Rechtsformen von Unternehmen

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1 Rechtsformen von Unternehmen Thema Zielgruppe Dauer Benötigtes Vorwissen Festigung der Grundlagen und Gymnasium, 2-3 Unter- Handelsregister, Begriff Entscheidung für eine geeignete berufliche richts- stunden a men und ihre Kriterien der Firma, Rechtsfor- Rechtsform an verschiedenen Schulen, Sek II 45 Minuten Lernstationen zur Aktivierung unterschiedlicher Lerntypen zwecks Übung Intention der Stunde: Die Lernenden sollen im Rahmen der vorliegenden Unterrichtseinheit: (1) wenden die erlernten Fachbegriffe im Zusammenhang mit Rechtformen in neuen Kontexten an (Wahlpflichtstation 1). (2) analysieren HGB-Paragrafen oder Gesellschaftsverträge (Wahlpflichtstation 2). (3) entscheiden sich situationsgebunden für eine geeignete Rechtsform (Wahlpflichtstation 3). Begriffe: Handelsregister Firma Rechtsform(en) inklusive EU, OHG, KG, GmbH und AG Handelsgesetzbuch (Ökonomische) Kompetenzen: Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit werden folgende Kompetenzen an die Lernenden vermittelt: Eigene Strukturierung des Lernprozesses durch selbständige Wahl einer Lernstation. Fähigkeit,. erworbenes Wissen auf neue Situationen zu transferieren. Lösungsstrategien entwickeln und selbst kontrollieren. Sozialkompetenz durch Stationenlernen: Gespräche angemessen führen (Beratungsgespräch), konstruktiv argumentieren (Konferenz), Fachvokabular im Dialog anwenden (Quiz-Abfrage), Rücksicht aufeinander nehmen (Personenbegrenzung an den jeweiligen Stationen) Materialien: Tafelbild Regeln für das Stationenlernen Klassenliste Stationenlernen Laufzettel Arbeitsblatt Quiz-Abfrage Arbeitsblatt Mind Map Arbeitsblatt Lückentext Arbeitsblatt Kreuzworträtsel 1

2 Arbeitsblatt Gewinnverteilung Arbeitsblatt Fallbeispiel Arbeitsblatt Konferenz Arbeitsblatt Beratungsgespräch Arbeitsblatt Richtig oder Falsch Lösungen zu den entsprechenden Arbeitsblättern Grundlagentext: Unternehmen in Deutschland können auf verschiedenen Arten voneinander differenziert werden. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal stellt die Rechtsform des Unternehmens dar, da sie die juristischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens definiert. So werden Einzelunternehmen (z.b. eingetragener Kaufmann) und Personengesellschaften (z.b. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) von Kapitalgesellschaften (z.b. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unterschieden. Je nach Rechtsform gelten andere Vorgaben bezüglich der Kriterien Firmenbezeichnung, Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführung und Vertretung, Haftung sowie Gewinnverteilung. Die Kenntnis dieser Unterschiede ist für Schüler 1 in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Zum einen begegnen ihnen die Abkürzungen der Rechtsformen im täglichen Leben und sie sollten in der Lage sein, relevante Unterschiede zu benennen. Zum anderen sollten sich die Jugendlichen als Bewerber bzw. Auszubildende mit der Rechtsform des (zukünftigen) Ausbildungsunternehmens befassen. Zuletzt sollte auch die Wahl der geeigneten Rechtsform bei einer Unternehmensgründung thematisiert werden, da diese weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. In der geplanten Unterrichtseinheit wenden die Schülerinnen und Schüler ihr erlerntes Wissen zu den Rechtsformen an verschiedenen Lernstationen an und festigen es somit. 1 Hinweis: Im gesamten Entwurf wird für das bessere Leseverständnis die männliche Form (z.b. Schüler, Lehrer) benutzt. Selbstverständlich ist hiermit immer auch die weibliche Form gemeint. 2

