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2 Herausgeber: Stadt Brandenburg an der Havel Stabsbereich des Bürgermeisters Fachgruppe Zentrale Dienste/Stadtarchiv/Zentrale Vergabestelle Klosterstraße Brandenburg an der Havel Telefon: Fax: Für den Inhalt verantwortlich: Michaela Schmidt (Teamleiterin Zentrale Vergabestelle)

3 Berichtszeitraum: EINLEITUNG Grundlagen des Beschaffungswesens Rechtliche Grundlagen und Grundsätze Interne Anweisungen Arten der Vergabeverfahren Firmenstandorte der Auftragnehmer Vergabeverfahren VOB VOL HOAI Sonstige Vergabearten und Auftragsvolumen Gesamt VOB VOL HOAI Sonstige Nachprüfungsersuchen/Rügen von Bietern Schlusswort Abkürzungsverzeichnis

4 Mit Bildung der Zentralen Vergabestelle Mitte des Jahres 2017 (Berichtsvorlage 216/2015) wurde auch das Verfahren zur Vorlage von Vergaben an die Stadtverordneten umgestellt. Zuvor war ab einem Auftragswert von die Vergabeentscheidung der Beigeordnetenberatung und den zuständigen Ausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Verfahrensweise wurde dahingehend geändert, dass seit dem bei Beschaffungen, die kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellen, die Stadtverordneten frühzeitig, d. h. bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu beteiligen sind. Somit entfielen bei allen Beschaffungsvorgängen die Vorlagepflichten ab einem Auftragswert von vor Zuschlag an die Ausschüsse. Die Regelung zur Vorlagepflicht in der Beigeordnetenberatung blieb als internes Kontrollinstrument erhalten. Der vorliegende Vergabebericht soll einen Überblick über die Vergabetätigkeit der Stadt Brandenburg an der Havel geben. Er umfasst die Vergaben von Lieferungen und Leistungen, die Vergaben von Bauleistungen sowie die Vergaben von Freiberuflichen Leistungen ab einem Auftragswert von (ohne Umsatzsteuer) im Abrechnungsjahr Er liefert Daten und Fakten zu den Auftragsumfängen und gibt einen Überblick über die Vergabeverfahren. Des Weiteren werden die Größenordnungen der Aufträge an die Wirtschaft insgesamt sowie der Aufträge an Unternehmen mit Firmensitz in der Stadt Brandenburg an der Havel differenziert dargelegt. Die Vergabetätigkeiten der Gesellschaften der Stadt Brandenburg an der Havel sind nicht Bestandteil dieses Berichtes. Für die Erstellung des Berichtes wurden die erforderlichen Angaben von den einzelnen Organisationseinheiten abgefragt und mit den Daten aus der Vertragsdatenbank abgeglichen und ergänzt. 4

5 1.1 Rechtliche Grundlagen und Grundsätze Die Stadt Brandenburg an der Havel benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Bau-, Lieferund Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen. Für eine effektive Bedarfsdeckung müssen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Dies ist vorrangiges Ziel des Haushalts- und Vergaberechts. Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen einzuhalten hat. In Abhängigkeit von den geschätzten Auftragswerten, den so genannten Schwellenwerten, findet entweder europäisches oder nationales Vergaberecht Anwendung. Die Schwellenwerte werden durch Rechtsverordnung von der EU-Kommission alle zwei Jahre neu festgelegt. Für den Berichtszeitraum 2017 lag der maßgebliche Schwellenwert für: Bauaufträge bei , Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei , Freiberufliche Leistungen bei und Besondere und soziale Dienstleistungen bei (jeweils ohne Umsatzsteuer). Europäisches Vergaberecht wird in Deutschland mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 der Vergabeverordnung (VgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) umgesetzt. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist das Vergaberecht dem Haushaltsrecht zugeordnet. Die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konkretisieren 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) und 30 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) mit dem Grundsatz, dass beim Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren ist. Solche einheitlichen Richtlinien (Verfahrensregeln) enthalten die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/A) und für Leistungen (VOL/A) - jeweils Abschnitt 1. 5

