Kandidat/innen für die Wahl zum Hochschulrat der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart am

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1 Kandidat/innen für die Wahl zum Hochschulrat der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart am Studienbereich Wirtschaft Hinweise zur Stimmabgabe: Auf einem Stimmzettel können höchstens 2 Stimmen abgegeben werden. Einem Bewerber / Einer Bewerberin können dabei bis zu 2 Stimmen gegeben werden. Personen, die nicht auf diesem Wahlvorschlag aufgeführt sind, können nicht gewählt werden. Bewerber/innen Stimmen 1. Bonsiep Dr. Wolf Robert Bosch GmbH 2. Cerny Dr. Raimund CD PRESSE! 3. Frädrich Dr. Martin IHK Region Stuttgart 4. Höschle Ulrich Erbe Elektromedizin GmbH 5. Lade Tim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden Württemberg 6. Lienemann Bernd RTS Steuerberatungsgesellschaft KG Kandidat/innen für die Wahl zum Hochschulrat der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart am Studienbereich Technik Hinweise zur Stimmabgabe: Auf einem Stimmzettel können höchstens 2 Stimmen abgegeben werden. Einem Bewerber / Einer Bewerberin können dabei bis zu 2 Stimmen gegeben werden. Personen, die nicht auf diesem Wahlvorschlag aufgeführt sind, können nicht gewählt werden. Bewerber/innen Stimmen 1. Bonsiep Dr. Wolf Robert Bosch GmbH 2. Haungs Jürgen SCHMID Group/Gebr. SCHMID GmbH 3. Höschle Ulrich Erbe Elektromedizin GmbH 4. Pfeffer Michael Heinrich Schmid GmbH & Co. KG 5. Pietsch Marion Daimler AG 7. Monz Bettina Volksbank Kirchheim Nürtingen e. G. 8. Mehlhose Marcus Arbeiter Samariter Bund Baden Württemberg e. V. 9. Pfeffer Michael Heinrich Schmid GmbH & Co. KG 10. Pietsch Marion Daimler AG 11. Streletz Rainer Deinzer + Weyland GmbH 12. Werhahn Dirk Evang. Oberkirchenrat Stuttgart WAHLINFORMATION WAHLINFORMATION Kandidat/innen für die Wahl zum Hochschulrat der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart am Studienbereich Sozialwesen Hinweise zur Stimmabgabe: Auf einem Stimmzettel können höchstens 2 Stimmen abgegeben werden. Einem Bewerber / Einer Bewerberin können dabei bis zu 2 Stimmen gegeben werden. Personen, die nicht auf diesem Wahlvorschlag aufgeführt sind, können nicht gewählt werden. Bewerber/innen Stimmen 1. Fellmeth Ulrich Diakonisches Werk Württemberg e.v 2. Hardt Uwe Caritasverband für Stuttgart e. V. 3. Hoffmann Cathrin Gem. Nardinihaus Pirmasens GmbH 4. Kaiser Roland Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg 5. Lehmann Peter Caritasverband f. d. Diözese Speyer e. V. 6. Leibinger Michael St. Josef ggmbh, Stuttgart 7. Pauly Jörg Verein für Jugendhilfe e. V. 8. Reuting Matthias Diakonisches Werk Württemberg e.v. 9. Teufel Ulrich Stiftung Jugendhilfe aktiv WAHLINFORMATION