3 Unterrichtsverlauf Doppelstunde (90 Min.) Phase Zeit Inhalt Sozialform Medien und Materialien Methodisch-didaktische Anmerkungen/Kompetenzen Einstieg Auflegen der Einstiegsfolie Analyse der Grafik Unterrichtsgespräch OHP (Einstieg) Leitfrage: Kennen wir uns mit Rechtsformen aus? Einführung: Rundgang Stationen Erläuterung der Methode Stationenlernen Vorstellen der verschiedenen Methoden anhand der Übersicht und des Laufzettels. Unterrichtsgespräch OHP (Methode) OHP (Laufzettel) OHP (Klassenliste) Tafel Regeln gemeinsam aufstellen: Was muss beachtet werden, damit das Stationenlernen funktioniert? Erarbeitung: Arbeit an den Stationen Jeder wählt Stationen nach Interesse und Arbeitstempo. Jeder bearbeitet mindestens eine Aufgabe der drei Pflichtstationen (1-3). Einzelarbeit Partnerarbeit Gruppenarbeit Laufzettel Stationen-Material Sicherung Nach Bearbeitung einer Station wird das Ergebnis ggf. kontrolliert und der Eintrag in den Laufzettel sowie die Klassenliste vorgenommen. Selbstkontrolle Kontrollstation Klassenliste 3

4 Erarbeitung: Arbeit an den Stationen Jeder wählt Stationen nach Interesse und Arbeitstempo. Partnerarbeit Einzelarbeit Jeder bearbeitet mindestens eine Gruppenarbeit Aufgabe der drei Wahlpflichtstationen (1-3). Anschließend können die Wahlstationen bearbeitet werden. Laufzettel Stationen-Material Sicherung Nach Bearbeitung einer Station wird das Ergebnis ggf. kontrolliert und der Eintrag in den Laufzettel sowie die Klassenliste vorgenommen. Selbstkontrolle Kontrollstation Klassenliste Reflexion Vorstellung der Methode Jeder erhält vier Klebepunkte, um anonym das Arbeiten an Stationen nach vier Kriterien zu reflektieren. Auswertungszielscheibe Plakat Zielscheibe Klebepunkte Gemeinsames Bewerten der Methode anhand der ausgefüllten Zielscheibe. 4

5 Inhaltlich-methodischer Kommentar zum Unterrichtsverlauf Die zentrale didaktische Entscheidung dieser Stunde besteht darin, alle Schüler zur Wiederholung und Anwendung des Erlernten zu aktivieren. Einstieg Den Schülern wird das Stationenlernen als Möglichkeit zur eigenen Lernüberprüfung vorgestellt, die gleichzeitig zur Prüfungsvorbereitung o.ä. dient. Bei der Vorstellung der Stationen werden zum einen die einzuhaltenden Sozialformen und zum anderen die bereitgestellten Medien betont. Auf diese Weise wird das Interesse aller Schüler für die einzelnen Stationen geweckt, da die Angebote nicht nur unterschiedliche Sozialformen (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit), sondern auch verschiedene Medien (Flipchart, PC, Diktiergerät, interaktives Whiteboard) und Zugänge (z.b. visuell, rechnerisch, Arbeit mit Gesetzen, Rätsel) zur Wahl stellen. Übung Die Einrichtung von drei Wahlpflichtstationen mit der jeweiligen Auswahlmöglichkeit A, B oder C hat zur Folge, dass keine Station für alle Schüler als Pflichtaufgabe vorgegeben wird, wodurch die Entscheidungsmöglichkeit der Schüler nur geringfügig eingeschränkt wird. Gleichzeitig beschäftigen sich die Aufgaben innerhalb der Wahlpflichtstationen jeweils mit einem Bereich (z.b. Fachbegriffe bei der Station1), so dass jeder Schüler sowohl zu Fachbegriffen als auch zu Gesetzen und Verträgen und zur Rechtsformentscheidung mindestens eine Aufgabe bearbeitet. Die erst anschließend zu bearbeiteten Wahlstationen sind durch die Ankreuz-Aufgaben (Station 4) und das Quiz am PC (Station 5) für viele Schüler ansprechend, so dass ein Anreiz für die rechtzeitige Erledigung der Wahlpflichtaufgaben existiert. Durch die bereitgestellte Kontrollstation sind alle Schüler auch für die eigene Überprüfung selbst verantwortlich und müssen sich aktiv darum kümmern. Sicherung In der Reflexionsphase rekapitulieren die Schüler, ob sie die verschiedenen Angebote genutzt haben, ob ihnen das Stationenlernen fachlich weitergeholfen hat und ob sie die Rahmenbedingungen als lernförderlich empfanden (Zeit, Regeleinhaltung). Somit sind die Schüler in dieser Phase aktiv an der Bewertung der Methode beteiligt.. 5

