November Gemeinde Bischoffen
|
|
- Louisa Schuster
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 November 2017 Gemeinde Bischoffen
2 Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Historie 3. Umfang der Baumaßnahmen 4. Beitragsrelevante Grundlagen 5. Fragen und Verschiedenes
3 Grundhafte Erneuerung Bahnhofstraße
4 Historie Gemeinde Bischoffen
5 Ausbau der Bahnhofstraße steht seit mindestens 1990 auf der Agenda In 1990 erster Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Hessen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Aufnahme in das Bauprogramm des Landes und jährliche Fortschreibung In 2012 hat die Gemeinde neue Detailplanungen erstellt und Hessen Mobil vorgelegt Ortsbeirat Bischoffen hat immer wieder die grundhafte Straßensanierung eingefordert, zuletzt im Sommer 2017 Finanzierungshilfebescheid des Landes vom Auftragserteilung muss innerhalb von 4 Monaten erfolgen
6 Finanzierung der Maßnahmen im Haushalt 2018 Baukosten insgesamt: ca ,- Derzeit befinden wir uns im Ausschreibungsverfahren Öffnung der Angebote Baubeginn im zeitigen Frühjahr (derzeit geplant März) je nach Witterung Fertigstellung im Spätsommer Derzeitige Oberfläche stark schadhaft, unzureichende Wasserführungen, Austausch von einzelnen Schieberkreuzen, Hydranten und Streckenschieber Vorgesehen ist der Ausbau in 4 Bauabschnitten
7
8 Der 1. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Am Damm bis Einmündung Sandbergstraße
9 Der 2. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Sandbergstraße bis Einmündung Steinlingstraße
10 Der 3. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Steinlingstraße bis Einmündung Auf der Hohl
11 Der 4. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Auf der Hohl bis Einmündung Neue Straße
12 Oberflächenbelastungen durch teerpechhaltige Substanzen Während der Bauarbeiten wird es zu Störungen der Zugänglichkeit der Grundstücke kommen Behelfszugänge und Zufahrten sollen je nach Möglichkeit geschaffen werden
13 Durchgeführt wurde eine Kanalinspektion der Hauptleitungen sowie der Kanalhausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze Des Weiteren haben Überprüfungen an den Wasserleitungsarmaturen stattgefunden Sanierungsmaßnahmen sind punktuell vorgesehen Hierfür werden keine zusätzlichen Kosten in Form von weiteren Wasser- bzw. Abwasserbeiträgen erhoben Die Kosten hierfür sind über die Gebühren abgedeckt und werden von der Gemeinde übernommen
14 Bereich Neue Straße bis Steinlingstraße
15 Bereich Steinlingstraße bis Am Damm
16 Beidseitiger Gehweg Einseitiger Gehweg Gehweg überfahrbar
17 Beitragsrelevante Grundlagen Erläuterungen durch Frau Rechtsanwältin Pauli (Rechtsanwaltskanzlei Rösch aus Hüttenberg)
18 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) 11 Beiträge Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben. Hierzu hat die Gemeinde eine entsprechende Satzung gemäß 2 KAG zu erlassen der den Kreis der Abgabepflichtigen, den die Abgabe begründenden Tatbestand (z. B. Straßenbau) den Maßstab den Satz der Abgabe sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt.
19 Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Bischoffen vom (Erheben von Beiträgen) Zur Deckung des Aufwandes für den Um- oder Ausbau von Straßen erhebt die Gemeinde Beiträge nach den Vorgaben des 11 KAG in Verbindung mit den Bestimmungen der StrBS. 3 (Anteil der Gemeinde) Die Gemeinde trägt 50 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient. 6 (Verteilung) Der Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt. Bei unterschiedlicher zulässiger baulicher oder sonstiger Nutzung wird die Verteilung nach den Geschossflächen vorgenommen.