6 Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) findet für Architekten- und Ingenieurleistungen Anwendung. Weiterhin sind zusätzliche rechtliche Bestimmungen auf Landesebene (z. B. das Mittelstandsförderungsgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Vergabegesetz des Landes Brandenburg, die Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlasse etc.) einzuhalten. Nach 30 Abs. 1 KomHKV sind Öffentliche Aufträge in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben. Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung konnte nach 30 Abs. 2 und 3 KomHKV für Verträge über Lieferungen und Leistungen, für die der Vierte Teil des GWB nicht gilt, abgewichen werden. Danach sind die Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe auch möglich, wenn der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) die nachfolgenden Wertgrenzen nicht überschreitet: Leistung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Bauleistungen Lieferungen und Dienstleistungen Interne Anweisungen Neben den oben genannten Regelungen und Vorschriften sind u. a. die folgenden internen Regelungen der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel zu beachten: Geschäftsanweisung Beschaffungsordnung, inkl. Anlage (GA 17.02) Geschäftsanweisung zur Organisation des doppischen Rechnungswesens (GA 20.1) Rundverfügungen und/oder Rundschreiben Festlegungen des Rechnungsprüfungsamtes Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (z. B. SVV Beschluss 68/2010 Brandenburg an der Havel gegen Kinderarbeit für fairen Handel und SVV Beschluss 173/ Verwendung von Recyclingpapier in der Verwaltung) Voraussetzung für die Einleitung eines Vergabeverfahrens ist, dass alle notwendigen Unterlagen (Auftragswertschätzung, Leistungsverzeichnis, Pläne, Zeichnungen etc.) 6

7 vorliegen und die erforderlichen finanziellen Mittel in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der Zuschlag für den Auftrag soll an geeignete und fachkundige Firmen erfolgen und wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt, das heißt, Preis und Leistung müssen in einem bestmöglichen Verhältnis zueinander stehen. Mit Bildung der Zentralen Vergabestelle war diese zunächst für die Vergabeverfahren im Stabsbereich des Bürgermeisters und des Fachbereiches I zuständig. Darüber hinaus war sie aber auch Ansprechpartner für die übrigen Fachgruppen. Die nachfolgende Aufstellung der gesamten Aufträge der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel basiert auf den Daten aus der Vertragsdatenbank und den Zuarbeiten der einzelnen Organisationseinheiten. Enthalten sind somit sämtliche Vergaben ab einem Auftragswert von (ohne Umsatzsteuer) für investive und nichtinvestive Leistungen (Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen, besondere Dienstleistungen, Konzessionen und sonstige Leistungen). Im Jahr 2017 wurden durch die einzelnen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel 365 Vergabeverfahren mit einem Gesamtauftragsvolumen (incl. Umsatzsteuer) von ,88 durchgeführt. Diese gliedern sich entsprechend der anzuwendenden Vergabeordnungen oder anderer Vorschriften in 125 Bauvergaben (VOB), davon 11 öffentliche Ausschreibungen 83 Beschränkte Ausschreibungen (davon ein Verfahren in zwei Losen bei FG 31) 31 Freihändige Vergaben 174 Vergaben für Lieferungen und Leistungen (VOL), davon 2 offene Verfahren (davon ein Verfahren in fünf Losen beim GLM) 35 Öffentliche Ausschreibungen (sieben Vergaben davon in Losen beim FB I) 13 Beschränkte Ausschreibungen 124 Freihändige Vergaben (sechs Vergaben davon in Losen beim FB I) 54 Vergaben für Freiberufliche Leistungen nach der HOAI, davon 2 Beschränkte Ausschreibungen 52 Freihändige Vergaben 12 sonstige Vergaben, davon 1 Verhandlungsverfahren (europaweit) 1 In-House-Geschäft 9 freihändige Vergaben nach Brandenburgischem Haushaltsrecht 1 Konzession (Öffentliche Ausschreibung). 7

