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1 Seite 1 Freitag, den 1. Juni 2012 Amtsblatt der Gemeinde Beiersdorf Nummer Jahrgang Freitag, 1. Juni 2012 Preis 0,75 Euro Beiersdorfer für Beiersdorfer Zur Erinnerung Vor nunmehr 120 Jahren war in Beiersdorf eine der größten Baustellen. Der Bau der Bahnstrecke von Taubenheim nach Dürrhennersdorf. Der Bau wurde 1892 fertiggestellt und am 30. September war die Eisenbahneinweihung. C. G Kohlmann schreibt darüber Folgendes: 1892 am 1. Oktober ¼ 5 Uhr der erste planmäßige Zug brachte von Schönbach Gustav Wünsche als erster Passagiere durch den Ort. Von Beiersdorf nach Taubenheim und zurück wurde die Bahn von Ernst Zimmer, Gustav Proft, Max Bielig, Wilhelm Herberg, Carl Zentsch mit Ehefrau und Kind sowie C. G. Kohlmann (Karte Nr. 8) besetzt. Das Lied von der Kleinbahn von Taubenheim nach Dürrhennersdorf Vo Taubenheem fährt off Hennersdurf a hibsches kleenes Bahn l. Vurn is a Lokmotivl droa und hin senn drei-vier Wan l und bimmeln tuts, woas bimmeln koan, drmit heesst s o: de Bimmelboahn! Bim, bim, bim, ich war schun kumm, Ich hoa mersch eemoal vürgenumm. A Oppach drun zon irschtenmoale verschnauft sich s kleene Bahn l. A Schaffner stieht an Waige do und schwenkt a rutes Fahn l. Und is de Stroasse groad mal frei, machts kleene Boahnl hurt g verbei. Bim, bim, bim,... Nu rumpelt s wetter uff Beerschdurf zu, bei Lang s fährts über de Stroasse. An Auto wie der Wind verbei flitzt hurt g de feine Bloase. Do denkt mei Boahnl: foahrt ock zu! Mich brengt r ne aus menner Ruh! Bim, bim, bim,... Und hoat s nu Beerschdurf hinner sich, do kimmt a schlaichtes Stick l, Dar oale Barg no n Schmied n raus, do reest n moanchmal s Strick l. Und hoan se s wieder z soammgeflickt, machts kleene Bahn l ganz beglickt: Bim, bim, bim,... Ba Aebrachimch giht s gleiche weg, do frät siech s kleene Bahn l. Do pfeffts vor Freed n ömbend g laut und rumpelt mit de Wan l. Und vourne aus n Essenlooch speits aaln, dickn, schwarzn Rooch. Bim, bim, bim,... Derno kimmt Schimch, dr Hauptboahnhof, do kinnt r waign mir lach n. An Boahnhof stiehn do Jung und Alt, als hätt n se nischt ze mach n. s kännt doch amol nahmt s ock ne krumm! A Fremder mit n Bahn l kumm. Bim, bim, bim,... Und eh mer kumm uff Hennersdurf, ich denk ihr wärd s wull wiss n do is n Winter su vill Schnie vu Windwab n hiegeschmiss n. Schu heute zittert s a dan Fleck, das kleene Bahn l vor Angst un Schreck. Bim, bim, bim,... Nu ruht sich s kleene Bahn l aus vo senner lang n Reese, und denkt drbei: dr Autobus, dar fährt ja ohne Gleese! Mei Bahn l, härmt ch oack do ne drim, wenn du ne wärscht, nee doas wär schlimm! Bim, bim, bim, bim, bimbam, bum Uff s kleene Bahn l loss sch nischt kumm! Eine Bitte: Wer noch etwas im Besitz hat, was auf die Bimmelbahn in Beiersdorf deutet oder im Zusammenhang steht (Gütertransport o. ä.), sollte es leihweise zur Verfügung stellen. Wenn der Bahn auch nur 53 Jahre Lebensdauer beschieden war, so gehört sie doch als bedeutender Bestandteil zur Ortsgeschichte. Eine zusammenfassende Beschreibung der Geschehnisse rund um die Kleinbahn und des Ortes bis in die Gegenwart findet sicher Interessenten. M. Mittasch

