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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach hilosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs (Studienordnung Magister hilosophie) Vom 5. November 00 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians- Universität München folgende Satzung:

2 1 Die Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach hilosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs (Studienordnung Magister hilosophie) vom 14. Februar 000 (KWMBl. #) wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Absatz erhält folgende Fassung: () Grundstudium 1 Ein ordnungsgemäßes Grundstudium setzt sich aus dem Besuch von flichtveranstaltungen (Grundkurs Einführung in die hilosophie und Grundkurs Logik für hilosophen ) sowie aus dem Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen (darunter die Überblicksvorlesung Theoretische hilosophie I oder II und die Überblicksvorlesung raktische hilosophie I oder II und eine der Überblicksvorlesungen der Geschichte der hilosophie I IV ) zusammen. Mit jeder Überblicksvorlesung aus der Theoretischen bzw. der raktischen hilosophie, deren Besuch als Leistungsnachweis nach 47 ZwrO zur Anmeldung zur Zwischenprüfung vorgelegt wird, ist ein auszuwählendes roseminar aus der Fächergruppe zu verbinden, zu der die Überblicksvorlesung gehört. 3 Hinsichtlich der für das 1. bis 4. Fachsemester vorgesehenen flicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ist vorbehaltlich eines entsprechenden Studienangebots auch eine andere als die im Studienplan vorgeschlagene Verteilung auf die einzelnen Fachsemester möglich, wobei zu beachten ist, daß die in der Tabelle unter Semester 1 und 3 aufgeführten Veranstaltungen immer nur im Wintersemester angeboten werden, die unter Semester und 4 aufgeführten immer nur im Sommersemester. 4 In den Veranstaltungen des Grundstudiums sind nach näherer Festlegung der Magister- Zwischenprüfungsordnung insgesamt acht Leistungsnachweise zu erwerben. Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart flicht / Wahlpflicht 1. Einführung in die hilosophie GK und Grundkurs Logik für hilosophen GK raktische hilosophie I (II) 1. Geschichte der hilosophie I: hilosophie der Antike und des frühen Mittelalters Theoretische hilosophie I (II). Geschichte der hilosophie II: hilosophie des späten Mittelalters und der Renaissance

3 raktische hilosophie (I) II 3. Geschichte der hilosophie III: hilosophie der Neuzeit I Theoretische hilosophie (I) II 4. Geschichte der hilosophie IV: hilosophie der Neuzeit II roseminare aus den Fächergruppen Theoretische hilosophie, raktische hilosophie, Geschichte und klassische Texte der hilosophie, Weitere Gebiete der hilosophie flichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Grundstudium SWS insgesamt: 1 S b) die Tabelle in Absatz 3 erhält folgende Fassung: Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart flicht / Wahlpflicht Veranstaltungen nach freier Wahl aus den Bereichen Theoretische hilosophie raktische hilosophie Weitere Gebiete der hilosophie Geschichte und klassische Texte der hilosophie 8 SpV/OS/HS 8. Magistranden-Seminar (Teilnahmebestätigung) MS flichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Hauptstudium SWS insgesamt: Abs. erhält folgende Fassung: () 1 Im Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Grundkurs Einführung in die hilosophie ;. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Grundkurs Logik für hilosophen ;

4 3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Überblicksvorlesung Theoretische hilosophie I oder II mit roseminar in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. ; 4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Überblicksvorlesung raktische hilosophie I oder II mit roseminar in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 3; 5. an einer Überblicksvorlesung aus dem Bereich Geschichte der hilosophie I IV mit roseminar; das roseminar ist zu erbringen a) in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 4 oder b) in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 5, wobei hier die historischen Kategorien exakt zueinander passen müssen. Die Nachweise nach Satz 1 Nrn. 1 und werden erteilt, sobald eine Klausur über die Inhalte des jeweiligen Grundkurses bestanden ist. 3 Die Nachweise nach Satz 1 Nrn. 3 bis 5 werden erteilt, sobald 1. eine Klausur über die Inhalte der jeweiligen Überblicksvorlesung bestanden ist,. die von der verantwortlichen Lehrperson für das jeweilige roseminar festgelegten Leistungen erbracht sind. 4 Die Nachweise nach Satz 1 sind Zulassungsvoraussetzungen zur Magister- Zwischenprüfung. 5 Es wird darauf hingewiesen, daß Gegenstand der Magister- Zwischenprüfung nicht solche Fächer sein können, in denen Nachweise erworben wurden; Näheres ist der Magister-Zwischenprüfungsordnung zu entnehmen. 3. In 19 erhält die zweite Zeile nach der Kopfzeile folgende Fassung: Theoretische hilosophie I / II.-4. oder raktische hilosophie I / II 4 +S (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. () Für Studenten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung im Magisterstudiengang mit dem Hauptfach hilosophie immatrikuliert sind, gilt die Studienordnung in der vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung.

5 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 0. Juni 00 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 1. Juni 00 Nr. I A 3 H/49/0, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 3. Oktober 00 Nr. X/4-5e65c(BA)-10b/30 405). München, den 5. November 00 rofessor Dr. Bernd Huber Rektor Die Satzung wurde am 7. November 00 in der Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 8. November 00 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. November 00.

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