Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Stadtweg" - Lengfeld

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1 Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Stadtweg" - Lengfeld gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für das Gebiet der Fl. Nr (Gemarkung Lengfeld) an der Frühlingstraße. Inhalt: 1. Verfahrensablauf Belange der Raumordnung Entwicklung aus dem Flächennutzungsplans Anlass und Ziel der Planung Planinhalt Städtebauliche Zahlenwerte Erschließung Stellplätze Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Umweltverträglichkeitsprüfung Artenschutzrechtliche Abschätzung Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger er Belange Abwägung... 6 Seite 1 von 6

2 1. Änderung des Bebauungsplans Am Stadtweg Stand: Verfahrensablauf Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 G vom (BGBl. I S. 1722). Für das Plangebiet, das Grundstück Fl. Nr (Gemarkung Lengfeld) an der Frühlingsstraße sind derzeit die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Am Stadtweg Lengfeld maßgeblich. Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß 13a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar, da die festgesetzte Grundfläche insgesamt weniger als m² beträgt und weil keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Das beschleunigte Verfahren ist weiterhin anwendbar, weil durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Mit Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 14. April 2016 hat der Stadtrat der Stadt Würzburg das Verfahren eingeleitet. Mit er Bekanntmachung vom 29. April 2016 in der Main-Post / Volksblatt wurden die Aufstellung und die Auslegung bekannt gegeben. Die Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB fand vom 09. Mai 2016 bis einschl. 10. Juni 2016 statt. Die Behörden und sonstige Träger er Belange (TÖB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, wurden mit Schreiben vom 29. April 2016 über die Planung unterrichtet und zur Stellungnahme nach den Bestimmungen des 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert. Gemäß 4a Abs. 2 BauGB erfolgte die Beteiligung der TÖB gleichzeitig mit dem Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung). 2. Belange der Raumordnung Der Regionalplan Region Würzburg (2) sieht in diesem Bereich eine Wohnbaufläche vor (siehe Karte 2 des Regionalplanes). Der Bebauungsplan entspricht somit den Zielen der Raumordnung. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplans Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Würzburg weist für das Plangebiet eine Wohnbaufläche aus, der Bebauungsplan entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Seite 2 von 6

3 1. Änderung des Bebauungsplans Am Stadtweg Stand: Anlass und Ziel der Planung Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist auf dem Grundstück der Fl. Nr (Gemarkung Lengfeld) ein Spielplatz ausgewiesen, der vor ca. 35 Jahren angelegt wurde. Der Spielplatz befindet sich in einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand, wird nicht frequentiert und ist nur über eine Treppenanlage zu erreichen und ist somit nicht barrierefrei. Aufgrund dieser Tatsachen soll der Spielplatz einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die vorhandenen Bäume befinden sich größtenteils in einem guten und erhaltenswerten Zustand. Die Änderung des Bebauungsplanes sieht vor, das Grundstück mit einem Einzeloder Doppelhaus zu bebauen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 800 m². Ziel der Planung ist es, den desolaten Spielplatz zu entfernen und einer Bebauung zuzuführen, um somit der Nachverdichtung zur Verfügung zu stehen. Die Stadt Würzburg möchte keine grundsätzliche Umnutzung von Spielplätzen zu Wohnbauflächen erreichen. Spielplätze sind für eine familienfreundliche Stadt ein Muss, dennoch wird dieser Spielplatz in der Frühlingstraße aufgrund der Lage und der Treppenanlage nicht genutzt und liegt somit brach. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen einen Baukörper (Einzel- oder Doppelhaus) vor, der sich an die Umgebung anpasst. 5. Planinhalt Das Maß der baulichen Nutzung wurde im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Am Stadtweg - Lengfeld aus dem Jahr 1976 gemäß 17 BauNVO geregelt. Die BauNVO 1968 sieht für ein allgemeines Wohngebiet bei 2 Vollgeschossen eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 vor. Für das Grundstück können aufgrund der Flächengröße diese Nutzungsziffern nicht gehalten werden, deshalb verkleinern sich diese geringfügig. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind somit: GFZ 0,7 GRZ 0,35 Zahl der Vollgeschosse I / II; bergseitig eingeschossig, talseitig zweigeschossig Auf dem Grundstück ist ein Einzel- oder Doppelhaus zulässig. 6. Städtebauliche Zahlenwerte Das Grundstück Fl. Nr (Gemarkung Lengfeld) umfasst eine Fläche von 798m² und wird von einer en Grünfläche (Kinderspielplatz) in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Seite 3 von 6