20 Ermittlung Geschossfläche: Vervielfachen der Grundstücksfläche mit der maßgeblichen Geschossflächenzahl. Definition BauNVO: Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. 10 StrBS: Im unbeplanten Innenbereich beträgt die Geschossflächenzahl bei zwei zulässigen Vollgeschossen 0,8 Beispiel: Grundstücksfläche 600 m² x GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche
21 Sonderfälle bei der Verteilung: 10 Abs. 5 StrBS: Bei überwiegend (mehr als die Hälfte der Geschossfläche) oder ausschließlich gewerblicher Nutzung wird die ermittelte Geschossfläche um 25% erhöht (sog. grundstücksbezogener Artzuschlag). Der Begriff des Gewerbes ist hier weiter gefasst als der des Gewerbe- und Steuerrechts (umfasst alle Grundstücke, die im Vergleich zu Wohngrundstücken größeren Besucherverkehr auslösen). Beispiel: 600 m² Grundstücksfläche x GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche zzgl. 25% Zuschlag = 600 m² Geschossfläche 13 StrBS: Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken wird die ermittelte Geschossfläche nur mit 2/3 zugrunde gelegt. Dies gilt aber nur, wenn die andere Straße auch voll in der Baulast der Gemeinde steht. Grundstücke mit überwiegend oder ausschließlich gewerblicher Nutzung erhalten keine Vergünstigung wegen Mehrfacherschließung. Beispiel: 600 m² Grundstücksfläche x GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche abgzl. 1/3 = 320 m² Geschossfläche
22 Abrechnungsgebiet
23 Grundlagen der Beitragssatzermittlung für den Straßenbau Geschätzte Baukosten der grundhaften Erneuerung der Straße: Gesamtaufwand ca davon beitragsfähig ca Gemeindeanteil ca Anliegeranteil ca Die Beitragssatzberechnung beruht auf der vorläufigen Kostenschätzung. Der Beitragssatz kann bis zu 30,- /m² Geschossfläche betragen
24 Zahlungsmodalitäten - Fälligkeit und Stundung der Beiträge Mai 2018 Vorausleistung Straßenbeitrag Zahlungen in 2 Raten vorgesehen Schlussbescheid Straßenbau nach Vorlage aller Rechnungen in 2019 Stundung von Beiträgen kann gewährt werden Der Antrag ist vor Fälligkeit des Beitrages zu stellen Die Beitragsschuld ist in bis zu fünf aufeinander folgenden Jahresraten zu begleichen Der Restbeitrag ist mit 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen (ab liegt der Basiszinssatz bei -0,88%)
25 Fragen Verschiedenes
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Straßenbeitragssatzung
Straßenbeitragssatzung Aufgrund der 1 bis 5 a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.1997 (GVBl. I S. 429) in
Mehr32 Straßenbeitragssatzung
Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 1 bis 5 a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562), in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS] 1 Erheben von Beiträgen
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl. I S. 434), in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrErhebung von Straßenbaubeiträgen in der Gemeinde Kisdorf. Herzlich Willkommen
Erhebung von Straßenbaubeiträgen in der Gemeinde Kisdorf (wiederkehrende Beiträge) 01.03.2018 Herzlich Willkommen 1 Was sind Straßenbaubeiträge? Mit Beiträgen finanzieren Grundstückseigentümer anteilige
MehrGrundlagen Systematik Berechnungsbeispiele. Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen
Straßenausbaubeitrag nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Grundlagen Systematik Berechnungsbeispiele Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen (Abschnitt Kurt-Huber-Ring bis Am Pöglschlag)
Mehrvor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom
vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 18.12.2002 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger
MehrORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1
ORTSRECHT DER STADT KORBACH 22 70 00 / Seite 1 Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch - - Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung,
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niedernhausen
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niedernhausen Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS)
STRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS) vom 26.09.2011 i. d. F. der ersten Änderungssatzung v. 04.10.2011 1 Erheben von Beiträgen Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen
MehrWiederkehrende Straßenbeiträge. Bürgerinformation. Gemeinde Mühltal
Wiederkehrende Straßenbeiträge Bürgerinformation Gemeinde Mühltal Referent: Norbert Leistner Agenda 1. Kurze Vorstellung 5. Abrechnungsgebiete 2. Rechtliche Grundlagen 6. Verteilungsmaßstab 3. Einmalige/wiederkehrende
MehrÖffentliche Informationsveranstaltung am Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Oberursel (Taunus)
Öffentliche Informationsveranstaltung am 21.08.2013 Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Oberursel (Taunus) 1 1. Begrüßung Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Müllerleile 2. Einführung in das
MehrInformationsblatt zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Stadt Lünen
Informationsblatt zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Stadt Lünen So wie sämtliche Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, ist auch die Stadt Lünen gesetzlich dazu verpflichtet, Straßenausbaubeiträge von
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrSanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße
Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R
MehrVeröffentlichung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Kw. 21/2017 v
Veröffentlichung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Kw. 21/2017 v. 24.05.2017 Aufgrund der 5, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrStraßenbeitragssatzung
Straßenbeitragssatzung Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG (EBS)
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), in Verbindung mit 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.
