Das Praktische Studiensemester sollte wenn möglich nicht im Heimatland des Studierenden stattfinden.

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1 1. Allgemeines Informationsbroschüre für ausländische Studenten des Bachelor International Marketing der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters Der Student wird während des Praktischen Studiensemesters von der Hochschule Pforzheim betreut. In einigen Fällen kann hiervon abgewichen werden, wenn die Betreuung durch die ausländische Hochschule auf Grund regionaler Nähe sinnvoll erscheint. Die ausländische Hochschule übernimmt in solchen Fällen die Betreuung in Vertretung für die Hochschule Pforzheim. Die Hochschule Pforzheim muss der Praktikumsstelle zustimmen und erhält vom Studierenden neben einer Kopie des Praktikantenvertrages auch eine Bestätigung darüber, dass das Praktikum vollständig abgeleistet wurde. Die Hochschulen arbeiten in allen die fachspezifische Ausbildung der Studenten betreffenden Fragen mit den Praktikantenbetrieben zusammen. Anträge auf Auslandspraktika im Rahmen von Förderprogrammen (CDG, COMETT etc.) sind über das Akademische Auslandsamt fristgerecht (bis zu einem Jahr vor Beginn) einzureichen. 2. Zielsetzung und Gestaltung des Praktischen Studiensemesters Das Praktische Studiensemester soll studiengangsbezogen gestaltet werden, d.h. es sollte sich um eine Tätigkeit in einem Bereich handeln, der sich mit Fragen des Marketing beschäftigt (Produktmanagement, Marketingmanagement, Strategisches Marketing, Marketing-Kommunikation, Werbung, Marktforschung, o.a.). Das Praktische Studiensemester sollte wenn möglich nicht im Heimatland des Studierenden stattfinden. 3. Auswahl des Praktikantenbetriebes 3.1 Der Student verpflichtet sich, sich um einen fachbezogenen Praktikantenplatz in einem geeigneten Praktikantenbetrieb zu bemühen. 3.2 Der Student setzt sich rechtzeitig vor dem Praktischen Studiensemester (idealerweise im Laufe des 2. Studiensemesters an der Hochschule Pforzheim) mit dem zuständigen Professor des Studienganges persönlich in Verbindung, um zu klären, ob der Praktikantenbetrieb geeignet ist. Derzeitige Ansprechpartnerin ist Prof. Dr. Nadine Walter. Lehnt der Studiengang den Praktikantenbetrieb ab, hat sich der Student um einen anderen Praktikantenplatz zu bemühen. 3.3 Ist die Suche des Bewerbers nach einem Praktikantenplatz erfolglos, kann ggf. der Studiengang geeignete Betriebe nennen. 4. Praktikantenvertrag 4.1 Der Student schließt mit dem Praktikantenbetrieb einen Praktikantenvertrag ab. Es besteht im Falle eines Praktikums in Deutschland die Möglichkeit, entsprechende deutschsprachige Vertragsformulare der Hochschule zu benutzen. Diese sind bei den Sekretärinnen der jeweiligen Studiengänge erhältlich. 4.2 Eine Ausfertigung des Praktikantenvertrages ist baldmöglichst dem Studiengangssekretariat vorzulegen. 1

