiert positioneller Ansatz, jedoch als offenes Angebot nach evangelischem Verständnis Zweierhomogenität, nach katholischem (theoretisch) Dreierhomogenität auch andere anerkannte Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit eines eigenen Religionsunterrichts, sofern eine Mindestzahl pro Jahrgang gegeben ist (in der Regel 12): Es existieren griechisch-orthodoxer sowie jüdischer Religionsunterricht, zunehmend vor allem islamischer Religionsunterricht Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

31 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 3.: Konfessionell-kooperativer RU evangelischer und katholischer RU arbeiten zusammen unterschiedliche Modelle: gemeinsame Unterrichtsphasen, team-teaching oder Unterricht für die gesamte Klasse durch eine konfessionell gebundene Lehrkraft ist nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz erlaubt, wird aber wenig genutzt In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist die Kooperation rechtlich festgeschrieben als Modell für christlich-islamische Kooperation in der Diskussion SH NDS BW

32 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 4.: RU für alle (unter ev. Verantwortung) = Hamburger Weg seit 1995 interreligiöser RU die in der Klasse vorhandenen religiösen Traditionen und Identitäten werden für ein gemeinsames Lernen genutzt verschiedene Religionsgemeinschaften verantworten die Inhalte urspr. erteilt von ev. Lehrkräften, islamische ggw. als Modellprojekt spezifische Voraussetzungen: multireligiöse Stadt, konfessionell gebundene Schüler*innen in der Minderheit, viele bireligiös aufwachsende Schüler*innen, lange kein katholischer RU Annahme: religiöse Identität entwickelt sich im Dialog keine Religionskunde, sondern Stärkung der jeweiligen religiösen Identität der Schüler*innen. Die Position der Lehrkräfte dient als Vorbild im Umgang mit der eigenen Religion. Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong HH

33 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 5.: RU auf allgemein christlicher Grundlage (Bremen) bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage problemorientierter Ansatz, ethische Ausrichtung Bibel aus kulturgeschichtlichen und ästhetischen Gründen hervorgehoben keine Mitwirkung der Kirchen obligatorisch für alle zusätzlich Unterricht durch die Kirchen auf freiwilliger Basis nachmittags außerhalb der Schulzeit, schwach besucht HB

34 5.4. Modelle des Religionsunterrichts in Deutschland 6.: Lebensgestaltung Ethik Religionskunde (Brandenburg) seit 1992/93 neues Unterrichtsfach Unterricht im Klassenverband Verzicht auf das Konfessionalitätsprinzip religionskundlicher Unterricht, neutrale Information über Religionen und Lebenshaltungen jahrelanger Rechtsstreit (u.a. über Bremer Klausel ohne verbindliches Urteil Kompromiss zwischen Staat und Kirche: ab 12 SuS ist ein kirchlicher RU einzurichten, dazu Befreiung von LER, Anrechnung bis zu 8 Stunden RU auf das Lehrdeputat staatlicher Lehrkräfte BB

35 5.5. Alternativen zum bisherigen RU Das Ersatzfach für den Religionsunterricht Allgemeine Ethik: Saarland Ethik: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen Ethikunterricht: Sachsen-Anhalt Philosophie: Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein Philosophieren mit Kindern / Philosophie: Mecklenburg-Vorpommern Praktische Philosophie / Philosophie: Nordrhein-Westfalen Werte und Normen: Niedersachsen Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER): Brandenburg

36 Islamischer RU von den meisten islamischen Verbänden gewünscht (außer in HH) Begründung: auch die muslimischen Schüler*innen haben ein Recht auf religiöse Bildung, die in der Logik des konfessionellen Modells einen eigenen RU nahe legt Problem konkreter Ansprechpartner islamischer RU muss sich in die Bildungsziele der öffentlichen Schule einfügen und deren didaktischen Anforderungen genügen historisch-kritischer Zugang zum Koran? Modellversuche in verschiedenen Bundesländern, auch in Schleswig-Holstein (Grundschulbereich), meist Islamkunde Professuren für islamische RP in Münster, Osnabrück, Erlangen und Tübingen

37 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften Quelle: ReVikoR-Studie Uta Pohl-Patalong/Johannes Woyke/Stefanie Boll/Thorsten Dittrich/Antonia Lüdtke): Konfessioneller Religionsunterricht in religiöser Vielfalt. Eine empirische Studie zum evangelischen Religionsunterricht in Schleswig- Holstein, Stuttgart ,1% der befragten Lehrkräfte möchte Lerngruppen nicht nach Religionen und Konfessionen trennen 87,1 % Trennung der Lerngruppen hinsichtlich muslimischen Religionsunterrichts lehnen 69,7% der Lehrkräfte ab 69,7 % Islamischer Religionsunterricht erhält in Gemeinschaftsschule und in Beruflicher Schule deutlich weniger Zustimmung als Durchschnitt (diese Schulformen haben statistisch gesehen einen höheren Anteil an muslimischen Schüler*innen) Mit steigender religiöser Pluralität wird Trennung der Schüler*innen nach Religionszugehörigkeiten aus Sicht der Lehrkräfte noch weniger plausibel Theologische Fakultät Kiel, Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

