Öffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und Ausland

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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Öffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und Ausland Jacques Chavaz, Stv. Direktor BLW Markenseminar SMP, 8. Februar 2013, BernExpo Referenz/Aktenzeichen: /3

2 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Qualitätsstrategie des Bundes GUB-GGA Verordnung Berg/Alp Verordnung Verteidigung im Inland Verteidigung im Ausland Schlussfolgerungen 2

3 Warum öffentlich-rechtliche Kennzeichnung? Antwort auf die zunehmende Öffnung der Agrarmärkte; Bessere Profilierung der landwirtschaftlichen und der verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf den Weltmärkten; Element der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und der Qualitätsstrategie; Requisit bei der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Aufgaben einer multifunktionalen Landwirtschaft. 3

4 Gesetzliche Grundlagen Bundesverfassung: [ ] Art. 104 Landwirtschaft 3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben: [ ] c. Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel. [ ] 4

5 Gesetzliche Grundlagen Landwirtschaftsgesetz: Art : Vorschriften über die Kennzeichnung von landw. Erzeugnissen, die: a.nach bestimmten Verfahren hergestellt werden; b.andere spezifische Eigenschaften aufweisen; c.aus dem Berggebiet stammen; d.sich aufgrund ihrer Herkunft auszeichnen; e.unter Verzicht auf bestimmte Verfahren hergestellt werden oder spezifische Eigenschaften nicht aufweisen. 5

6 Qualitätsstrategie des Bundes Qualitätssicherung / Zertifizierung / Förderung Qualität / Innovation / Nachhaltigkeit Besondere Produktions verfahren (BIO, IP, etc.) Spezifische Eigenschaften Berg- und Alpprodukte Herkunft AOP / IGP Ökologischer Leistungsnachweis Herkunftslanddeklaration und Swissness (80% CH) ohne Gentechnik hergestellt Tier- und Umweltschutzgesetzgebung Kommunikation und Absatzförderung Lebensmittelsicherheit (für in- und ausländische Erzeugnisse) 6

7 GUB/GGA-Verordnung Spezialgesetzlicher Schutz besonders qualifizierter Herkunftsangaben (lien au terroir) Registrierung durch eine repräsentative Gruppierung notwendig; aufwendiges Verfahren Eingetragen wird eine Bezeichnung und ein Pflichtenheft, in welchem die Herstellungsvorschriften geregelt werden Beschränkt auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Geographische (z.b. Gruyère) oder traditionelle (z.b. Sbrinz) Namen 7

8 GUB/GGA vs. Marke Das Markenrecht ist ein Immaterialgüterrecht (Zivilrecht): Die Marke ist ein geschütztes Kennzeichen mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet. Privatwirtschaftlicher Zweck GUB und GGA sind kollektive Gebrauchsrechte (öffentliches Recht): Offenes System Schutz von Amtes wegen (ex-officio) Wirtschaftliche, soziale kulturelle und regionale Aspekte Gemeinwirtschaftliche und regionalpolitische Dimension 8

9 Vom kulinarischen Erbe der Schweiz zum Schutz als GUB oder GGA AGRIDEA-Studie im Auftrag des BLW Welche der rund 400 Produkte eignen sich für eine Eintragung als GUB oder GGA Davon sind: 42 Produkte besonders geeignet, wie: Crème double de la Gruyère, St. Galler Alpkäse, Urner Alpkäse, Obwaldner Alpkäse, Bündner Rohschinken, Berner Honiglebkuchen, St. Galler Biber, usw. 54 Produkte mässig geeignet, wie: Zincarlin, Formaggella, Churer Pfirsichsteine, Glarner Birnbrot, Saucisses sèches et saucisses au légume du Valais, usw. 9

10 Berg/Alp-Verordnung Schutz der Begriffe «Berg» und «Alp», sowie abgeleitete Bezeichnungen oder Übersetzungen, für in der Schweiz, produzierte landw. Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel; Klare Anforderungen betreffend Herkunft der Erzeugnisse, Fütterung und Haltung von Schlachttieren, Zutaten und Ort der Herstellung. 10

11 Verteidigung der Identität eines Erzeugnisses 11

12 Verteidigung der Identität eines Erzeugnisses McDonald's Werbung mit «Alpkäse» verboten 12

13 Verteidigung im Inland Klare juristische Rahmenbedingungen Freiwilliges und kollektives Verfahren einer repräsentativen Gruppierung (nur für GUB/GGA) Eine Bezeichnung = eine Eintragung im eidg. Register BLW (nur für GUB/GGA) Definition des Erzeugnisses in einem Pflichtenheft: Abgrenzung des geographischen Gebiets und Herstellungsmethode (nur für GUB/GGA) Zertifizierung des Erzeugnisses durch Dritte (akkreditierte Zertifizierungsstellen) Missbrauchsbekämpfung: Kantonschemiker Koordinationsgruppe des BLW mit den Kantonschemikern und den Zertifizierungsstellen 13

14 Verteidigung im Ausland Anhänge zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Anhang 7: Handel mit Weinbauerzeugnissen Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen Gegenseitiger Schutz der geographischen Angaben und der traditionellen Begriffe Gegenseitige Amtshilfe der Kontrollbehörden Anhang 8: Gegenseitige Anerkennung und Schutz der Bezeichnungen im Sektor der Spirituosen und aromatisierter weinhaltiger Getränke 14

15 Verteidigung im Ausland Anhang 12: zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Unterzeichnet am 17. Mai 2011 In Kraft getreten am 1. Dezember 2011 Inhalt: Gegenseitige Anerkennung von 22 Schweizer und 800 EU Bezeichnungen; Der Schutz der GUB und GGA wird damit auf das gesamte Gebiet der EU also auf einen Markt mit ca. 500 Millionen Konsumenten ausgeweitet: Emmentaler: «Rendez-vous Klausel» Regelmässige Aktualisierung der Listen: «Revisionsklausel» 15

16 Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung Anhand der existierenden Abkommen, Eingreifen bei den festgestellten Missbrauchs- und Betrugsfällen Vor allem Rolle der Sortenorganisationen Zusammenarbeit zwischen Sortenorganisationen und Bund Schweizer Vertretungen im Ausland sensibilisieren, Intervention der Botschaften bei den zuständigen lokalen Behörden Mögliche Unterstützung des Bundes bei der Verteidigung der Schweizer GUB und GGA auf internationaler Ebene (Art. 16b LwG) 16

17 Anstrengungen der Schweiz auf internationaler Ebene Einführung in Abkommen mit Drittländern eines Bereichs «Schutz von geografischen Angaben» mit einer Liste der geschützten Bezeichnungen Spezifische Abkommen über geistiges Eigentum oder geografische Angaben WTO: Verbesserung TRIPS-Abkommen als Ziel Bündnis mit anderen Ländern (v.a. EU) Technische Kooperation im Bereich Schutz der geografischen Angaben (Bsp.: Jamaika) Geographische Marke gemäss Swissness-Projekt 17

18 Schlussfolgerungen GUB/GGA und Berg/Alp: Erbe / Identität / Mehrwert schützen in der Schweiz sowie im Ausland Abkommen CH-EU = besser internationaler Schutz Spezifischer Mehrwert: am Bsp. Gruyère aus CH = das einzige «Gruyère AOC» Wichtige Herausforderungen ausserhalb Europa (Nord- und Südamerika, Asien) Partnerschaft zwischen Sortenorganisationen und BLW muss weitergeführt werden, damit unsere Produkte von den Konsumenten im Inland sowie im Ausland anerkannt werden. 18

19 Danke Ihre Schweizer GUB GGA Landwirtschaftsprodukte 19

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