2 Freitag, den 1. Juni 2012 Bauernregeln aus alten Oberlausitzer Heimatkalendern Vor Johanni (24. 6.) bitt um Regen, nachher kommt er ungelegen. Wer auf Medardi (8. 6.) baut, der kriegt viel Flachs und Kraut. Wenn kalt und nass der Juni war, verdirbt er meist das ganze Jahr. Die nächste Sitzung des Gemeinderats Beiersdorf findet am 26. Juni 2012 im Schulungsraum des FFW-Depots, Löbauer Straße 50a, statt. Beginn der Sitzung ist Uhr. Die Tagesordnung wird rechtzeitig an den Anschlagtafeln bekannt gegeben. Herzlichen Dank sag ich allen, die zu meinem 80. Geburtstag an mich gedacht haben, mich mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreuten. Ein besonderes Dankeschön meiner Tochter Karola Tochter Christina und Enkel Dominik für die Hilfsbereitschaft. Danke dem Cafe Pietschmann für das sehr gut schmeckende Essen und gute Bedienung. Dank auch dem Kindergarten für die Einladung und die Unterhaltung. Johanna Hohlfeld Seite 2 Spruch Des Monats Früher, da ich unerfahren und bescheidner war als heute, hatten meine höchste Achtung andre Leute. Später traf ich auf der Weide außer mir noch andre Kälber, und nun schätz ich sozusagen erst mich selber. Wilhelm Busch Filmtheater-Ebersbach Eintrittspreise: Bahnhofstraße 14 Erwachsene: 5, Ebersbach-Neugersdorf Ermäßigt: 4,50 Telefon ( ) u Kinder: 3,50 Programm Juni 2012 Freitag, 1. 6., 20:00 Uhr Film: Sommer auf dem Land Skurrile Komödie, über Liebe, Leben und Loslassen. Der Konzertpianist Bogdan beschließt nach dem Tod seiner Frau, die Karriere zu beenden und zurück auf den Bauernhof seiner Mutter zu ziehen. Er versucht seine Trauer in Alkohol zu ertränken. Bis ausgerechnet eine musikalisch begabte Kuh seinen Lebensgeistern neuen Schwung verleiht... Regie: R.Wegrzyn Komödie D/PL min. FSK: ab 12 J. Freitag, 8. 6., 20:00 Uhr Film: Der Junge mit dem Fahrrad Modernes Kinomärchen, das von Hoffnung und entwaffnender Menschlichkeit erzählt. Cyril ist elf und wurde von seinem Vater ins Heim gesteckt. Dieser bleibt unerreichbar, doch Cyrill will ihn finden und bricht aus. Unterschlupf findet er bei der mitfühlenden Friseurin Samantha, die sich seiner annimmt und ihm beisteht. Regie: J.P. Dardenne Drama B/F/I min. FSK: ab 12 J. Freitag, , 20:00 Uhr Film: Eine ganz heiße Nummer Komödie um drei Damen unterschiedlichen Alters, die in ihrer streng katholischen Gemeinde im bayerischen Wald eine Sexhotline gründen. Dies hat weit reichende Folgen, nicht nur für die drei Landpomeranzen, sondern schließlich auch für das ganze Dorf... Regie: Markus Goller Komödie Deutschland min. FSK: ab 12 J. Sonntag, , 10:00 Uhr Kinderkino: Die fliegende Windmühle Das Mädchen Olli und ihre Freunde suchen vor einem Unwetter Schutz in einer alten Windmühle. Dort lebt ein Professor, der viele technische Geräte erfunden hat. Im Labor ist Olli unvorsichtig und drückt auf einen Knopf und plötzlich startet die Mühle in den Weltraum. Dort erleben die Freunde zahlreiche Abenteuer. Regie: Günter Rätz Puppentrickfilm DDR min. FSK: ab 6 Jahre Sonntag, , 14:30 Uhr Filmklassiker Film steht noch nicht fest Freitag, , 20:00 Uhr Film: Die Summe meiner einzelnen Teile Von der Psychiatrie zurück in den Alltag. Das ist zu viel für den Mathematiker Martin. Er wird obdachlos, isoliert sich und kommt in der Welt nicht mehr zurecht. Einziger Halt ist die Freundschaft zu einem ukrainischen Jungen, der ihm Mut macht und mit dem er gemeinsam im Wald eine Hütte baut. Doch die Idylle währt nicht lange. Regie: H. Weingartner Drama Deutschland min. FSK: ab 12 J.

