Vom 6. Dezember NBl. MWV. Schl.-H S. 98 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 30. April 2008
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1 Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian AlbrechtsUniversität zu Kiel für Studierende der ZweiFächerBachelor und MasterStudiengänge Italienische Philologie / Italienisch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.), Master of Arts (M.A.) und Master of Education (M.Ed.) (Fachprüfungsordnung Italienische Philologie / Italienisch (ZweiFächer)) Vom 6. Dezember 2007 NBl. MWV. Schl.H S. 98 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 30. April 2008 Aufgrund des 52 Abs. 1 S. 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.H. S. 184), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Philosophischen Fakultät vom 28. November 2007 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienjahr 3 Unterrichts und Prüfungssprache 4 Prüfungsausschuss 5 Modulprüfungen und Modulnoten 6 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungsleistungen 7 Wiederholung von Modulprüfungen 8 Bachelor und MasterArbeit 9 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht oder Wahlpflichtveranstaltungen II. Besondere Prüfungsbestimmungen für den BachelorStudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) 10 Studienziel, Zweck der Prüfung 11 Studienaufbau 12 Bildung der Fachnote III. Besondere Prüfungsbestimmungen für den MasterStudiengang mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) 13 Studienziel, Zweck der Prüfung 14 Zugang zum Masterstudium 15 Studienaufbau 16 Bildung der Fachnote IV. Besondere Prüfungsbestimmungen für den MasterStudiengang mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Lehramt an Gymnasien) 17 Studienziel, Zweck der Prüfung 18 Zugang zum Masterstudium 1
2 19 Studienvolumen 20 Bildung der Fachnote V. Übergangs und Schlussbestimmungen 21 Übergangsbestimmungen und InKraftTreten I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Gemeinsamen Prüfungsordnung der ChristianAlbrechtsUniversität zu Kiel für Studierende der ZweiFächerBachelor und MasterStudiengänge (ZweiFächerPrüfungsordnung) und der Prüfungsverfahrensordnung der ChristianAlbrechtsUniversität zu Kiel für Studierende der Bachelor und MasterStudiengänge (Prüfungsverfahrensordnung) das Studium des Fachs Italienische Philologie / Italienisch im Rahmen der Zwei FächerBachelor und MasterStudiengänge an der ChristianAlbrechtsUniversität zu Kiel. Sofern diese Prüfungsordnung keine andere Regelung trifft, gelten für die Zulassung zu importierten Modulen und die Durchführung der jeweiligen Modulprüfung die entsprechenden Bestimmungen des anbietenden Fachs. Die importierten Module sind in der Anlage gekennzeichnet. 2 Studienjahr Für die Studiengänge dieser Prüfungsordnung gilt das Studienjahr; die Lehrveranstaltungen für Studienanfänger und weitere Studierende ungerader Fachsemester werden nur zu einem Wintersemester angeboten. Einschreibungen zu ungeraden Fachsemestern sind nur zu einem Wintersemester möglich. Einschreibungen zu geraden Fachsemestern sind nur zu einem Sommersemester möglich. 3 Unterrichts und Prüfungssprache Unterrichts und Prüfungssprachen sind Deutsch und Italienisch. 4 Prüfungsausschuss (1) Die Philosophische Fakultät bildet für die gesamte Fakultät einen Fakultätsprüfungsausschuss, der abweichend von der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor und MasterStudiengänge aus der Dekanin oder dem Dekan als Vorsitzende oder Vorsitzenden, je einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer aus den drei Wissenschaftsbereichen der Philosophischen Fakultät, zwei promovierten Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und einer oder einem Studierenden mit beratender Stimme besteht. Der Fakultätsprüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für 2
