Öffentliche Bekanntmachung

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1 Gemeinde Limbach Neckar-Odenwald-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Überlassung einer kommunalen Leerrohr-/Glasfaserinfrastruktur mit zusätzlicher Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Ortsteil Scheringen der Gemeinde Limbach Die Gemeinde Limbach sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Das ortsansässige Gewerbe ist vermehrt auf die Übertragung großer Datenmengen für Planungs-, Konstruktions- und Produktionszwecken angewiesen. Die bestehende Breitbandinfrastruktur reicht nicht aus, um den derzeitigen und zukünftigen gewerblichen und privaten Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Limbach eine Leerrohrtrasse der Art dreifach D50 mit Glasfaserkabel errichtet. Nachdem die Erkundung des Breitbandmarktes ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist, beabsichtigt die Gemeinde Limbach, diese Trasse interessierten Anbietern für eine zukunftssichere Breitbandversorgung gegen zusätzliche Begebung einer Beihilfe zu überlassen. Sie fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben. I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name, Anschrift Kontaktstelle und weitere Auskünfte Kartenmaterial: Detailergebnisse der Marktanalyse: Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Gemeinde Limbach Muckentaler Straße Limbach Gemeinde Limbach Uwe Grasmann Muckentaler Straße Limbach Tel.: 06287/ Tel.: 06287/ uwe.grasmann@limbach.de wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt bzw. kann bei der Gemeinde Limbach während der Öffnungszeiten eingesehen und kopiert werden. wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt bzw. kann bei der Gemeinde Limbach während der Öffnungszeiten eingesehen und kopiert werden. Gemeinde Limbach Muckentaler Straße Limbach Seite 1 von 6

2 II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten im unterversorgten Gemeindeteil Scheringen der Gemeinde Limbach auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt. Das Ausbaugebiet wird wie folgt beschrieben: Ausbaugebiet ist der unterversorgte Ortsteil Scheringen der Gemeinde Limbach mit ca. 287 Einwohnern, ca. 170 Haushalten und ca. 13 Gewerbetreibenden. Im Ortsteil Scheringen ist weitgehend eine Versorgung über 1 Mbit/s gegeben. Es besteht aber bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern ein erhöhter asymmetrischer Bandbreitenbedarf von mindestens 25 Mbit/s im Download, der nicht gedeckt ist. Eine Übersicht der Standorte kann bei Bedarf von der Kontaktstelle der Gemeinde angefordert werden. Folgende Leerrohrtrassen mit Glasfaserkabel können zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden: - Der Trassenabschnitt-1 (ca. 596 m) erstreckt sich in Scheringen von der Schulstraße 4 bis zur Dorfstraße 16/Kreuzung Schulstraße. Auf diesem Abschnitt wurde ein Dreifachrohr D50 mit Glasfaserkabel verlegt. - Der Trassenabschnitt-2 (ca. 194 m) schließt an den Trassenabschnitt-1 bei Dorfstraße 26 an und verläuft entlang der Dorfstraße bis zum westlichen Ortsrand. Auf diesem Abschnitt wurde ein Dreifachrohr D50 mit Glasfaserkabel (144 Fasern) verlegt. Das erforderliche Kartenmaterial für die Leerrohrtrassen ist in der Übersichtsdarstellung (Anlage 1) beigefügt und kann als Detailplan zusätzlich bei der vorgenannten Kontaktstelle der Gemeinde Limbach angefordert werden. 1. Leistungsanforderungen Die geforderte Breitbandversorgung umfasst den in der Bedarfsanalyse der Gemeinde Limbach festgestellten Versorgungsbedarf. Im Versorgungsgebiet Scheringen liegen Mängel in der Versorgung bei erhöhtem Bedarf von Gewerbebetrieben, Freiberuflern und Landwirten vor. Die Unterversorgung bei erhöhtem Bedarf erstreckt sich über das räumliche Gebiet im Ortsteil Scheringen. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: (1) Versorgung erhöhter Bedarf Daneben muss der Netzbetreiber im Versorgungsgebiet Scheringen die Versorgung von Gewerbebetrieben mit einem erhöhten gewerblichen und asymmetrischen Bedarf von 25 Mbit/s im Download erbringen und zusichern. Die Verteilung und die genaue Höhe des Versorgungsbedarfs der unterversorgten Gewerbe im Down- und Upstream können bei Bedarf von der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde angefordert werden. (2) Signallaufzeit Möglichst geringe Signallaufzeit von nicht priorisierten Datenpaketen zwischen dem Internet-Peeringpoint des Anbieters und dem Netzabschluss beim Kunden (Mittelwert in der Hauptverkehrszeit). Kommt es in einem Versorgungsgebiet aufgrund der Seite 2 von 6

