Rechtsformen von Unternehmen
|
|
- Christel Wolf
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtsformen von Unternehmen Thema Zielgruppe Dauer Benötigtes Vorwissen Festigung der Grundlagen und Gymnasium, 2-3 Unter- Handelsregister, Begriff Entscheidung für eine geeignete berufliche richts- stunden a men und ihre Kriterien der Firma, Rechtsfor- Rechtsform an verschiedenen Schulen, Sek II 45 Minuten Lernstationen zur Aktivierung unterschiedlicher Lerntypen zwecks Übung Intention der Stunde: Die Lernenden sollen im Rahmen der vorliegenden Unterrichtseinheit: (1) wenden die erlernten Fachbegriffe im Zusammenhang mit Rechtformen in neuen Kontexten an (Wahlpflichtstation 1). (2) analysieren HGB-Paragrafen oder Gesellschaftsverträge (Wahlpflichtstation 2). (3) entscheiden sich situationsgebunden für eine geeignete Rechtsform (Wahlpflichtstation 3). Begriffe: Handelsregister Firma Rechtsform(en) inklusive EU, OHG, KG, GmbH und AG Handelsgesetzbuch (Ökonomische) Kompetenzen: Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit werden folgende Kompetenzen an die Lernenden vermittelt: Eigene Strukturierung des Lernprozesses durch selbständige Wahl einer Lernstation. Fähigkeit,. erworbenes Wissen auf neue Situationen zu transferieren. Lösungsstrategien entwickeln und selbst kontrollieren. Sozialkompetenz durch Stationenlernen: Gespräche angemessen führen (Beratungsgespräch), konstruktiv argumentieren (Konferenz), Fachvokabular im Dialog anwenden (Quiz-Abfrage), Rücksicht aufeinander nehmen (Personenbegrenzung an den jeweiligen Stationen) Materialien: Tafelbild Regeln für das Stationenlernen Klassenliste Stationenlernen Laufzettel Arbeitsblatt Quiz-Abfrage Arbeitsblatt Mind Map Arbeitsblatt Lückentext Arbeitsblatt Kreuzworträtsel 1
2 Arbeitsblatt Gewinnverteilung Arbeitsblatt Fallbeispiel Arbeitsblatt Konferenz Arbeitsblatt Beratungsgespräch Arbeitsblatt Richtig oder Falsch Lösungen zu den entsprechenden Arbeitsblättern Grundlagentext: Unternehmen in Deutschland können auf verschiedenen Arten voneinander differenziert werden. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal stellt die Rechtsform des Unternehmens dar, da sie die juristischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens definiert. So werden Einzelunternehmen (z.b. eingetragener Kaufmann) und Personengesellschaften (z.b. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) von Kapitalgesellschaften (z.b. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unterschieden. Je nach Rechtsform gelten andere Vorgaben bezüglich der Kriterien Firmenbezeichnung, Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführung und Vertretung, Haftung sowie Gewinnverteilung. Die Kenntnis dieser Unterschiede ist für Schüler 1 in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Zum einen begegnen ihnen die Abkürzungen der Rechtsformen im täglichen Leben und sie sollten in der Lage sein, relevante Unterschiede zu benennen. Zum anderen sollten sich die Jugendlichen als Bewerber bzw. Auszubildende mit der Rechtsform des (zukünftigen) Ausbildungsunternehmens befassen. Zuletzt sollte auch die Wahl der geeigneten Rechtsform bei einer Unternehmensgründung thematisiert werden, da diese weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. In der geplanten Unterrichtseinheit wenden die Schülerinnen und Schüler ihr erlerntes Wissen zu den Rechtsformen an verschiedenen Lernstationen an und festigen es somit. 1 Hinweis: Im gesamten Entwurf wird für das bessere Leseverständnis die männliche Form (z.b. Schüler, Lehrer) benutzt. Selbstverständlich ist hiermit immer auch die weibliche Form gemeint. 2
3 Unterrichtsverlauf Doppelstunde (90 Min.) Phase Zeit Inhalt Sozialform Medien und Materialien Methodisch-didaktische Anmerkungen/Kompetenzen Einstieg Auflegen der Einstiegsfolie Analyse der Grafik Unterrichtsgespräch OHP (Einstieg) Leitfrage: Kennen wir uns mit Rechtsformen aus? Einführung: Rundgang Stationen Erläuterung der Methode Stationenlernen Vorstellen der verschiedenen Methoden anhand der Übersicht und des Laufzettels. Unterrichtsgespräch OHP (Methode) OHP (Laufzettel) OHP (Klassenliste) Tafel Regeln gemeinsam aufstellen: Was muss beachtet werden, damit das Stationenlernen funktioniert? Erarbeitung: Arbeit an den Stationen Jeder wählt Stationen nach Interesse und Arbeitstempo. Jeder bearbeitet mindestens eine Aufgabe der drei Pflichtstationen (1-3). Einzelarbeit Partnerarbeit Gruppenarbeit Laufzettel Stationen-Material Sicherung Nach Bearbeitung einer Station wird das Ergebnis ggf. kontrolliert und der Eintrag in den Laufzettel sowie die Klassenliste vorgenommen. Selbstkontrolle Kontrollstation Klassenliste 3