3 Empfehlungen für Änderungen der Fachprüfungsordnung, für die Genehmigung individuell abweichender Studienpläne, Fächerkombinationen oder Wahlpflichtfächer, die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung, Entscheidung in Zweifelsfällen über die Auslegung von Prüfungsordnungen und die Entscheidung über Widersprüche im Prüfungsverfahren. Für Regelfälle kann der Ausschuss die Entscheidungsbefugnis dem Vorsitzenden übertragen. (2) Zusätzlich bilden die für die in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge zuständigen Einrichtungen einen Fachprüfungsausschuss entsprechend 15 der Satzung der Philosophischen Fakultät. Er nimmt alle den Prüfungsausschüssen in dieser Prüfungsordnung, der ZweiFächerPrüfungsordnung und der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor und MasterStudiengänge zugewiesenen Aufgaben wahr, die nicht in die Zuständigkeit des Fakultätsprüfungsausschusses fallen. 5 Modulprüfungen und Modulnoten (1) Art und Zahl der im Rahmen der Module zu erbringenden Modulprüfungsleistungen ergeben sich aus der Anlage. (2) Der Umfang der im Rahmen der Module zu erbringenden Modulprüfungsleistungen ergibt sich aus der Anlage. (3) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ergibt sich die Modulnote aus dem gewichteten Mittel der erzielten Einzelnoten. Die Gewichtung erfolgt im Verhältnis der Leistungspunkte, die der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Prüfungsleistung erbracht wird, zugeordnet sind. (4) Wird eine Modulprüfung von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam gestellt, wird die Note gemeinsam festgelegt. (5) Schriftliche Modulprüfungsleistungen werden innerhalb von sechs Wochen bewertet. 6 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungsleistungen Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Modulen und Modulprüfungen ergeben sich aus der Anlage. 7 Wiederholung von Modulprüfungen Abweichend von der Prüfungsverfahrensordnung kann jede nicht e Modulprüfung zweimal regulär wiederholt werden. 8 Bachelor und MasterArbeit (1) Mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor oder MasterArbeit soll die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Prüferinnen oder Prüfer und ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung dieses Vorschlags begründet wird. 3
4 (2) Der Umfang der BachelorArbeit soll 30, der der Arbeit im Master of Arts 90 und der der Arbeit im Master of Education 60 Seiten nicht übersteigen. Näheres regelt der Prüfungsausschuss. (3) Die Bachelor oder Masterarbeit kann auch in italienischer Sprache abgefasst werden. In diesem Fall ist ihr eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. 9 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Die Zahl der für die einzelnen Pflicht oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen zur Verfügung stehenden Plätze wird auf Antrag des Romanischen Seminars durch den Fakultätskonvent festgestellt. Die Teilnehmerzahl für Seminare darf nicht unter 15 festgesetzt werden. Melden sich zu den Seminaren und Übungen erstmalig mehr Studierende als Plätze vorhanden sind, so prüft der Prüfungsausschuss, ob der Überhang durch andere oder zusätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann. (2) Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig vorgesehen ist, sich rechtzeitig bis zu dem von der verantwortlichen Person festgesetzten Termin angemeldet haben und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, wie folgt: Grundsätzlich ist die Länge der Wartezeit maßgeblich. Diejenigen Studierenden sind zu bevorzugen, deren Fachsemesterzahl sich durch Nichtzulassung verlängern würde. Unter gleichrangigen Studierenden entscheidet das Los. Um Härtefälle zu vermeiden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen. II. Besondere Prüfungsbestimmungen für den BachelorStudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) 10 Studienziel, Zweck der Prüfung (1) Durch das Bachelorstudium im Fach Italienische Philologie soll die oder der Studierende eine gute Sprachkompetenz, eine fachspezifische Medienkompetenz und ein fundiertes Fach und Methodenwissen im Bereich der Sprach und Literaturwissenschaft erwerben, um 1. auf geeigneten Tätigkeits oder Berufsfeldern das erworbene Wissen direkt anwenden zu können oder 2. für ein weiterführendes MasterStudium qualifiziert zu werden, das entweder eher forschungsorientiert auf das Berufsfeld Schule (Master of Education) oder forschungsorientiert auf den Master of Arts zielt. (2) Abgesehen von der Überprüfung des wissenschaftlichen Ausbildungsstandes dient die Prüfung der Feststellung der sprachpraktischen und kommunikativen Kompetenzen. 4