6 Einstieg 6

7 Tafelbild Regeln für das Stationenlernen Maximal vier Personen an jeder Station Jeder bearbeitet mindestens eine Aufgabe der Pflichtstationen 1, 2, 3 Reihenfolge der Bearbeitung spielt keine Rolle, nur die Wahlstationen 4 und 5 sind erst nach den Pflichtstationen erlaubt Aufgaben sind an den Stationen zu bearbeiten Einzelarbeit macht jeder allein, Partnerarbeit zu zweit und Gruppenarbeit ist zu dritt oder viert zu erledigen Laufzettel ist auszufüllen Selbstkontrolle erfolgt nach jeder Station (aber erst, wenn eine eigene Lösung vorliegt) Bearbeitung ist nach der Selbstkontrolle in die Klassenliste einzutragen Wer Hilfe benötigt: Zunächst Mitschüler fragen. 7

8 Beispiel Klassenliste Name Station 1 Station 2 Station 3 A B C A B C A B C Station 4 Station 5 Beispieleintrag 8

9 9

10 Laufzettel A Quiz-Abfrage - Wandübersicht - Partnerarbeit angefangen erledigt Station 1 B Mindmap erstellen - Whiteboard - Gruppenarbeit angefangen erledigt Fachbegriffe angefangen C Lückentext Einzelarbeit erledigt kontrolliert angefangen A Gesetz-Rätsel Einzelarbeit erledigt Station 2 Gesetze und Verträge Station 3 B Gewinn verteilen Partnerarbeit Vertragsanalyse C Gruppenarbeit - Tonband - A Fallbeispiel Einzelarbeit kontrolliert angefangen erledigt kontrolliert angefangen erledigt kontrolliert angefangen erledigt kontrolliert Rechtsform- Entscheidung B Konferenz - Flipchart - Gruppenarbeit angefangen erledigt C Beratungsgespräch - Rollenkarten - Partnerarbeit angefangen erledigt angefangen Wahlstation 4 Richtig oder Falsch? Einzelarbeit erledigt kontrolliert Wahlstation 5 Wer wird Millionär? - PC - Partner- oder Gruppenarbeit angefangen erledigt 10

11 Quiz-Abfrage Arbeitsauftrag: 1. Setzen Sie sich Ihrem Partner gegenüber, so dass Sie die Wand mit der Rechtsformen-Übersicht sehen und Ihr Partner nicht. 2. Stellen Sie Ihrem Partner nun mindestens fünf Fragen zu den Kriterien Firma, Gründung, Geschäftsführung, Haftung und Gewinnverteilung. (Versuchen Sie, den Schwierigkeitsgrad zu steigern) 3. Tauschen Sie anschließend mit Ihrem Partner den Platz. Notizen für Fragen an den Partner. Bei welchen Fragen hatten Sie selbst noch Probleme mit der Antwort? 11

12 Unternehmensform Kriterien Einzel-unternehmung (EU) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommandit-gesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Gründung Mindestgründer: 1 Mindestgründer: 2 Mindestgründer: 2 keine Mindest-gründerzahl; ieller Gesellschafts-vertrag; Eintragung ins Handelsregister erforderlich Mindestkapital nicht Notwendig nicht Notwendig nicht notwendig mindestens Euro Stammkapital; je Gesellschafter mindestens 100 Euro Mindestgründer: 1; Satzung muss notariell beurkundet werden; Ein-trag ins Handelsregister mindestens Euro Stammkapital; Mindestnennbetrag von Aktien ist 1 Euro; oft Stückaktie Haftung unbeschränkt mit Geschäfts und Privatvermögen alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch Komplementär unbeschränkt (wie OHG- Gesellschafter); Kommanditist mit Geldeinlage nur die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen (also dem Stammkapital) nur die Gesellschaft haftet, nicht der Aktionär Geschäftsführung und Vertretung der Einzelkaufmann allein jeder Gesellschafter nur Komplementäre ein Geschäftsführer (Einzel oder gemeinschaftlich); Gesellschaftsversammlung beschließt Vorstand; mit dem Kontrollorgan Aufsichtsrat; Beschlussfassendes Organ ist die Hauptversammlung Gewinnverteilung geht alles an den Einzelkaufmann 4% der Kapitaleinlage, Rest nach Köpfen Verlust nach Köpfen 4% der Kapitaleinlage, Rest in angemessenem Verhältnis (der Anteile) Gewinn nach Verhältnis der Geschäftsanteile; bei Verlust, aufzehren von Rücklagen Gewinnanteil pro Aktie; Höhe der Dividende nach Beschluss der Hauptversammlung; Verzehr von Rücklagen bei Verlust 12