4 Erarbeitung: Arbeit an den Stationen Jeder wählt Stationen nach Interesse und Arbeitstempo. Partnerarbeit Einzelarbeit Jeder bearbeitet mindestens eine Gruppenarbeit Aufgabe der drei Wahlpflichtstationen (1-3). Anschließend können die Wahlstationen bearbeitet werden. Laufzettel Stationen-Material Sicherung Nach Bearbeitung einer Station wird das Ergebnis ggf. kontrolliert und der Eintrag in den Laufzettel sowie die Klassenliste vorgenommen. Selbstkontrolle Kontrollstation Klassenliste Reflexion Vorstellung der Methode Jeder erhält vier Klebepunkte, um anonym das Arbeiten an Stationen nach vier Kriterien zu reflektieren. Auswertungszielscheibe Plakat Zielscheibe Klebepunkte Gemeinsames Bewerten der Methode anhand der ausgefüllten Zielscheibe. 4
5 Inhaltlich-methodischer Kommentar zum Unterrichtsverlauf Die zentrale didaktische Entscheidung dieser Stunde besteht darin, alle Schüler zur Wiederholung und Anwendung des Erlernten zu aktivieren. Einstieg Den Schülern wird das Stationenlernen als Möglichkeit zur eigenen Lernüberprüfung vorgestellt, die gleichzeitig zur Prüfungsvorbereitung o.ä. dient. Bei der Vorstellung der Stationen werden zum einen die einzuhaltenden Sozialformen und zum anderen die bereitgestellten Medien betont. Auf diese Weise wird das Interesse aller Schüler für die einzelnen Stationen geweckt, da die Angebote nicht nur unterschiedliche Sozialformen (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit), sondern auch verschiedene Medien (Flipchart, PC, Diktiergerät, interaktives Whiteboard) und Zugänge (z.b. visuell, rechnerisch, Arbeit mit Gesetzen, Rätsel) zur Wahl stellen. Übung Die Einrichtung von drei Wahlpflichtstationen mit der jeweiligen Auswahlmöglichkeit A, B oder C hat zur Folge, dass keine Station für alle Schüler als Pflichtaufgabe vorgegeben wird, wodurch die Entscheidungsmöglichkeit der Schüler nur geringfügig eingeschränkt wird. Gleichzeitig beschäftigen sich die Aufgaben innerhalb der Wahlpflichtstationen jeweils mit einem Bereich (z.b. Fachbegriffe bei der Station1), so dass jeder Schüler sowohl zu Fachbegriffen als auch zu Gesetzen und Verträgen und zur Rechtsformentscheidung mindestens eine Aufgabe bearbeitet. Die erst anschließend zu bearbeiteten Wahlstationen sind durch die Ankreuz-Aufgaben (Station 4) und das Quiz am PC (Station 5) für viele Schüler ansprechend, so dass ein Anreiz für die rechtzeitige Erledigung der Wahlpflichtaufgaben existiert. Durch die bereitgestellte Kontrollstation sind alle Schüler auch für die eigene Überprüfung selbst verantwortlich und müssen sich aktiv darum kümmern. Sicherung In der Reflexionsphase rekapitulieren die Schüler, ob sie die verschiedenen Angebote genutzt haben, ob ihnen das Stationenlernen fachlich weitergeholfen hat und ob sie die Rahmenbedingungen als lernförderlich empfanden (Zeit, Regeleinhaltung). Somit sind die Schüler in dieser Phase aktiv an der Bewertung der Methode beteiligt.. 5
6 Einstieg 6
7 Tafelbild Regeln für das Stationenlernen Maximal vier Personen an jeder Station Jeder bearbeitet mindestens eine Aufgabe der Pflichtstationen 1, 2, 3 Reihenfolge der Bearbeitung spielt keine Rolle, nur die Wahlstationen 4 und 5 sind erst nach den Pflichtstationen erlaubt Aufgaben sind an den Stationen zu bearbeiten Einzelarbeit macht jeder allein, Partnerarbeit zu zweit und Gruppenarbeit ist zu dritt oder viert zu erledigen Laufzettel ist auszufüllen Selbstkontrolle erfolgt nach jeder Station (aber erst, wenn eine eigene Lösung vorliegt) Bearbeitung ist nach der Selbstkontrolle in die Klassenliste einzutragen Wer Hilfe benötigt: Zunächst Mitschüler fragen. 7
8 Beispiel Klassenliste Name Station 1 Station 2 Station 3 A B C A B C A B C Station 4 Station 5 Beispieleintrag 8
9 9
