Münchner Kriterien für Stellungnahmen/Gutachten im Rahmen der Bewilligung von Eingliederungshilfen gem. 35 a SGB VIII bzw.
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1 Münchner Kriterien für Stellungnahmen/Gutachten im Rahmen der Bewilligung von Eingliederungshilfen gem. 35 a SGB VIII bzw. 53 SGB XII Stand 2006 Erarbeitung im Unterarbeitskreis - Kinder- und Jugendpsychiatrie - Kinder- und Jugendhilfe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft München
2 Seite 2 Unterarbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft München Mitglieder Stand 07/2006 Ursula Baer Dr. Sibylle von Bibra Prof. Dr. Reiner Frank Sabine von Jena Dr. Anton Lindermüller Arthur Mosandl Dr. Anita Plattner (Dipl. Psych.) Dr. Dieter Schlamp Dr. Elfriede Seus-Seberich (Dipl. Psych.) Dr. Marion Winnewisser-Metzing Bernhard Wimmer-Kistler (Dipl. Psych.) Stadtjugendamt München Abteilung Erziehungsangebote Kinder- und Jugendpsychiatrie Stadt-PSAG München Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik mit Psychotherapie der LMU Schulpsychologin Niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Stadtjugendamt München Abteilung Erziehungsangebote LHM, Referat für Gesundheit Umwelt, Kinder- und Jugendpsychiatriesche Beratungsstelle Heckscher-Klinik-München für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Verbund Münchner Erziehungsberatungsstellen Familien-, Jugend- und Erziehungsberatung, Angebote der Jugendhilfe, Stadtjugendamt München Sozialreferat, Sozialbürgerhaus Neuhausen-Moosach, Psychologischer Fachdienst
3 Seite 3 Landeshauptstadt München Sozialreferat Stadtjugendamt Erziehungsangebote Produktteam Erziehungshilfen Luitpoldstraße München Telefon: (089) Datum Münchner Kriterien für Stellungnahmen/Gutachten im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfen gem. 35 a SGB VIII bzw. 53 SGB XII Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf die Neufassung des Kinder- und Jugendgesetzes vom überreichen wir anliegend die Ausführungen zur Erstellung von Gutachten der Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung. In der Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Die Stellungnahme (..) auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen (ist). Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden. (Zit. aus: SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Zweites Kapitel, Leistungen der Jugendhilfe, Vierter Abschnitt, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, Zweiter Unterabschnitt, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35 a vom ) Im Unterarbeitskreis der Städtischen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, Unterarbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie - Kinder- und Jugendhilfe wurde auf Basis der o.g. ICD 10 Systematik in einem intensiven Bearbeitungsprozess und kooperativer Zusammenarbeit der beigefügte Leitfaden erarbeitet.
4 Seite 4 Dieser Leitfaden hat zwei Aufgaben: Er dient dazu, die Erhebung der notwendigen Daten und Informationen durch die Gutachterin/den Gutachter zu beschreiben. Hierzu werden die notwendigen Gutachtenstandards erläutert. Er dient außerdem dazu, der Jugendhilfe, als der Letztentscheiderin der Eingliederungsmaßnahmen die aussagekräftigen Informationen zu allen sechs Achsen des ICD 10 als einer wichtigen Grundlage der Entscheidung an die Hand zu geben. Hinweis: Falls das Gutachten nicht durch eine Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. einen Kinder- und Jugendpsychiater, sondern durch eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin bzw. einen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, oder eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Psychologische Psychotherapeutin bzw. einen Psychologischen Psychotherapeuten, die/der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt erstellt wird, so ist zu beachten: Bezogen auf die Stellungnahme zu Achse I ist es notwendig, dass diese Berufsgruppen gegenüber dem Jugendamt den Erwerb klinischer psychiatrischer Kenntnisse nachweisen, wie diese im Psychotherapeutengesetz festgeschrieben sind. Bezogen auf Stellungnahmen zu Achse IV ist es notwendig, dass diese Berufsgruppen einen Kinder- und Jugendarzt hinzuziehen, der Aussagen zu den unter Pt. 6.2 auf Seite 5 der beigefügten Münchner Kriterien für Stellungnahmen/Gutachten im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfen gem. 35 a SGB VIII bzw. 53 SGB XII macht. In Übereinstimmung mit dem Unterarbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendhilfe werden zur fachlichen Bedarfsprüfung bei Eingliederungsmaßnahmen gem. 35 a SGB VIII und 53 SGB XII durch das Stadtjugendamt München nur noch solche Gutachten und Stellungnahmen bearbeitet, die entsprechend der Vorgaben zu ICD 10 in Verbindung mit dem beigelegten Leitfaden erstellt sind. Für Nachfragen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß M. Köhler Abteilung Erziehungsangebote