13 Mindmap mögliche Schülerlösung) Begriffe (zum Wegstreichen) GmbH & Co. KG AG Kommanditist Kapitalgesellschaften Personengesellschaften Geschäftsführung Einzelunternehmen Haftung Gründung KG GmbH HR A Komplementär OHG Mindestkapital e.k. Rechtsformen HR B Firma Gewinnverteilung 13

14 Lückentext Arbeitsauftrag: Tragen Sie in den nachfolgenden Text die fehlenden Begriffe ein. Hilfe: Unten stehen alle passenden Begriffe Bernd Schmidt hat 2000 eine kleine Elektrofirma gegründet, die ihm allein gehörte. Diese Firma hatte daher die Rechtsform einer Einzelunternehmung. Als Bernd Schmidt 2001/02 erhebliche Verluste machte, musste er ein privates Grundstück verkaufen, um nicht Konkurs zu gehen. Die örtliche Bank hatte ihm einen Kredit verweigert, da er nicht finanzkräftig genug erschien. Bernd Schmidt wandelte deshalb seine Einzelunternehmung in eine OHG um und nahm dazu zwei gleichberechtigte Gesellschafter in die Firma auf. Diese brachten zusätzliches Kapital ein und erklärten sich bereit, unbeschränkt also mit ihrem Privatvermögen - zu haften, sofern weitere Verluste anfallen sollten. Dieser Fall trat jedoch nicht ein. Statt roter Zahlen gab es in den folgenden Jahren kräftige Gewinne, die gleichmäßig unter den drei Gesellschaftern aufgeteilt wurden. Die Firma wuchs und wuchs, der Kapitalbedarf ebenso. Um das Eigenkapital zu erhöhen, wurde die bestehende offene Handelsgesellschaft in eine KG und die beiden Hauptgesellschafter blieben Vollhafter (Komplementäre umgewandelt. Bernd Schmidt ), die neuen Gesellschafter waren Kommanditisten, d.h., ihre Haftung war auf die eingebrachten Geldeinlagen begrenzt. Diese Rechtsform wurde bis zum Jahr 2010 beibehalten. Da die Elektro-KG inzwischen jedoch mehr als Beschäftigte hatte und die drei Komplementäre aus Altersgründen die Geschäftsführung e c h t s form niederlegen wollten, wurde nach einer neuen R Ausschau gehalten. Der hohe Finanzbedarf einerseits und der glänzende Ruf des Unternehmens andererseits legten es nahe, die Elektro-KG in eine AG umzuwandeln, deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Dieser Schritt wurde vor kurzem vollzogen. Für die Geschäftsführung ist nunmehr ein Vorstand dieser von einem Aufsichtsrat. zuständig; kontrolliert wird OHG AKTIEN AUFSICHTRAT KOMPLEMENTÄRE EINZELUNTERNEHMUNG PRIVATVERMÖGEN HAFTUNG RECHTSFORM VERLUSTE KG GEWINNE KAPITAL KREDIT GESCHÄFTSFÜH- RUNG VERLUSTE AG VORSTAND KOMMANDITISTEN GESELLSCHAFTERN KOMPLEMENTÄRE 14

