zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg und der
|
|
- Julian Kalb
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vertrag über die Einführung einer speziellen Facharztanfrage im Zusammenhang mit einer Spezialuntersuchung von arbeitsunfähig erkrankten krankengeldberechtigten Mitgliedern der AOK Sachsen- Anhalt zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg und der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
2 1 Ziel des Vertrages (1) Ziel dieses Vertrages ist die Senkung der Krankengeldausgaben für arbeitsunfähig erkrankte krankengeldberechtigte Mitglieder der AOK Sachsen-Anhalt gemäß den Vorschriften der Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Selbstständige, Künstler und Publizisten). (2) Die Umsetzung dieses Ziels soll durch die zeitnahe Durchführung einer medizinisch notwendigen Untersuchung bzw. Mit- und Weiterbehandlung durch einen Facharzt sowie die Ergebnismitteilung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen- Anhalt mittels Vordruck (Anlage Verfahren A und B) erfolgen. 2 Verfahren (1) Die AOK Sachsen-Anhalt kontaktiert unter Hinweis auf den Vertrag die Facharztpraxis bzw. das Medizinische Versorgungszentrum telefonisch und vereinbart einen Termin für den Versicherten, der innerhalb von 2 bis maximal 3 Wochen nach dem Kontakttag liegt. Sollen mehrere Patienten bei Fachärzten nach diesem Vertrag behandelt werden, werden diese von der AOK Sachsen-Anhalt als Pool in derselben Facharztpraxis angemeldet. (2) Die AOK Sachsen-Anhalt informiert unmittelbar danach schriftlich den Versicherten über den vereinbarten Termin, weist ihn auf die Notwendigkeit einer Überweisung vom behandelnden Haus-/Facharzt hin und fordert ihn zur unbedingten Einhaltung des vereinbarten Termins auf. (3) Parallel dazu erfolgt durch die AOK Sachsen-Anhalt die schriftliche Information über die notwendige Untersuchung des Versicherten und der gleichzeitige Versand der Dokumentation (Anlage Verfahren A+C bzw. B) an den entsprechenden Facharzt mit den eingetragenen Versichertendaten, dem vereinbarten Termin und der Anschrift des behandelnden Arztes (Hausarzt, Facharzt). Für beide Verfahren Mit- und Weiterbehandlung und Auftragsleistung ist von der AOK Sachsen-Anhalt jeweils ein frankierter Briefumschlag zur Verfügung zu stellen. Der frankierte Briefumschlag ist mit dem Vermerk Ärztliche Unterlagen nur vom MDK zu öffnen zur Rücksendung der Dokumentation sowie der medizinischen Berichte und Befunde an die AOK Sachsen- Anhalt beigelegt. Die AOK Sachsen-Anhalt sendet diesen Briefumschlag jeweils an den MDK weiter. (4) Der Facharzt bietet für die nach diesem Vertrag durchzuführende Dokumentation Untersuchungen an. Durch den Facharzt erfolgt die notwendige Untersuchung und die anschließende Rücksendung der ausgefüllten Dokumentationsunterlagen sowie erforderlicher Befunde und sonstiger medizinischer Berichte im von der AOK Sachsen- Anhalt bereitgestellten Rückumschlag mit dem Vermerk Ausschließlich vom MDK zu öffnen innerhalb von maximal 14 Tagen nach der durchgeführten Behandlung.
