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1 Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Typische Schullaufbahnberatungsfälle an öffentlichen und staatlich anerkannten Gymnasien (in Bayern) Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de

2 Teil 5 Schullaufbahn 5.1 Schullaufbahnberatungsfälle an Gymnasien Typische Schullaufbahnberatungsfälle an öffentlichen und staatlich anerkannten Gymnasien (in Bayern) Thomas Hackl Inhaltsverzeichnis 1. Besonderheiten des Gymnasiums 2. Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums im Überblick 3. Übersicht zum schnellen Aufsuchen einzelner Fälle 4. Aufnahmeregelungen in das Gymnasium A Aufnahme in die Eingangsklasse B Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen 5. Wiederholen und Vorrücken C Wiederholen, da Vorrücken nicht erlaubt (5. bis 11. Jahrgangsstufe) D Rücktritt und freiwilliges Wiederholen E Vorrücken auf Probe (5. bis 10. Jahrgangsstufe) EX Notenausgleich (nur in 10. Jahrgangsstufe) F Überspringen einer Jahrgangsstufe Hochbegabtenförderung G Nachprüfung 6. Abschlüsse erreichen Handbuch der Schulberatung 2/2018 1

3 5.1 Schullaufbahn Teil Schullaufbahnberatungsfälle an Gymnasien H I J K L M N Besondere Prüfung (10. Jahrgangsstufe) zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses Wiederholen des Abiturs (nach der 12. Jahrgangsstufe) Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule als Externer (10. Jahrgangsstufe) Quali als Externer (9. Jahrgangsstufe aufwärts) Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule (EMAb) als Externer (9. Jahrgangsstufe) Erwerb des Fachabiturs (Fachhochschulreife) (ab 11. Jahrgangsstufe) Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife über die Berufliche Oberschule, FOS Wechsel des Gymnasiums O Übertritt in ein anderes Gymnasium (alle Jahrgangsstufen) P Wechsel mit neu einsetzender, spät beginnender Fremdsprache (ab 10. Jahrgangsstufe) Q Wechsel des Gymnasiums wegen Profilfachwahl (ab 10. Jahrgangsstufe) 8. Wechsel der Schulart R In die 5./6. Jahrgangsstufe der Realschule S In die 7./8. Jahrgangsstufe Realschule (nach 7. Jahrgangsstufe) T Wiederholung in der Real- oder Wirtschaftsschule (5. bis 10. Jahrgangsstufe) U In die 9./10. Jahrgangsstufe der Realschule (nach 8./9. Jahrgangsstufe) V Wechsel zur Wirtschaftsschule (nach 6. bis 10. Jahrgangsstufe Gymnasium) W In die Mittelschule zum Quali oder zum Mittleren Schulabschluss über die Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule (nach der 5. bis 10. Jahrgangsstufe) X Eintritt in das Berufsleben, in die Berufsschule (ab 8. Jahrgangsstufe) Y Über Berufsausbildung zum mittleren Schulabschluss (ab 8. Jahrgangsstufe) Z Wege mit mittlerem Schulabschluss des Gymnasiums (Jahrgangsstufe 10, 11) Die Fälle sind in vier Informationsblöcke aufgebaut: 1. Kurzinformation zum Überblick 2. Schulrechtliche Situation 3. Verlaufserfahrungen 4. Schulpädagogische Hinweise 2 Mediengruppe Oberfranken Fachverlage GmbH & Co. KG, Kulmbach

4 Teil 5 Schullaufbahn 5.1 Schullaufbahnberatungsfälle an Gymnasien Besonderheiten des Gymnasiums Mit dem Schuljahr 2018/19 wird das Neue Gymnasium eingeführt. Davon ist auch die 5. Jgst. im Schuljahr 2017/18 betroffen. Folgende Eckpunkte sind bekannt: die Schulzeit wird auf 9 Jahre ausgeweitet, kann in der Mittelstufe allerdings um ein Jahr verkürzt werden. Die zweite Fremdsprache beginnt wie bisher in der 6. Jgst. Der Mittlere Schulabschluss wird nach der 10. Jgst. verliehen. Die Klassen der 5. Jahrgangsstufe haben in allen Schulen verstärkt eine Gelenkfunktion (Gelenkklasse). Dieses Schuljahr soll besonders zur Förderung und Entwicklung des Begabungspotenzials genutzt werden und so die Eingewöhnung an der weiterführenden Schulart erleichtern. Auch ein späterer Schulartwechsel kann damit eventuell ermöglicht werden. Aktuelle Informationen zum neuen bayerischen Gymnasium finden sich auf der Internetseite 2. Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums im Überblick Das Gymnasium führt folgende Ausbildungsrichtungen: Zweige der Gymnasien (und Abkürzungen): NTG = Naturw.-technol. Gymn. MuG = Musisches Gymnasium SG = Sprachliches Gymnasium SG = einschließlich Humanistisches Gymnasium WSG = Wirt.- u. Sozialwiss. Gymnasium ab 5: 1. Fremdsprache Englisch (oder Französisch) Latein (oder Englisch) Englisch, Französisch ab 6: 2. Fremdsprache Latein oder Französisch oder Englisch Englisch (oder Latein) Englisch Französisch ab 8: Richtungsfach Chemie, Informatik ab der 9. Jahrgangsstufe Musik (ab 5) F, It, Ru,Sp, E, bzw. Gr am HG Latein Englisch Griechisch Englisch, Französisch, Latein Englisch, Französisch R-L, Wir-Infor. SK, Soz-Praktik. Abbildung: Ausbildungsrichtungen (Zweige) am Gymnasium, Richtungsfach (Spalte 4) 3. Übersicht zum schnellen Aufsuchen einzelner Fälle Der Nutzer kann in den nachfolgenden beiden Tabellen die Jahrgangstufe 5, 6, 12 des Kindes aufsuchen und unter dem dort aufgeführten Kennbuchstaben A, B, W die kurzgefasste Übersicht unter der jeweiligen Ziffer 1 (z. B. C 1) lesen. Handbuch der Schulberatung 2/2018 3