3 Seite 3 Freitag, , 20:00 Uhr Film: Und dann der Regen Ein engagiertes spanisches Filmteam will in Bolivien die Geschichte von Kolumbus und seiner gewaltvollen Eroberung Amerikas verfilmen. Während der Dreharbeiten werden sie in die lokalen Konflikte um die Wasserversorgung der Bevölkerung hineingezogen und auf einmal findet sich das Filmteam inmitten einer Revolte wieder. Regie: Iciar Bollain Drama ES/FR/MX min. FSK: ab 12 J. Veranstaltungen Freitag, , ab 17:00 Uhr Mittsommerfest der Bahnhofstraße Beim Genuss einer Sommerbowle kann man hinter die Kulissen des Kinos schauen. Samstag, , 20:00 Uhr kabarettistische Lesung mit Desiree Nick Gibt es ein Leben nach 50? Eintritt 16 Unsere Geburtstagskinder Wir gratulieren Christa Decker am zum 85. Hilde Hübner am zum 70. Ursula Biesold am zum 78. Ingrid Schönfeld am zum 73. Sieglinde Jacob am zum 76. Eveline Urban am zum 74. Ernst Biesold am zum 77. Elfriede Jantsch am zum 77. Manfred Herrmann am zum 84. Dr. Margitta Köhler am zum 75. Dieter Bochannek am zum 71. Franz Eichler am zum 71. Günther Wünsche am zum 79. Inge Kriegel am zum 75. Roland Brendel am zum 81. Ruth Bernhardt am zum 75. Geburtstag und wünschen allen recht viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Freitag, den 1. Juni 2012 Handarbeitszirkel Seniorensport 6. Juni 2012, Uhr - Kegeln, Frauen 12. Juni 2012, Uhr - Handarbeitszirkel, Cafe Pietschmann 14. Juni 2012, Uhr - Kegeln, Männer 20. Juni 2012, Uhr - Kegeln, Frauen 26. Juni 2012, Uhr - Handarbeitszirkel, Cafe Pietschmann 28. Juni 2012, Uhr - Kegeln, Männer Mitteilungen des Seniorenvereins Wir möchten nochmals an die Operettenfahrt am 17. Juni 2012 erinnern. Abfahrt ist Uhr. Die Kosten für Fahrt, Theaterkarte und Abendessen betragen 37. Für die Fahrt sind noch 3 Karten freiverkäuflich, d. h. nicht mitgliedergebunden. Die Kassierung erfolgt am Donnerstag, 7. Juni 2012, von Uhr im Gemeindeamt. Vorschau: Zu unserem Sommerfest am 17. Juli 2012 laden wir schon jetzt recht herzlich ein. Danke will ich Euch heute sagen, Danke für jede Kleinigkeit, Danke für all die schönen Sachen, all Ihr lieben Leut! Euer Erwin mit seinen Eltern Markus und Ulrike Noack

4 Freitag, den 1. Juni 2012 Seite 4 Wichtige Information zum Thema Hochwasserschutz Hochwasservorsorge Nachdem im Jahr 2010 Einwohner und Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde durch ein Hochwasser bis dahin unbekannten Ausmaßes große Schäden erlitten haben, steht die Frage, wie man sich besser vor den Auswirkungen von Hochwasser schützen kann. Historische Untersuchungen über Hochwasser vergangener Jahrhunderte haben ergeben, dass sich in Sachsen immer wieder katastrophale Hochwasser ereignet haben. So hat 1897 so ein Schadenereignis dazu geführt, dass ein Wassergesetz erlassen wurde, wo auch die Hochwasservorsorge geregelt wurde. Leider gehen die Erfahrungen über die Ereignisse bei den Menschen nach zwei oder drei Generationen verloren. Das Hochwasser im August 2010 war nicht zwingend ein Ergebnis eines Klimawandels, sondern eine Laune der Natur. Solche Ereignisse können also jederzeit wieder vorkommen. Der wichtigste Hochwasserschutz ist die Vorsorge. Vorsorge trifft die Gemeinde, aber auch jeder Betroffene kann wirksame Vorsorge treffen. Vorsorge durch Ereigniserkennung Eine wichtige Vorsorgemaßnahme ist die rechtzeitige Kenntnis des Eintritts eines Hochwassers. Hochwasser in unserer Gemeinde entstehen durch Schneeschmelze und Starkregen. 