Ass. jur. Noogie Kaufmann, Forschungsstelle Recht im DFN. 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform
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- Franz Müller
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1 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform 1
2 Übersicht Der Anti-Spam-Paragraf 2. BGH: -Werbung 3. Spam an Privatpersonen 4. Die UWG-Reform 5. Blick ins Ausland 2
3 1. Der Anti-Spam-Paragraf Planung? Schaffung eines neuen 7 Abs. 3 TDG? Spam kann mit bis zu Euro Bußgeld sanktioniert werden? Versendung von Spam wird nicht unter Freiheitsstrafe gestellt 3
4 1. Der Anti-Spam-Paragraf Beispiele: Voraussetzungen für einen Verstoß Verheimlichung oder Verschleierung des Absenders oder des Werbecharakters im Header? Mail stammt von offizieller Stelle (zb Behörde)? Mail stammt von Geschäftspartner? Mail stammt aus Freundeskreis 4
5 2. BGH: -Werbung Grundsatz Die Versendung von Werbe- s ist ohne vorherige Einwilligung an einen Gewerbetreibenden unzulässig Verstoß gegen 1 UWG alte Fassung Ausnahme Zulässig, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann 5
6 2. BGH: -Werbung Gründe für das grds. Verbot:? Unzumutbare Belästigung, weil Onlinekosten entstehen? Aussortieren kostet Arbeitszeit und somit Geld? Nachahmungseffekt für andere Mitbewerber, die (noch) keine unverlangten Werbe- s versenden 6
7 3. Spam an Privatpersonen Überwiegende Gerichtsmeinung? Versand ist stets ohne Einwilligung an Privatpersonen unzulässig Begründung? Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. 823 Abs. 1 BGB? Recht vor nicht bestellten Informationen verschont zu bleiben gem. Art. 5 Abs. 1 GG (negative Informationsfreiheit) 7
8 4. Die UWG-Reform Die Neuerungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Grundtatbestand 7 Abs. 1 UWG:? Unzumutbare Belästigungen sind verboten b. Spezielle Regelung für Spam 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG:? -Werbung ohne Einwilligung ist unzulässig c. Ausnahmetatbestand gem. 7 Abs. 3 UWG:? Zusendung von -Werbung ist ohne Einwilligung bei bestimmten VSS zulässig 8
9 4. Die UWG-Reform Die Voraussetzungen des 7 Abs. 3 UWG? -Adresse wurde bei einem Geschäft erlangt.? Spätere -Werbung darf nur für ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen verwendet werden wie beim Erstgeschäft? Adressinhaber hat künftiger Mail-Werbung nicht widersprochen? Aufklärungspflicht bei Erstgeschäft über jederzeitiges Widerrufsrecht 9
10 4. Die UWG-Reform Beispiel zulässiger Versendung -- Kunde K bestellt online mit eigener -Adresse beim Online- Shop-Betreiber O einen CD-Player -- Auf seiner HP schreibt O in seinen AGB: Soweit Sie nicht widersprechen, senden wir Ihnen künftig -Werbung zu -- A bestellt und widerspricht der künftigen -Werbung nicht -- O schickt zwei Wochen später , in welcher er für einen MP3-Player wirbt 10
11 5. Blick ins Ausland Regelungen in Österreich Regelungen in den Niederlanden Regelungen in Großbritannien Regelungen in den USA 11
12 5. Blick ins Ausland Die Regelungen in Österreich! Versendung unzulässig bei fehlender vorheriger Einwilligung! Dies gilt auch für unverlangt zugesandte SMS- Werbung! Versendung ohne vorherige Einwilligung aber dann zulässig, wenn VSS von 7 Abs. 3 UWG (DT) vorliegen 12
13 5. Blick ins Ausland Die Regelungen in den Niederlanden! Versendung unzulässig bei fehlender vorheriger Einwilligung gegenüber Privatpersonen! Dies gilt auch für unverlangt zugesandte SMS- Werbung! ABER: Unaufgeforderte Zusendung an Gewerbetreibende ist zulässig 13
14 5. Blick ins Ausland Die Regelungen in Großbritannien! Versendung unzulässig bei fehlender vorheriger Einwilligung gegenüber Privatpersonen und Gewerbetreibenden! Dies gilt auch für unverlangt zugesandte SMS- Werbung! Auch hier zulässig bei bestehender Kundenbeziehung. Es muss aber auf Werbecharakter hingewiesen werden 14
15 5. Blick ins Ausland Die Regelungen in den USA Zusendung ohne vorherige Einwilligung zulässig, wenn! Keine irreführenden Angaben im Header! Angabe einer postalischen Adresse in der ! Kein Widerspruch des Empfängers! Technische Möglichkeit zur Ausübung für bestehendes Widerrufsrecht 15
16 5. Blick ins Ausland Die Regelungen in den USA Sanktionen? Geldbußen von 250 bis 750 US-Dollar pro unzulässiger Werbe- ? Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren im Wiederholungsfall 16
17 Rechtsprechung Amtsgericht (AG) Stuttgart - Az. 2 Ds 2 Js 21471/02 Volksverhetzung durch Hyperlinks 17
18 Rechtsprechung Sachverhalt Motivation des Angeklagten: Verfechter der Meinungsfreiheit. Jeder soll alle im Web verfügbaren Informationen einsehen können keine Zensur Angeklagte betreibt zwei Domains: und Inhalt von u. a. Links zu ausländischen rechtsradikalen und in DT verbotenen Websites Inhalt von Tel.-Nr., bei der man sich gegen Entgelt zensierte Websites vorlesen lassen kann 18
19 Rechtsprechung Auffassung des Gerichts Hyperlinks auf erfüllen u.a. Straftatbestand der Volksverhetzung isv 130 StGB und Verbreitung von Propagandamittel isv 86 StGB Keine Berufung auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG HP stelle keine Satire dar 19
20 Rechtsprechung Stellungnahme? Zur Volksverhetzung gem. 130 StGB: Angeklagte hat sich Äußerungen der fremden HP nicht zu Eigen gemacht Informationsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt Links dienten nur als Verweis auf so oder so öffentlich zugängliche Informationen im Web 20
21 Rechtsprechung Stellungnahme? Zur Verbreitung von Propagandamitteln 86 Abs. 1 StGB: 86 Abs. 3 StGB: Keine Strafbarkeit, wenn Handlung staatsbürgerlicher Aufklärung dient, der Kunst (und auch der Satire) dient, der Berichterstattung des Zeitgeschehens dient, 21
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