IHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Dortmund, Rudolf Koch IVD Bundesverband
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1 IHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Die neuen Berufszulassungs- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Dortmund, Rudolf Koch IVD Bundesverband
2 Der neue 34c GewO 34c GewO und MaBV Agenda Inkrafttreten der neuen Gewerbeordnung Wer gilt als Wohnimmobilienverwalter Impressumspflicht für Wohnimmobilienverwalter Was ist neu für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler Die neue MaBV Inkrafttreten der neuen MaBV Wann liegt Gewerbsmäßigkeit vor? Die neuen Pflichten für Makler Weiterbildungspflicht, Makler Die neuen Pflichten für Wohnimmobilienverwalter Erlaubnispflicht Versicherungspflicht Weiterbildungspflicht und Ausnahme Weiterbildung Weiterbildungsmaßnahmen Weiterbildungsinhalte Rudolf Koch
3 Der neue 34c GewO Der neue 34c GewO gilt seit dem Die neuen Berufszulassungs- und Ausübungsregeln für Makler Weiterbildungspflicht und Auskunftspflicht und für Wohnimmobilienverwalter Erlaubnispflicht Weiterbildungspflicht und Versicherungspflicht Die Einzelheiten sind in der neuen MaBV geregelt. Als Wohnimmobilienverwalter gilt, wer Wohnungen gem. 549 BGB oder Wohnungseigentum verwaltet. Wohnimmobilienverwalter müssen die Aufsichtsbehörde im Impressum angeben (wie bisher schon Immobilienmakler). Rudolf Koch
4 Der neue 34c GewO Was ist neu für Wohnimmobilienverwalter + Immobilienmakler? Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien wird die Erlaubnispflicht in 34c Abs. 1, Satz 1 Nr. 4 GewO eingeführt. Voraussetzung für die Erlaubnis ist die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (auch für Vermögensschäden). Bereits tätige Wohnimmobilienverwalter müssen spätestens am 28. Februar 2019 ihre Erlaubnis beantragen. Makler und Wohnimmobilienverwalter unterliegen der regelmäßigen Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Rudolf Koch
5 Die neue MaBV Die neue MaBV gilt ebenfalls seit dem Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Einzelheiten für Zulassung und Berufsausübung für Makler und gewerbliche Wohnimmobilienverwalter. Wann liegt Gewerbsmäßigkeit vor? Die Gesetzesbegründung lautet: Nicht darunter fällt die Verwaltung von Wohnungseigentum durch die Eigentümergemeinschaft selbst oder die Verwaltung durch einen Miteigentümer, durch einen Verwandten oder näheren Bekannten eines Wohnungseigentümers. Gewerbsmäßig ist die Tätigkeit des Verwalters dann, wenn sie selbständig ausgeübt wird, auf Gewinnerzielung gerichtet und auf eine gewisse Dauer angelegt ist, also nicht nur gelegentlich ausgeübt wird. Rudolf Koch
6 Die neuen Pflichten für Makler Was ist neu für Makler: Die Weiterbildungspflicht, aber keine Versicherungspflicht. Die Weiterbildungsinhalte sind in der Anlage 1 der MaBV aufgeführt. Nachweise über die Teilnahme, den Inhalt und den Umfang der Weiterbildung müssen gesammelt und 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Aufsichtsbehörde muss auf Verlangen über die Weiterbildung Auskunft erteilt werden, dafür gibt es ein amtliches Muster in der Anlage 3 der MaBV. Rudolf Koch
7 Die neuen Pflichten für Wohnimmobilienverwalter Was ist neu für Wohnimmobilienverwalter: Erlaubnispflicht, Versicherungspflicht und Weiterbildungspflicht. Die Versicherungssumme muss für den Einzelfall mindestens und für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen. Die Weiterbildungsinhalte sind in der Anlage 1 unter B zur MaBV geregelt. Nachweise über die Teilnahme, den Inhalt und den Umfang der Weiterbildung müssen gesammelt und 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Aufsichtsbehörde muss auf Verlangen Auskunft über die Weiterbildung erteilt werden, dafür gibt es ein Muster in der Anlage 3 der MaBV. Auf Anfrage des Auftraggebers besteht eine Auskunftspflicht über die berufliche Qualifikation und Weiterbildung. Die Auskunftspflicht kann durch Hinweis auf entsprechende Informationen auf der Homepage erfolgen. Rudolf Koch
8 Weiterbildungspflicht und Ausnahmen Wer unterliegt alles der Weiterbildungspflicht? Der Gewerbetreibende und alle der beim Gewerbetreibenden beschäftigten natürlichen Personen, die an der Vermittlung oder Verwaltung mitwirken. Bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen. Ausnahme von der Weiterbildungspflicht Eine Ausnahme für die Weiterbildungspflicht gilt für einen weniger als 3 Jahre zurückliegende Abschlüsse für Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte. Die Weiterbildungspflicht beginnt entsprechend 3 Jahre später. Diese Ausnahme gilt für Makler und Wohnimmobilienverwalter. Rudolf Koch
9 Weiterbildung Weiterbildungsmaßnahmen Die Weiterbildungsmaßnahme muss Mindestanforderungen an die Qualität genügen, die in der Anlage 2 aufgeführt sind. Der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme muss gewährleisten, dass er diese Mindestanforderungen einhält. Die Anforderungen der Anlage 2 gelten auch für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen sowie für Weiterbildungsangebote für selbstgesteuertes Lernen mit Lernerfolgskontrolle. Die Weiterbildung kann erfolgen in Präsenzform in begleitetem Selbststudium (mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter) durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden Rudolf Koch
10 Weiterbildung Weiterbildungsinhalte Anlage 1 MaBV Teil A: Makler 1. Kundenberatung 2. Grundlagen des Maklergeschäfts z.b. Teilmärkte des Immobilienmarktes Die Wertermittlung Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich 3. Rechtliche Grundlagen z.b. Maklervertragsrecht Grundbuchrecht Geldwäschegesetz 4. Wettbewerbsrecht 5. Verbraucherschutz Grundlagen des Verbraucherschutzes Datenschutz 6. Grundlagen Immobilien und Steuern 7. Grundlagen der Finanzierung Rudolf Koch
11 Weiterbildung Weiterbildungsinhalte Anlage 1 MaBV Teil B: Wohnimmobilienverwalter 1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft 2. Rechtliche Grundlagen Mietrecht Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht 3. Kaufmännische Grundlagen 4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten 5. Verwaltung von Mietobjekten 6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung Erkennen von Mängeln 7. Wettbewerbsrecht 8. Verbraucherschutz 9. Grundlagen Immobilien und Steuern 10. Grundlagen der Finanzierung Rudolf Koch
12 Fragen? Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Rudolf Koch
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(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung
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