50 cm geschlossene Schneedecke ergeben beim Tauen einen Effekt wie 50 mm Niederschlag innerhalb von 24 Stunden. Die Folge ist ein übliches Hochwasser am Beiersdorfer Wasser. Das Hochwasserereignis vom August 2010 wurde verursacht durch Starkregen von ca. 120 mm innerhalb von 6 Stunden. Für solch einen Niederschlag ist das Beiersdorfer Wasser nicht ausgelegt. Durch die Kenntnis von Schneehöhen und Tauwetterlage sowie die Vor hersage von Regenereignissen kann man auf die Hochwasserwahrscheinlichkeit und das Ausmaß schließen. Persönliche Vorsorge Eine der wichtigsten persönlichen Vorsorgen ist das Vorhalten von Sandsäcken zu Hause. Der Sandsack ist allgemein das gebräuchlichste Hochwasserschutzmittel. Wenn alle Hochwasserbetroffenen ihr Eigentum selbst mit Sandsäcken schützen, ist ein Maß an Sicherheit geschaffen, dass die Feuerwehr mit Verteilung von Sandsäcken, wenn das Hoc hwasser schon da ist, nicht leisten kann. Neben einem Sandsackverbau sind weitere persönliche Vorsorgemaßnahmen: Das Fahrzeug an eine hochwassersichere Stelle verbringen Hochwertige Einrichtungsgegenstände hochstellen Ggf. überflutungsgefährdete Räume stromlos machen Wegschwemmgefährdete Gegenstände im Freien sichern Alarmierung Die Gemeinde erhält vom Landeshochwasserzentrum Sachsen beim Erkennen der Möglichkeit des Entstehens eines Hochwassers eine Mitteilung. Diese Mitteilung besagt, dass an der Spree ein Pegelstand erreicht ist, der ein Hochwasser möglich werden lässt. Da der Pegelstand der Spree nicht unmittelbar maßgeblich für den Wasserstand des Beiersdorfer Wasser ist, werden Pegelbeobachter eingesetzt. Mit der Beobachtung der meteorologischen Lage in Verbindung mit den Pegelständen des Beiersdorfer Wassers kann eine Hochwassergefahr erkannt werden. Beim Erkennen einer Hochwassergefahr wird zukünftig ein Katastrophen-Sirenen-Signal eingeschaltet. Dieses Sirenensignal ist gekennzeichnet durch 6 kurze Signaltöne, im Gegensatz zum Feueralarm mit 3 längeren Signaltönen. Rechtsvorschriften Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten (1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahme n, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um 1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden, 2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen, 3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und 4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. (2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. 38 Gewässerrandstreifen (1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. (2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an da s Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante. (3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. Die zuständi ge Behörde kann für Gewässer oder Gewässerabschnitte 1. Gewässerrandstreifen im Außenbereich aufheben, 2. im Außenbereich die Breite des Gewässerrandstreifens abweichend von Satz 1 festsetzen, 3. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrand-

5 Seite 5 Freitag, den 1. Juni 2012 streifen mit einer angemessenen Breite festsetzen. Die Länder können von den Sätzen 1 und 2 abweichende Regelungen erlassen. (4) Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen nach Absatz 1 erhalten. Im Gewässerrandstreifen ist verboten: 1. die Umwandlung von Grünland in Ackerland, 2. das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern, ausgenommen die Entnahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, 3. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist, und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in und im Zusammenhang mit zugelassenen Anlagen, 4. die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Zulässig sind Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Satz 2 Nummer 1 und 2 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus sowie der Gewässer- und Deichunterhaltung. (5) Die zuständige Behörde kann von einem Verbot nach Absatz 4 Satz 2 eine widerrufliche Befreiung erteilen, wenn überwiege nde Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Maßnahme erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die Befreiung kann aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit auch nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, insbesondere um zu gewährleisten, dass der Gewässerrandstreifen die in Absatz 1 genannten Funktionen erfüllt. Steffen Tammer, Ordnungsamt Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertagesstätte Bielebohknirpse und des Aufwendungsersatzes für Kindertagespflege im Jahr 2011 der Gemeinde Beiersdorf nach 14 Abs. 2 SächsKitaG Kindertageseinrichtungen 1.1 Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten (2011) Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h erforderliche Personalkosten 605,44 279,43 163,47 erforderliche Sachkosten 164,07 75,72 44,30 erforderliche Betriebskosten 769,51 355,15 207,77 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z. B. 6 h-betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 h). 