5 5.1 Schullaufbahn Teil Schullaufbahnberatungsfälle an Gymnasien Während des Schuljahres, wobei hier die Beachtung von zeitlichen Fristen wesentlich ist, finden in der Regel folgende Beratungsanlässe statt: Das Kind ist in einer Klasse der dann kommen in Betracht die 5. Jahrgangsstufe Fälle F, W, R 6. Jahrgangsstufe Fälle D, F, O, W, R 7. Jahrgangsstufe Fälle D, F, O, R, W 8. Jahrgangsstufe Fälle D, F, O S, W, X 9. Jahrgangsstufe Fälle D, F, J, L, O, U, W, X 10. Jahrgangsstufe Fälle D, F, J, L, O, W, X 11. Jahrgangsstufe Fälle D, O, X 12. Jahrgangsstufe Fälle D, O, X Gegen Ende des Schuljahres, meist erst zum Jahreszeugnis (Versetzungs- bzw. Abschlusszeugnis) sind folgende Beratungsanlässe bedeutsam: Das Kind ist in einer Klasse der dann kommen in Betracht die 5. Jahrgangsstufe Fälle C, E, F, T, R, W 6. Jahrgangsstufe Fälle B, C, D, E, F, G, O, R, T, V, W 7. Jahrgangsstufe Fälle C, D, E, F, G, O, S, T, V, W 8. Jahrgangsstufe Fälle C, D, E, F, G, L, O, T, U, V, W, X, Y 9. Jahrgangsstufe Fälle C, D, E, F, G, K, L, O, P, T, U, V, W, X, Y 10. Jahrgangsstufe Fälle C, D, E, EX, F, G, H, J, K, M, N, O, P, Q, T, W, X, Y, Z 11. Jahrgangsstufe Fälle C, D, M, N, O, P, Q, Y, Z 12. Jahrgangsstufe Fälle D, M, N, O, Y, Z Im folgenden Text verwendete Abkürzungen für schulrechtliche Begriffe und Quellen: BayEUG = Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (praktisch das Schulgesetz in Bayern) BaySCHO = Bayerische Schulordnung GSO = Schulordnung für die Gymnasien in Bayern Jahrgangsstufe = Jahrgangsstufe KMS = Schreiben des Kultusministeriums KWMBl = Amtsblatt des Kultusministeriums RSO = Schulordnung für die Realschulen in Bayern 4 Mediengruppe Oberfranken Fachverlage GmbH & Co. KG, Kulmbach

6 Teil 5 Schullaufbahn 5.1 Schullaufbahnberatungsfälle an Gymnasien MSO = Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern GrSO = Schulordnung für die Grundschulen in Bayern WSO = Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern FOBOSO = Schulordnung für Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Berufliche Oberschulen) in Bayern 4. Aufnahmeregelungen in das Gymnasium A Aufnahme in die Eingangsklasse A 1 Kurzinformation zum Überblick Das Gymnasium umfasst die Klassen 5 bis 12 und vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, die für ein Hochschulstudium unabdingbar ist. Damit wird sehr allgemein das Anforderungsprofil des Gymnasiums und das Ziel der Ausbildung: Hochschulstudium beschrieben. Dieser Anspruch des Gymnasiums wird an den Eingangsvoraussetzungen für die 5. Jahrgangsstufe deutlich. A 2 Schulrechtliche Situation Für den Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums muss der Schüler nach 2 GSO für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sein und darf am 30. September des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung. Geeignet für das Gymnasium sind Schüler: mit Eignungsvermerk im vorausgehenden Übertrittszeugnis der Grundschule: mit einem Notendurchschnitt in D, M, HSU (Heimat- und Sachunterricht) in der 4. Klasse Grundschule von mindestens 2,33 ( geeignet ). Mit einem Notenschnitt von 2,0 in D und M im Jahreszeugnis der Mittelschule 5. Jahrgangsstufe. In Härtefällen entscheidet die Lehrerkonferenz. die mit Erfolg (D und M, mindestens einmal Note 3 und einmal Note 4) am vorausgehenden Probeunterricht am Gymnasium teilgenommen haben. Bei zweimal Note 4 entscheiden die Eltern, ob trotzdem das Gymnasium besucht werden soll. die zum Halbjahr, das heißt zum letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar, oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 der Grundschule eine Jahrgangsstufe übersprungen haben. mit einem Durchschnitt D, M von mindestens 2,5 und Eignungsvermerk im vorausgehenden Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule. Handbuch der Schulberatung 2/2018 5

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