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1 Stadt Ratingen Der Bürgermeister Vorlagen-Nr 88/2016 Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung Tel.-Nr.: 6116 Freigabe am: B E S C H L U S S V O R L A G E - öffentlich: Ja - Beratungsfolge: Bezirksausschuss Ratingen Mitte Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und demografische Entwicklung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Rat Betreff: Gerhardstraße - Führung des Radverkehrs 1. Finanzielle Auswirkungen: Ja, siehe nächste Seite 2. Beteiligung Rechnungsprüfungsamt: Ja, Beanstandung: Keine / Ja, siehe Anlage Gremium: Sitzung am: Einstimmig: Dafür: Dagegen: Enthaltung: lt. Beschlussvorschlag: lt. der gelben Seiten: Seite 1 von 7 Vorlage 88/2016

2 2. Finanzielle Auswirkungen gemäß NKF A: Ergebnisrechnung / Finanzrechnung konsumtiv: Gesamtaufwand Gesamterträge Zuschussbedarf Mittel stehen zur Verfügung Ja im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1. Betriebsaufwand * 1. Betriebserträge * 2. Nicht zahlungswirksamer Aufwand wirksame Erträge 2. Nicht zahlungs- (z.b. Abschreibungen, (z.b. Sonderposten) Erhöhung Pensionsrückstellungen) des / der Jahre: Planungsstelle/n 3. Durchschnittliche Fremdkapitalzinsen Ein- Lfd. Ein- Lfd. Ein- Lfd. malig p.a. malig p.a. malig p.a. * Betriebsaufwand / -erträge entsprechen in gleicher Höhe Betriebsauszahlungen / -einzahlungen B: Teilfinanzrechnung (Investitionsmaßnahmen): B: Gesamtfinanzrechnung (Rückstellungsabwicklung): Gesamtauszahlung Investitionszuschüsse Finanzierungseigenanteil Mittel stehen zur Verfügung ca Ja im Teilfinanzplan der Produktgruppe: 12 Jahr Jahr Planungsstelle/n Jahr Jahr Jahr Jahr / Jahr Jahr Seite 2 von 7 Vorlage 88/2016

3 Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Vorschlag 1, Rad-Piktogramme mit Richtungspfeil auf der Fahrbahn in beiden Fahrtrichtungen aufzubringen. Der ruhende Verkehr ist dabei gemäß Anlage 1 zu ordnen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Vorschlag 2, eine nichtamtliche Beschilderung am Radweg in rechter Fahrtrichtung anzubringen, die auf das Benutzungsrecht für den Radverkehr hinweist (vgl. Anlage 3). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Vorschlag 3, eine nichtamtliche Beschilderung am Radweg in linker Fahrtrichtung anzubringen, die auf das Verbot der Nutzung durch Radverkehr in Gegenrichtung hinweist (vgl. Anlage 4). Sachverhalt: Über die Politik ist der Wunsch von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern in der Gerhardstraße an die Verwaltung herangetragen worden, durch verkehrsplanerische Maßnahmen die Situation für Radfahrer in der Gerhardstraße zu klären bzw. zu verbessern. Dabei hat sich in der öffentlichen Diskussion gezeigt, dass die rechtliche Situation dem Großteil der Verkehrsteilnehmer, sowohl Radfahrern als auch Kfz- Fahrern, unklar ist. Da die Gerhardstraße verstärkt von Schülerinnen und Schülern, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, genutzt wird, wird hier ein besonderer Handlungsbedarf gegenüber der Verwaltung kommuniziert. Mit dieser Vorlage soll einerseits die aktuelle Situation in der Gerhardstraße für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar erläutert werden. Andererseits werden Vorschläge erarbeitet, wie durch verschiedene Maßnahmen eine intuitivere Wahrnehmung und das Verständnis für die Gesamtsituation bei allen Verkehrsteilnehmern gefördert werden können. Der Straßenraum der Gerhardstraße gestaltet sich aktuell wie folgt: Im Abschnitt Am Schützenbruch / Fliednerstraße (ca. 370 m) wurde zum Zweck der Verkehrsberuhigung der ruhende Verkehr im Jahr 2014 wechselseitig neu geordnet und Parkstände markiert. Im Abschnitt Fliednerstraße / Lochnerstraße (ca. 200 m) wird am nördlichen Fahrbahnrand geparkt, hier sind keine Parkstände markiert. Im Abschnitt Lochnerstraße / Düsseldorfer Straße ist ruhender Verkehr durch die Beschilderung mit Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot) ausgeschlossen. Aktuelle Verkehrsführung Die Gerhardstraße liegt im Geltungsbereich einer Tempo-30 Zone. Auf der südlichen Seite befindet sich ein vom Gehweg getrennter Radweg. Dieser Radweg ist in roter Pflasterung ausgeführt und durch eine Baumreihe von dem Gehweg deutlich getrennt. Der Radweg war bis zum Sommer 2010 im Zweirichtungsbetrieb benutzungspflichtig, diese Benutzungspflicht ist gemäß StVO aufgehoben worden. Es handelt sich damit um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg, der in rechter Fahrtrichtung durch den Radfahrer genutzt werden darf, aber nicht muss. Seite 3 von 7 Vorlage 88/2016