1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 163,18 98,24 57,47 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 456,33 106,91 50,30 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Mieten sowie Personalkostenumlagen werden nicht ermittelt. Kindertagespflege nach 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1 Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen 450,00 der Tagespflegeperson durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung 1,99 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung 2,50 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 23,92 = Aufwendungsersatz 478, Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h Landeszuschuss 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 163,18 Gemeinde 165,23 Beiersdorf, den Matthias Rudolf, Bürgermeister

6 Freitag, den 1. Juni 2012 Seite 6 Öffentliche Bekanntmachung Das Landratsamt Bautzen, Sachgebiet Flurneuordnung beabsichtigt in der Gemeinde Cunewalde ein Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen. Hauptziele der Flurbereinigung sind eine flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, insbesondere die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Hochwasserschutzeinrichtungen der Ortslage, eine Verbesserung der Erschließung der Flurstücke, die Umsetzung von landschaftsgestaltenden und bodenverbessernden Maßnahmen sowie eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft im Flurbereinigungsgebiet. Um das geplante Neuordnungsgebiet sinnvoll abzugrenzen, wird es voraussichtlich den überwiegenden Teil der Ortslage Cunewalde, sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemarkungen Köblitz, Weigsdorf, Niedercunewalde, Mittelcunewalde, Obercunewalde, Schönberg, Rachlau, Meschwitz, Wuischke/H., Halbendorf und Wurbis umfassen. Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Neuordnungsgebietes liegt in der Zeit vom bis während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Cunewalde, Liegenschaftsverwaltung, Hauptstraße 19 in Cunewalde zur Einsichtnahme aus. Die voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden hiermit zu einer Aufklärungsversammlung am Montag, dem um Uhr im Haus des Gastes Blaue Kugel, Hauptstr. 97, Cunewalde eingeladen. In dieser Versammlung werden die Anwesenden eingehend über die Ziele sowie den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf des geplanten Verfahrens einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt ( 5 Abs. 1 FlurbG). Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Balling, Sachgebietsleiter Flurneuordnung beim Landratsamt Bautzen 20 Jahre Grundschule Beiersdorf Mit Beginn des Schuljahres 1992/93 begann für die Beiersdorfer Schule die Grundschulzeit. Schnell sind die Jahre vergangen und inzwischen gibt es die Grundschule schon 20 Jahre. Aus diesem Anlass wollen wir am ein Kinderfest mit vielen Angeboten feiern und gleichzeitig einen Tag der offenen Tür durchführen. Dazu möchten wir schon heute ganz herzlich einladen. Die Lehrer und Schüler Abfuhrtermin Blaue Tonne Dienstag, 5. Juni 2012 Abfuhrtermin Gelbe Tonne Donnerstag, 28. Juni 2012 Beantragung von Traditionsfeuern Bürgerinnen und Bürger, die am ein Johannisfeuer abbrennen wollen, richten ihren schriftlichen Antrag bitte rechtzeitig, spätestens aber bis , an das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Oppach. Die Antragsformulare sind im Ordnungsamt des Rathauses erhältlich. Darüber hinaus kann dieses Formblatt auch bequem von der Homepage der Gemeinde Oppach im Internet ( unter der Rubrik Bürgerservice/Ortsrecht herunter geladen werden. Verbrannt werden dürfen ausschließlich naturbelassenes Holz und Baumverschnitt. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung oder Schädigung anderer durch Rauch, Verunreinigung und Gerüche entstehen. Sicherheitsabstände zu Gebäuden und bei Wald (100 m) sind einzuhalten. Im Übrigen verweisen wir auf den Wortlaut des 12 der Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf vom Die Polizeiverordnung ist ebenfalls im Internet unter der o. g. Adresse abrufbar. Steffen Tammer, Ordnungsamt

7 Seite 7 Freitag, den 1. Juni 2012 Herzliche Einladung zur am Freitag, , ab Uhr, an der Pestalozzischule Neusalza-Spremberg Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Uhr: Eröffnung mit kulturellem Programm ramm der Schüler Tanzdarbietungen Theatergruppe Artistik, Akrobatik, Drums Alive Chor Kommando Ohrwurm ca Uhr: Kleines Volleyballturnier und viele sportliche Betätigungsmöglichkeiten für Große und Kleine Slackline Torwandschießen Büchsenwerfen Tischtennis

8 Freitag, den 1. Juni 2012 Das Ordnungsamt informiert Werte Bürgerinnen und Bürger, Seite 8 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Beier#dorf verstärkt werden an das Ordnungsamt der Gemeinde Oppach Hinweise herangetragen, dass Bürgerinnen und Bürger aber auch ortsfremde Personen ihren Müll illegal entsorgen. Die Palette der entsorgten Sachen reicht von Elektroartikeln über Hausmüll bis hin zu Einrichtungsgegenständen oder Sondermüll. Auch Papierkörbe werden gern zur Entsorgung von Pappe, Kleidung, Windeln oder anderen Haushaltsartikeln in Anspruch genommen. Die dafür anfallenden Kosten für die Entsorgung muss in den Fällen die Gemeinde tragen, da sie die Ordnung und Sauberkeit im Ort aufrechterhalten will. Diese Kosten sind erheblich und gehen jährlich in den dreistelligen Eurobereich. Wer bei der illegalen Müllentsorgung ertappt wird, muss mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 500 rechnen. Wir fordern deshalb alle Bürger auf, ihren Müll legal zu entsorgen. Über Hinweise zu illegaler Müllentsorgung sind wir jederzeit dankbar. Steffen Tammer, Ordnungsamt Wohnungsangebot Vermieten ab sofort in Beiersdorf 2-Raum-Wohnung (32 m²). Interessenten können sich im Rathaus Oppach, Zimmer 1.1 bei Frau Heinrich (Telefon / ) melden. Familie sucht Einfamilienhaus ca m² einzugsfertig oder sanierungsbedürftig zum Kauf mit wenig Grundstück. Telefon (0172) Zusammenkünfte FRAUEN- UND MÄNNERKREIS am Mittwoch, 6. 6., Uhr im Pfarrhaus JUNGE GEMEINDE nach Absprache KIRCHENCHOR und POSAUNENCHOR nach Absprache! SPRECHSTUNDE freitags, Uhr im Pfarrhaus KINDERKREIS und KURRENDE freitags Uhr im Schönbacher Pfarrhaus GITARRENGRUPPE nach Absprache im Schönbacher Pfarrhaus Herzliche Einladung zum AGLOW-Abend, am Freitag, dem 8. Juni, Uhr in der Diakonie-Werkstatt Löbau, Weißenberger Straße 61, Thema: Licht am Ende des Tunnels Referentin: Inge Grzybowski Frau Grzybowski (68) kommt aus Neustadt bei Hannover, sie ist verheiratet, Mutter von zwei Söhnen und sechsfache Großmutter. Seit vielen Jahren engagiert sie sich in der christlichen Kinder- und Frauenarbeit und in der Seelsorge. An diesem Abend wird Inge Grzybowski aus ihrem Leben berichten. Wir reichen einen kleinen Imbiss. Zur Unterstützung unserer Aufgaben bitten wir um eine Spende. Veranstalter: AGLOW-Gruppe Dürrhennersdorf, Roswitha Mann, Telefon ( ) Herzliche Einladung zum JUGENDTAG am 9. Juni - ab Uhr - Weberkirche Zittau mit Jugend- GD, Workshops, TEN-SING-Showpremiere, Public Viewing Deutschland:Portugal zur KINDERWOCHE mit Frank und Manuela Otto vom im Pfarrhaus Beiersdorf Thema: Vertrauen will gelernt sein! Die Kinder treffen sich vom Dienstag bis zum Freitag im Pfarrhaus Beiersdorf jeweils Uhr (Klassen 1 bis 3) und Uhr (Klassen 4 bis 8).