8 Im genannten Zeitraum wurden zwei Ausschreibungen aufgehoben, da sie kein wirtschaftliches Ergebnis erzielten. Hierbei handelt es sich um die Tafelprüfung 2017 bis 2019 in Schulen (Öffentliche Ausschreibung) und um die Beförderung von Schüler zum Sportunterricht-Schule Kleine Gartenstraße (Freihändige Vergabe). Die Vergaben gegliedert nach Regionen stellen sich wie folgt dar: Firmensitz Auftragnehmer Anzahl Aufträge über Auftragsvolumen in Stadt Brandenburg an der Havel ,50 übriges Land Brandenburg ,24 sonstige Bundesländer ,14 außerhalb Deutschlands 0 0,00 Gesamt ,88 Im Ergebnis der durchgeführten 365 Vergabeverfahren wurden insgesamt 404 Aufträge an Firmen im gesamten Bundesgebiet vergeben. Hierbei entfielen 176 Zuschläge, rund 6,8 Mio. (36,18 % aller Aufträge) an Auftragnehmer deren Firmensitz sich in der Stadt Brandenburg an der Havel befindet. Firmen aus dem Land Brandenburg erhielten mit rund 4,7 Mio. (24,85 %) 118 Aufträge ,14 38,97 % ,50 36,18 % ,24 24,85 % Stadt Brandenburg an der Havel übriges Land Brandenburg sonstige Bundesländer 8

9 4.1 VOB Europaweite Verfahren Nationale Verfahren Bereich Fachgruppe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Vergaben gesamt %-Anteil an Gesamtvergaben 31 Umwelt und ,79 % Naturschutz FB VII 66 Straße und Brücken ,40 % 69 Bauhof ,65 % 37 Feuerwehr und Rettungswesen ,65 % Eigenbetriebe 29 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ,51 % Gesamtvergaben % 4.2 VOL Europaweite Verfahren Nationale Verfahren Bereich Fachgruppe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Vergaben gesamt %-Anteil an Gesamtvergaben 01 Büro StB Oberbürgermeisterin ,17 % Oberbürgermeisterin 12 Statistik und Wahlen ,17 % 17 Verwaltungsdienste/ StB Bürgermeister Stadtarchiv/Zentrale Vergabestelle ,60 % 80 Wirtschaftsförderung ,59 % 11 Personalverwaltung ,59 % FB I 40/ Schulverwaltung/Sport ,90 % FB II 15 ADV ,94 % 21 Stadtkasse ,59 % FB III 41 Museum ,75 % FB IV 52 Jugend, Soziales und Gesundheit ,59 % FB V Ordnung und Sicherheit ,77 % 60 Stadtentwicklung ,59 % FB VI 62 Kataster- und Vermessungsamt ,59 % 68 Denkmalschutz ,75 % 31 Umwelt und FB VII Naturschutz ,46 % 69 Bauhof ,01 % 37 Feuerwehr und Rettungswesen ,26 % 89 Schwimmbad ,17 % Eigenbetriebe 29 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ,51 % Gesamtvergaben % 9

10 4.3 HOAI Europaweite Verfahren Nationale Verfahren Bereich Fachgruppe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Vergaben gesamt %-Anteil an Gesamtvergaben FB VI 60 Stadtentwicklung ,55 % 31 Umwelt und Naturschutz ,26 % FB VII 66 Straßen und Brücken ,78 % 69 Bauhof ,85 % 29 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ,56 % Gesamtvergaben % In den nicht erwähnten Fachgruppen fanden im Berichtszeitraum keine Vergaben (ab einem Auftragswert von ) statt Sonstige Im Berichtszeitraum fanden zwölf sonstige Vergabeverfahren statt. Diese waren u. a. für die FG Wirtschaftsförderung ein europaweites Verhandlungsverfahren mit einem Wert von für Dienstleistungen zur Maßnahmenumsetzung Stärkung der Wirtschaftsregion Westbrandenburg. Für Beratungs- und kaufmännische Unterstützungsleistungen bei der FG 20 wurde mit den Technischen Werken Brandenburg GmbH ein Vertrag in Form eines In-House- Geschäftes geschlossen. Die Ausrichtung des Havelfestes für die Jahre wurde öffentlich als Konzession vergeben. Weiterhin wurden neun Freihändige Vergaben, für die das Vergaberecht (VOB, VOL, HOAI) nicht einschlägig ist, durchgeführt. Hierzu zählen: das Gutachten Regionalleitstelle für die FG 37, Sanierungsbeauftragte 2017 für die Innenstadt bei FG 60, Baufachliche Prüfungen 2017 für die Innenstadt bei FG 60, 1. Nachtrag für die Fortschreibung der Stadtumbaustrategie bei FG 60, Nachtrag für die Fortschreibung des Masterplans bei FG 60 und die Verkehrsbefragung bei FG 66, das Wegweisungskonzept Stadt Brandenburg an der Havel bei FG 66 und das Brückenleitkataster bei FG