2 Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung der Wahlen zum Örtlichen Hochschulrat an der Studienakademie Stuttgart mit Campus Horb am 13. Juli 2016 Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des Örtlichen Hochschulrats zum , findet eine Wahl zum Örtlichen Hochschulrat für die Amtszeit bis statt. 1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und Uhr. 2. Wahlräume Die Wahlräume befinden sich in der Jägerstr. 56, Stuttgart, Raum 306 und in der Florianstr. 15, Horb, Raum Amtszeit, Mitglieder und Stellvertretung Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der Ausbildungsstätten sind: 3.1 je Studienbereich zwei Vertreterinnen oder Vertreter der beteiligten Ausbildungsstätten ( 27 b Absatz 2 Nummer 8 LHG), 3.2 so viele weitere Vertreterinnen oder Vertreter der beteiligten Ausbildungsstätten, bis die Gesamtzahl der Vertreterinnen oder Vertreter der Studienakademie nach 27 b Absatz 2 Nummer 1 bis 7 LHG erreicht ist ( 27 b Absatz 2 Nummer 9 LHG). Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Es sind daher neun Mitglieder und neun Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. 4. Mehrheitswahl Es wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. 5. Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind spätestens bis 15. Juni 2016, Uhr einzureichen bei der Vorsitzenden des Wahlausschusses: DHBW Stuttgart, Örtliche Wahlleitung, Sabine Kull, Jägerstr. 56, Stuttgart. Das entsprechende Formular für einen Wahlvorschlag wird mit dieser Bekanntmachung der Wahl zur Verfügung gestellt. Wahlbekanntmachung Örtlicher Hochschulrat DHBW Stuttgart 2016 Seite 1 von 4

3 Form und Inhalt der Wahlvorschläge haben wie folgt auszusehen: 5.1. Für Bewerberinnen oder Bewerber ist im Wahlvorschlag anzugeben Familienname und Vorname, die Firma, die Rechtsform, der Standort der Ausbildungsstätte sowie die Funktion dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers in der Ausbildungsstätte, der Studienbereich, dem die Bewerberin oder der Bewerber zugeordnet wird Dem Wahlvorschlag ist eine eigenhändig unterschriebene Bestätigung der Bewerberin oder des Bewerbers beizufügen, aus der sich ergibt, dass sie oder er der Aufnahme in den Wahlvorschlag als Bewerberin oder Bewerber zustimmt Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen, von Unterschriften unter einem Wahlvorschlag oder von Zustimmungserklärungen ist nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zulässig Jede wahlberechtigte Ausbildungsstätte darf pro Studienbereich, in welchem sie zum Stichtag ( ) ausbildet, nur einen Wahlvorschlag bei der Vorsitzenden des Wahlausschusses einreichen und pro Studienbereich nur eine Bewerberin oder ein Bewerber vorschlagen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann für mehrere Studienbereiche vorgeschlagen werden Die Wahlvorschläge können auch von den beteiligten Ausbildungsstätten über die für den Sitz der Studienakademie zuständige Industrie und Handelskammer oder anderen entsprechenden Organisationen eingereicht werden; bei der Wahl zum Örtlichen Hochschulrat können in diesen Listen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benannt werden Werden auf den Wahlvorschlägen insgesamt nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber benannt, als zu wählen sind, so gelten die Bewerberinnen oder Bewerber als gewählt. In diesem Fall wird ein Wahlakt nicht mehr durchgeführt (Friedenswahl) Werden auf den Wahlvorschlägen, die von der Industrie und Handelskammer oder entsprechender Organisationen vorgeschlagen werden, insgesamt nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber benannt, als zu wählen sind, so gelten die Bewerberinnen oder Bewerber als gewählt. In diesem Fall wird ein Wahlakt nicht mehr durchgeführt. Dies gilt entsprechend für die Bewerberinnen oder Bewerber und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, sofern insgesamt nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber vorgeschlagen werden, als zu wählen sind Werden Wahlvorschläge der Industrie und Handelskammer oder einer anderen entsprechenden Organisation eingereicht und sind auf allen Wahlvorschlägen insgesamt mehr Bewerberinnen oder Bewerber benannt als zu wählen sind, so gelten die auf den Wahlvorschlägen einer Industrie und Handelskammer oder einer anderen entsprechenden Organisation als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benannten Personen als Bewerberinnen oder Bewerber im Sinne des 10 Absatz 2 Satz 3 WahlO Örtl. HoRat: Der Wahlvorschlag muss die vorgeschlagene Vertreterin oder den Wahlbekanntmachung Örtlicher Hochschulrat DHBW Stuttgart 2016 Seite 2 von 4