9 Seite 9 Freitag, den 1. Juni 2012 Im Rahmen der Woche gibt es zwei besondere Treffen im Pfarrhaus Dürrhennersdorf für alle ERWACHSENEN am Mittwoch, dem , Uhr zum Thema: Schüttet euer Herz aus! für die JUGENDLICHEN am Freitag, dem , Uhr zum Thema: Feuer! Am Sonntag, dem 17. Juni, Uhr, endet die Kinderwoche mit einem Familiengottesdienst in der Kirche Beiersdorf zum Besuch der Weiden-Kirche auf der Landesgartenschau Löbau 2012: Dort wird täglich Uhr eine kurze Andacht gehalten und von bis Uhr Gelegenheit zu Besinnung und Gespräch angeboten unter dem Motto: Da berühren sich Himmel und Erde. Tschernobyl-Aktion vom 7. bis 29. August 2012 Auf Einladung des Tschernobylhilfe Löbau e.v. werden in der Zeit vom 7. bis 29. August zwei Betreuerinnen mit 6 Mädels und 6 Jungen im Alter von 9 14 Jahren aus Weißrussland in die Oberlausitz kommen. Für diese Gäste suchen wir nun Quartiere. Tagsüber treffen sich die Kinder im Schönbacher Pfarrhaus. Hier erwartet sie ein abwechslungsreiches Programm. All denen, die den Erholungsaufenthalt der Kinder durch Spenden und praktische Unterstützung (Quartiere, Aktionsangebote, Kuchen, Raumpflege usw.) ermöglichen, sagen wir schon jetzt ein inniges Dankeschön. Friedhof Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf dem Beiersdorfer Friedhof erfolgt am Sonnabend, dem 9. Juni ab 8.00 Uhr. Ihr Helfer in schweren Stunden! Bestattungsinstitut Reichelt Erd-, Feuer-, See- und Bergbestattung kostenloser Hausbesuch und Beratung zwecks Bestattungsvorsorge Oppach August-Bebel-Straße 4 Telefon ( ) Tag und Nacht erreichbar Wir laden ein zu unseren Gottesdiensten Sonntag, 3. Juni Sonntag, 10. Juni Montag, 11. Juni Sonntag, 17. Juni Mittwoch, 20. Juni Sonntag, 24. Juni Sonntag, 1. Juli Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl und gleichzeitigem Kindergottesdienst Gottesdienst und Kindergottesdienst in Schönbach Kindergottesdienst bei den Bielebohknirpsen zentraler Familiengottesdienst in Beiersdorf zum Abschluss von Ottos Kinderwoche Abendmahlsgottesdienst mit dem Tannenhof in der Kirche Gottesdienst zum Johannistag in Beiersdorf Gottesdienst in Schönbach Abendmahlsgottesdienst und Kindergottesdienst in Dürrhennersdorf Zum Nachdenken Abendmahl Wer jemanden lieb hat, der möchte ihm das nicht nur sagen, sondern dem wird er es auch zeigen wollen. Der Freund schenkt seiner Freundin Rosen. Kinder überlegen sich, wie sie der Mutter (nicht nur am Muttertag oder Geburtstag) ihre Liebe zum Ausdruck bringen können. Gott seine Liebe zeigen, das ist etwas schwieriger. Gott kann man schließlich nicht anfassen oder ihm ein Geschenk per Post schicken. Und doch haben sich die Menschen etwas einfallen lassen, wie sie Gott zeigen können, dass sie ihn lieben und verehren: Sie opferten ihm etwas. Sie bauten einen Altar und verbrannten darauf etwas von dem, was ihnen lieb und teuer war: der Hirte ein Lämmchen und der Bauer etwas von seiner Ernte (vgl. dazu die Geschichte von Kain und Abel, 1. Mose 4). Im Rauch stieg das Opfer nach oben, dorthin, wo man sich Gott vorstellte. Später wurden in Jerusalem tagtäglich Tiere geopfert. Es gab auch Gemeinschaftsopfer bei denen nur bestimmte Teile des Tieres verbrannt wurden. Den Rest verspeisten die Opfernden selbst und wussten sich bei diesem Festmahl mit Gott in besonderer Weise verbunden. Wenn Freunde sich mögen, dann essen sie