10 Laufzettel A Quiz-Abfrage - Wandübersicht - Partnerarbeit angefangen erledigt Station 1 B Mindmap erstellen - Whiteboard - Gruppenarbeit angefangen erledigt Fachbegriffe angefangen C Lückentext Einzelarbeit erledigt kontrolliert angefangen A Gesetz-Rätsel Einzelarbeit erledigt Station 2 Gesetze und Verträge Station 3 B Gewinn verteilen Partnerarbeit Vertragsanalyse C Gruppenarbeit - Tonband - A Fallbeispiel Einzelarbeit kontrolliert angefangen erledigt kontrolliert angefangen erledigt kontrolliert angefangen erledigt kontrolliert Rechtsform- Entscheidung B Konferenz - Flipchart - Gruppenarbeit angefangen erledigt C Beratungsgespräch - Rollenkarten - Partnerarbeit angefangen erledigt angefangen Wahlstation 4 Richtig oder Falsch? Einzelarbeit erledigt kontrolliert Wahlstation 5 Wer wird Millionär? - PC - Partner- oder Gruppenarbeit angefangen erledigt 10
11 Quiz-Abfrage Arbeitsauftrag: 1. Setzen Sie sich Ihrem Partner gegenüber, so dass Sie die Wand mit der Rechtsformen-Übersicht sehen und Ihr Partner nicht. 2. Stellen Sie Ihrem Partner nun mindestens fünf Fragen zu den Kriterien Firma, Gründung, Geschäftsführung, Haftung und Gewinnverteilung. (Versuchen Sie, den Schwierigkeitsgrad zu steigern) 3. Tauschen Sie anschließend mit Ihrem Partner den Platz. Notizen für Fragen an den Partner. Bei welchen Fragen hatten Sie selbst noch Probleme mit der Antwort? 11
12 Unternehmensform Kriterien Einzel-unternehmung (EU) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommandit-gesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Gründung Mindestgründer: 1 Mindestgründer: 2 Mindestgründer: 2 keine Mindest-gründerzahl; ieller Gesellschafts-vertrag; Eintragung ins Handelsregister erforderlich Mindestkapital nicht Notwendig nicht Notwendig nicht notwendig mindestens Euro Stammkapital; je Gesellschafter mindestens 100 Euro Mindestgründer: 1; Satzung muss notariell beurkundet werden; Ein-trag ins Handelsregister mindestens Euro Stammkapital; Mindestnennbetrag von Aktien ist 1 Euro; oft Stückaktie Haftung unbeschränkt mit Geschäfts und Privatvermögen alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch Komplementär unbeschränkt (wie OHG- Gesellschafter); Kommanditist mit Geldeinlage nur die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen (also dem Stammkapital) nur die Gesellschaft haftet, nicht der Aktionär Geschäftsführung und Vertretung der Einzelkaufmann allein jeder Gesellschafter nur Komplementäre ein Geschäftsführer (Einzel oder gemeinschaftlich); Gesellschaftsversammlung beschließt Vorstand; mit dem Kontrollorgan Aufsichtsrat; Beschlussfassendes Organ ist die Hauptversammlung Gewinnverteilung geht alles an den Einzelkaufmann 4% der Kapitaleinlage, Rest nach Köpfen Verlust nach Köpfen 4% der Kapitaleinlage, Rest in angemessenem Verhältnis (der Anteile) Gewinn nach Verhältnis der Geschäftsanteile; bei Verlust, aufzehren von Rücklagen Gewinnanteil pro Aktie; Höhe der Dividende nach Beschluss der Hauptversammlung; Verzehr von Rücklagen bei Verlust 12
13 Mindmap mögliche Schülerlösung) Begriffe (zum Wegstreichen) GmbH & Co. KG AG Kommanditist Kapitalgesellschaften Personengesellschaften Geschäftsführung Einzelunternehmen Haftung Gründung KG GmbH HR A Komplementär OHG Mindestkapital e.k. Rechtsformen HR B Firma Gewinnverteilung 13
14 Lückentext Arbeitsauftrag: Tragen Sie in den nachfolgenden Text die fehlenden Begriffe ein. Hilfe: Unten stehen alle passenden Begriffe Bernd Schmidt hat 2000 eine kleine Elektrofirma gegründet, die ihm allein gehörte. Diese Firma hatte daher die Rechtsform einer Einzelunternehmung. Als Bernd Schmidt 2001/02 erhebliche Verluste machte, musste er ein privates Grundstück verkaufen, um nicht Konkurs zu gehen. Die örtliche Bank hatte ihm einen Kredit verweigert, da er nicht finanzkräftig genug erschien. Bernd Schmidt wandelte deshalb seine Einzelunternehmung in eine OHG um und nahm dazu zwei gleichberechtigte Gesellschafter in die Firma auf. Diese brachten zusätzliches Kapital ein und erklärten sich bereit, unbeschränkt also mit ihrem Privatvermögen - zu haften, sofern weitere Verluste anfallen sollten. Dieser Fall trat jedoch nicht ein. Statt roter Zahlen gab es in den folgenden Jahren kräftige Gewinne, die gleichmäßig unter den drei Gesellschaftern aufgeteilt wurden. Die Firma wuchs und wuchs, der Kapitalbedarf ebenso. Um das Eigenkapital zu erhöhen, wurde die bestehende offene Handelsgesellschaft in eine KG und die beiden Hauptgesellschafter blieben Vollhafter (Komplementäre