4 1. Änderung des Bebauungsplans Am Stadtweg Stand: Erschließung Das Grundstück ist verkehrlich über die Frühlingsstraße und durch die vorhandenen städtischen Leitungstrassen (Abwasser, Strom und Trinkwasser) ausreichend erschlossen. Neue Erschließungsmaßnahmen sind aufgrund der Bebauungsplanänderung nicht erforderlich. 8. Stellplätze Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzverordnung der Stadt Würzburg für die jeweilige Maßnahme nachzuweisen. 9. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Grundsätzlich kann auf eine Grünordnungsplanung sowie auf den Nachweis von Ausgleichsflächen im Sinne des 1 a Abs. 3 BauGB verzichtet werden, da gem. 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die durch die Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Damit ist ein Ausgleich für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft nicht erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes setzt fest, die vorhandenen gesunden Bäume mehrheitlich zu erhalten und zu pflegen. 10. Umweltverträglichkeitsprüfung Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich keine förmliche Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg Lengfeld 02.1 gem. 13a BauGB wird daher gem. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen. Seite 4 von 6

5 1. Änderung des Bebauungsplans Am Stadtweg Stand: Artenschutzrechtliche Abschätzung Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 800m², das Spielgeräte (Tischtennisplatte, Schaukel, usw.) sowie Bäume und Sträucher beherbergt. Folgende Baumarten sind vorhanden: Baum-Hasel, Spitzahorn, Götterbaum, Gewöhnliche Robinie und die Hainbuche. Von den 14 vorhandenen Bäumen werden drei Bäume als geschädigt angesehen, die restlichen Bäume sind gut erhalten bis leicht beschädigt. Aufgrund der Schaffung eines neuen Bauplatzes können nicht alle gut erhaltenen bis leicht geschädigten Bäume erhalten bleiben, dennoch werden acht Bäume im Rahmen der Bebauungsplanung zum Erhalt festgesetzt. Die Fällung der nicht zu erhaltenden Bäume ist in der Vegetationsruhe in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) ist vorher in Auftrag zu geben und dem Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Würzburg vorzulegen. Im Plangebiet könnte, einer ersten Abschätzung nach, die Zwergfledermaus vorhanden sein. Allerdings ist eine Gefährdung der Zwergfledermaus nicht zu erwarten, da das typische Quartier Spaltenquartiere an Gebäuden sind und die bestehenden Gebäude nicht von dieser Bebauungsplanänderung betroffen sind. 12. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger er Belange Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB erfolgte zwischen dem 09. Mai 2016 und dem 10. Juni Die Träger er Belange wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 29. April 2016 am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Einwendungen seitens der Öffentlichkeit abgegeben. An der Planung beteiligt wurden 19 interne Dienststellen und 19 externe Träger er Belange. Von den eingegangenen 14 Schreiben beinhalteten 7 Schreiben Stellungnahmen. Die restlichen Schreiben waren ohne Anregungen. Die Einzelabwägungen sind im Anhang der Begründung beigefügt. Folgende Träger er Belange gaben eine Stellungnahme ab: Nr. lfd. Nr. der Anregung Behörden und sonstige Träger er Belange Anregungen/ Hinweise 1 Referat I FA Kämmerei Referat V Main-Donau-Netzgesellschaft Die Stadtreiniger Entwässerungsbetrieb Seite 5 von 6