zusammen, laden sich ein. Gemeinsames Essen verbindet und stärkt die Freundschaft. Jesus zeigte seine Liebe sogar Zöllnern und Sündern gegenüber, indem er sich mit ihnen an einen Tisch setzte und mit ihnen aß. Um das Abendmahl zu verstehen, muss man aber noch mehr wissen: Als die Israeliten aus Ägypten flohen (vgl. 2. Mose 12), schlachteten sie zuvor ein Lämmchen und bestrichen mit dem Blut die Türpfosten. Der Engel Gottes, der in dieser Nacht die ältesten Söhne der Ägypter tötete, wusste so, wo Ägypter wohnten und verschonte die Israeliten. Das Blut des Lammes bedeutete also Rettung. Das

10 Freitag, den 1. Juni 2012 G R A B M A L E Seite 10 Sofortige Hilfe im Trauerfall Kuhne Bestattungsinstitut Dörfelweg 14, Schönbach Zweigstelle Ebersbach Wiesenstraße 12 Telefon Tel In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie ausführlich über alle Einzelheiten einer Bestattungsdurchführung. Gerne besuchen wir Sie auch in Ihren Räumen. Brot, das sie zum Fleisch aßen, war nicht gesäuert, weil sie dazu keine Zeit mehr hatten. Auch das Abendmahlsbrot, die Hostien, sind ohne Salz gebacken. Von einem seltsamen Brauch lesen wir in 3. Mose 16,20 22: Am Versöhnungstag soll Aaron seine beiden Hände auf den Kopf eines Bockes legen und über ihm bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in die Wüste bringen lassen, dass also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die Wildnis trage; und man lasse ihn in der Wüste. Vergleichen wir diesen Text mit dem Lied: Christe, du Lamm Gottes, der du trägst die Sünd der Welt, erbarme dich unser! Unser Sündenbock ist also Jesus! Im Psalm von dem guten Hirten (Ps. 23) handelt der zweite Teil von einem barmherzigen Gastgeber, der einem fliehenden und von seinen Feinden gehetzten Mann in seinem Beduinenzelt aufnimmt. Er gibt ihm zu essen und zu trinken. Er salbt sein von der Sonne verbranntes Gesicht. Die Verfolger, die inzwischen auch am Zelt angekommen sind, können nicht an den Mann heran, denn er steht unter dem Schutz des Gastgebers. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein! Das ist doch auch unsere Situation. Unser Gewissen lässt uns nicht in Ruhe. Es verfolgt uns und klagt uns an. Wir wissen genau, dass wir nicht sind, wie wir sein sollten. Wer könnte denn schon von sich behaupten, er sei ohne Sünde und verdiente keine Strafe? Jesus nimmt uns in Schutz. Er stellt sich vor uns, nimmt unsere Sünde auf sich und büßt sie am Kreuz. Bei jedem Abendmahlsgottesdienst bekennen wir unsere Schuld. Mit Brot und Wein wird uns versichert: Was Jesus am Kreuz litt, das war für dich - verlass dich darauf! Heinz Gerlach Durch Gotte# Gnade bin ich, wa# ich bin. 1. Korinther 15, 10 Mit dem Monatsspruch vom Juni grüßt Sie im Namen aller Kirchvorsteher und Mitarbeiter Ihr Pfarrer A. Kaube Wir beraten Sie, kommen auf Wunsch auch ins Haus. Aueweg Dürrhennersdorf T: F: M: reiner-herberg@t-online.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter und Redaktionsschluss für das Amtsblatt Juli 2012: 21. Juni 2012 Voraussichtlicher Erscheinungstag: 2. Juli 2012 Herausgeber und Anzeigenannahme: Gemeinde Beiersdorf Löbauer Straße Beiersdorf Telefon ( ) Telefax ( ) Gesamtherstellung: STEPHAN PRINT+MEDIEN Löbauer Druckhaus Internet: Info@LoebauerDruckhaus.de Brücknerring Löbau Tel. ( ) Fax ( )

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