5 Unterarbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendhilfe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft München Seite 5 Münchner Kriterien für Stellungnahmen/Gutachten im Rahmen der Bewilligung von Eingliederungshilfen nach 35a SGB VIII bzw. 53 SGB XII (2006) Vorbemerkung zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gutachtern Die vorliegenden Kriterien sind entstanden im Zusammenwirken von Jugendhilfe und Gutachtern. Sie beschreiben die Mindeststandards, welche für eine qualifizierte Bedarfsprüfung im Einzelfall notwendig sind. Sie beruhen auf einem gemeinsamen Verständnis der Aufgaben und Inhalte einer Begutachtung und bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Kooperation zwischen Gutachter und Kostenträger. Bei unterschiedlicher Einschätzung eines Einzelfalls ist ein fachlicher Austausch auf der Basis der beschriebenen Kriterien anzustreben. Die Kriterien stellen keine abschließend festgelegten Positionen dar, sondern werden kontinuierlich fortgeschrieben, mit dem Ziel, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von Gutachtern und Kostenträger einzubeziehen. Vorbemerkung zur Begutachtung Gesetzliche Voraussetzung zur Gewährung von Eingliederungshilfen im Rahmen der Jugendhilfe ist das Vorliegen einer (drohenden) seelischen Behinderung. Eine seelische Behinderung ist vorhanden oder droht, wenn infolge einer seelischen Störung ein soziales Integrationsrisiko (= Beeinträchtigung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft) besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit droht. Eine seelische Störung wird als Abweichung der seelischen Gesundheit vom alterstypischen Zustand für mehr als sechs Monate definiert. Im Rahmen der Gewährung einer Leistung nach 35a SGB VIII ist eine zweistufige Vorgehensweise verbindlich vorgegeben: In einem ersten Schritt werden psychische Störungen im Kinder- u. Jugendalter nach dem multiaxialen Klassifikationsschema der ICD- 10 diagnostiziert. Die sechs Achsen bilden zwingend die Grundlage der Stellungnahmen/Gutachten. In allen Gutachten müssen die unten aufgeführten Gliederungspunkte als Mindeststandard bearbeitet sein. In einem zweiten Schritt stellt der Kostenträger in seiner Gesamtverantwortung im Rahmen der qualifizierten Bedarfsprüfung das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung für eine Eingliederungshilfe fest und entscheidet über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer Eingliederungshilfe im Einzelfall.
6 Gliederung Seite 6 1. Vorstellungsgrund 2. Anamnestische Daten junger Mensch 3. Anamnestische Daten zur Familie und dem familiären Umfeld 4. Anamnese des Störungsbildes 5. Aktuelle Situation des jungen Menschen 6. Untersuchungsergebnisse 7. Befunddokumentation 8. Zusammenfassung und Bewertung der Befunde unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen 9. Einschätzung des Integrationsrisikos gemäß 35a SGB VIII 10. Empfehlung für die Ausgestaltung der Hilfe Handreichungen Vorbemerkung: In den Handreichungen werden für die jeweiligen Unterpunkte der Gliederung Hinweise auf mögliche Fragestellungen dargestellt, welche in der Begutachtung berücksichtigt werden sollen. Das Gutachten soll vorrangig die für die jeweilige Fragestellung/Stellungnahme relevanten Informationen beinhalten. Deshalb ist nicht immer eine vollständige Bearbeitung aller Aspekte der Handreichungen notwendig. Bei allen im Gutachten vorgetragenen Aussagen sind die Quellen anzugeben. Der Gutachter hat seine Vorgehensweise auch gegenüber der betreffenden Familie transparent zu gestalten und die Vorgaben der gesetzlichen Schweigepflicht und des Vertrauensschutzes sorgfältig zu beachten. Vermerke wie Vertraulich oder Keine Weitergabe an Dritte sind von allen am Verfahren Beteiligten als bindend anzusehen. 1. Vorstellungsgrund / Fragestellung Wer stellt den jungen Menschen vor? Wer ist Überweisender? Evtl. vorliegende Unterlagen Untersuchungsdatum oder Untersuchungszeitraum Auftrag/Fragestellung des Gutachtens
