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1 1/10 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Verpackungsgrösse: BASIS cement ABC cement BASIS AALBORG CEMENT MESTER AALBORG CEMENT RAPID cement RAPID AALBORG CEMENT LAVALKALI SULFATBESTANDIG cement GRÅ CEMENT 42,5 HVID cement til specielle anvendelser Aalborg White ELEMENT cement 25 kg, 1000 kg, 1500 kg, Big bags, Bulk 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung: 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant: Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt. Fragen an den Inhalt dieser Sicherheitsdatenblatt sind zu richten an: 1.4. Notrufnummer Bindemittel für natürliche und künstlich hergestellte Zuschlagmaterialien als Sand, Kies und Steine bei der Herstellung von Mörtel, Putz und Beton. Die Produkte mit Ausnahme weissen Zementes durchlaufen einen Anti-Chromekzem Prozess, der sichert, dass die von EU geforderten Maximalwerte für lösliches Chrom (VI) in Zement von 2 mg/kg mindestens 2 Monate unter normalen und trockenen Lagerungsverhältnissen eingehalten werden. Die Haltbarkeit wird bei losem Zement vom Lieferungsdatum und bei gepacktem Zement vom Packungsdatum gerechnet. Für gepackten Zement ist die Haltbarkeit mit 10 bis insgesamt 12 Monaten verlängert, falls die Folie der Palette ungebrochen ist. Der weisse Zement ist Chrom neutral, da keine chromhaltigen Rohmaterialien in der Produktion verwendet werden. Für weissen Zement gibt es keine Fristen die Einhaltung der Anforderungen. Aalborg Portland Rørdalsvej 44 DK-9100 Aalborg, Denmark. Tel: Fax: cement@aalborgportland.com SDS_info@dhigroup.com

2 2/10 ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Das Produkt ist eingestuft: 67/547/EWG: GHS/CLP: Eye Dam. 1;H318 Skin Irrit. 2;H315 STOT SE 3;H335 Für Menschen: Für Umwelt: 2.2. Kennzeichnungselemente Xi;R37/38-41 Staub kann den Hals und die Atemwege reizen und Husten hervorrufen. Bei regelmäßigem Einatmen von Staub über einen längeren Zeitraum besteht das Risiko von Lungenschädigungen. Staub oder Spritzer von der Mischung kann zu dauerhaften Augenschäden führen. Staub wirkt reizend auf feuchter Haut. Länger dauernder Kontakt mit nassem Zement/Gebrauchsmischung kann zu Ätzungen der Haut führen. Es ist nicht zu erwarten, dass das Produkt Umweltschäden verursachen kann. Bei Vorhandensein von Wasser härtet das Produkt in eine feste Masse auf, die nicht biologisch abbaubar ist. GEFAHR H315 H318 H335 P102 P260a P280f P305/351/338 P313 P501a 2.3. Sonstige Gefahren PBT/vPvB: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Staub nicht einatmen. Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften entsorgen. Enthält: Kalziumoxyd. Bei Mischung mit Wasser bildet sich Kalziumhydroxyd, das ätzend auf Haut und Augen wirkt.

3 3/10 ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2. Gemische Das Produkt enthält: Zement. Folgende Stoffe müssen gemäß der Gesetzgebung deklariert werden: 67/547/EWG: %: CAS-Nr.: EG-Nr.: REACH-Reg.- Nr.: Chemischer Name: Einstufung: Anm.: Portlandzement Xi;R37/ GHS/CLP: Kalziumsulfat - %: CAS-Nr.: EG-Nr.: REACH-Reg.- Nr.: Portlandzement STOT SE 3;H335 Skin Irrit. 2;H315 Eye Dam. 1;H Referenzen: Chemischer Name: Einstufung: Anm.: Kalziumsulfat - Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Wirkungen: 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Ärztliche Nicht bekannt. Soforthilfe/Spezialbehandlung : Die Person an die frische Luft bringen, in Ruhe halten und nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei Unwohlsein die Notaufnahme aufsuchen, das Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und die Haut mit Wasser und Seife waschen. Im Falle von Ausschlag, Wunden oder anderen Hautbeschwerden: Arzt aufsuchen und Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Augen nicht reiben. Sofort mit viel Wasser bis zu 15 Minuten lang ausspülen. U.U. Kontaktlinsen entfernen und Augen weit öffnen. Hört die Reizung nicht auf: Auf dem Weg zur Notaufnahme das Spülen fortsetzen, Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Mund sofort ausspülen und viel Wasser oder Milch trinken. Die Person nicht unbeaufsichtigt lassen. Niemals Erbrechen hervorrufen. Beim Erbrechen den Kopf nach unten halten. Sofort die Notaufnahme aufsuchen, Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Siehe Abschnitt 11 für weitere Informationen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und Symptomen.