3 Netzstruktur zu unterschiedlichen Laufzeiten, so ist der Wert mit der höchsten Laufzeit in Millisekunden anzugeben. (3) Backbone-Zuführung Kleinste verfügbare und genutzte Übertragungsbandbreite im Erstausbau in der Zuführung zwischen dem letzten Netzknoten/Verteilpunkt vor den Kundenabschlüssen im Versorgungsgebiet und dem Backbone-Netz des Anbieters. (4) Serviceerbringung Verfügbarkeit des Endkundendienstes von 97 % bezogen auf ein Jahr und zugesicherte Entstörzeit bei einer Störung. Hierzu sind ferner Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline und Netzmanagement zu machen. (5) Feste IP-Adresse Zuteilung einer festen IP-Adresse möglich und Angabe des monatlichen Entgelts für diese Leistung. (6) Telefonie-Option Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Bieters telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben auf Basis einer konkreten Ausbauplanung zu machen. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss des Angebots führen. (1) Technische Angaben, Konzept - Konkretes Technisches Konzept und Umsetzung - Eingesetzte Zuführungstechnik vom Backbone zum Verteilpunkt - Bereitgestellte Zuführungsbandbreite vom Backbone zum Verteilpunkt - Beschreibung der Bandbreitenverteilung vom Verteilpunkt zu den Endkunden - Garantierte, flächendeckende Mindestdatenrate im Download und Upload für die Nutzer nach Inbetriebnahme des Netzes - Versorgungs- und Erschließungsgrad mit der geforderten Mindestdatenrate - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit des Netzes bis zum Endkundenabschluss - Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens - Zukunftsfähigkeit, d.h. Bandbreitenaufrüstung ohne nennenswerte Umbauten - Zusätzlich Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (lizenziert/unlizenziert), genaue Senderstandort, Abstrahlhöhe, Sendeleistung, Senderichtung, Funkabdeckung, usw. - Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes (2) Wirtschaftlichkeitslücke: - Geforderter Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit mit Darstellung der Gesamtinvestitionen, erwartete Einnahmen und Kalkulationszeitraum. (3) Diensteangebot: - Angaben zum Diensteangebot des Bieters - Privates und gewerbliches Tarifmodell des Betreibers Seite 3 von 6

4 - Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) - Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse - Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses - Angaben zum Kundenservice, Entstörzeiten, Support, Hotline, Netzmanagement (4) Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Referenzen) - Bestehende Netze des Bieters in der angebotenen Technik - Angaben zum Umfang der Referenzprojekte (erschlossene Orte, Kundenzahl, usw.) - Kontaktdaten für Referenzen ähnlich gelagerter Projekte Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). Die Breitbandleistung soll spätestens ein (1) Jahr ab Auftragsvergabe zur Verfügung stehen. Demgemäß sollen ab diesem Termin alle Endkundenanschlüsse im vereinbarten Versorgungsgebiet mit Telekommunikationsdiensten (Breitbanddiensten) versorgt werden können. 2. Bedingungen der Leerrohrüberlassung und zusätzlicher Beihilfegewährung Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung bewegt sich innerhalb der maximalen Bezuschussung gemäß Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum vom (ELR) und ist auf max Euro begrenzt. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zu legen bzw. bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. Die Gemeinde hat im Zuge des Ausbaus der Leerrohrinfrastruktur eine Förderung vom Land Baden-Württemberg gemäß dem ELR-Programm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über die Ausschreibung Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum vom erhalten. Die damit verbundenen Bestimmungen sind für das vorliegende Ausschreibungsverfahren uneingeschränkt verbindlich und zwingend zu beachten. 3. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 Abs. 5 und 16 Abs. 3 VOL/A Seite 4 von 6

5 Persönliche Eignung entsprechend 16 Abs. 5 VOL/A: Ergänzende Vorschriften: Vergabe in Losen: Nebenangebote: Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er die zur Leistungserfüllung erforderliche Eignung besitzt. Uneingeschränkt zu beachten ist ferner die Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden- Württemberg über die Ausschreibung Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum vom , ( ). ja zulässig Wertungskriterien 1. Höhe des jährlichen Nutzungsentgelts u. Wirtschaftlichkeitslücke 55 % Gewichtung 2. Endabnehmerpreis (einmaliges und monatliches Entgelt) 25 % 3. Garantierte Übertragungsleistung und Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) 10 % 4. Bandbreite zwischen Backbone und Verteilpunkt in Ausbaugebiet 5 % 5. Verfügbarkeit und mtl. Kosten für eine feste IP-Adresse 5 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung, hinsichtlich des Auswahlgegenstandes, außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. 4. Verfahren Art des Verfahrens: Schlusstermin Angebotsabgabe: Art der Angebotsabgabe: Öffentliches Auswahlverfahren , 12:00 Uhr Zuschlags- und Bindefrist des Angebots: Schriftlich über den Postweg oder elektronisch per in deutscher Sprache 5. zusätzliche Informationen Soweit ein Anbieter nicht den in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen erhöhten Versorgungsbedarf erbringen kann, steht es diesem frei, unter Angabe der ihm möglichen Versorgungsleistung für den Fall eines notwendig werdenden Anschlussverfahrens ein Angebot abzugeben. Seite 5 von 6

6 Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Dabei gilt die kostengünstige bzw. kostenlose Überlassung eines kommunalen Leerrohrnetzes als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raumes in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission, im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Staatliche Beihilfe N 570/2007, grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl der Angebote hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und Europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen, oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL / A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Die Beihilfe ist, gemäß geltendem Steuerrecht, umsatzsteuerfrei. Limbach, Bruno Stipp Bürgermeister Seite 6 von 6

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