Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard
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- Jürgen Kuntz
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1 Anlage 5 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP 2025 Einzeländerungen im Parallelverfahren 2018 Entenfang emarkung Karlsdorf-Neuthard ENTWURF FRÜHZEITIE BETEILIUN STAND
2 Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A - I Bestandteile der FNP Einzeländerung Plandarstellung Änderungsbereich A II Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerke Teil B B - I Begründung zur Einzeländerung Seite 2
3 A I - Plandarstellung A - I Plandarstellung Änderungsbereich Seite 3
4 20 kv VEREINBARTE VERWALTUNSEMEINSCHAFT BRUCHSAL Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard Planzeichen Art d. baul. Nutzung ( 1 (1) BauNVO) Sonstige Planzeichen Beschluss ewerbliche Baufläche Räumlicher eltungsbereich der FNP Einzeländerung Der emeinse Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard hat die FNP Einzeländerung Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard durch Beschluss vom... aufgestellt. Die Richtigkeit der Angaben zum Verfahren sowie die Übereinstimmung der Darstellung mit dem Beschluss wird bestätigt. Stadt Bruchsal Bruchsal, den... Cornelia Petzold-Schick Oberbürgermeisterin enehmigungsvermerk Die FNP Einzeländerung Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard wurde gemäß 6 BauB durch das Regierungspräsidium Karlsruhe... genehmigt. Rechtswirkskeit Fläche für emeinbedarf Zweckbestimmung Feuerwehr Siegel Az... gez.... Mit der Bekanntmachung der enehmigung ist die FNP Einzeländerung Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard seit dem...rechtswirks. Stadt Bruchsal - Stadtplanungst - Bruchsal, den... Prof. Dr.-Ing. Hartmut Ayrle Pfinzkorrektion ardtgraben M 1:5.000 Stadt Bruchsal KARLSDORF- emeinde Forst emeinde Hbrücken emeinde Karlsdorf - Neuthard FNP Einzeländerungen im Parallelverfahren 1d K 3 M S S EINZELHANDEL 20 kv V W 6 B W
5 A II Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerke A II Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerke Seite 4
6 A II Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerke RECHTSRUNDLAEN BauB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des esetzes vom 20. Juli 2017 (BBl. I S. 2808) geändert worden ist. BauNVO Baunutzungsverordnung Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des esetzes vom 4. Mai 2017 (BBl. I S. 1057) geändert worden ist. BNatSch Bundesnaturschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des esetzes vom 15. September 2017 (BBl. I S. 3434) geändert worden ist. DSch Denkmalschutzgesetz esetz zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung vom 6. Dezember 1983 (Bl. 1983, 797, lied.-nr.: ), zuletzt geändert durch Artikel 37 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (Bl. S. 99, 104) emo emeindeordnung für Baden-Württemberg In der Fassung vom (Bl. S. 582, ber. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom (Bl. S. 99) m.w.v NatSch Naturschutzgesetz Baden-Württemberg esetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSch) Vom 23. Juni 2015 W Wassergesetz für Baden-Württemberg Artikel 1 des esetzes vom (Bl. S. 389), in Kraft getreten bzw , zuletzt geändert durch Verordnung vom (Bl. S. 99) m.w.v PlanzV Planzeichenverordnung 1990 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und der Darstellung des Planinhalts vom (BBL I 1991 S.58), die zuletzt durch Artikel 3 des esetzes vom 4. Mai 2017 (BBl. I S. 1057) geändert worden ist Seite 5