umgewandelt. Bernd Schmidt ), die neuen Gesellschafter waren Kommanditisten, d.h., ihre Haftung war auf die eingebrachten Geldeinlagen begrenzt. Diese Rechtsform wurde bis zum Jahr 2010 beibehalten. Da die Elektro-KG inzwischen jedoch mehr als Beschäftigte hatte und die drei Komplementäre aus Altersgründen die Geschäftsführung e c h t s form niederlegen wollten, wurde nach einer neuen R Ausschau gehalten. Der hohe Finanzbedarf einerseits und der glänzende Ruf des Unternehmens andererseits legten es nahe, die Elektro-KG in eine AG umzuwandeln, deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Dieser Schritt wurde vor kurzem vollzogen. Für die Geschäftsführung ist nunmehr ein Vorstand dieser von einem Aufsichtsrat. zuständig; kontrolliert wird OHG AKTIEN AUFSICHTRAT KOMPLEMENTÄRE EINZELUNTERNEHMUNG PRIVATVERMÖGEN HAFTUNG RECHTSFORM VERLUSTE KG GEWINNE KAPITAL KREDIT GESCHÄFTSFÜH- RUNG VERLUSTE AG VORSTAND KOMMANDITISTEN GESELLSCHAFTERN KOMPLEMENTÄRE 14
15 Kreuzworträtsel Arbeitsauftrag: Lösen Sie das Rätsel zu den Gesetzestexten. Nutzen Sie dazu das ausliegende Infoblatt mit Gesetzestexten. 1) 161 (1) HGB: Gegenüber wem ist die Haftung beschränkt? 2) 18 (2) HGB: In was darf die Firma nicht führen? 3) 8 (1) HGB: Wer führt das Handelsregister? 4) 1 (1) HGB: Was betreibt ein Kaufmann? 5) 17 (1) HGB: Was muss der Kaufmann abgeben? 6) 19 (1) HGB: Für was steht Kfr? 7) 105 (1) HGB: keine geschlossene Gesellschaft 8) 8 (2) HGB: In den darf nur das echte Handelsregister gebracht werden! 9) 18 (1) HGB: Die ist aber unterscheidungskräftig! 15
16 Ausschnitte aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) 1 HGB (Istkaufmann) (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 8 HGB (Handelsregister) (1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt. (2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung Handelsregister in den Verkehr gebracht werden. 17 HGB (Begriff) (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. 18 HGB (Begriff Firma) (1) Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. (2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist. 19 HGB (Bezeichnung der Firma bei Einzelkaufleuten, einer OHG oder KG) (1) Die Firma muss [ ] enthalten: 1. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.k.", "e.kfm." oder "e.kfr."; 2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung; 3. bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung. 105 HGB (Begriff der OHG) (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. 161 HGB (Begriff der KG) (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teile der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter). 16
17 Gewinnverteilung Arbeitsauftrag: Verteilen Sie den Gewinn in Höhe von entsprechend der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. Gesellschaftsvertrag der KUNIBERG KG 1 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet Kuniberg KG. 2 Gesellschafter (1) Unbeschränkt haftende Gesellschafter sind Olaf Kuhn und Jana Hand. (2) Die Hafteinlage von Sven Jansen ist auf seine Einlage begrenzt. 3 Kapital Das Eigenkapital wird aufgebracht: 1. Gesellschafter Olaf Kuhn mit einer Einlage von Gesellschafterin Jana Hand mit einer Einlage von Gesellschafter Sven Jansen mit einer Einlage von Gewinnverteilung (1) Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf eine 4%ige Verzinsung seiner Einlage. (2) Der verbleibende Restgewinn wird in einem angemessenen Verhältnis an die Komplementäre verteilt. (3) Als angemessenes Verhältnis gilt das Verhältnis der Kapitaleinlagen. [ ] Gesellschaftername Höhe der Kapitaleinlage Gewinnanteil (= %) in + Restgewinn = Gewinn gesamt gesamt 17
18 Gesellschaftsvertrag Arbeitsauftrag: Hören Sie sich den vom Notar vorgelesenen Gesellschaftsvertrag an. Beantworten Sie die folgenden Fragen. 1. Um welche Rechtsform handelt es sich? 2. Wie heißen die Gesellschafter? 3. Wie wäre ein Gewinn in Höhe von aufzuteilen? 4. Welcher Paragraf in dem Gesellschaftsvertrag ist fehlerhaft? (Mit Begründung) 5. Was bedeutet der Fehler für den Gesellschaftsvertrag? Der f oder zu streichen. 18