4 Dies bedeutet im Fazit für den Radverkehr folgendes: Der Radfahrer in Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße muss auf der Fahrbahn fahren. Der Radfahrer in Richtung Am Schützenbruch darf sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem vorhandenen Radweg fahren. Einschätzung der Verkehrssituation Die Gerhardstraße ist als Tempo-30-Zone augenscheinlich unproblematisch hinsichtlich einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr, auch das Unfallgeschehen legt keine besondere Gefährdung nahe. Aus zahlreichen Beschreibungen von Situationen durch Radfahrer und auch aus eigener Prüfung durch die Verwaltung fällt die Gerhardstraße jedoch durch rücksichtsloses oder regelwidriges Verhalten von Kfz-Fahrern gegenüber Radfahrern im Längsverkehr auf. Dies bezieht sich insbesondere auf den Versuch oder die Durchführung von Überholvorgängen, obwohl diese im Bereich des ruhenden Verkehrs nicht mit dem regelkonformen Abstand von 1,50 m durchzuführen sind. Ein Bedrängen der Radfahrer durch Kfz-Fahrer, teilweise mit Verweis auf den vorhandenen Radweg, wird zahlreich beschrieben und wurde durch Vertreter der Verwaltung auch selbst erlebt. Dieses Verhalten lässt sich nach Einschätzung der Verwaltung auf mangelnde Kenntnis der bestehenden Regelung zur Führung des Radverkehrs in der Gerhardstraße zurückführen. Gleichzeitig wird der vorhandene Radweg in der Gerhardstraße von zahlreichen Radfahrern, so auch von Schülerinnen und Schülern, weiterhin regelwidrig in Gegenrichtung befahren. Dies wurde durch Beobachtungen vor Ort durch die Verwaltung bestätigt. Die Verwaltung hat diese Situation erkannt und möchte hinsichtlich zweierlei Aspekte Maßnahmen ergreifen. Erstens sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die geltenden Regelungen zur Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsflächen zu verdeutlichen, um kritische Interaktionen und Konflikte im Längsverkehr zu verringern. Darauf gehen im Folgenden die Vorschläge 1 und 2 ein. Zweitens besteht eine enorme Gefährdungen an den Einmündungen und Grundstückszufahrten durch regelwidriges Befahren des Radweges in Gegenrichtung. Auf diesen Aspekt geht der Vorschlag 3 ein. Vorschlag 1 Markierung von Rad-Piktogrammen auf der Fahrbahn in beiden Fahrtrichtungen Rad-Piktogramme auf der Fahrbahn können die nach StVO bereits geregelte Tatsache, dass Radfahrer auch auf der Fahrbahn unterwegs sein können bzw. müssen, verdeutlichen. Besonders zielführend ist diese Verdeutlichung daher in Straßenräumen, in denen andere Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn (bspw. Schutzstreifen) nicht möglich sind, jedoch die Gesamtsituation (zulässige Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsaufkommen, Sichtverhältnisse, Radverkehrsaufkommen etc.) eine Klarstellung erforderlich macht. Rad-Piktogramme verdeutlichen optisch die Zuordnung der Fahrbahn als Verkehrsfläche für Kfz- und Radverkehr und werden zunehmend mit positiver Resonanz eingesetzt. Ein flächendeckender Einsatz ist jedoch zu vermeiden. Seite 4 von 7 Vorlage 88/2016