4 vorgeschlagenen Vertreter der Ausbildungsstätte (Bewerberin oder Bewerber), die Firma, die Rechtsform, den Standort der Ausbildungsstätte, den/die Studienbereich(e), für welche(n) die Bewerberin oder der Bewerber vorgeschlagen wird, sowie die Funktion der oder des Unterzeichnenden in der Ausbildungsstätte angeben Der Wahlvorschlag muss von einer vertretungsberechtigten Person der Ausbildungsstätte, im Falle dass die Wahlvorschläge von den beteiligten Ausbildungsstätten über die für den Sitz der Studienakademie zuständige Industrie und Handelskammer oder anderen entsprechenden Organisationen eingereicht werden, von einer vertretungsberechtigten Person der Industrie und Handelskammer oder der entsprechenden Organisation unterzeichnet sein. Auf Verlangen ist der oder dem Vorsitzenden des Wahlausschusses die Unterschriftsberechtigung nachzuweisen Dass die Wahlvorschläge von einer vertretungsberechtigten Person der Industrie und Handelskammer oder der entsprechenden Organisation unterzeichnet sein müssen, gilt für die vorgeschlagenen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter entsprechend. 6. Wahlberechtigung 6.1 Nur die Ausbildungsstätte kann wählen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. 6.2 Nur die Vertreterinnen oder Vertreter der Ausbildungsstätten sind wählbar, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. 7. Ausübung des Wahlrechts 7.1 Das Wahlrecht wird durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum oder durch Briefwahl ausgeübt und darf jeweils nur mit amtlichen Stimmzetteln beziehungsweise bei der Briefwahl mit den amtlichen Unterlagen abgestimmt werden. Das Wahlrecht wird nach 18 WahlO Örtl. HoRat ausgeübt und die Stimmabgabe im Wahlraum erfolgt nach 19 Absatz 1 WahlO Örtl. HoRat. 7.2 Briefwahlunterlagen können nur bis zum 29. Juni 2016 beantragt und ausgegeben werden. 7.3 Das Wahlrecht einer Ausbildungsstätte wird wie folgt ausgeübt: für natürliche Personen durch das Hochschulmitglied selbst oder im Falle dessen Verhinderung durch eine mit Vollmacht versehene, in der Ausbildungsstätte tätige oder dessen Familie zugehörige geschäftsfähige Person, falls es unter Vormundschaft oder Pflegschaft steht, durch dessen gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter; für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch die zur gesetzlichen Vertretung befugte natürliche Person selbst oder durch eine Person, die schriftlich zur Ausübung des Wahlrechts ermächtigt ist Das Wahlrecht kann auch durch eine im Handelsregister eingetragene Prokuristin oder einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. 7.4 In den Fällen, dass für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch die zur gesetzlichen Vertretung befugte natürliche Person selbst oder durch eine Person, die Wahlbekanntmachung Örtlicher Hochschulrat DHBW Stuttgart 2016 Seite 3 von 4

5 schriftlich zur Ausübung des Wahlrechts ermächtigt ist oder dass das Wahlrecht durch eine im Handelsregister eingetragene Prokuristin oder einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt wird, kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden. 7.5 Die Stimmabgabe im Wahlraum erfolgt so, dass sofern dem Wahlausschuss oder den Wahlhelfern nicht persönlich bekannt die zur Ausübung des Wahlrechts berechtigte Person einer Ausbildungsstätte auf Verlangen die für 18 Absatz 1 und 2 WahlO Örtl. HoRat erforderlichen Nachweise sowie ihren Personalausweis vorlegt. Die Nachweise werden zu den Wahlunterlagen genommen. Der Wahlausschuss prüft die Wahlberechtigung durch Einsicht in das Wählerverzeichnis. 7.6 Jede Ausbildungsstätte kann ihr Wahlrecht nur einmal ausüben. 8. Das Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis wird ab dem 08. Juni 2016 für fünf Arbeitstage während der Dienstzeit zur Einsicht ausgelegt Ort, Dauer und Zeit der Auslegung des Wählerverzeichnisses: Jägerstr. 56, Stuttgart, Raum 306 und Florianstr. 15, Horb, Raum 207, jeweils von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr Bis zum 14. Juni 2016 können bei der Wahlleitung, Jägerstr. 56, Stuttgart, Raum 306 und Florianstr. 15, Horb, Raum 207 Berichtigungen oder Ergänzungen beantragt werden Es darf nur die Ausbildungsstätte wählen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist ein Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Wählerverzeichnisses nicht mehr zulässig. Diese Bekanntmachung erfolgt gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Wahl selbst. Kontakt: DHBW Stuttgart Sabine Kull Vorsitzende des Wahlausschusses des Örtlichen Hochschulrats Jägerstraße Stuttgart hochschulrat@dhbw stuttgart.de Wahlbekanntmachung Örtlicher Hochschulrat DHBW Stuttgart 2016 Seite 4 von 4