6 1. Änderung des Bebauungsplans Am Stadtweg Stand: Nr. lfd. Nr. der Anregung Behörden und sonstige Träger er Belange Anregungen/ Hinweise 6 1 Mainfranken Netze GmbH X 7 2 Deutsche Telekom Technik GmbH X 8 3 Entwässerungsbetrieb X 9 4 Vodafone Kabel Deutschland GmbH X 10 5 Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt X 11 6 Verschönerungsverein Würzburg X 12 FB Planen, FA Stadtentwicklung Gartenamt X 14 Trinkwasserversorgung Würzburg Abwägung Die eingegangenen Anregungen und en Belange wurden soweit wie möglich in den Planentwurf, in die Begründung bzw. in die Hinweise und Festsetzungen der Bebauungsplanänderung eingearbeitet. Belange von Privaten wurden im Rahmen des Verfahrens nicht vorgebracht. Das e Interesse in der Planung liegt an der Umwidmung eines desolaten teilweise zurückgebauten Spielplatzes in einen attraktiven Wohnbauplatz. Hierzu wird diese Bebauungsplanänderung aufgestellt. Würzburg, 28. Juli 2016 Stadt Würzburg gez. Christian Schuchardt Oberbürgermeister ANLAGE: - Einzelabwägungsformulare zur Beteiligung Seite 6 von 6

7 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Lengfeld 02.1 Zusammenfassung der FA Bauleitplanung über die I. Verfahrensablauf Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg - Lengfeld für das Gebiet der Fl. Nr der Gemarkung Lengfeld an der Frühlingstraße hat mit den Einzelbestimmungen und der Begründung i. d. F. vom 04. März 2016 in der Zeit vom 09. Mai 2016 mit 10. Juni 2016 ausgelegen. Amtliche Bekanntmachung TÖB Hinweis Anregungen Die amtliche Bekanntmachung gem. 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Main-Post und im Volksblatt Nr. 99 vom 29. April Die Träger er Belange wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 29. April 2016 am Verfahren beteiligt. In der amtlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Anregungen zum o. g. Bebauungsplan schriftlich geltend gemacht oder zu Protokoll gegeben werden können. Während der Auslegung sind 14 Schreiben von Behörden und Stellen, die Träger er Belange sind, eingegangen. Von Privaten sind keine Schreiben zu verzeichnen. In 7 Schreiben von Behörden und Stellen, die Träger er Belange sind, wurde nur mitgeteilt, dass keine Bedenken vorliegen bzw. Kenntnis genommen wurde. Diese müssen somit nicht behandelt werden. Von den vorgebrachten 7 Anregungen konnten alle berücksichtigt werden. II. Referat IV m. d. B. u. Vortrag im Stadtrat/Umwelt- und Planungsausschuss und im Plenum Würzburg, FA Bauleitplanung Seite 1 von 10

8 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 1 Mainfranken Netze GmbH Haugerring Würzburg Anregungen: Aus Sicht der Mainfranken Netze GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden. Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen. Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen. Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5m zu unseren bestehenden Versorgungseinrichtungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten. Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Bei Bauausführung wird auf die bestehenden Versorgungseinrichtungen Rücksicht genommen. Die Anregung zum Mindestabstand bei Bepflanzungen wird unter Hinweise, wie folgt aufgenommen: Ver- und Entsorgungsleitungen Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5m zu bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten. Der Anregung wird durch die Aufnahme eines textlichen Hinweises entsprochen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite -- Seite 2 von 10

9 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 2 Deutsche Telekom Technik GmbH Schürerstraße 9a Würzburg Anregungen: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.s. v. 68 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Stadtweg" bestehen unsererseits keine Einwände. Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens. Auf die vorhandenen, dem en Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden. Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen und die Versorgung über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt ist. Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite -- Seite 3 von 10

10 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 3 Entwässerungsbetrieb Kanalherstellungsbeiträge Anregungen: Hinweis zur Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung: Der Kanalherstellungsbeitrag richtet sich u.a. nach der zulässigen Geschossfläche bzw. GFZ. Daher diese Kennzahlen bitte entsprechend dem Bedarf festsetzen, um unverhältnismäßig hohe Beitragsforderungen zu vermeiden. Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Die zulässige Geschossflächenzahl kann voll ausgeschöpft werden und ist entsprechend dem Bedarf festgesetzt. Somit fallen keine unverhältnismäßig hohen Beitragsforderungen an. Der Hinweis wurde bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt, eine Abwägung ist somit nicht notwendig. Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite -- Seite 4 von 10