5 11 Studienaufbau Das Fach Italienische Philologie wird im Umfang von 46 Semesterwochenstunden und 70 Leistungspunkten studiert. 12 Bildung der Fachnote Die Modulnoten des Fachs, die in die Fachnote eingehen, ergeben sich aus der Anlage. III. Besondere Prüfungsbestimmungen für den MasterStudiengang mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) 13 Studienziel, Zweck der Prüfung (1) Die oder der Studierende soll im Masterstudiengang Italienische Philologie eine gute bis sehr gute Sprachkompetenz in Italienisch und einer weiteren romanischen Sprache entwickeln und ihr oder sein vorhandenes fundiertes Fachund Methodenwissen in den Bereichen Sprach und Literaturwissenschaft sowie Kultur und Landeswissenschaft ausbauen, um auf geeigneten Tätigkeits oder Berufsfeldern das erworbene Wissen direkt anwenden zu können. (2) Abgesehen von der Überprüfung des gehobenen wissenschaftlichen Ausbildungsstandes dient die Prüfung der Feststellung der sprachpraktischen und kommunikativen Kompetenzen. 14 Zugang zum Masterstudium Zum MasterStudium kann nur zugelassen werden, wer die Mindestnote 2,5 erreicht hat. Näheres regelt die ZweiFächerPrüfungsordnung. 15 Studienaufbau Das Fach Italienische Philologie wird im Umfang von 28 Semesterwochenstunden und 45 Leistungspunkten studiert. 16 Bildung der Fachnote Die Modulnoten des Fachs, die in die Fachnote eingehen, ergeben sich aus der Anlage. 5
6 IV. Besondere Regelungen für den MasterStudiengang mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Lehramt an Gymnasien) 17 Studienziel, Zweck der Prüfung (1) Die oder der Studierende soll im LehramtsStudiengang Italienisch fachspezifisch eine sehr gute Sprach und Medienkompetenz entwickeln und ihr oder sein vorhandenes fundiertes Fach und Methodenwissen in den Bereichen Sprachund Literaturwissenschaft sowie Kultur und Landeswissenschaft ausbauen. (2) Abgesehen von der Überprüfung des gehobenen wissenschaftlichen Ausbildungsstandes dient die Prüfung der Feststellung der sprachpraktischen, kommunikativen und fachdidaktischen Kompetenzen. 18 Zugang zum Masterstudium Zum MasterStudium kann nur zugelassen werden, wer die Mindestnote 2,5 erreicht hat. Näheres regelt die ZweiFächerPrüfungsordnung. 19 Studienvolumen Das Studienvolumen umfasst 22 Semesterwochenstunden und 35 Leistungspunkte. 20 Bildung der Fachnote Die Modulnoten des Fachs, die in die Fachnote eingehen, ergeben sich aus der Anlage. V. Übergangs und Schlussbestimmungen 21 Übergangsbestimmungen und InKraftTreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie gilt erstmals für die Studierenden, die im Wintersemester 2007/2008 in einem ZweiFächerStudiengang eingeschrieben sind. (3) Im Übrigen wird auf die Übergangsbestimmungen der ZweiFächer Prüfungsordnung verwiesen. Die Genehmigung nach Artikel 1 52 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. Artikel 2 1 Abs. 4 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian Albrechts Universität zu Kiel mit Schreiben vom 5. Dezember 2007 erteilt. Kiel, den 6. Dezember 2007 Der Dekan der Philosophischen Fakultät der ChristianAlbrechtsUniversität zu Kiel 6
7 Prof. Dr. Lutz Käppel 7
8 Anlage: Übersicht der Module und Prüfungsleistungen 1. Italienische Philologie (2Fächer Bachelor 70 LP) PHFitalFACH1 Fachwissenschaften (Linguistik und Literaturwissenschaft) 1. Semester 1 Semester Pflicht 5 LP / 150 Stunden italfach1.3 Übung 2 2,5 Pflicht Test, italfach1.4 Übung 2 2,5 Pflicht Test, PHFitalSPR0 Sprachpraxis 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht 10 LP / 300 Stunden italspr0.1 Sprachkurs 4 5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. italspr0.2 Sprachkurs 4 5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. Studierende mit Sprachkenntnissen in Italienisch oder Muttersprachler können sich vom Lektor ihre Vorkenntnisse anerkennen lassen und direkt in die Module SPR1 oder SPR2 eingestuft werden. Der Lektor führt dazu einen individuellen, en Sprachtest durch, dessen Ergebnis als SPR0 oder SPR1 bewertet wird. Die Teilnahme am Aufbaumodul SPR2 ist auch für Muttersprachler zwingend. PHFitalSPR1 Sprachpraxis 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht PHFitalSPR0 5 LP / 150 Stunden Lehrveranstaltung(en) Lehrform SWS LP Status GesamtPrüfungsleistung Bewertungsart Wichtung italspr1.