19 Fallbeispiel Arbeitsauftrag: Lesen Sie das folgende Fallbeispiel und beantworten Sie anschließend die Fragen. Elektroingenieur Angermann plant mit seinem Bekannten Best, der Diplomkaufmann ist, die Eröffnung eines Unternehmens, das elektronische Bauteile vertreibt. Das Unternehmen soll etwa zehn Mitarbeiter umfassen. Herr Angermann möchte unbedingt an der Unternehmensleitung beteiligt sein. Er kann allerdings nur eine Kapitaleinlage von leisten. Herr Best ist von dem Unternehmenskonzept völlig überzeugt. Er ist bereit sein gesamtes Geldvermögen von in das Unternehmen einzubringen, vorausgesetzt, er ist an der Unternehmensleitung beteiligt. Sowohl Angermann als auch Best besitzen über die Kapitaleinlage hinaus nur noch ein geringes Privatvermögen, mit dem sie bereit sind zu haften. Auf der Suche nach Kapital konnte Herr Angermann seine vermögende Schwester, Frau Distler, dazu überreden, um sich mit zunächst für drei Jahre an dem Unternehmen zu beteiligen; sie will aber auf keinen Fall in dem Geschäft aktiv mitarbeiten. Frau Distler macht darüber hinaus zur Bedingung, dass sie bei einem Scheitern des Unternehmens unter keinen Umständen mit ihrem sehr großen Privatvermögen haften muss; andererseits möchte sie aber bei einem Unternehmenserfolg an dem Vermögenszuwachs beteiligt werden. 1. Welche Rechtsformen kommen für das zu gründende Unternehmen in Frage? 2. Welche Rechtsform würden Sie den künftigen Gesellschaftern aufgrund ihrer Zielsetzungen empfehlen? (Mit Begründung) 19
20 Konferenz Arbeitsauftrag: Versetzen Sie sich in die Geschäftsführung der RAND OHG. Sie sind bei einer Konferenz, um zu entscheiden, ob sie die bestehende Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umwandeln sollten. Diskutieren Sie die einzelnen Tagesordnungspunkte und halten Sie ihre Ergebnisse auf diesem Blatt fest. TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 20
21 Konferenz Tagesordnungspunkte auf dem Flipchart: Konferenz der RAND OHG am 30. Mai 2011 TOP 1: Welche Kapitalgesellschaften kommen in Frage? Unterschiede? TOP 2: Diskussion der Gründe für einen Wandel der Rechtsform in eine Kapitalgesellschaft Abwanderung der Kunden zum neu eröffneten Konkurrenzbetrieb im Nachbarort Rückgang des Onlineabsatzes Zusätzliches Kapital zum Sortimentsausbau notwendig TOP 3: Vorteile für das Unternehmen beim Wandel in eine Kapitalgesellschaft? TOP 4: Nachteile für das Unternehmen beim Wandel in eine Kapitalgesellschaft? TOP 5: Entscheidung 21
22 Beratungsgespräch Arbeitsauftrag: Entscheiden Sie sich als Paar, wer die Rolle des Unternehmensgründers und wer die Rolle des Beraters übernimmt. Nehmen Sie sich anschließend die entsprechende Rollenkarte, machen sich Notizen und führen Sie ein Beratungsgespräch. Platz für Notizen des Unternehmensgründers: Platz für Notizen des Beraters: 22
23 Rollenkarte Unternehmensgründer Sie (Herr oder Frau Müller) wollen ein Unternehmen gründen, das folgende Aufgaben erfüllen soll: Herstellung und Import von Kleidungsstücken Kleidungsstücke sollen aus Madagaskar importiert werden, da Sie gute Kontakte zu den einheimischen Leuten dort haben. Sie haben allerdings kaum kaufmännisches Wissen und fürchten sich daher, das Unternehmen zu führen. Außerdem besitzen Sie gerade mal Eigenkapital. Ihr Bekannter, Herr Freund, war in mehreren Abteilungen tätig: Einkaufsabteilung, Verkaufsteilung, Rechnungswesen. Er plant auch, ein eigenes Unternehmen gründen, um endlich mehr Geld zu verdienen. Eine Geschäftsidee hat er jedoch noch nicht, dafür aber etwa Eigenkapital. Rollenkarte Berater Sie sind Berater bei der Agentur für Arbeit und beraten Personen in allen Fragen zur Unternehmensgründung und Wahl der Rechtsform. Heute hat Herr/Frau Müller einen Termin bei Ihnen. Sie wissen nur, dass es schon eine Geschäftsidee gibt. Sie möchten sichergehen, dass Herr/Frau Müller die Unterscheide zwischen den Rechtsformen genau versteht! Gehen Sie auf alle von Ihnen bekannte Rechtsformen kurz ein. Fragen Sie nach den Zielsetzungen, damit Sie eine bestimmte Rechtsform empfehlen können. Heute haben Sie ein Beratungstermin, um sich zu informieren, was für eine Rechtsform bei Ihnen in Frage kommt. Sie stellen sehr viele Fragen! 23