3 (5) Werden im Ergebnis einer Mit- und Weiterbehandlung Auftragsleistungen notwendig, ist der Versicherte durch den mit- und weiterbehandelnden Facharzt entsprechend diesem Vertrag vorerst ohne Rücksendung der Dokumentation (Anlage A) direkt zur weiteren Diagnostik zu überweisen. In diesem Fall sendet der überweisende Facharzt dem Arzt für die Auftragsleistung zusammen mit der Überweisung die Anlage C zu. Für den Arzt mit Auftragsleistung gilt gleichfalls, dass dieser innerhalb von 2 bis maximal 3 Wochen nach dem Kontakttag den Versicherten untersucht und innerhalb von maximal 14 Tagen nach der durchgeführten Behandlung den Befund dem überweisenden Arzt für seine Dokumentation zur Verfügung stellt. Durch den mit- und weiterbehandelnden Facharzt erfolgt die anschließende Rücksendung der ausgefüllten Dokumentationsunterlagen (Anlage A) sowie erforderlicher Befunde und sonstiger medizinischer Berichte im von der AOK Sachsen-Anhalt bereitgestellten Rückumschlag mit dem Vermerk Ausschließlich vom MDK zu öffnen innerhalb von maximal 14 Tagen nach der Zusammenführung der Befunde. 3 Abrechnung und Vergütung (1) Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für die Dokumentation nach 2 (Anlagen A, B und C) einen zusätzlichen Pauschalbetrag in Höhe von 30,00 Euro außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung im Rahmen der Rechnungslegung an die KVSA. Die Abrechnung erfolgt über die KVSA mit der Pseudonummer Die Abrechnung der Leistungen nach EBM bleibt davon unberührt. Es erfolgt keine Bereinigung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der Regelleistungsvolumina aufgrund dieses Vertrages. (2) Die Abrechnung der Pseudonummer durch den Arzt kann erfolgen, wenn der Termin innerhalb der in 2 Abs. 1 genannten Frist durchgeführt wurde und die Dokumentation nach der Anlage in dem in 2 Abs. 4 genannten Zeitraum an die AOK Sachsen-Anhalt zur Weiterleitung an den MDK abschickt bzw. innerhalb dem in Abs. 5 genannten Zeitraum erstellt bzw. an die AOK Sachsen-Anhalt zur Weiterleitung an den MDK abschickt worden ist. Die Abrechnung des Pauschalbetrages erfolgt in dem Quartal der Versendung der Unterlagen. 4 Inkrafttreten, Kündigung sowie Beendigung des Vertrages (1) Der Vertrag tritt zum in Kraft. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages. (2) Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. (3) Sollte eine diesem Vertrag entsprechende Vereinbarung auf Bundesebene geschlossen werden, endet dieser Vertrag mit Inkrafttreten der Vereinbarung auf Bundesebene. Magdeburg, den Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse
4 Vers.-Nr.: Arbeitsunfähig ab: Fall-Nr.: Spezielle Facharztanfrage Muster A Mit- und Weiterbehandlung geb. am [Frau / Herr ] [Vorname] [ Name] [Straße Nr] [PLZ] [Ort] [Datum] Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor, unser Mitglied ist nach unseren Unterlagen noch arbeitsunfähig krank und in Behandlung bei Frau / Herrn Dipl.-Med. / Dr. med. Vorname Name Straße Nr PLZ Ort Zur Sicherung des Behandlungserfolges ist am Datum die Mit- und Weiterbehandlung per Überweisung in Ihrer Facharztpraxis vorgesehen. Bitte übersenden Sie uns im Ergebnis die Rückantwort mit den weiteren medizinischen Unterlagen (eigene Befunde sowie vorhandene Berichte) in dem beiliegenden frankierten Umschlag mit dem Vermerk Ärztliche Unterlagen nur vom MDK zu öffnen innerhalb von spätestens zwei Wochen nach obigem Praxistermin. Die Abrechnung der Dokumentation kann dann durch Sie über die KVSA mit der Abrechnungsnummer erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Anlage Freiumschlag
5 / / / Bereich Krankengeld Name: geb. am: Fall-Nr.: KV-Nr.: Der behandelnde Facharzt wird gebeten, den nachstehenden Berichtsvordruck auszufüllen und Röntgen-, Laborund andere Spezialbefunde sowie Krankenhausberichte und dergleichen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen Spezielle Facharztanfrage Muster A Mit- und Weiterbehandlung Datum der Untersuchung Diagnose Befunde Besondere Hinweise 1. Ist der Zeitpunkt des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit absehbar? nein ja, Arbeitsfähigkeit besteht ab bzw. voraussichtlich ab 1.a Ist bei Arbeitslosigkeit im Rahmen des Restleistungsvermögens von Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen? ja nein 2. Es droht eine Verschlimmerung des Leidens oder Behinderung 3. Welche diagnostischen/therapeutischen Maßnahmen sind in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit auslösende(n) Diagnose(n) vorgesehen? konservativ (ggf. wann und welche) operativ (ggf. wann und welche) 4. Welche weiteren Maßnahmen sind angezeigt? innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel (z.b. zur Vermeidung von Schichtarbeit) stufenweise Wiedereingliederung medizinische Reha-Maßnahme Hilfsmittelversorgung Ernährungsberatung Rückenschule berufliche Reha / Umschulung sonstige (z.b. Suchttherapie, Sozialtherapie) 5. Befunde / Berichte sind beigefügt sind dem Versicherten mitgegeben worden Ausstellungsdatum Der Bericht ist über die KVSA mit der Abrechnungsnummer berechnungsfähig. Stempel des Arztes Unterschrift des Arztes
