Service in Form eines zentralen Service Desk, Anwenderunterstützung. 7. Einrichtung und Betreuung von IT-Netzen.

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1 1 Vorbemerkung Das der Bundesfinanzverwaltung (ZIVIT) wurde zum 1. Januar 2006 als unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle eingerichtet. Damit ist das ZIVIT der zentrale Anbieter von qualifizierten ITDienstleistungen für die Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung, für Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie für Dritte. Es leistet als solcher einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen durch Beratung und Service. Im Wesentlichen obliegen ihm folgende Aufgaben: 1. Beratung der Auftraggeber im Vorfeld von ITVorhaben, 2. Entwicklung und Pflege von Software, 3. Bereitstellung von Kompetenzzentren für zentrale IT Produkte, u. a. zum Enterprise Resource Planning (ERPSystem), für das Formularmanagement (FMS) und zur ITSicherheit,. zentraler Betrieb von ITVerfahren und Bereitstellung von BasisITInfrastruktur, 5. Service in Form eines zentralen Service Desk, Anwenderunterstützung bei der Nutzung von ITVerfahren und ITInfrastruktur sowie entsprechende Supporteinrichtungen, 6. zentrale Hard und Softwarebeschaffungen sowie Roll Out, 7. Einrichtung und Betreuung von ITNetzen. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 22 01, 27 09, 28 01, , 51 01, , und Tgr Einnahmen aus Aufträgen Dritter... Sonstige Einnahmen... Übrige Einnahmen Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland Einnahmen aus Prämienzahlungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. flexibilisierter Bereich. Die Höhe der Prämienzahlung richtet sich nach der Leitlinie für die Gewährung einer Einmalprämie im Zusammenhang mit der Flächenoptimierung dienstlich genutzter Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat für die Prämienzahlungen Vorsorge in ihrem Wirtschaftsplan getroffen.

2 2 Titel Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Erprobung des DLZProjekts Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01. Ausgaben 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis HG. Ausgenommen ist Tgr Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: und Tgr Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr., Hgr. 5, Hgr. 6 und Hgr. 8 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 080 Tit Personalausgaben F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. Personalkostenerstattungen von Behörden und Institutionen für Serviceleistungen des Zentrums für Informationsverarbeitung und. F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 08 Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

3 3 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Sächliche Verwaltungsausgaben F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Mieten und Pachten Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Aus und Fortbildung Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F Gerichts und ähnliche Kosten

4 Titel F Sachverständige Insbesondere Übersetzungskosten und Aufwendungen für Dolmetschertätigkeiten im Rahmen von Mitwirkungen/Tätigkeiten in EUGremien und sonstigen Außenkontakten. F Dienstreisen F Vermischte Verwaltungsausgaben Stellenausschreibungen u. a. in Fachzeitschriften MesseStandkosten Umzüge.... Sonstiges Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) F Zuweisungen an den Versorgungsfonds Titel geleistet werden: Kap Tit Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine im Inland Ausgaben für Investitionen F Kleine Neu, Um und Erweiterungsbauten F Erwerb von Fahrzeugen Einnahmen aus Schadensersatzleistungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Ersatzbeschaffung Pkw... abzgl. Mehreinnahmen bei Tit aus der Veräußerung von Dienst Kfz gem. 6 Abs. 7 HG

5 5 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke Erstbeschaffung Ausstattung von Dienststellen... Ersatzbeschaffung Ausstattung von Dienststellen Besondere Finanzierungsausgaben Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap.. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Ausgaben für die Erbringung von Leistungen zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Erprobung des DLZProjekts () 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap.. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Gehen die zu erwartenden Einnahmen nicht ein, sind die auf der Basis der vorstehenden Sätze im Voraus geleisteten Ausgaben durch haushaltsmäßige Einsparungen im Einzelplan des DLZ im der Ausgabe nachfolgenden Haushaltsjahr auszugleichen. Erwartete Ausgaben, die durch Einnahmen zu finanzieren sind: 1. Hauptgruppe Hauptgruppe Hauptgruppe Erfasst sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Erprobung der ITVorOrtBetreuung durch das ZIVIT erwartet werden.

6 6 Titel Noch zu Titelgruppe Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Dienstreisen Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen an den Versorgungsfonds Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen, Software Titelgruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die (99 22) ( ) F Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung F Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software F Aus und Fortbildung Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T F Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen, Software Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 201 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T

7 7 Noch zu Titel (Titelgruppe 55) 1. Erstbeschaffung 1.1 Hardware Software Ersatzbeschaffung 2.1 Hardware Software Abschluss des Kapitels Einnahmen Verwaltungseinnahmen... Übrige Einnahmen... Gesamteinnahmen... Ausgaben Personalausgaben... Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)... Ausgaben für Investitionen... Besondere Finanzierungsausgaben... Gesamtausgaben... Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG im Kapitel Aus Hauptgruppe... Aus Hauptgruppe 5... Aus Hauptgruppe 6... Aus Hauptgruppe 7... Aus Hauptgruppe

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