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1 ... und plötzlich ist es Thema! Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen Fachtagung 1. November 2010 Forum 1 Anforderungen an die Professionalität von Fachkräften aus der Jugendhilfe oder Schule bei sexueller Gewalt gegen Kinder 1

2 Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen Empfehlungen zur Handhabung 72 a SGB VIII Arbeitshilfen für die Personalauswahl Strategien von TäterInnen in Institutionen Strukturfallen schützende Strukturen Was tun bei SM in den eigenen Reihen? Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt 2

3 72 KJHG Mitarbeiter, Fortbildung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert. (2) Leitende Funktionen des Jugendamtes oder des Landesjugendamtes sollen in der Regel nur Fachkräften übertragen werden. (3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter des Jugendamts und des Landesjugendamts sicherzustellen. 3

4 Grundlegende Elemente im 72 a SGB VIII Prüfung der Geeignetheit von Arbeitskräften bei der Bewerbung durch Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses alle 5 Jahre für Hauptamtliche (ab Mai 2010 erweitertes Führungszeugnis) Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin durch z. B. Zusatzqualifikationen lfd. Qualifizierung und Supervision des Personals 4

5 Arbeitshilfen für die Auswahl von Personal Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses (erweitertes FZ) Thematisierung von Standards zu Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Institution im Bewerbungsverfahren strukturierte Bewerbungsverfahren ( life themes ) gezielte Nachfrage zu Nähe-Distanz-Regulierung i. Arbeitsalltag Zeitlassen für Bewerbungsverfahren, ggf. ein 2. Bewerbungsgespräch strukturierter Besuch der Einrichtung, Stellungnahme zu kontroversem fachlichem Thema einholen u. U. Einbeziehung von Jugendlichen in das Auswahlverfahren Grundsätzliche Kultur der Institution: Akzeptanz von Unterschiedlichkeiten, Anerkennung der MA und Konfliktoffenheit! 5

6 8a SGB VIII verpflichtet zu konkreten Standards/Handlungsanweisungen (Verfahren zur Risikoeinschätzung, Hilfe und Schutzplan) - u. a. Hinzuziehung einer externen/neutralen insoweit erfahrenen Fachkraft - Einbeziehung von Kindern bzw. Jugendlichen und Eltern Folge: Spannungsfeld in der Einrichtung entsteht zwischen Schutz der Mädchen und Jungen Fürsorgepflicht gegen den/der MitarbeiterIn (keine Vorverurteilung) 6

7 Strategien von TäterInnen Manipulation des Kindes der Fachkräfte und Vorgesetzten der Einrichtung der familiären Bezugspersonen der betreuten Kinder 7

8 Strukturfallen Typische Struktur- und Rahmenbedingungen (Vertrauensverhältnis zwischen Betreuern und Betreuten qua Arbeitsauftrag als Bezugsperson/Idealbild des selbstlosen Helfers) Überstrukturierte Einrichtungen rigide, hierarchisch und entscheidungsintransparente Organisation Unterstrukturierte Einrichtungen schwaches Leitungspersonal führt zu mangelnder Orientierung hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, ggf. Rollenumkehr 8

9 Schützende Strukturen Klima der Professionalität Gewährleistung klarer Dienst- und Fachaufsicht Information und Partizipation der betreuten Kinder und Jugendlichen Beschwerdeinstanzen unabhängige Kontrolle Trägerverantwortung bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen Aus- und Weiterbildung Supervision Ethische Leitlinien 9

10 Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und pflichten der Einrichtungsleitungen bei Verdacht auf SM arbeitsrechtliche Interventionen u. a. Freistellung, Abmahnung, Kündigung (der Arbeitgeber muss den Nachweis erbringen, dass der MA/die MA sich vertragswidrig verhalten hat) verwaltungsrechtliche, aufsichtsrechtliche Interventionen im Rahmen des 8a SGB VIII durch Mitteilung an das Jugendamt und Mitteilung an die zuständige Heimaufsicht strafrechtliche Interventionen Anzeige freiwillig, Kindesschutz vorrangig / Abwägungsprozess 10

11 Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt Selbstverpflichtung für alle ehrenamtlich tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendarbeit als Entwurf zur Adaptation freier Träger, auch der Jugendhilfe (Beispiel wird verteilt) 11

12 Offene Fragen Welche Handlungsempfehlungen/Arbeitshilfen müssen für die Bereiche Schule/Freizeit/Sport entwickelt werden? Braucht es Clearingstellen? Wie können Kinder/Jugendliche besser beteiligt werden? 12

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