6 Vers.-Nr.: Arbeitsunfähig ab: Fall-Nr.: Spezielle Facharztanfrage Muster B - Auftragsleistung geb. am [Frau / Herr ] [Vorname] [ Name] [Straße Nr] [PLZ] [Ort] [Datum] Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor, unser Mitglied ist nach unseren Unterlagen noch arbeitsunfähig krank und in Behandlung bei Frau / Herr Dipl.-Med. / Dr. med. Vorname Name Straße Nr PLZ Ort Zur Sicherung des Behandlungserfolges ist am Datum die Durchführung einer Spezialuntersuchung per Überweisung in Ihrer Einrichtung vorgesehen. Bitte übersenden Sie uns im Ergebnis die Rückantwort mit den weiteren medizinischen Unterlagen (eigene Befunde sowie vorhandene Berichte) in dem beiliegenden frankierten Umschlag mit dem Vermerk Ärztliche Unterlagen nur vom MDK zu öffnen innerhalb von spätestens zwei Wochen nach obigem Praxistermin. Die Abrechnung der Dokumentation kann durch Sie über die KVSA mit der Abrechnungsnummer erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Anlage Freiumschläge
7 / / / Bereich Krankengeld Name: geb. am: Fall-Nr.: KV-Nr.: Der behandelnde Facharzt wird gebeten, den nachstehenden Berichtsvordruck auszufüllen und Röntgen-, Laborund andere Spezialbefunde dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen Spezielle Facharztanfrage Muster B - Auftragsleistung Datum der Untersuchung Diagnose Befunde Besondere Hinweise Befunde / Berichte sind beigefügt sind dem Versicherten mitgegeben worden Ausstellungsdatum Der Bericht ist über die KVSA mit der Abrechnungsnummer berechnungsfähig. Stempel des Arztes Unterschrift des Arztes
8 Spezielle Facharztanfrage Muster C Auftragsleistung Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, der Patient/die Patientin geb. am [Frau / Herr ] [Vorname] [ Name] [Straße Nr] [PLZ] [Ort] [Datum] wird derzeit von mir behandelt. Zur Sicherung des Behandlungserfolges dieser Mit- und Weiterbehandlung ist die Durchführung einer... per Überweisung bei Ihnen erforderlich. Ich bitte Sie, diese Untersuchung in Anwendung des Vertrages über die Einführung einer speziellen Facharztanfrage zwischen der KV Sachsen-Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt innerhalb der nächsten zwei, maximal drei Wochen nach Eingang beiliegender Überweisung durchzuführen und meiner Praxis innerhalb von spätestens zwei Wochen nach erfolgter Untersuchung zuzusenden. Die Abrechnung der Dokumentation kann dann durch Sie über die KVSA mit der Abrechnungsnummer außerhalb des RLV erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Stempel des Arztes Unterschrift des Arztes
9 Spezielle Facharztanfrage Muster C - Auftragsleistung Ausstellungsdatum Stempel/Unterschrift des Arztes Diagnose Befunde Besondere Hinweise Datum der Untersuchung Befunde / Berichte sind beigefügt sind dem Versicherten mitgegeben worden Der Bericht ist über die KVSA mit der Abrechnungsnummer berechnungsfähig. Stempel/Unterschrift des Arztes
V e r e i n b a r u n g
V e r e i n b a r u n g über ärztliche Informationen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und
MehrVereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren und Akupunktur gem. 73c SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39104 Magdeburg (AOK) und der Kassenärztlichen
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrVereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt
MehrMERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen
MehrMERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen
MehrVereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX
Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage
MehrV E R E I N B A R U N G
Wortlaut der Vereinbarung Stand: 19. April 2007 V E R E I N B A R U N G zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) Landesgeschäftsstelle Körperschaft des öffentlichen Rechts Schützenhöhe 12,
Mehr3. Nachtrag zum. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg (KVSA),
3. Nachtrag zum Vertrag über die Erbringung stationsersetzender gefäßchirurgischer Operationen in dem Medizinischen Versorgungszentrum Herderstraße nach 140 a ff. SGB V vom 1. März 2006 zwischen der Kassenärztlichen
MehrVereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem
Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit
MehrHautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Mehrzwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) Lüneburger Str Magdeburg und der
Vereinbarung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung ( Hausarztvertrag ) gem. 73b SGB V zwischen der AOK
MehrAnlage zum Gesamtvertrag gem. 83 SGB V. zwischen. Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg.
Anlage zum Gesamtvertrag gem. 83 SGB V zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg und der IKK gesund plus Umfassungsstraße 85 39124 Magdeburg zur Überweisungssteuerung
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung
Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen
MehrVertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen
Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
MehrVereinbarung zur Überweisungssteuerung nach 73a SGB V. in Verbindung mit 1 Abs. 2 des Vertrages über die Umsetzung der
Vereinbarung zur Überweisungssteuerung nach 73a SGB V in Verbindung mit 1 Abs. 2 des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V ("Hausarztvertrag ) zwischen der AOK
MehrVertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt.
Anlage 1 zum Gesamtvertrag vom 01.01.2012 Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt und der Knappschaft, Bochum
MehrHinweisblatt Anforderung eines Befundberichtes
Deutsche Rentenversicherung Dieselstraße 9, 86154 Augsburg Briefadresse: 86223 Augsburg Telefon 0821 500-0, Telefax 0821 500-1000 kostenloses Bürgertelefon 0800 100048021 info@drv-schwaben.de www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de
MehrVertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertragsnummer: 500015 Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrNeue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab
,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900
MehrVertrag nach 73a SGB V. über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Vertrag nach 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
MehrVereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73c SGB V
Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg (nachfolgend AOK genannt) und der Kassenärztlichen
MehrDie Kassenärztliche Bundesvereinigung. - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und die Knappschaft - vertreten durch die Geschäftsführung - schließen als Anlage zum Gesamtvertrag
MehrBericht der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Suchtbehandlung
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover 38091 Braunschweig, Tel.: 0531 7006-0 30875 Laatzen, Tel.: 0511 829-0 Bericht der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes zum Antrag auf Leistungen
MehrBARMER Stand September 2018 Seite 1 von 5 Vertragskennzeichen AE007
Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung des telemedizinischen Expertenkonsils zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen und Erkrankungen des
Mehr2.08 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (hkk)
Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der Handelskrankenkasse Bremen (hkk) und der der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrStrukturvertrag. gemäß 73 a SGB V. über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen. zwischen
Strukturvertrag gemäß 73 a SGB V über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und der Knappschaft,
MehrVereinbarung zur Überweisungssteuerung. nach 1 Abs. 2 des Vertrages über die Umsetzung der. hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V.
Vereinbarung zur Überweisungssteuerung nach 1 Abs. 2 des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V zwischen der BARMER GEK und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
MehrVertrag. Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem VdAK Verband
MehrFrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03
MehrAnlage 7 Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
Anlage 7 Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen- Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
MehrVereinbarung. zur. Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V
Vereinbarung zur Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und der AOK Sachsen-Anhalt,
MehrRetinopathie-Screening
Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter
MehrVEREINBARUNG. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der
Lesetextfassung VEREINBARUNG zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der IKK classic, vertreten durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Hippler zur Empfehlung
MehrVertrag. über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35.