15 Kreuzworträtsel Arbeitsauftrag: Lösen Sie das Rätsel zu den Gesetzestexten. Nutzen Sie dazu das ausliegende Infoblatt mit Gesetzestexten. 1) 161 (1) HGB: Gegenüber wem ist die Haftung beschränkt? 2) 18 (2) HGB: In was darf die Firma nicht führen? 3) 8 (1) HGB: Wer führt das Handelsregister? 4) 1 (1) HGB: Was betreibt ein Kaufmann? 5) 17 (1) HGB: Was muss der Kaufmann abgeben? 6) 19 (1) HGB: Für was steht Kfr? 7) 105 (1) HGB: keine geschlossene Gesellschaft 8) 8 (2) HGB: In den darf nur das echte Handelsregister gebracht werden! 9) 18 (1) HGB: Die ist aber unterscheidungskräftig! 15

16 Ausschnitte aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) 1 HGB (Istkaufmann) (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 8 HGB (Handelsregister) (1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt. (2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung Handelsregister in den Verkehr gebracht werden. 17 HGB (Begriff) (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. 18 HGB (Begriff Firma) (1) Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. (2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist. 19 HGB (Bezeichnung der Firma bei Einzelkaufleuten, einer OHG oder KG) (1) Die Firma muss [ ] enthalten: 1. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.k.", "e.kfm." oder "e.kfr."; 2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung; 3. bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung. 105 HGB (Begriff der OHG) (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. 161 HGB (Begriff der KG) (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teile der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter). 16

17 Gewinnverteilung Arbeitsauftrag: Verteilen Sie den Gewinn in Höhe von entsprechend der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. Gesellschaftsvertrag der KUNIBERG KG 1 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet Kuniberg KG. 2 Gesellschafter (1) Unbeschränkt haftende Gesellschafter sind Olaf Kuhn und Jana Hand. (2) Die Hafteinlage von Sven Jansen ist auf seine Einlage begrenzt. 3 Kapital Das Eigenkapital wird aufgebracht: 1. Gesellschafter Olaf Kuhn mit einer Einlage von Gesellschafterin Jana Hand mit einer Einlage von Gesellschafter Sven Jansen mit einer Einlage von Gewinnverteilung (1) Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf eine 4%ige Verzinsung seiner Einlage. (2) Der verbleibende Restgewinn wird in einem angemessenen Verhältnis an die Komplementäre verteilt. (3) Als angemessenes Verhältnis gilt das Verhältnis der Kapitaleinlagen. [ ] Gesellschaftername Höhe der Kapitaleinlage Gewinnanteil (= %) in + Restgewinn = Gewinn gesamt gesamt 17

18 Gesellschaftsvertrag Arbeitsauftrag: Hören Sie sich den vom Notar vorgelesenen Gesellschaftsvertrag an. Beantworten Sie die folgenden Fragen. 1. Um welche Rechtsform handelt es sich? 2. Wie heißen die Gesellschafter? 3. Wie wäre ein Gewinn in Höhe von aufzuteilen? 4. Welcher Paragraf in dem Gesellschaftsvertrag ist fehlerhaft? (Mit Begründung) 5. Was bedeutet der Fehler für den Gesellschaftsvertrag? Der f oder zu streichen. 18

19 Fallbeispiel Arbeitsauftrag: Lesen Sie das folgende Fallbeispiel und beantworten Sie anschließend die Fragen. Elektroingenieur Angermann plant mit seinem Bekannten Best, der Diplomkaufmann ist, die Eröffnung eines Unternehmens, das elektronische Bauteile vertreibt. Das Unternehmen soll etwa zehn Mitarbeiter umfassen. Herr Angermann möchte unbedingt an der Unternehmensleitung beteiligt sein. Er kann allerdings nur eine Kapitaleinlage von leisten. Herr Best ist von dem Unternehmenskonzept völlig überzeugt. Er ist bereit sein gesamtes Geldvermögen von in das Unternehmen einzubringen, vorausgesetzt, er ist an der Unternehmensleitung beteiligt. Sowohl Angermann als auch Best besitzen über die Kapitaleinlage hinaus nur noch ein geringes Privatvermögen, mit dem sie bereit sind zu haften. Auf der Suche nach Kapital konnte Herr Angermann seine vermögende Schwester, Frau Distler, dazu überreden, um sich mit zunächst für drei Jahre an dem Unternehmen zu beteiligen; sie will aber auf keinen Fall in dem Geschäft aktiv mitarbeiten. Frau Distler macht darüber hinaus zur Bedingung, dass sie bei einem Scheitern des Unternehmens unter keinen Umständen mit ihrem sehr großen Privatvermögen haften muss; andererseits möchte sie aber bei einem Unternehmenserfolg an dem Vermögenszuwachs beteiligt werden. 1. Welche Rechtsformen kommen für das zu gründende Unternehmen in Frage? 2. Welche Rechtsform würden Sie den künftigen Gesellschaftern aufgrund ihrer Zielsetzungen empfehlen? (Mit Begründung) 19