38 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften 49 % 51 %

39 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften 20,6 % 18,4 % 27,8 % 31,2 %

40 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften Ablehnung einer religionskundlichen Orientierung in den Interviews Religionskunde [ ] wäre für mich nicht in Ordnung, das wäre schade. Das ist dann nicht mehr dieses ganz [ ] Eigene und meine Geschichte, die kommt dann nicht mehr vor, dann erzähl ich: [ ] Es gibt da so und die beten da fünfmal und wir beten siebenmal und wie auch immer und dann ist es ne Kunde, aber ne Kunde geht den Menschen nichts an und ich glaube, wir brauchen gerade in der heutigen Zeit auch etwas, was den Menschen angeht und gerade das ist, was trägt. [ ] Mein Glaube trägt mich ja nicht, weil ich weiß, dass meinetwegen vor so und so langer Zeit da und da mal ein Konzil war oder so weiter, sondern meine Beziehung zu Gott trägt mich ja. Und da ich das erfahren habe, möchte ich das auch gerne weitergeben, dass durchaus Religion halte ich für eins der wichtigsten Sachen im Leben eines Menschen dass er damit in Beziehung treten kann, muss er nicht, aber er kann. Und das geht eben nur auf meiner konfessionellen Schiene, weil ich da Auskunft geben kann. (Britt-Marta 11,5-19)

41 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften Produktive Positionalität der Lehrkraft Was dabei verloren geht, ist, glaube ich, [ ] dass da vorne einer steht, der sagt: So, ich bin evangelisch-lutherischer Christ. Bei uns geht das so und so, und darin sehe ich gerade in den unteren Klassen [ ] den Haupttrumpf [ ] von Religionsunterricht und das droht hier flöten zu gehen. Natürlich kann das auch hier sein, dass da [ ] sicher auch ein paar Protestanten, Katholiken und Muslime stehen, die da über ihre eigene Welt Auskunft geben können, aber [ ] ich find s besser, so wie es jetzt ist, weil das, was gewonnen wird hier das Konfessionsübergreifende das haben wir eigentlich schon, finde ich. (Dirk-Michael 10,21-34)

42 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften Mehrheit der Befragten für die Existenz von muslimischen Lehrkräften 53,9% können es sich vorstellen, dass eine staatlich ausgebildete muslimische Lehrkraft ihre Lerngruppen phasenweise in Religion aus muslimischer Perspektive unterrichtet. 53,9 % Annahme der Lehrkräfte: Expertenwissen und stärkere emotionale Verankerung in der eigenen Religion von muslimischen Religionslehrkräften Natürlich gibt jeder das mehr rein oder das kann man einfach besser fühlen. Das ist nicht nur ein Fakt, sondern auch ein Gefühl. Aber wenn man jemanden hätte, der ausgebildeter Religionslehrer für den Islam ist, könnte man da ja viel enger zusammenarbeiten. (Sabrina 10,18-21)

43 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften Vorstellung eines interreligiösen und gleichzeitig positionellen Religionsunterrichts Einen für alle offenen muslimischen Religionsunterricht würde ich am allerbesten finden. [ ] Wenn ich mir jetzt vorstelle, wir hätten hier einen Menschen, der so was könnte und der da auch kommunikationsfreudig wäre, das fände ich wahnsinnig gut, also das würde meine Arbeit, glaube ich, im Unterricht bereichern [ ] Es würde auch genau in die Kerbe schlagen, die ich eben schon erwähnt habe wenn da vorne einer steht, der sagt: Ich bin Muslim und bei uns ist das so und so, dann ist das unheimlich fruchtbar für die Schüler. (Dirk-Michael 11,13-12,2)

44 Zur Zukunft des Religionsunterrichts in religiöser Pluralität Überzeugungen von Lehrkräften Lehrkräfte, die Kooperation mit muslimischen Lehrkräften ablehnen, argumentieren mit - einem Verständnis von religiöser Identität, die sich zunächst im geschützten Raum bilden muss, bevor sie in den Dialog tritt - erhöhter Aufwand Bsp.: Ja, das könnte ich mir vorstellen, aber ich glaub, der Aufwand, der ist so groß, dass ich da, glaub ich, nicht so wirklich Lust zu habe. [ ] Das wäre ja grundsätzlich schön, aber man hat so viele andere Dinge, [ ] da ist das schwierig, das zu machen, [ ] da müsste man ja jede Stunde gemeinsam vorbereiten ich glaub, ist unrealistisch.

45 Mehrperspektivischer RU als Modell der Zukunft? Grundfrage: Können die Vorteile des positionellen Unterrichts ohne die Nachteile der Trennung der Klasse umgesetzt werden? Grundidee: Die religiöse und konfessionelle Differenzierung wird auf der Ebene der Lehrkräfte vorgenommen statt auf der der Schüler*innen Lehrkräfte verschiedener Religionen (und Konfessionen) werden phasenweise für die gesamte Klasse eingesetzt ( epochales Modell ) Religion wird aus der jeweiligen religiösen Perspektive unterrichtet Je nach Zusammensetzung der Klasse kann die Dauer der muslimischen Epoche variieren zwischen einem Monat und dem halben Schuljahr Voraussetzung: Ausbildung islamischer Lehrkräfte auch in SH

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