11 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 4 Vodafone Kabel Deutschland GmbH Garmischer Str München Anregungen: Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie an einem Ausbau interessiert sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung: Vodafone Kabel Deutschland GmbH Neubaugebiete KMU Südwestpark Nürnberg Neubaugebiete@Kabeldeutschland.de Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei. Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Der Bebauungsplan stellt hierfür keine Regelungsgrundlage dar. Die Information wird zur Kenntnis genommen, eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite -- Seite 5 von 10

12 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 5 Landratsamt Würzburg Gesundheitsamt Zeppelinstraße Würzburg Anregungen: Nach Einsichtnahme der vorgelegten Pläne und Unterlagen sowie einer Begehung vor Ort können wir folgende Stellungnahme abgeben: Gegen den Bebauungsplan bestehen seitens des FB 34 - Gesundheitsamt - aus siedlungs- und ortshygienischer Sicht keine Bedenken, wenn die vorgeschriebenen Emissions- und Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Insbesondere ist die technische Anleitung Lärm (TA Lärm) und die technische Anleitung Luft (TA Luft) zu beachten. Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Angrenzend befinden sich allgemeine Wohnbauflächen, durch diese sind keine schädlichen Immissionen auf das Plangebiet zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die relevanten Grenzwerte eingehalten werden. Die technische Anleitung Lärm (TA Lärm) und die technische Anleitung (TA Luft) sind bei der Genehmigung des Bauvorhabens einzuhalten und nicht für die planerische Tätigkeit anzuwenden. Maßgeblich für die Bebauungsplanung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine Abwägung ist nicht erforderlich, da der Belang in der Baugenehmigung berücksichtigt wird. Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite -- Seite 6 von 10

13 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 6 Verschönerungsverein Würzburg e. V Pleicherkirchgasse Würzburg Anregungen: Vielen Dank für die Möglichkeit einer Äußerung zu der Planung. Auf folgende Aspekte möchten wir gerne hinweisen: - Die Beseitigung des derzeit auf dem Grundstück angelegten Spielplatzes zugunsten einer zukünftigen Wohnnutzung sollte nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass den Anliegern in angemessener, fußläufiger Entfernung vergleichbare Freizeitangebote zur Verfügung stehen. - Von den 14 vorhandenen Bäumen werden acht Bäume im Rahmen der Bebauungsplanung zum Erhalt festgesetzt. Aus Sicht des VVW besteht dennoch die Gefahr, dass im Laufe der anstehenden Baumaßnahmen auf dem doch recht engen Baufeld Schäden an den Bäumen (z.b. aus Unachtsamkeit) entstehen. Aus unserer Sicht ist es notwendig einen möglichen Bauwerber schon frühzeitig auf den Wert des Baumbestandes hinzuweisen und auch die mit den Arbeiten betrauten Unternehmen diesbezüglich zu unterrichten. Eine Möglichkeit für einen besseren Schutz der Vitalität der zu erhaltenden Bäume wäre deren Absicherung durch eine Holzlattenkonstruktion, bei deren Platzierung auch ein entsprechend großer Wurzelbereich beachtet werden sollte. - Abschließend möchten wir noch die Beobachtung eines Anliegers des zu bebauenden Grundstücks weitergeben, die uns bei einem Ortstermin mitgeteilt wurde. Demnach wurde in regelmäßigen Abständen ein "Auerhahn" auf dem Grundstück und der davor befindlichen Straße gesichtet. Die Korrektheit dieser Beobachtung konnte durch uns leider nicht überprüft werden. Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Der Spielplatz ist nicht barrierefrei erreichbar und entspricht nicht den Anforderungen an einen attraktiven Spielplatz. Die Spielgeräte sind desolat und z. T. bereits zurückgebaut. Weitere Spielflächen sind in ca m Luftlinie erreichbar. Die Umwandlung des en Spielplatzes in ein Baugrundstück wurde eng mit dem Gartenamt abgestimmt (siehe lfd. Nr. 7). Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite Seite 7 von 10