20 Konferenz Arbeitsauftrag: Versetzen Sie sich in die Geschäftsführung der RAND OHG. Sie sind bei einer Konferenz, um zu entscheiden, ob sie die bestehende Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umwandeln sollten. Diskutieren Sie die einzelnen Tagesordnungspunkte und halten Sie ihre Ergebnisse auf diesem Blatt fest. TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 20

21 Konferenz Tagesordnungspunkte auf dem Flipchart: Konferenz der RAND OHG am 30. Mai 2011 TOP 1: Welche Kapitalgesellschaften kommen in Frage? Unterschiede? TOP 2: Diskussion der Gründe für einen Wandel der Rechtsform in eine Kapitalgesellschaft Abwanderung der Kunden zum neu eröffneten Konkurrenzbetrieb im Nachbarort Rückgang des Onlineabsatzes Zusätzliches Kapital zum Sortimentsausbau notwendig TOP 3: Vorteile für das Unternehmen beim Wandel in eine Kapitalgesellschaft? TOP 4: Nachteile für das Unternehmen beim Wandel in eine Kapitalgesellschaft? TOP 5: Entscheidung 21

22 Beratungsgespräch Arbeitsauftrag: Entscheiden Sie sich als Paar, wer die Rolle des Unternehmensgründers und wer die Rolle des Beraters übernimmt. Nehmen Sie sich anschließend die entsprechende Rollenkarte, machen sich Notizen und führen Sie ein Beratungsgespräch. Platz für Notizen des Unternehmensgründers: Platz für Notizen des Beraters: 22

23 Rollenkarte Unternehmensgründer Sie (Herr oder Frau Müller) wollen ein Unternehmen gründen, das folgende Aufgaben erfüllen soll: Herstellung und Import von Kleidungsstücken Kleidungsstücke sollen aus Madagaskar importiert werden, da Sie gute Kontakte zu den einheimischen Leuten dort haben. Sie haben allerdings kaum kaufmännisches Wissen und fürchten sich daher, das Unternehmen zu führen. Außerdem besitzen Sie gerade mal Eigenkapital. Ihr Bekannter, Herr Freund, war in mehreren Abteilungen tätig: Einkaufsabteilung, Verkaufsteilung, Rechnungswesen. Er plant auch, ein eigenes Unternehmen gründen, um endlich mehr Geld zu verdienen. Eine Geschäftsidee hat er jedoch noch nicht, dafür aber etwa Eigenkapital. Rollenkarte Berater Sie sind Berater bei der Agentur für Arbeit und beraten Personen in allen Fragen zur Unternehmensgründung und Wahl der Rechtsform. Heute hat Herr/Frau Müller einen Termin bei Ihnen. Sie wissen nur, dass es schon eine Geschäftsidee gibt. Sie möchten sichergehen, dass Herr/Frau Müller die Unterscheide zwischen den Rechtsformen genau versteht! Gehen Sie auf alle von Ihnen bekannte Rechtsformen kurz ein. Fragen Sie nach den Zielsetzungen, damit Sie eine bestimmte Rechtsform empfehlen können. Heute haben Sie ein Beratungstermin, um sich zu informieren, was für eine Rechtsform bei Ihnen in Frage kommt. Sie stellen sehr viele Fragen! 23

24 Richtig oder falsch? Arbeitsauftrag: Kreuzen Sie in der folgenden Tabelle die richtigen und die falschen Aussagen an. Nr. Aussage richtig falsch 1 2 Einzelunternehmer haben im Allgemeinen gute Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten. Die Organe einer AG heißen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. X X 3 4 Die Vollhafter der KG haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die OHG- Gesellschafter Den Teilhaftern der KG steht ein Kontrollrecht zu (Überprüfung der Bilanz durch Einsicht in die Bücher). X X 5 Gesellschafter der GmbH haben Anspruch auf eine Dividende. X 6 Einzelunternehmer können nur in seltenen Fällen allein über ihren Gewinn verfügen. X 7 Zur Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens erforderlich. X 8 Eine Ein-Mann-GmbH ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten. X 9 Jedem OHG-Gesellschafter steht das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung zu. X 10 Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplementär. X 11 Eine Fantasiefirma ist nur bei den Personengesellschaften erlaubt. X 12 Die Kapitalgesellschaften sind im Handelsregister in der Abteilung A einzutragen. X 24