2 4.3 Wechselt der Student den Praktikantenbetrieb, so hat er vorher die Genehmigung des Studienganges einzuholen. 5. Ausbildungserfolg und Studienfortschritt 5.1 Wird das Praktische Studiensemester von der Hochschule Pforzheim betreut, hat der Student über seine Tätigkeit während des Praktischen Studiensemesters einen Bericht anzufertigen, der sowohl ein Firmenprofil, als auch eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung umfasst. Der Bericht ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums vorzulegen. 5.2 Der Bericht muss vom Betrieb unterschrieben werden. 5.3 Die Studiengänge entscheiden über die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters in eigener Zuständigkeit. 6. Weitere Hinweise 6.1 Die Dauer des Praktischen Studiensemesters beträgt mindestens 100 Arbeitstage. Urlaubs- und Krankheitstage werden dabei nicht angerechnet. Das Ausbildungsverhältnis kann frühestens nach Beendigung der letzten Klausur des Sommersemesters beginnen, d.h. etwa Mitte Juli. 6.2 Verhältnis Student Fachhochschule Der Student ist während der praktischen Studiensemester Mitglied der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die Abwesenheit des Studenten von der Hochschule bedingt ist. Der Student erhält während der praktischen Studiensemester Ausbildungsförderung nach 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG), wenn die Praktika im Geltungsbereich des Grundgesetzes absolviert werden. 6.3 Verhältnis Student Betrieb Soweit der Betrieb dem Studenten eine Ausbildungshilfe gewährt, wird diese auf die Ausbildungsförderung angerechnet (vgl. insbesondere 21 Abs. 3 Nr. 2, 23 Abs. 3.1 Halbs. BAföG). Ein Anspruch auf Vergütung besteht grundsätzlich nicht. 6.4 Einzelne arbeits- und versicherungsrechtliche Fragen Soweit von der Hochschule für die Studenten der praktischen Studiensemester einzelne spezielle Veranstaltungen abgehalten werden, stellt der Betrieb den Studenten dafür frei. Es besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten, so dass auf die Praktikanten bzw. Studenten der 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO Anwendung findet. Soweit allerdings für die Studenten bei Beginn des Semesters ein Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, sind sie gemäß 175 Nr. 3 RVO von der Krankenversicherungspflicht befreit (Einkommensgrenze). Unfallversicherung besteht kraft Gesetz ( 539 Nr. 14 c, d RVO). Die aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Auslandspraktika sind vom Studenten selbst zu klären. 2

3 Praktikantenbericht 1. Der Bericht sollte eine Kurzdarstellung des Unternehmens, in dem das Praktikum absolviert wird, enthalten (Branche und Tätigkeitsfeld des Unternehmens, Größe, Organisationsstruktur, Wettbewerber, usw.). 2. In dem Bericht soll die Aufgabenstellung und Tätigkeit des Praktikanten beschrieben werden und wie diese Rolle in den gesamtbetrieblichen Ablauf einzuordnen ist. Zudem soll der Praktikant die gewonnenen Erkenntnisse darstellen. 3. Der Bericht soll keine Tagebuchform haben, wie es für Auszubildende vorgeschrieben ist. Gewünscht wird vielmehr eine geschlossene, aggregierte Darstellung. Die Länge des Berichtes ist nicht vorgeschrieben, alles Wichtige und Interessante sollte erwähnt werden. In der Regel sollte der Bericht aber nicht über 25 Seiten hinaus gehen. 4. Der Bericht soll auf DIN A4-Blätter, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 unter Verwendung eines Deckblattes, geschrieben werden und geheftet abgegeben werden. 5. Der Umfang der einzelnen Berichte ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsgegenstand. 6. Auf dem Deckblatt des Praktikantenberichts sollen die notwendigen Angaben wie Dauer, Unternehmen etc. gemacht werden, wie dies in der Anlage 1 dieser Broschüre enthalten ist. Dieses Deckblatt kann im Sekretariat bei Frau Hesselschwerdt angefordert werden. 7. Bei einem Bericht, der Zweifel an deiner ordnungsgemäßen Ausbildung aufkommen lässt, erhalten Sie Nachricht vom Studiengang. 8. Der Bericht muss folgende Anlagen enthalten: a. Kopie des Praktikantenvertrages b. Kopie einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers über Ableistung der 100 Arbeitstage Schicken Sie den Bericht in elektronischer Form bitte an nadine.walter@hs-pforzheim.de und in Papierform bitte an: Gudrun Hesselschwerdt / FB 4 Hochschule Pforzheim Tiefenbronner Str. 65 D Pforzheim 3

4 Anlage 1: Deckblatt des Praktikantenberichts: Praktikantenbericht zur Vorlage bei der Hochschule Pforzheim - Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Tiefenbronner Str Pforzheim Praktisches Studiensemester Zeitraum des Praktikums von: bis: davon Fehlzeiten: Arbeitstage Name des Studenten: Anschrift des Studenten: Studiengang: International Marketing Matrikel-Nr.: Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes: Name des Praktikantenbetreuers im Ausbildungsbetrieb: Datum, Unterschrift des Studenten Datum, Unterschrift des Ausbildungsbetriebes 4

5 Nicht ausfüllen: Wird von der Hochschule Pforzheim ausgefüllt Bericht gelesen: Datum, Unterschrift des zuständigen Professors Bemerkungen zum Bericht: 5

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