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht italspr1.2 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur 90min, Sprache: ital. Die Klausur stellt eine Kombination aus Aufgaben zur Aussprache, zur Grammatik und zum Textverstehen dar. Sie wird im Anschluss an das 2. Fachsemester geschrieben und auf 90min angesetzt. Innerhalb der Lehrveranstaltungen dienen Tests zur Leistungskontrolle. PHFitalFACH2 Fachwissenschaften (Linguistik und Literaturwissenschaft) 2. und 3. Semester 2 Semester Pflicht PHFitalFACH1 10 LP / 300 Stunden italfach2.1 Proseminar 2 5 Pflicht italfach2.2 Proseminar 2 5 Pflicht mündliche Prüfung 30min, In beiden Lehrveranstaltungen werden Referate gehalten und kleine Hausarbeiten (510 Seiten) geschrieben. Die Gesamtprüfung erfolgt aber mündlich. Die mündliche Prüfung erstreckt sich über 30min und wird z. T. in der Fremdsprache abgehalten. Der Prüfungstermin liegt vor dem Beginn des 4. Fachsemesters. Der Prüfungskandidat wählt jeweils ein Thema aus dem Bereich der Sprach und der Literaturwissenschaft, vorzugsweise aus den Bereichen, die in den Fachmodulen 1 und 2 schwerpunktmäßig behandelt worden sind. PHFitalSPR2 Sprachpraxis 3. und 4. Semester 2 Semester Pflicht PHFitalSPR1 5 LP / 150 Stunden italspr2.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. italspr2.2 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. PHFitalHIS2 Sprach und Literaturgeschichte 3. und 4. Semester 2 Semester Pflicht Lateinkenntnisse 5 LP / 150 Stunden italhis2.3 Übung 2 2,5 Pflicht Referat oder Präsentation, italhis2.4 Übung 2 2,5 Pflicht Referat oder Präsentation, 8
9 PHFitalIK2 Interkulturelle Studien 4. Semester 1 Semester Pflicht PHFitalSPR1 5 LP / 150 Stunden Lehrveranstaltung(en) Lehrform SWS LP Status GesamtPrüfungsleistung Bewertungsart Wichtung italik2.1 Proseminar 2 5 Wahlpflicht Referat und Hausarbeit, italik2.4 Projektarbeit 5 Wahlpflicht Bericht (10 Seiten), PHFitalLING3 Sprachwissenschaft 5. und 6. Semester 2 Semester Pflicht PHFitalFACH2 7,5 LP / 225 Stunden italling3.1 Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test, italling3.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und Hausarbeit (10 Seiten), italling3.3 Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, PHFitalLIT3 Literaturwissenschaft 5. und 6. Semester 2 Semester Pflicht PHFitalFACH2 7,5 LP / 225 Stunden itallit3.1 Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test, itallit3.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und Hausarbeit (10 Seiten), itallit3.3 Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, PHFitalQU3 Qualifikation 6. Semester 1 Semester Pflicht PHFitalSPR2; LIT3.2 und LING3.2 5 LP / 150 Stunden italqu3.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur 4stündig, italqu3.2 Kolloquium 1 2,5 Pflicht mündliche Prüfung 3045min, Über die Pflichtmodule hinaus ist aus folgendem Angebot ein weiteres Modul zu wählen: PHFitalBSP2 Basismodul Beisprache Französisch, Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch, Rumänisch o. Spanisch 3. und 4. Semester 2 Semester Wahlpflicht 5 LP / 150 Stunden italbsp2.1 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur italbsp2.2 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur In der Beisprache Portugiesisch ist für beide Sprachkurse eine übergreifende Klausur vorgesehen. Beide Lehrveranstaltungen finden im 3. Semester statt. 9
10 PHFitalBSP4 Aufbaumodul Beisprache Französisch, Katalanisch, Portugiesisch oder Spanisch 3. und 4. Semester 2 Semester Wahlpflicht BSP2 (oder vergleichbare Sprachkenntnisse) 5 LP / 150 Stunden italbsp4.1 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur italbsp4.2 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur In der Beisprache Französisch und Portugiesisch ist für beide Sprachkurse eine übergreifende Klausur vorgesehen. Beide Lehrveranstaltungen finden im 4. Semester statt. 2. Italienische Philologie (2Fächer Master of Arts 45 LP) PHFitalLIT4 Literaturwissenschaft 1. Semester 1 Semester Pflicht 7,5 LP / 225 Stunden itallit4.1 Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test itallit4.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), itallit4.3 Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, PHFitalSPR4 Sprachpraxis 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht Niveau B Mittelstufe (=PHFital SPR2 im BA) 5 LP / 150 Stunden italspr4.