25 Reflexion: Zielschreibe Ich fühle mich gut auf die Klassenarbeit vorbereitet. Ich habe diese Stunde allein, in Partnerarbeit und in einer Gruppe gearbeitet. Ich hatte genügend Zeit zur Bearbeitung. Alle haben sich an die Regeln gehalten. 25

26 Lösung Mind Map 26

27 Lösung Lückentext 27

28 Lösung Kreuzworträtsel 28

29 Lösung Gewinnverteilung Arbeitsauftrag: Hören Sie sich den vom Notar vorgelesenen Gesellschaftsvertrag an. Beantworten Sie die folgenden Fragen. 29

30 Lösung Gesellschaftsvertrag 1. Um welche Rechtsform handelt es sich? Offene Handelsgesellschaft (OHG) 2. Wie heißen die Gesellschafter? Renate Rand Werner Koch 3. Wie wäre ein Gewinn in Höhe von aufzuteilen? Renate Rand= 4% auf = = Werner Koch= 4% auf = = = Welcher Paragraf in dem Gesellschaftsvertrag ist fehlerhaft? (Mit Begründung) 10: Die Gesellschafter haften nur beschränkt auf ihre Einlagen. In einer OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch/solidarisch. Eine Beschränkung ist nur bei Kommanditisten in einer KG möglich. 5. Was bedeutet der Fehler für den Gesellschaftsvertrag? 12: Wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind, ist der Vertrag im Übrigen trotzdem wirksam. Der fehlerhafte Paragraf ist umzuformen oder zu streichen. 30

31 Lösung Fallbeispiel Arbeitsauftrag: Lesen Sie das folgende Fallbeispiel und beantworten Sie anschließend die Fragen. Elektroingenieur Angermann plant mit seinem Bekannten Best, der Diplomkaufmann ist, die Eröffnung eines Unternehmens, das elektronische Bauteile vertreibt. Das Unternehmen soll etwa zehn Mitarbeiter umfassen. Herr Angermann möchte unbedingt an der Unternehmensleitung beteiligt sein. Er kann allerdings nur eine Kapitaleinlage von leisten. Herr Best ist von dem Unternehmenskonzept völlig überzeugt. Er ist bereit sein gesamtes Geldvermögen von in das Unternehmen einzubringen, vorausgesetzt, er ist an der Unternehmensleitung beteiligt. Sowohl Angermann als auch Best besitzen über die Kapitaleinlage hinaus nur noch ein geringes Privatvermögen, mit dem sie bereit sind zu haften. Auf der Suche nach Kapital konnte Herr Angermann seine vermögende Schwester, Frau Distler, dazu überreden, um sich mit zunächst für drei Jahre an dem Unternehmen zu beteiligen; sie will aber auf keinen Fall in dem Geschäft aktiv mitarbeiten. Frau Distler macht darüber hinaus zur Bedingung, dass sie bei einem Scheitern des Unternehmens unter keinen Umständen mit ihrem sehr großen Privatvermögen haften muss; andererseits möchte sie aber bei einem Unternehmenserfolg an dem Vermögenszuwachs beteiligt werden. 1. Welche Rechtsformen kommen für das zu gründende Unternehmen in Frage? KG 2. Welche Rechtsform würden Sie den künftigen Gesellschaftern aufgrund ihrer Zielsetzungen empfehlen? (Mit Begründung) KG Komplementäre= Persönlich haftende Gesellschafter: Angermann (ist dann an der Geschäftsleitung beteiligt) und Best (sind beide bereit, mit Privatvermögen zu haften) Kommanditistin: Frau Distler (haftet dann nur beschränkt und erhält trotzdem eine Gewinnbeteiligung) 31

32 Lösung Multiple Choice 32

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