7 A II Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerke VERFAHRENSVERMERKE 1.1 Planaufstellungsbeschluss des emeinsen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gemäß 2 Abs.1 BauB 1.2 Ortsübliche Bekanntmachung hiervon gemäß 2 Abs.1 BauB (Datum Amtsblatt) 2.1 Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.1 BauB und der Behörden nach 4 Abs.1 BauB 2.2 Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Datum Amtsblatt) 2.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs.1 BauB mit Anschreiben und Fristsetzung (Anschreiben vom ) 2.4 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planauslegung und mit elegenheit zur Äußerung und Erörterung gemäß 3 Abs.1 BauB. Frist vom bis 3.1 Beschluss über den Entwurf (Entwurfsbilligung) 3.2 Beschluss über die öffentliche Planauslegung mit Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauB 3.3 Ortsübliche Bekanntmachung hiervon gem. 3 Abs. 2 BauB (Datum Amtsblatt) 3.4 Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauB mit der elegenheit zur Stellungnahme. 3.5 Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung und Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme (Anschreiben vom ) vom bis Frist 4. Abwägung und Feststellungsbeschluss des emeinderates 5. Mitteilung des Prüfungsergebnisses des emeinderates an diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben 6. enehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe gem. 6 BauB 7. Wirkswerden mit der ortsüblichen Bekanntmachung der enehmigung gem. 6 (5) BauB (Datum Amtsblatt) Seite 6
8 B - Begründung B - I Begründung zur Einzeländerung Seite 7
9 - Begründung Inhalt 0 Übersichtsplan Anlass und Ziele der Planung Räumlicher eltungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Bebauungsplan, Entenfang mit Feuerwehrhaus Flächennutzungsplanung Regionaler Raumordnungsplan Mittlerer Oberrhein Umweltbericht Seite 8
10 - Begründung 0 Übersichtsplan Abb. 1: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2025 (ohne Maßstab) Seite 9
11 - Begründung 1 Anlass und Ziele der Planung In der emeinde Karlsdorf-Neuthard besteht eine hohe Nachfrage nach gewerblichen rundstücken. Um zusätzliche gewerbliche Baugrundstücke für örtliche Unternehmen zu schaffen, soll die im Flächennutzungsplan 2025 vorgesehene Erweiterung des ewerbegebietes Tiergarten-Nord realisiert werden. Die bisherige verspringende ebietsabgrenzung soll im Zuge einer Arrondierung begradigt werden. So können bei einer verbesserten Wirtschaftlichkeit der Erschließung ausreichend große und flexibel teilbare ewerbegrundstücke generiert werden. leichzeitig besteht die Notwendigkeit, einen Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus zu finden. Die Feuerwehren von Karlsdorf und Neuthard wurden im Zuge der emeindereform zu einer Feuerwehr, jedoch mit weiterhin getrennten Abteilungen, zusmengeführt. Erst 2016 wurden die Abteilungen zusmengeschlossen, verblieben jedoch vorerst an ihren angestmten Standorten in den Ortskernen. Mit dem Neubau der Feuerwehr an zentraler Stelle soll die Zusmenlegung abgeschlossen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit erhöht werden. Im Zuge einer Alternativenprüfung wurde ein Standort zwischen den beiden Ortsteilen als optimal bewertet. Durch die Lage ist eine schnelle Erreichbarkeit der beiden Ortsteile, aber auch der Bundesstraße 35 sowie der Autobahn 5 als häufige Einsatzorte gewährleistet. Allerdings waren bisherige Versuche einer Standortfindung (u. a. südlich des Kreisverkehrs) erfolglos, da die benötigten Flächen seitens der emeinde nicht zu erwerben waren. Für das Feuerwehrgebäude soll daher das Plangebiet im Bereich der Kreisstraße nach Osten erweitert werden. So kann eine ausreichend große Fläche mit direkter Zu- und Abfahrt auf die Kreisstraße bereitgestellt werden. Dadurch ergibt sich eine sinnvolle Abrundung der baulichen Entwicklung im Norden von Neuthard. Da eine kleine Teilfläche der ewerbegebietsarrondierung und die Fläche für die Feuerwehr nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 2 Räumlicher eltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Norden von Neuthard, östlich der Kläranlage und des ewerbegebietes Tiergarten Nord bzw. des Sondergebiets für Einzelhandel. Der Änderungsbereich umfasst die Flächen nördlich des Lebensmittelmarktes, nordwestlich der Hauptstraße. Die geplante Arrondierung des ewerbegebietes ist bereits weitestgehend im Flächennutzungsplan 2025 enthalten (s. Kap. 3.2). Die Abgrenzung ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Seite 10