MehrStraßenbeitragssatzung (StrBS) Gemeinde Hosenfeld
Straßenbeitragssatzung (StrBS) Gemeinde Hosenfeld Inhaltsverzeichnis 1 Erheben von Beiträgen 2 Beitragsfähiger Aufwand 3 Anteil der Gemeinde 4 Kostenspaltung 5 Entstehen der Beitragspflicht 6 Verteilung
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 06.12.2007 durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 13.9.2017 durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist rückwirkend zum 22.9.2017 in Kraft getreten.
MehrInhalt. Zurück zum Anfang
Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs
MehrBeitragssatzung zur Entwässerungssatzung: der Stadt Neu-Ulm (BS-EWS) vom
7/7/A Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neu-Ulm (BS-EWS) vom 07.07.2010 Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Neu-Ulm folgende Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung:
Mehr31 Erschließungsbeitragssatzung
Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis 31 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S 2253)
MehrWiederkehrende Straßenbeiträge
Wiederkehrende Straßenbeiträge Informationen für die Bürger der Stadt Hungen Referent: Thomas Becker Agenda Agenda 1. Kurze Vorstellung 2. Finanzierung des kommunalen Straßenbaus 3. Das Projekt, die Datenerhebung
MehrStraßenbeitragssatzung 6.3
STRASSENBEITRAGSSATZUNG vom 8. September 2006 (KA von 06-12-02) Straßenbeitragssatzung 6.3 Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225),
MehrStadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis
Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG der Stadt Friedrichsdorf 1 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141),
MehrSatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom 17.11.2015 1 Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für
MehrWiederkehrende Straßenbeiträge
Wiederkehrende Straßenbeiträge Bürgerinformation der Stadt Groß-Bieberau Referent: Thomas Becker Agenda Agenda 1. Kurze Vorstellung 5. Abrechnungsgebiete 2. Rechtliche Grundlagen 6. Verteilungsmaßstab
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
Mehrder Ortsgemeinde Fachbach vom geändert durch Satzung vom
Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Fachbach vom 22.09.2004
MehrSatzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Michelbach vom 15. Juli 2013
Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Michelbach vom 15. Juli 2013 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2
MehrBeiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das
Mehrvom (Amtl. Mitteilungsbl. Nr. 30 v ) Beitragserhebung
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit 6 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages vom 02.07.1979, zuletzt geändert am 01.10.1990 erlässt die Gemeinde
MehrWiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Wolken
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Wolken Ausbau der Straßen Alte Kirchstraße, Koberner Weg und Zur Wildwiese -Bürgerversammlung am 30.11.2016- Themen 1. Allgemeines 2. Ausbautatbestände 3. Beitragsfähige
MehrTeil II rechtliche Informationen und Hintergründe
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend
MehrWiederkehrende Straßenbeiträge. Bürgerinformation. Stadt Babenhausen
Wiederkehrende Straßenbeiträge Bürgerinformation Stadt Babenhausen Referent: Norbert Leistner Kommunal-Consult Thomas Becker GmbH Agenda 1. Kurze Vorstellung 5. Abrechnungsgebiete 2. Rechtliche Grundlagen
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen (BGS/WAS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen (BGS/WAS) Vom 03.12.2015 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Markt Babenhausen folgende Beitrags-
MehrErhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen
Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Darscheid vom 30.09.97 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs BauGB) in der Passung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert
MehrStraßenausbaubeiträge
Die Ortsgemeinde Scheibenhardt erhebt zur Finanzierung der für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen entstandenen Investitionsaufwendungen Straßenausbaubeiträge. Grund bzw. Vorteil von wiederkehrenden
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeitragssatzung
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Aufgrund des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.1998
Mehr2. Anliegerversammlung. Straßenausbau Meisenweg. Ratssitzungssaal :00 Uhr
2. Anliegerversammlung Straßenausbau Meisenweg Ratssitzungssaal 31.10.2016 19:00 Uhr Luftbild Tagesordnung 1. Zusammenfassung 1. Anliegerversammlung + geführte Gespräche 2. Vorstellung von drei Ausbauvarianten
MehrStraßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde Grundsätze der Beitragserhebung bei der Sanierung in Eichet Kosten für mögliche Maßnahmen: Evtl. Verlegung neuer Schmutzwasserkanal (je nach
MehrAuf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erläßt der Markt Falkenberg folgende. 1 Beitragserhebung
Markt Satzung Falkenberg für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (ABS) Vom 18.12.1998 Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erläßt der Markt Falkenberg folgende Satzung für die Erhebung
MehrBeitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Abensberg für die Entwässerungseinrichtung Abensberg (BS-EWS) vom Beitragserhebung
