Öffentliche Bekanntmachung

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1 Öffentliche Bekanntmachung Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Nordrach für den Bereich Nordrach-Nord Die Gemeinde Nordrach sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Nordrach zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Bereich Nordrach-Nord ein Hochgeschwindigkeitsnetz, Leerrohrtrassen der Art min. dreifach D50, zwischen den relevanten Kabelverzweigern des örtlichen Telekommunikationsunternehmens im Bereich Nordrach-Nord und Anschlusspunkten an Infrastrukturen von Betreibern als Lückenschluss für eine zukunftssichere Breitbandversorgung errichtet. Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz steht zum zur Überlassung bereit. Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Bereich Nordrach- Nord mit min. 25 Mbit/s asymmetrisch. Die Gemeinde Nordrach sucht einen Betreiber, der kostenlos oder gegen Entgelt an die Gemeinde als Hauptleistungspflicht den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes gewährleistet. Ferner können vom Betreiber gegenüber dem Endkunden Telekommunikationsdienste (Mehrfachdienste) erbracht werden. Die Gemeinde Nordrach beabsichtigt, das Hochgeschwindigkeitsnetz dem Anbieter zu überlassen, der das wirtschaftlichste Angebot für dessen Nutzung abgibt. Die Gemeinde Nordrach fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. Die Angebote dürfen keine Kostenbeteiligung der Gemeinde Nordrach und / oder Stellung von Sicherheiten enthalten.

2 I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name und Anschrift Kontaktstelle und weitere Auskünfte Gemeindeverwaltung Nordrach Im Dorf Nordrach Gemeindeverwaltung Nordrach Hauptamt Herr Johannes Braun Tel.: (07838) oder Breitbandberatung Baden-Württemberg Herr Thilo Kübler Tel.: (0177) tk@breitbandberatung-bw.de Anforderung von Kartenmaterial zum Hochgeschwindigkeitsnetz und zur Marktanalyse Anforderung der Ergebnisse der durchgeführten Marktanalyse Stelle bei der die Angebote einzureichen sind elektronisch per unter: tk@breitbandberatung-bw.de elektronisch per unter: tk@breitbandberatung-bw.de Gemeindeverwaltung Nordrach Hauptamt Herr Johannes Braun Im Dorf Nordrach II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Nordrach, Bereich Nordrach-Nord, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Das Ausbaugebiet wird wie folgt beschrieben: Der Bereich Nordrach-Nord umfasst ca. 170 Privathaushalte. Der Bereich Nordrach-Nord umfasst ca. 20 Gewerbebetriebe inkl. Freier Berufe. Der Bereich Nordrach-Nord umfasst ca. 40 land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

3 Beschreibung des Hochgeschwindigkeitsnetzes: - Trassenverlauf als Lückenschluss zwischen Glasfaseranschlusspunkten und relevanten Kabelverzweigern des örtlichen Telekommunikationsunternehmens im Ausbaugebiet - Leerrohre der Art min. dreifach D50 im gesamten Trassenverlauf - Leerrohre nicht belegt mit Glasfaser - Kabelzugschächte - Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz steht zum zur Überlassung bereit Die Marktanalyse und das Kartenmaterial zur Marktanalyse und zum Hochgeschwindigkeitsnetz können bei der vorgenannten Kontaktstelle angefordert werden. 1. Leistungsanforderung Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Nordrach, Bereich Nordrach-Nord, besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde Nordrach festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: - Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial. - Eine Versorgung von min. 3 Gewerbebetrieben, Freien Berufen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bereich Nordrach-Nord in einem räumlichen Zusammenhang mit einem derzeit nicht gedeckten asymmetrischen Breitbandbedarf von min. 25 Mbit/s im Download ist zu garantieren. Die Anzahl und der räumliche Zusammenhang der Unternehmen kann dem Kartenmaterial entnommen werden. Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren. Dabei sind eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren. - Die Versorgung soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung sichergestellt sein. - Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). - Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. Ping-Zeit oder Latenzzeit) muss zwingend angegeben werden, dieser Wert ist wertungsrelevant (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP- Adresse beziehen können. - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Ebenfalls sind die Kosten hierfür darzustellen. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: 1. Technische Angaben, Konzept: - technisches Konzept und Umsetzung - Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters - Höhe der verfügbaren, flächendeckenden Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes

4 - Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten - Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens - Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (Verteilung, Richtfunk), max. Strahlungsleistung (EIRP) - Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten - Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes - Vorgabe eines realistischen Terminsplans zur Realisierung 2. Diensteangebot: - Angaben zum Diensteangebot des Bieters - Angaben zum privaten und gewerblichen Tarifmodell des Betreibers, diese Werte sind wertungsrelevant und müssen zwingend angegeben werden (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit oder Latenzzeit), dieser Wert ist wertungsrelevant und muss zwingend angegeben werden (vgl. hierzu III:, Wertungskriterien) - Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse - Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses - Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc. - Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes 3. Referenzen: - Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers - Referenzen ähnlich gelagerter Projekte 2. Pacht, kostenlose Überlassung oder Bedingungen der Beihilfegewährung Oberstes Ziel der Gemeinde Nordrach ist die Verpachtung des Hochgeschwindigkeitsnetzes gegen ein angemessenes Entgelt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Gemeinde bereit, das Hochgeschwindigkeitsnetz auch kostenlos zu überlassen. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von zwei Jahren beizubehalten. Nach zwei Jahren darf maximal eine marktübliche Preissteigerung stattfinden. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise.

5 III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 Abs. 5 und 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung zur Der Teilnehmer versichert mit Leistungserbringung entsprechend seinem Angebot, dass er die 16 Abs. 5 VOL/A: technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen Ergänzende Vorschriften: Vergabe in Losen: Nebenangebote: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom Az.: Regelungen ( nein nicht zulässig Wertungskriterien: Gewichtung: 1. Höhe des angebotenen Nutzungsentgelts für die Nutzung des Hochgeschwindigkeitsnetzes 55 % 2. Übertragungsleistung und Qualität, als Parameter hierfür die Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) 10 % 3. Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat / sog. Grundgebühr ) (Bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s Download) 25 % 4. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis (Bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s Download) 10 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehr- oder Minderleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. Es wird weiterhin darauf verwiesen, dass die Gemeinde von den Bietern Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung gemäß 15 VOL/A verlangen kann.

6 IV. Verfahren Art des Verfahrens Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten Art der Angebotsabgabe Zuschlags- und Bindefrist des Angebots Öffentliches Auswahlverfahren , 24:00 h Schriftlich über den Postweg oder elektronisch per in deutscher Sprache , 24:00 h V. Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Dabei gilt auch die kostengünstige bzw. kostenlose Überlassung von Hochgeschwindigkeitsnetzen als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Vorgaben der Kommission wurden in Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II vom 22. Mai 2012 umgesetzt. Die dortigen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Gemeinde Nordrach, den Carsten Erhardt Bürgermeister

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