11 5.1 Gesamt Vergabeart Anzahl Vergabeverfahren über Auftragsvolumen in EU-Vergabe ,70 Öffentliche Ausschreibung ,83 Beschränkte Ausschreibung ,30 Freihändige Vergabe ,61 In-House-Geschäft ,44 Gesamt ,88 Im Berichtszeitraum betrug das Gesamtauftragsvolumen für Ausschreibungen mit einem Auftragswert ab rund 18.9 Mio.. Der Anteil von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben lag hier bei 61,75 % also bei rund 11,7 Mio ,61 28,57% ,44 0,25% ,70 13,66% EU-Vergabe Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe In-House-Geschäft ,30 32,93% ,83 24,59% 11

12 5.2 VOB Vergabeart Anzahl Vergabeverfahren über Auftragsvolumen in Öffentliche Ausschreibung ,14 Beschränkte Ausschreibung ,86 Freihändige Vergabe ,83 Gesamt ,83 Die Vergabe von Bauleistungen nach der VOB nahmen in ,02 % des Gesamtauftragsvolumens ein ,83 6,65 % ,14 28,58 % Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe ,86 64,77 % 12

13 5.3 VOL Vergabeart Anzahl Vergabeverfahren über Auftragsvolumen in EU-Vergabe ,70 Öffentliche Ausschreibung ,69 Beschränkte Ausschreibung ,49 Freihändige Vergabe ,70 Gesamt ,59 Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VOL nahmen in ,53% des Gesamtauftragsvolumens ein ,70 42,99 % ,70 25,74 % EU-Vergabe Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe ,49 4,99 % ,69 26,28 % 13

14 5.4 HOAI Vergabeart Anzahl Vergabeverfahren über Auftragsvolumen in Beschränkte Ausschreibung ,95 Freihändige Vergabe ,56 Gesamt ,51 Die Vergaben für Freiberufliche Leistungen nach der HOAI nahmen in ,21% des Gesamtauftragsvolumens ein ,95 14,67% ,56 85,33% Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe 5.5 Sonstige Mit ,95 betrug der Anteil der sonstigen Vergaben 5,24 % des Gesamtauftragsvolumens. 14

15 Bei Vergabeverfahren, deren Auftragswert den sogenannten EU-Schwellenwert übersteigt, haben Bieter gemäß der 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Möglichkeit, die aus ihrer Sicht bestehenden Mängel des Vergabeverfahrens zu rügen. Die zuständige Nachprüfungsbehörde für die Stadt Brandenburg an der Havel ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Heinrich Mann Allee Potsdam Im Jahr 2017 waren in den drei europaweiten Verfahren keine Nachprüfungsverfahrenen anhängig. Es ist anerkannte Meinung, dass die dynamische Entwicklung des Vergaberechts, die umfangreiche Rechtsprechung und ständig steigenden vergaberechtlichen Anforderungen eine Bündelung von vergaberechtlichem und vergabetechnischem Fachwissen erfordern. Im Mittelpunkt steht dabei die einheitliche Anwendung der relevanten vergaberechtlichen Vorschriften. Folgerichtig hat auch die Stadt Brandenburg an der Havel eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet. Damit wird nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit für die beteiligten Mitarbeiter/Bereiche geschaffen, sondern auch die vergaberechtlich kompetente Abwicklung der einzelnen Vergabeverfahren wesentlich gestärkt. 15

16 FB Fachbereich FG Fachgruppe GA Geschäftsanweisung GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen HOAI Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure KomHKV Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg KonzVgV Konzessionsvergabeverordnung LHO Landeshaushaltsordnung VOB/A Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen, Teil A VOL/A Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen, Teil A VgV Vergabeverordnung 16

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