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Abensberg für die Entwässerungseinrichtung Abensberg (BS-EWS) vom 30.11.2017 Auf Grund von Art. 5 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt
MehrErschließungsbeitragssatzung der Stadt Kelsterbach
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kelsterbach Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl I S. 2253) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1994
MehrXI II 2 Seite 1 von 7 Archiv
XI II 2 Seite 1 von 7 Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) (Erschließungsbeitragssatzung; EBS) vom 8. März 1988 (Amtsblatt 1988, S. 433
MehrEinzelsatzung. 1 Beitragstatbestand. Zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen
Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen (1998-1999) Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen in Frankfurt (Oder)/ OT Booßen - Kleine Straße, Schäferberg
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Frickenhausen (BGS / WAS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS WAS) Seite 1 von 6 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Frickenhausen (BGS / WAS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des
MehrSATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINES STRASSENAUSBAUBEITRAGES IN DER STADT AUGSBURG. (Straßenausbaubeitragssatzung - SAS -)
6 3 5 0 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINES STRASSENAUSBAUBEITRAGES IN DER STADT AUGSBURG (Straßenausbaubeitragssatzung - SAS -) vom 01.12.2003 (ABl. S. 265) Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 5
MehrErschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg 32 vom 25.10.1993 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253), zuletzt geändert durch
MehrS A T Z U N G über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Lautertal (Odenwald) Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
S A T Z U N G über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Lautertal (Odenwald) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253)
Mehr1 Beitragserhebung. 2 Beitragstatbestand
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtlauringer Gruppe, Stadtlauringen, Landkreis Schweinfurt Auf Grund des Art. 23 Abs.2 des Gesetzes über
MehrBeitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Adelsdorf vom Beitragsergebung. 2 Beitragstatbestand
Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Adelsdorf vom 25.11.2016 1 Beitragsergebung Die Gemeinde erhebt zur Deckung Ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung
MehrSchöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Forstmehren vom 18.
Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Forstmehren vom 18. März 1997 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO)
MehrAuf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Icking folgende. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Gemeinde Icking Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Icking folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 1 Beitragserhebung
MehrStraßenbaubeiträge. Straßenbaubeiträge. Anlass, Berechnungsweise, Verfahren
Straßenbaubeiträge Straßenbaubeiträge Anlass, Berechnungsweise, Verfahren Warum Straßenbaubeiträge? Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die
MehrStraßenbeitragssatzung
Berechnungsmethodik und Modelle Version: 1.0 Hintergrund Grundlage Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Einnahmen sollten aus Gebühren erfolgen. Die Gemeinde darf Kredite nur
MehrS A T Z U N G. 1 Beitragspflicht
62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die
MehrSatzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 436)
MehrS A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom
6-6 S A T Z U N G der Stadt Wolfsburg über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 03.11.1987 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat auf Grund der 6, 8 und 40 der Nieders. Gemeindeordnung
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Stadt Füssen folgende Beitrags- und
MehrERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG DER STADT BAD REICHENHALL VOM
ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG DER STADT BAD REICHENHALL VOM 28.03.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches -BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. I
MehrSATZUNG DER STADT WOLFHAGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (EBS)
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1993 (BGBl. I Seite 466) und der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993
Mehr1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeiträge) -Ausbaubeitragssatzungvom 04. April 2012 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die
MehrINFORMATIONSBLATT. zur Erhebung von. Erschließungsbeiträgen. der Landeshauptstadt Magdeburg
INFORMATIONSBLATT zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Landeshauptstadt Magdeburg Bei eventuellen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Bauverwaltungsamt
Mehrder Ortsgemeinde Selbach (Sieg)
der Ortsgemeinde Selbach (Sieg) über die Erhebung einmaliger Beiträge nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 17. Dezember
MehrNeuerlass Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Inzell (BGS/WAS) vom 22. Juli 2014
Neuerlass Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Inzell (BGS/WAS) vom 22. Juli 2014 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Inzell folgende