12 - Begründung Abb. 2: eltungsbereich FNP Änderung auf Basis des Bebauungsplanentwurfs Entenfang mit Feuerwehrhaus 3 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.1 Bebauungsplan, Entenfang mit Feuerwehrhaus Der Bebauungsplan, Entenfang mit Feuerwehrhaus Der emeinderat der emeinde Karlsdorf-Neuthard hat in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Entenfang mit Feuerwehrhaus gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Abgrenzungsplan des Bebauungsplans mit Begründung für das Verfahren wurde vom bis einschließlich im Rathaus OT Karlsdorf, Amalienstr. 1, im Flur vor dem Zimmer 12 sowie im Rathaus OT Neuthard, Kirchstr. 33, Foyer im Erdgeschoss während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. 3.2 Flächennutzungsplanung Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal im Abschnitt der geplanten ewerbearrondierung weitestgehend als gewerbliche Baufläche dargestellt (Fläche Nr. 1d, Tiergarten-Nord-Erweiterung, lt. FNP ,5 ha Baulandreserve). Lediglich der Abschnitt nördlich des Lebensmittelmarktes soll zusätzlich als ewerbegrundstück ausgewiesen werden und ist noch nicht aus dem FNP entwickelt. Die vorgesehene Fläche für die Feuerwehr ist ebenfalls nicht im FNP enthalten. Beide Teilflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Seite 11
13 - Begründung Bereich FNP Einzeländerung Entenfang Abb. 3: Ausschnitt aus dem rechtswirksen Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) 3.3 Regionaler Raumordnungsplan Mittlerer Oberrhein In der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein ist das Plangebiet zu großen Teilen als regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung dargestellt. Im geringen Umfang überschneidet sich das Plangebiet mit einer regionalplanerischen rünzäsur. Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalen Raumordnungsplan (ohne Maßstab) Seite 12
14 - Begründung Hierzu lautet Plansatz 3.2.3: Freiräume, die insbesondere zu Verhinderung bandartiger Siedlungsentwicklungen beitragen, sind als rünzäsuren zu erhalten. Die Freihaltung der rünzäsuren trägt zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die bauliche Nutzung der rünzäsuren über die in rundsatz 2 genannten Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen. Durch die rünzäsur soll ein Zusmenwachsen der beiden Ortsteile verhindert werden. Die Überschneidung mit der rünzäsur erfolgt im Zuge der Flächenarrondierung bzw. der Bereitstellung von Flächen für die Feuerwehr, welche einsatzzeitenbedingt einen Standort zwischen den beiden Ortsteilen haben muss. Da keine Ansätze für eine weitere Siedlungsentwicklung geschaffen werden, bleibt die regionalplanerische Zielsetzung unberührt. 4 Umweltbericht Das Kapitel Umweltbericht wird im weiteren Verfahren ergänzt. Seite 13
15 20 kv VEREINBARTE VERWALTUNSEMEINSCHAFT BRUCHSAL Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard Planzeichen Art d. baul. Nutzung ( 1 (1) BauNVO) Sonstige Planzeichen Beschluss ewerbliche Baufläche Räumlicher eltungsbereich der FNP Einzeländerung Der emeinse Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard hat die FNP Einzeländerung Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard durch Beschluss vom... aufgestellt. Die Richtigkeit der Angaben zum Verfahren sowie die Übereinstimmung der Darstellung mit dem Beschluss wird bestätigt. Stadt Bruchsal Bruchsal, den... Cornelia Petzold-Schick Oberbürgermeisterin enehmigungsvermerk Die FNP Einzeländerung Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard wurde gemäß 6 BauB durch das Regierungspräsidium Karlsruhe... genehmigt. Rechtswirkskeit Fläche für emeinbedarf Zweckbestimmung Feuerwehr Siegel Az... gez.... Mit der Bekanntmachung der enehmigung ist die FNP Einzeländerung Entenfang, emarkung Karlsdorf - Neuthard seit dem...rechtswirks. Stadt Bruchsal - Stadtplanungst - Bruchsal, den... Prof. Dr.-Ing. Hartmut Ayrle Pfinzkorrektion ardtgraben M 1:5.000 Stadt Bruchsal KARLSDORF- emeinde Forst emeinde Hbrücken emeinde Karlsdorf - Neuthard FNP Einzeländerungen im Parallelverfahren 1d K 3 M S S EINZELHANDEL 20 kv V W 6 B W
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