Vertrag über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Robert-Schimrigk-Str.
MehrVereinbarung. zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel
Anlage 13 Vergütung und Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der
MehrEinbeziehungsvereinbarung
Einbeziehungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung integrierter Versorgung nach 140 a ff. SGB V zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Sachsen-Anhalt (nachfolgend AOK) Lüneburger Strasse 4
Mehr1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
TK-Vertragsnummer: 500015 1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56
MehrKassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund - vertreten durch den Vorstand -
Anlage 10 zum Gesamtvertrag vom 14.10.2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund - vertreten durch den Vorstand - und der Knappschaft Bochum
MehrAnlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung
Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Vertrag als Anlage zum Gesamtvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen vom 26.04.2016 zwischen der KV Thüringen
MehrVereinbarung. zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom
Vereinbarung zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom 01.07.2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Mehr1. Nachtrag. über. die Änderung
1. Nachtrag über die Änderung des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit nach 73a i.v. mit 137f SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße
MehrTeilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK Nordost Berliner Projekt Die Pflege mit dem Plus
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Tel.-Nr. (Angabe freiwillig) Teilnahme- und Einwilligungserklärung
MehrÄrztlicher Befundbericht
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
MehrVertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertragsnummer: 500 015 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vertreten durch den Vorstand, dieser
MehrHautkrebsvorsorge-Vertrag
Information 5.2. 1/6 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebsvorsorge-Untersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom in der Fassung vom
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom 03.04.2012 in der Fassung vom 27.06.2012 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben
MehrÄnderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über ein erweitertes Präventionsangebot U10 und U11 vom 08.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen gem. Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einem quadrivalenten Grippeimpfstoff zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVertrag. über. die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
Vertrag über die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im folgenden KVS genannt - und dem Freistaat Sachsen,
MehrVertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsoige-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saariand und der HEK; Stand 01.01.201 6 Vertrag nach 73 c SGB V über
MehrVEREINBARUNG. zwischen
VEREINBARUNG über die Durchführung der Abrechnung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Verbindung mit der Bundesverordnung über die ärztlichen Untersuchungen
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrVertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56 22083 Hamburg (nachstehend als KV Hamburg
MehrVereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen
MehrIn der Anlage erhalten Sie einige Unterlagen. Dieses ist ein Fragebogen über Hintergrundinformationen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
Dr. med. Ullrich Lampert Arzt für Psychiatrie, Kinder- u. Jugendpsychiatrie -Psychotherapie- Liebe Eltern! Liebe Sorgeberechtigte! Gemeinschaftspraxis 32423 Minden, Brühlstr. 14 Tel 0571/21849, Fax 0571/21813
MehrAntrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V
Anschreiben an Krankenkasse Anschrift des/ der Versicherten Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V Versichertennummer: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich,
MehrDer Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
MehrEmpfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte
Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach der
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. (nachfolgend KV Thüringen genannt) und der
Vereinbarung zur Empfehlung von Angeboten in der Sekundär- und Tertiärprävention in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung und Stressmanagement gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen
MehrNeuer Strukturvertrag: Vertrag zur qualitätsgesicherten Reduktion des Alkoholkonsums" nach 73a SGB V mit der KKH
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center
MehrVertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. 1. Protokollnotiz zum o. g. Vertrag
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens sowie 1. Protokollnotiz zum o. g. Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vertreten durch den
MehrOrt, in dem die ambulante medizinische Vorsorgeleistung durchgeführt werden soll
Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für
Mehrzwischen dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover der IKK classic der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz
Vereinbarung zur Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte an der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
MehrVertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen
Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und den nachfolgend benannten Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit
MehrPsychotherapie in der Kostenerstattung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Leitfaden
Privatpraxis für Psychotherapie - Dr. phil. Benjamin Zimmer Psychologischer Psychotherapeut Verhaltenstherapie Heidelberger Str. 64-69168 Wiesloch - Telefon: (06222) 6622999 Psychotherapie in der Kostenerstattung
MehrIch beantrage die Kostenübernahme für eine ambulante Vorsorgemaßnahme
Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union Körperschaft des öffentlichen Rechts Ich beantrage die Kostenübernahme für eine ambulante Vorsorgemaßnahme Name Vorname Geburtsdatum KV-Nr. Adresse Der ärztliche
MehrDFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Ärztlicher Bericht Haftpflichtversicherung
DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Ärztlicher Bericht Haftpflichtversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte berichten Sie uns über diesen Unfall und seine Folgen.