5 Grundsätzlich sollten Rad-Piktogramme in beiden Fahrtrichtungen aufgebracht werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Ebenso ist die Positionierung auf Höhe der Einmündungen sinnvoll, ansonsten wird eine lockere Verteilung im Straßenverlauf angestrebt. In der Gerhardstraße sind Markierungen von Rad-Piktogrammen die einzige Möglichkeit, den Straßenraum tatsächlich gestalterisch so zu verändern, dass die Wahrnehmung der Fahrbahn als eine auch dem Radverkehr zustehende Verkehrsfläche klar gestellt wird. Damit die Lage der Rad-Piktogramme in der Gerhardstraße sinnvoll gewählt werden kann, muss zudem der ruhende Verkehr im Abschnitt Fliednerstraße / Lochnerstraße durch die Markierung von Parkständen geordnet bzw. festgelegt werden. Diese Festlegung orientiert sich an dem heute bereits zu beobachtenden Parkverhalten unter Berücksichtigung von Grundstückseinfahrten und Einmündungen. Daher stellt die Verwaltung die Markierung von Rad-Piktogrammen in beiden Fahrtrichtungen zur Entscheidung (vgl. Skizze in Anlage 1 und 2). Vorschlag 2 Beschilderung des vorhandenen Radwegs in rechter Fahrtrichtung Nicht jeder bauliche Radweg ist für den Verkehrsteilnehmer eindeutig als solcher zu erkennen. Auch die klare Zuordnung der betreffenden Verkehrsfläche in der Gerhardstraße zum Radverkehr ist seitens einzelner Verkehrsteilnehmer aufgrund der fehlenden, vertrauten blauen Beschilderung bezweifelt worden. Gleichzeitig liegen Aussagen von Radfahrern vor, die nach Aufhebung der Benutzungspflicht und damit dem Entfernen der Radwegebeschilderung, den Radweg für nicht mehr benutzbar halten. Jedoch gilt: der Radweg an der Gerhardstraße ist in rechter Fahrtrichtung ein Radweg mit Benutzungsrecht bzw. ohne Benutzungspflicht. Diese Tatsache soll durch eine nichtamtliche Beschilderung verdeutlicht werden. Eine entsprechende Beschilderung soll die Aussage Radfahrer haben hier die Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg enthalten. Ggfs. kann ein Sinnbild den Schriftzug ergänzen (vgl. Anlage 3). Von einer Markierung mit Rad-Piktogrammen ist nach Meinung der Verwaltung abzusehen, da das Ziel aller Maßnahmen in der Gerhardstraße die Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr ist und dem Rad-Piktogramm eine stärkere Wirkung bei allen Verkehrsteilnehmern zugeschrieben wird, als einer nichtamtlichen Beschilderung. Die nichtamtliche Beschilderung kann hier jedoch ergänzend auf die geltende Regelung hinweisen. Vorschlag 3 Beschilderung des vorhandenen Radwegs in linker Fahrtrichtung Die Befahrung des vorhandenen Radwegs in Gegenrichtung stellt für die Nutzer ein deutlich erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko dar. Insbesondere in der Gerhardstraße sind die Sichtverhältnisse an den Einmündungen durch die Bepflanzungen im Seite 5 von 7 Vorlage 88/2016

6 Seitenraum besonders ungünstig und der Radweg ist zudem deutlich zu schmal für einen Zweirichtungsradweg. Aus denselben Gründen setzen verschiedene Städte nicht amtliche Beschilderungen an Radwegen ein, die besonders häufig von Geisterradfahrern genutzt werden und weisen damit auf die Gefahr der regelwidrigen Nutzung in linker Fahrtrichtung hin. Die Verwaltung schlägt deshalb eine nichtamtliche Beschilderung mit dem Hinweis Stopp Rechte Straßenseite benutzen oder Stopp Radfahrer nutzen die Fahrbahn am vorhandenen Radweg in der Gerhardstraße für die Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße vor (vgl. Anlage 4). Gleichzeitig ist an den Einmündungen Johanna-Flinck-Straße, Kolpingstraße, Straßburger Straße und Fliedner Straße dem Zeichen 138 ( Achtung Radfahrer ) noch das Zusatzzeichen ( aus beiden Richtungen ) zugeordnet. Um keinen Widerspruch zur geltenden Regelung zu erzeugen und Missverständnisse zu vermeiden, werden hier die Zusatzzeichen zurückgenommen. Zusammenfassung: Die Verwaltung schlägt eine Markierung von Rad-Piktogrammen in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn vor, um im Straßenbild die Nutzung der Fahrbahn durch Kfz-Verkehr und Radverkehr zu verdeutlichen. Damit sollen kritische Interaktionen und Konflikte im Längsverkehr reduziert werden (Vorschlag 1, vgl. Anlage 1 und 2). Die Verwaltung schlägt eine nichtamtliche Beschilderung des Radwegs in rechter Fahrtrichtung vor, um für Radfahrer die geltende Regelung zu kommunizieren, dass sie den Radweg benutzen dürfen. Gleichzeitig wird damit gegenüber allen Verkehrsteilnehmern klargestellt, dass Radfahrer aufgrund der entfallenen Benutzungspflicht die Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg haben (Vorschlag 2, vgl. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt eine nichtamtliche Beschilderung des Radwegs in linker Fahrtrichtung vor, um für Radfahrer die geltende Regelung zu kommunizieren, dass sie in Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße die Fahrbahn benutzen müssen. Damit soll die verkehrssicherheitsgefährdende Nutzung des Radwegs in Gegenrichtung reduziert werden (Vorschlag 3, vgl. Anlage 4). Seite 6 von 7 Vorlage 88/2016

7 Anlagen: Anlage 1) Skizze Gerhardstraße Abschnitt 1 Anlage 2) Skizze Gerhardstraße Abschnitt 2 Anlage 3) Beispiel Nichtamtliches Hinweisschild Radweg Fahrtrichtung Am Schützenbruch Anlage 4) Beispiel Nichtamtliches Hinweisschild Radweg Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße Seite 7 von 7 Vorlage 88/2016

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