14 Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg - Lengfeld Lfd.Nr. 6 Da der Bauwerber sich an die Vorgaben im Bebauungsplan halten muss, wird der Punkt 7 der Textlichen Festsetzungen um den Hinweis zu Ersatzpflanzungen ergänzt und lautet: 7. Grünordnung Die dargestellten Bäume sind zu erhalten und zu pflegen. Ausgefallene Bäume sind durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. Bei Nachpflanzungen sind die zuständigen städtischen Dienststellen zu benachrichtigen. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung Naturschutz und Landschaftspflege könnte auf dieser Fläche ein Rebhuhn gesichtet worden sein, ein Auerhahn wohl eher nicht. Da der Lebensraum des Rebhuhns offene Flächen sind, wird durch die Umwidmung des Spielplatzes in eine Wohnbaufläche kein Lebensraum des Rebhuhns beeinträchtigt. Den Anregungen wird durch die Ergänzung der textlichen Festsetzungen entsprochen. Eine Abwägung ist somit nicht erforderlich. Seite -- Seite 8 von 10

15 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg gem. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Lengfeld Lfd.Nr. Name, Anschrift Flurstücksnummer Schreiben vom 7 Gartenamt Anregungen: Hinsichtlich der Beteiligung der Behörden für das Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nimmt das Gartenamt wie folgt Stellung: - Mit der Änderung des Bebauungsplanes besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Umwandlung des en Spielplatzes in ein Baugrundstück wurde eng mit dem Gartenamt abgestimmt. Es wird begrüßt, dass ein Großteil des vorhandenen Baumbestandes erhalten werden soll. - Da die Baugrenze an der Südostseite des Grundstückes sehr nahe an den dortigen Baumbestand gerückt ist, besteht die Gefahr, dass einzelne zu erhaltende Bäume abhängig von der dann konkret geplanten Bebauung nicht gehalten werden können. Für Bäume deren Erhalt nicht möglich ist, sollte eine Ausgleichspflanzung festgelegt werden. - Deshalb sollte im Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen werden, dass bei der Baueingabe ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt werden sollte. - Zu den textlichen Festsetzungen Punkt 4: Wir bitten um Änderung der Formulierung "Überdachte Stellplätze und Garagen sollten begrünt werden." Ergebnis Die Anregungen werden berücksichtigt. Seite Seite 9 von 10

16 Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg - Lengfeld Lfd.Nr. 7 Stellungnahme der FA II / Bauleitplanung Die Bebauungsplanänderung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Gartenamt. Punkt 7 der textlichen Festsetzungen wird um den Hinweis zu Ersatzpflanzungen ergänzt und lautet: 7. Grünordnung Die dargestellten Bäume sind zu erhalten und zu pflegen. Ausgefallene Bäume sind durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. Bei Nachpflanzungen sind die zuständigen städtischen Dienststellen zu benachrichtigen. Die Hinweise werden um einen weiteren Punkt Freiflächengestaltungsplan, wie folgt ergänzt: 5. Freiflächengestaltungsplan Jedem Bauantrag ist ein von einem Fachplaner (Landschaftsarchitekt) erstellter qualifizierter Freiflächengestaltungsplan im Mindestmaßstab 1:200 beizulegen. Dieser ist mit den zuständigen Fachdienststellen der Stadt Würzburg abzustimmen. Aus dem Freiflächengestaltungsplan muss der Nachweis der zu erbringenden Auflagen und technischen Maßnahmen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes prüfbar hervorgehen. Um die Begrünung der Dachflächen zu verdeutlichen, werden die Festsetzungen unter Punkt 4, wie gewünscht, geändert: Überdachte Stellplätze und Garagen sind zu begrünen. Den Anregungen wird durch die Ergänzung der textlichen Festsetzungen und der Hinweise entsprochen. Eine Abwägung ist somit nicht erforderlich. Seite -- Seite 10 von 10

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