7 2. Anamnestische Daten junger Mensch Seite 7 Schwangerschaft und Geburt (Präe-, peri- und postnataler Verlauf; Komplikationen; Geburtsgewicht; APGAR- Werte; Krankheiten und psychosoziale Belastungen der Eltern während der Schwangerschaft; Stillen) Statomotorische Entwicklung Soziale Entwicklung (Spielverhalten, soziale Kontakte, Freundschaften, Bezugspersonen) Emotionale Entwicklung (Selbständigkeit, Trotz, Ängste, Neugierde) Sprachentwicklung Bindungsmuster Verhaltensprobleme (frühkindliche Regulationsstörungen, Schlafverhalten; Impulsivität) gesundheitliche Probleme (Krankenhausaufenthalte, Erkrankungen) Sozialisationsinstanzen Hobbys und Interessen 3. Anamnestische Daten zur Familie und dem familiären Umfeld Informationen zu Eltern, Geschwistern und anderen beziehungsrelevanten Personen (z.b. Großeltern) wie Alter, Ausbildung, Beruf, Erwerbstätigkeit Partnerschaften, Ehen, Trennung und Scheidung, Patchwork-Familie Familiendynamik Erziehungsstile, Erziehungsmuster Familiäre Belastungen generationenübergreifende soziale, psychische, körperliche Belastungen (Teilleistungsstörungen, Sucht, Depression, körperliche Behinderungen, Todesfälle in der Familie oder von beziehungsrelevanten Personen) Sozioökonomische Rahmenbedingungen der Familie häufiger Wohnortwechsel, Umzüge, Wohn- und Einkommensverhältnisse 4. Anamnese des Störungsbildes Darstellung des Entwicklungsverlaufs (z.b. bei Legasthenie Phonologische Bewusstheit; Auffälligkeiten im Kindergarten; Analyse der Phasen des Schriftspracherwerbs) Bisheriger Förderung bzw. Therapien 5. Aktuelle Situation des jungen Menschen Hier wird in der Regel der Zeitraum der letzten drei Monate beschrieben. Dies stellt die Grundlage der Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung dar (Achse 6 des MAS). Es ist auf alle Bereiche der psychosozialen Anpassung einzugehen: - Beziehungen zu Familienangehörigen, Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Familie - Bewältigung von sozialen Situationen - Schulische bzw. berufliche Anpassung - Interessen und Freizeitaktivitäten 6. Untersuchungsergebnisse Grundsätzlich ist die psychodiagnostisch- ärztliche Untersuchung an den Erfordernissen, die sich aus den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie für das jeweilige Störungsbild ergeben, orientiert.
8 Seite Psychodiagnostik Exploration Verhaltensbeobachtung Testdiagnostik: Vor allem bei Leistungsdiagnostik, Schultest, Intelligenztest sollen nur die jeweils aktuellsten Versionen zur Anwendung kommen. Wenn möglich soll die Normierung nicht weiter als 10 Jahre zurückliegen. Intelligenztest: IQ- Profiltest, nur bei Indikation für einen sprachfreien Test sollen CFT 1 oder CFT 20 angewendet werden Schulleistungstests: Rechnen, Schreiben, Lesen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Legasthenie/Dyskalkulie: - PR im Lese-, Rechtschreib-, bzw. Mathematiktest nicht signifikant größer als 10 - T-Wertdifferenz größer/gleich 12, bzw. Standardabweichung größer/gleich 1,5 - Einsatz von Regressionsmodellen bei über/unterdurchschnittlicher Intelligenz Leistungstests: Konzentration, Aufmerksamkeit Persönlichkeitstests Klinische Verfahren: Angst, Erziehungsstil, Depression Entwicklungstests: Sprache, Wahrnehmung, Motorik Neuropsychologische Verfahren Projektive Verfahren 6.2. Ärztliche Untersuchung/körperlich-neurologische Untersuchung Exploration orientierende körperlich-neurologische Untersuchung des jungen Menschen, um Entwicklungsstand und etwaige Auffälligkeiten festzustellen. Der Schwerpunkt liegt auf der motorischen Koordination, der Sprache, den visuomotorischen Wahrnehmungsfunktionen, der Funktion der Sinnesorgane (mit besonderem Betonung bei Teilleistungsstörungen), der Aufmerksamkeit- und Konzentrationsfähigkeit und der Psychomotorik Verhaltensbeobachtung 7. Dokumentation der Befunde nach dem MAS der ICD- 10 Die Befunde sind im Zusammenwirken der psychologischen und ärztlichen Fachkräfte nach dem multiaxialen Klassifikationsschema (MAS) zu kodieren. 8. Zusammenfassung und Bewertung der Befunde unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen Liegt eine psychische Störung vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit noch länger als 6 Monate bestehen wird? Wurden / werden medizinische Maßnahmen vorgeschlagen? Hinweise auf Komorbiditäten
9 9. Einschätzung des Integrationsrisikos gemäß 35a SGB VIII Seite 9 Sollte der/die GutachterIn zur Einschätzung kommen, dass die Kriterien des 35a SGB VIII erfüllt sind, wird folgende Formulierung empfohlen: Aufgrund der erhobenen Befunde gibt es Hinweise, dass ein Integrationsrisiko als Folge der seelischen Störung besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Deshalb sollte die Gewährung von Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vom Kostenträger geprüft werden. 10. Empfehlung für die Ausgestaltung der Hilfe Hinweis auf eventuell zusätzlich notwendige Hilfen Begründete Empfehlung für Gruppentherapie oder Einzeltherapie
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