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. italspr4.2 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. PHFitalLING4 Sprachwissenschaft 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht 7,5 LP / 225 Stunden italling4.1 Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test italling4.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), italling4.3 Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, PHFitalIK4 Interkulturelle Studien 2. Semester 1 Semester Pflicht 5 LP / 150 Stunden Lehrveranstaltung(en) Lehrform SWS LP Status GesamtPrüfungsleistung Bewertungsart Wichtung italik4.1 Projektarbeit 5 Pflicht Projektbericht (1015 Seiten), PHFitalLING5 Sprachwissenschaft 3. Semester 1 Semester Wahlpflicht PHFitalLING4 10 LP / 300 Stunden italling5.1 Vorlesung 2 2,5 Pflicht Protokoll oder Test italling5.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), italling5.3 Übung 2 2,5 Pflicht Referat, 10
11 PHFitalLIT5 Literaturwissenschaft 3. Semester 1 Semester Wahlpflicht PHFitalLIT4 10 LP / 300 Stunden itallit5.1 Vorlesung 2 2,5 Pflicht Protokoll oder Test itallit5.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), itallit5.3 Übung 2 2,5 Pflicht Referat, PHFitalQU5 Qualifikation 4. Semester 1 Semester Pflicht PHFitalSPR4; PHFitalFACH5.2 5 LP / 150 Stunden italqu5.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur 4stündig, italqu5.2 Kolloquium 1 2,5 Pflicht mündliche Prüfung 3045min, Über die Pflichtmodule hinaus ist aus folgendem Angebot ein weiteres Modul zu wählen: PHFitalBSP2 Basismodul Beisprache Französisch, Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch, Rumänisch oder Spanisch 1. und 2. Semester 2 Semester Wahlpflicht 5 LP / 150 Stunden italbsp2.1 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur italbsp2.2 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur In der Beisprache Portugiesisch ist für beide Sprachkurse eine übergreifende Klausur vorgesehen. Beide Lehrveranstaltungen finden im 1. Semester statt. PHFitalBSP4 Aufbaumodul Beisprache Französisch, Katalanisch, Portugiesisch oder Spanisch 1. und 2. Semester 2 Semester Wahlpflicht BSP2 (oder vergleichbare Sprachkenntnisse) 5 LP / 150 Stunden italbsp4.1 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur italbsp4.2 Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Klausur In der Beisprache Französisch und Portugiesisch ist für beide Sprachkurse eine übergreifende Klausur vorgesehen. Beide Lehrveranstaltungen finden im 2. Semester statt. 3. Italienisch (2Fächer Master of Education) PHFitalSPR4 Sprachpraxis 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht Niveau B Mittelstufe (= PHFitalSPR2 im BA) 5 LP / 150 Stunden italspr4.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. italspr4.2 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: ital. 11
12 PHFitalFD4 Fachdidaktik 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht Schulpraktikum im BA 10 LP / 300 Stunden italfd4.1 Übung 2 2,5 Pflicht Referat, italfd4.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), italfd4.3 Übung 2 2,5 Pflicht Stundenentwurf, PHFitalIK4 Interkulturelle Studien 2. Semester 1 Semester Pflicht 5 LP / 150 Stunden Lehrveranstaltung(en) Lehrform SWS LP Status GesamtPrüfungsleistung Bewertungsart Wichtung italik4.1 Projektarbeit 5 Pflicht Projektbericht (1015 Seiten), PHFitalLING5 Sprachwissenschaft 3. Semester 1 Semester Pflicht PHFitalFD4 und IK4 10 LP / 300 Stunden italling5.1 Vorlesung 2 2,5 Pflicht Protokoll oder Test italling5.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), italling5.3 Übung 2 2,5 Pflicht Referat, PHFitalLIT5 Literaturwissenschaft 3. Semester 1 Semester Pflicht PHFitalFD4 und IK4 10 LP / 300 Stunden itallit5.1 Vorlesung 2 2,5 Pflicht Protokoll oder Test itallit5.2 Hauptseminar 2 5 Pflicht Referat und große Hausarbeit (1015 Seiten), itallit5.3 Übung 2 2,5 Pflicht Referat, PHFitalQU5 Qualifikation 4. Semester 1 Semester Pflicht PHFitalSPR4; PHFitalFACH5.2 5 LP / 150 Stunden italqu5.1 sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur 4stündig, italqu5.2 Kolloquium 1 2,5 Pflicht mündliche Prüfung 3045min, 12
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