6 Formular zur Benennung eines Wahlvorschlags ( Bewerber/in ) An die Vorsitzende des Wahlausschusses zur Wahl zum Örtlichen Hochschulrat 2016 Sabine Kull Jägerstr Stuttgart Dieser Wahlvorschlag muss von einer vertretungsberechtigten Person der Ausbildungsstätte, bzw. von einer vertretungsberechtigten Person der Industrie- und Handelskammer oder der entsprechenden Organisation unterzeichnet und bis spätestens Uhr bei der o.g. Adresse eingereicht sein. Firma oder Name der Ausbildungsstätte Name, Funktion der vertretungsberechtigten Person der Ausbildungsstätte Datum, Unterschrift der vertretungsberechtigten Person der Ausbildungsstätte Ihr Wahlvorschlag 1. Familienname und Vorname des/der Bewerbers/in 2. Firma und die Rechtsform der Ausbildungsstätte 3. Standort der Ausbildungsstätte 4. die Fakultät, für welche der Bewerber vorgeschlagen wird HINWEIS: Jede wahlberechtigte Ausbildungsstätte darf pro Fakultät, in welcher sie zum Stichtag ausbildet, nur einen Wahlvorschlag einreichen und pro Fakultät darf nur ein/e Bewerber/in vorgeschlagen werden. Ein/e einzelne/r Bewerber/in darf jedoch für mehrere Fakultäten vorgeschlagen werden. Eine Ausbildungsstätte, die in mehreren Fakultäten ausbildet und für diese eine/n Bewerber/in vorschlagen möchte, füllt für jede Fakultät dieses Formular aus. 5. Funktion des/r Bewerbers/in in der Ausbildungsstätte Eigenhändig unterschriebene Bestätigung des/der Bewerbers/in, dass er/sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag als Bewerber/in zustimmt: Datum, Unterschrift (Bewerber/in) Wahl zum Hochschulrat der DHBW Stuttgart am / 1

7 VOLLMACHT einer/s Vertretungsbefugten der Ausbildungsstätte ODER Beantragung der BRIEFWAHL An die Vorsitzende des Wahlausschusses zur Wahl zum Örtlichen Hochschulrat 2016 Sabine Kull Jägerstr Stuttgart VOLLMACHT einer/s Vertretungsbefugten der Ausbildungsstätte gemäß 18 WahlO Hochschulrat zur Bevollmächtigung eines Mitglieds einer Ausbildungsstätte zur Wahrnehmung des Stimmrechts bei der Wahl zum Örtlichen Hochschulrat der DHBW Stuttgart am Hiermit bevollmächtige ich als Vertretungsbefugte/r der Ausbildungsstätte Firma, Rechtsform (Firmenstempel) Herrn/ Frau (stimmabgebende/r Wähler/in am Wahltag im Wahlraum): Name und Funktion ODER Hiermit wird zur Wahrnehmung des Stimmrechts bei der Wahl zum Örtlichen Hochschulrat der DHBW Stuttgart am Briefwahl beantragt ja Briefwahlunterlagen können nur bis zum beantragt werden. _ Name, Funktion (Vertretungsbefugte/r der Ausbildungsstätte) _ Datum, Unterschrift (Vertretungsbefugte/r der Ausbildungsstätte) Wahl zum Örtlichen Hochschulrat der DHBW Stuttgart 1 / 1

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

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