Mehr1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
SATZUNG der Gemeinde Balduinstein über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 29.03.1996 Der Gemeinderat Balduinstein hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung
MehrHerzlich Willkommen bei der SPD in Niederseelbach
Herzlich Willkommen bei der SPD in Niederseelbach Wiederkehrende Straßenbeiträge Sinn und Zweck Bürgerinformation der SPD Wiederkehrende Straßenbeiträge Referent: Agenda 1. Kurze Vorstellung 6. Verteilungsmaßstab
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Todtenweis. vom in der Fassung der 1.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Todtenweis vom 22.04.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.06.2017 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
Mehr2. Erschließungsanlagen Als Erschließungsanlagen, für die ein Ausbaubeitrag erhoben werden kann, sind insbesondere
STRASSENAUSBAUBEITRAG 1. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Im 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Kosten für die Herstellung, den
Mehr[EBS] jeweils 6 m, Werden durch Erschließungsanlagen Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzbarkeit erschlossen, gilt die größte Breite.
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit 5 der
MehrStadt Nabburg. 2. Erschließungsanlagen Als Erschließungsanlagen, für die ein Ausbaubeitrag erhoben werden kann, sind insbesondere
Strassenausbaubeitrag 1. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Im 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Kosten für die Herstellung, den
MehrSatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund
MehrFinanzen und Steuern 2.07/0
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Halle (Saale) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGB1. I S. 2253) zuletzt geändert
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe (BGS-WAS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe (BGS-WAS) Aufgrund Art. 22 Abs. 2 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale
Mehr1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
Satzung zum Kommunalabgabengesetz (KAG) Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Lambrecht (Pfalz) (Ausbaubeitragssatzung
MehrErschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund des 132 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dombühl (BGS/WAS) vom
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dombühl (BGS/WAS) vom 24.11.2014 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Dombühl folgende Beitrags-
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sachsenkam (BGS-WAS) vom
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sachsenkam (BGS-WAS) vom 05.09.2011 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Sachsenkam folgende Beitrags-
Mehr1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Hemmelzen vom 16. März 2017 Der Ortsgemeinderat hat
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe (BGS - WAS) vom 05.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe (BGS - WAS) vom 05. Juli 2002 Aufgrund der Art 23 Abs. 2, 43 Abs. 4 und 27 Abs.
MehrBürgerversammlung Bürgerversammlung Privat gebaut öffentlich genutzt: Bürgerversammlung Information Stützmauern.
Bürgerversammlung 2007 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit
MehrS a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.
S a t z u n g der Gemeinde Leubsdorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 10. Mai 2007 Auf Grund von 132
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werder (Havel) -Erschließungsbeitragssatzung-
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) vom 22.6.2012 wird die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
MehrSynopse. 2 Beitragstatbestand
Synopse Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kalchreuth (BGS/WAS) Vom 25.09.2012 1. Änderung 18.09.2015 2. Änderung 27.11.2015 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS)
Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing Landkreis Rosenheim Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
MehrS a t z u n g. zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den. Ausbau von Verkehrsanlagen. (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
S a t z u n g zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Gemeinde Eulenbis vom 9. Oktober 2013 Der Gemeinderat Eulenbis
MehrSatzung. über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von. Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge
Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge ABS-wkB -) in der Ortsgemeinde Sohrschied vom 09.07.2007 Der Ortsgemeinderat
MehrSatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS)
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. l S. 134), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
MehrSATZUNG über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [WStrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11 u. 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 436)
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrA 3. Satzung. I n h a l t s v e r z e i c h n i s:
Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Andernach vom 26.09.2002 (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) in der
Mehr