24 Richtig oder falsch? Arbeitsauftrag: Kreuzen Sie in der folgenden Tabelle die richtigen und die falschen Aussagen an. Nr. Aussage richtig falsch 1 2 Einzelunternehmer haben im Allgemeinen gute Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten. Die Organe einer AG heißen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. X X 3 4 Die Vollhafter der KG haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die OHG- Gesellschafter Den Teilhaftern der KG steht ein Kontrollrecht zu (Überprüfung der Bilanz durch Einsicht in die Bücher). X X 5 Gesellschafter der GmbH haben Anspruch auf eine Dividende. X 6 Einzelunternehmer können nur in seltenen Fällen allein über ihren Gewinn verfügen. X 7 Zur Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens erforderlich. X 8 Eine Ein-Mann-GmbH ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten. X 9 Jedem OHG-Gesellschafter steht das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung zu. X 10 Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplementär. X 11 Eine Fantasiefirma ist nur bei den Personengesellschaften erlaubt. X 12 Die Kapitalgesellschaften sind im Handelsregister in der Abteilung A einzutragen. X 24
25 Reflexion: Zielschreibe Ich fühle mich gut auf die Klassenarbeit vorbereitet. Ich habe diese Stunde allein, in Partnerarbeit und in einer Gruppe gearbeitet. Ich hatte genügend Zeit zur Bearbeitung. Alle haben sich an die Regeln gehalten. 25
26 Lösung Mind Map 26
27 Lösung Lückentext 27
28 Lösung Kreuzworträtsel 28
29 Lösung Gewinnverteilung Arbeitsauftrag: Hören Sie sich den vom Notar vorgelesenen Gesellschaftsvertrag an. Beantworten Sie die folgenden Fragen. 29
30 Lösung Gesellschaftsvertrag 1. Um welche Rechtsform handelt es sich? Offene Handelsgesellschaft (OHG) 2. Wie heißen die Gesellschafter? Renate Rand Werner Koch 3. Wie wäre ein Gewinn in Höhe von aufzuteilen? Renate Rand= 4% auf = = Werner Koch= 4% auf = = = Welcher Paragraf in dem Gesellschaftsvertrag ist fehlerhaft? (Mit Begründung) 10: Die Gesellschafter haften nur beschränkt auf ihre Einlagen. In einer OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch/solidarisch. Eine Beschränkung ist nur bei Kommanditisten in einer KG möglich. 5. Was bedeutet der Fehler für den Gesellschaftsvertrag? 12: Wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind, ist der Vertrag im Übrigen trotzdem wirksam. Der fehlerhafte Paragraf ist umzuformen oder zu streichen. 30
31 Lösung Fallbeispiel Arbeitsauftrag: Lesen Sie das folgende Fallbeispiel und beantworten Sie anschließend die Fragen. Elektroingenieur Angermann plant mit seinem Bekannten Best, der Diplomkaufmann ist, die Eröffnung eines Unternehmens, das elektronische Bauteile vertreibt. Das Unternehmen soll etwa zehn Mitarbeiter umfassen. Herr Angermann möchte unbedingt an der Unternehmensleitung beteiligt sein. Er kann allerdings nur eine Kapitaleinlage von leisten. Herr Best ist von dem Unternehmenskonzept völlig überzeugt. Er ist bereit sein gesamtes Geldvermögen von in das Unternehmen einzubringen, vorausgesetzt, er ist an der Unternehmensleitung beteiligt. Sowohl Angermann als auch Best besitzen über die Kapitaleinlage hinaus nur noch ein geringes Privatvermögen, mit dem sie bereit sind zu haften. Auf der Suche nach Kapital konnte Herr Angermann seine vermögende Schwester, Frau Distler, dazu überreden, um sich mit zunächst für drei Jahre an dem Unternehmen zu beteiligen; sie will aber auf keinen Fall in dem Geschäft aktiv mitarbeiten. Frau Distler macht darüber hinaus zur Bedingung, dass sie bei einem Scheitern des Unternehmens unter keinen Umständen mit ihrem sehr großen Privatvermögen haften muss; andererseits möchte sie aber bei einem Unternehmenserfolg an dem Vermögenszuwachs beteiligt werden. 1. Welche Rechtsformen kommen für das zu gründende Unternehmen in Frage? KG 2. Welche Rechtsform würden Sie den künftigen Gesellschaftern aufgrund ihrer Zielsetzungen empfehlen? (Mit Begründung) KG Komplementäre= Persönlich haftende Gesellschafter: Angermann (ist dann an der Geschäftsleitung beteiligt) und Best (sind beide bereit, mit Privatvermögen zu haften) Kommanditistin: Frau Distler (haftet dann nur beschränkt und erhält trotzdem eine Gewinnbeteiligung) 31
32 Lösung Multiple Choice 32
Quiz-Abfrage WIRTSCHAFT UND SCHULE. Arbeitsauftrag:
Quiz-Abfrage 1. Setzen Sie sich Ihrem Partner gegenüber, so dass Sie die Wand mit der Rechtsformen-Übersicht sehen und Ihr Partner nicht. 2. Stellen Sie Ihrem Partner nun mindestens fünf Fragen zu den
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