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg - vertreten durch den Vorstand - Humboldtstraße Hamburg - nachfolgend KV Hamburg genannt -
3. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach 73 Abs.3 SGB V in Verbindung mit 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen
MehrArbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Muster 1: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer erfordert im Hinblick auf ihre Bedeutung eine besondere Sorgfalt. Arbeitsunfähigkeit
MehrInformation für Ärzte
Information für Ärzte Information zur Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie bei gesetzlich versicherten Patienten Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, gesetzlich versicherte Patienten
MehrVereinbarung. Präambel
Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln und dem AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, dem BKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Essen, dem IKK-Bundesverband, K. d.
MehrZwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und der. AOK Rheinland / Hamburg Die Gesundheitskasse. wird folgender. 28.
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland / Hamburg Die Gesundheitskasse wird folgender 28. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart:. Hinweis: Die Erklärungsfrist
MehrVersorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).
Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
MehrInstitut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B
Forum B Anlage 2 zum Diskussionsbetrag 9/2006 (Prof. Dr. Kohte) (der gesamte Beitrag ist einsehbar unter www.iqpr.de) Aus dem Spruch der auf Grund des Beschlusses vom Arbeitsgericht Dortmund, 5. Kammer,
MehrVertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V
Vertrag über die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gemäß der Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem AEV nach 73 b SGB V Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr.
MehrV E R T R A G. über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
V E R T R A G über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrAn alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03
Mehrdie Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen
ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband
MehrÄnderungsvereinbarung. zwischen
Änderungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf vertreten durch den Vorstand - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrEmpfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser.
Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser zwischen der Kassenärztiichen Vereinigung Bayerns der Bayerischen Krankenhausgesellschaft
Mehrsowie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse handelnd als Landesverband
Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V aufgrund des Vertrages zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB
MehrGesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit
Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen
MehrBIG FAX-Nr.: 0231/ oder BIG direkt gesund Rheinische Straße Dortmund
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten V geb. am Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung zum Vertrag gemäß 73c SGB V über die Durchführung einer
MehrChronischer Rückenschmerz, neuer Vertrag mit der KKH-Allianz ab
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärzte / Psychologische Psychotherapeuten, die am Vertrag (akuter) Rückenschmerz mit der KKH-Allianz teilnehmen (nicht Gynäkologen,
MehrRahmenvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung
Rahmenvertrag zur Verbesserung der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KV Sachsen) und der Techniker Krankenkasse (nachfolgend TK genannt) Seite 1 von 7 Präambel Im Bestreben,
MehrVereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung
Vertrag gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V - Überprüfung Notwendigkeit und Dauer Krankenhausbehandlung zwischen AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. - Landesvertretung Schleswig-Holstein -, Kiel AOK Schleswig-Holstein
MehrDie Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der
MehrBesondere Versorgung Teilnahmeerklärung. Teilnahmeerklärung. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung von Kindern AB71IV DA002
Besondere Versorgung Teilnahmeerklärung AB71IV057 121712DA002 Bitte senden Sie die Teilnahmeerklärung an folgende Adresse: DAK-Gesundheit, Fachzentrum Ambulante Abrechnungen, Balinger Str. 80, 72336 Balingen.
MehrV E R T R A G. über den Einbehalt eines Kostenanteils. im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung
V E R T R A G über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis in Hamburg zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrInformation zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten
Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Krankenhausarzt schlägt Ihre Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung
Mehr