MehrIII Unternehmen und Unternehmensgründung Beitrag 5. OHG, GbR und Co. KG?! Ein Lernzirkel zu den Rechtsformen VORANSICHT
III Unternehmen und Unternehmensgründung Beitrag 5 Rechtsformen 1 von 36 OHG, GbR und Co. KG?! Ein Lernzirkel zu den Rechtsformen Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung bei der Gründung
MehrDossier D2 Kommanditgesellschaft
Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrDie häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht
Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Rechtstipps für Gründer und junge Unternehmen Ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Unternehmensgründung ist die richtige Rechtsform. Aber
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrVORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann
VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrRechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrEBC*L - Wirtschaftsrecht. Den Begriff Firma vom Begriff Unternehmen unterscheiden können
Firma EBC*L - Wirtschaftsrecht 4 Firma Ziele dieses Kapitels Den Begriff Firma vom Begriff Unternehmen unterscheiden können Die wichtigsten Vorschriften für die Wahl einer Firma kennen Die Geschäftsbezeichnung
Mehrrechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen
Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Mehrfür Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Gesellschaftsrecht in der Übersicht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung
ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,
MehrFolie Gesellschaftsvertrag der Spielwarenfabrik ThüRie OHG
1.3 Die Personengesellschaften 1.3.1 Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die OHG ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen (natürliche, juristische und Handelsgesellschaften) zum Betrieb eines
MehrRechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch
Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrOffene Handelsgesellschaft (ohg)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen
MehrDie Verlustverteilung erfolgt laut HGB nach Köpfen.
3.2.2 Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die OHG ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen (natürliche, juristische) zum Betrieb eines Handelsgewerbes mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
MehrKANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
MehrBetriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrEVANGELISCHES SCHULZENTRUM LEIPZIG in Trägerschaft des Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirks Leipzig
Bewerbung um einen Diakonischen Einsatz Sehr geehrte Damen und Herren, die Schülerin/der Schüler.. wohnhaft in.. besucht zurzeit die 10. Klasse unseres Gymnasiums. Vom 26. Januar bis 05. Februar 2015 werden
MehrHinweise für Lehrkräfte
Ziele Die Lernstationen zu den vier Elementen Feuer, Wasser, Erde und Luft sollen Ihre Schülerinnen und Schüler auf einen Besuch der Ausstellung Umdenken von der Natur lernen vom Goethe-Institut vorbereiten.
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrInhalt Vorwort Was Sie über die GmbH wissen müssen So gründen Sie eine GmbH
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Was Sie über die GmbH wissen müssen 8 Warum eine GmbH gründen? 11 So funktioniert eine GmbH 19 Andere Rechtsformen im Vergleich 28 Die Limited als Alternative? 35 Steuerliche Bedingungen
MehrTitel der Stunde: TELEFONIEREN, HÖFLICHKEIT
Titel der Stunde: TELEFONIEREN, HÖFLICHKEIT Ziele der Stunde: Sicherlich benutzt jeder von euch häufig das Handy oder den Festnetzanschluss und telefoniert mal lange mit Freunden, Bekannten oder Verwandten.
MehrRechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre
Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,
Mehr2.1 Präsentieren wozu eigentlich?
2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrPassende Rechtsform des Unternehmens finden
72 Passende Rechtsform des Unternehmen finden Kapitel 24 Passende Rechtsform des Unternehmens finden Die ideale Rechtsform für ein Unternehmen gibt es nicht. Für welche Sie sich auch entscheiden, Sie werden
MehrDie Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen.
Wahl der Rechtsform Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle,
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrDie GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.
Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrDie offene Handelsgesellschaft
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die
MehrGesellschaftsformen in Polen
Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrOffene Handelsgesellschaft (OHG)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
MehrGründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) Ihr Ansprechpartner: Lars Döhler 1. Allgemeines Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft,
MehrBettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform
Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung
MehrIch habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr.
Beratungsfall Aktien Ausgangssituation: Mathias Jung ist bei seiner täglichen Zeitungslektüre auf den anstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gestoßen. Er erwägt Aktien der Stuttgarter Maschinenbau
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
MehrGründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
Ein Merkblatt Ihrer IHK Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) 1. Allgemeines Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
MehrDie Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009
Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Mag., WP/StB *connectedthinking P C Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Geschäftsführung / Vertretung Finanzierungserfordernisse / Kapital Haftung
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 3 Wesensmerkmale
Personengesellschaftsrecht II # 3 Wesensmerkmale GbR 705 BGB Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines in der durch den Vertrag bestimmten
MehrHier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften
Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität
MehrGesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrWelche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?
Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Sie müssen sich auch Gedanken über die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens machen. Bei der Wahl der für Ihren Betrieb rechtlich und wirtschaftlich zweckmäßigsten
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrKleingewerbetreibende (Muster)
Kleingewerbetreibende (Muster) Helge Müller CD-Shop Helge Müller Postfach 1234 Helge Müller Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Kleingewerbetreibender: Für Kleingewerbetreibende - sie sind
MehrDer Klassenrat entscheidet
Folie zum Einstieg: Die Klasse 8c (Goethe-Gymnasium Gymnasium in Köln) plant eine Klassenfahrt: A Sportcamp an der deutschen Nordseeküste B Ferienanlage in Süditalien Hintergrundinfos zur Klasse 8c: -
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrDamit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet.
Er hat eine tolle Geschäftsidee. Die Marktchancen stehen gut. Das Konzept ist durchdacht. Es würden neue Arbeitsplätze entstehen. Es fehlt ihm nur das Geld, um die Idee umzusetzen. Aber für einen Kredit
MehrF R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen
Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen
MehrInformationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042
Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042 Gesellschaften und Unternehmensrecht Die BGB-Gesellschaft (GdbR) Die BGB-Gesellschaft,
MehrOnline Vorlesung. Externes Rechnungswesen
Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrFinanzdienstleistungen
Methodenblatt Finanzdienstleistungen Ein Quiz für junge Leute Zeit Material 30 bis 40 Minuten beiliegende Frage und Auswertungsbögen Vorbereitung Das Satzergänzungs oder Vier Ecken Spiel aus Projekt 01
MehrNotar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon: 02241 973990-0
Notar Stephan Römer, Troisdorf, : 02241 973990-0 GmbH-Gründung online Sie möchten schnell eine GmbH, eine GmbH & Co. KG oder eine Unternehmergesellschaft (kleine GmbH) gründen? Das nachfolgende Formular
MehrAngestrebte Kompetenzen/Ziele
Unterrichtsverlauf zu: Unternehmensanalyse, 7-8 Std., Jahrgangstufe 2, Wirtschaft, WG 1. Std. Angestrebte Kompetenzen 5 Min. Stundenthema: Umweltanalyse Begrüßung und Einstieg in das Thema: Unternehmensanalyse
MehrVorderthal, 15. April 2013. Liebe Eltern,
Vorderthal, 15. April 2013 Liebe Eltern, die Qualität unserer Schule ist uns wichtig. Da zum Lernerfolg eines Kindes auch die Erledigung von Hausaufgaben und das Lernen zu Hause gehören, sind Sie als Eltern
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrMediale Informationen erschließen, aufbereiten, verarbeiten. Intensive Kommunikation von Schüler und Stoff
Unterrichtsverlauf zu: UE Leasing, 6 8 Std., Jahrgangsstufe 1, Wirtschaft, Berufliches Gymnasium U- Phase 1. Std. Angestrebte Kompetenzen/Ziele Medien und weitere 5 Min. Stundenthema: Merkmale des Leasings
MehrQualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena
MehrTechnischer Fachwirt. Unternehmemsrechtsformen. Inhalt. Einzelunternehmen. Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften.
IHK Kurs, Technischer Fachwirt, Fach BWL Seite 1 Technischer Fachwirt Unternehmemsrechtsformen Inhalt Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Übungsaufgaben Alte Prüfungsfragen IHK
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrGründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Allgemeines Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf
MehrDiese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.
Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,
Mehrready to use companies - GmbH & Co. KG -
ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände
MehrDer Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG
Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrDie Gleichbehandlung der Gesellschafter
Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen
MehrZiel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:
Rechtsformen 23 3 Rechtsformen 3.1 Allgemeine Bemerkungen Die Rechtsformwahl ist eine Entscheidung mit konstitutivem Charakter. So werden mit der Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform wesentliche unternehmerische
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
Mehr