4 4/10 ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefährdungen: 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Bei der Wahl des Löschmittels mögliche andere Chemikalien berücksichtigen. Löschwasser, das mit dem Produkt in Kontakt gewesen ist, kann ätzend sein. Wahl von Atemschutzgerät bei Feuer: Die generellen Maßnahmen des Arbeitsplatzes beachten. Bei Risiko für Kontakt mit dem Löschwasser chemikalienresistente Schutzkleidungen tragen. ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutz- maßnahmen: 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Verfahren zur Reinigung: 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Referenzen: Einatmen von Staub vermeiden. Kontakt mit Augen sowie länger dauernden Hautkontakt vermeiden. Arbeitsvorgänge benutzen, die Staubbildung minimieren. Das Produkt nicht in die Umwelt werfen, sondern nach Absprache mit den örtlichen Behörden aufsammeln und abliefern. Abfall mit einem Staubsauger aufsaugen. Falls dies nicht möglich ist, den Abfall mit einem Schaufel, Besen o.ä. aufsammeln. In Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen Abschnitt 8 beachten. Betreffend Entsorgung Abschnitt 13 beachten. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Handhabung: Technische Maßnahmen: Regeln für den hygienischen Umgang mit Chemikalien beachten. Verbreitung von Staub vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Kontakt mit Augen sowie andauernden Hautkontakt vermeiden. Verschmutzte Kleidung ausziehen. Arbeitsvorgänge benutzen, die Staubbildung minimieren. Technische Anforderungen: 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen bei Lagerung: Lagerbedingungen: 7.3. Spezifische Endanwendungen Mechanische Belüftung könnte erforderlich sein. Reichliches Wasser und eine Augenspülflasche müssen leicht erreichbar sein. Keine besondere Anforderungen. Das Produkt trocken und in geschlossenen Originalbehältern aufbewahren. Geöffnete Verpackungen sollten nach Gebrauch dicht verschlossen werden und schnellst möglich aufgebraucht werden. Bei Lagerung unter feuchten Verhältnissen wird die Chromatneutralisierung abnehmen. Spezifische Endanwendung (en):

5 5/10 ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1. Zu überwachende Parameter Grenzwerte am Arbeitsplatz: CAS-Nr.: Chemischer Name: Als: Grenzwerte: Art: Anm.: Referenz: Portlandzement (Staub), Einatembare Fraktion Calciumsulfat, Alveolengängige Fraktion - Allgemeiner Staubgrenzwert, Alveolengängige Fraktion - Allgemeiner Staubgrenzwert, Einatembare Fraktion 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition - 5 mg/m3 AGW - TRGS mg/m3 AGW - TRGS mg/m3 AGW 2(II) TRGS mg/m3 AGW 2(II) TRGS 900 Technische Maßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz: Handschutz: Augenschutz: Hautschutz: Hygienemaßnahmen: Umweltexpositions- kontrollen: Für ausreichende Ventilation sorgen. Grenzwerte einhalten und Einatmen von Staub auf ein Mindestmaß beschränken. Persönliche Schutzausrüstung muss in Übereinstimmung mit den geltenden CEN Normen und in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten von persönlicher Schutzausrüstung gewählt werden. Bei staubiger Arbeit: Immer ein geeignetes Atemschutzgerät mit Partikelfilter, Typ P2 tragen. Schutzhandschuhe tragen. Nitrilhandschuhe werden empfohlen. Andere Typen von Schutzhandschuhen können von dem Handschuhlieferanten empfohlen werden. Bei Kontaktgefahr: Schutzbrille bzw. Gesichtsschutz tragen. Immer Spezialschutzskleidung tragen. Kopfschutz oder Schutzhelm tragen in Verbindung mit spritzender Arbeit. Nach Abschluss der Arbeit, die verseuchte Kleidung ausziehen und den Körper gründlich mit Wasser und Seife waschen. Keine Daten vorhanden.

6 6/10 ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Zement grau Geruch: Geruchfrei. ph-wert: Gebrauchsfertige Zubereitung: ungef. 13 Siedepunkt: Flammpunkt: Explosionsgrenzen: Relative Dichte: Keine Daten vorhanden. Löslichkeit: Mischbar mit Wasser Sonstige Angaben Sonstige Angaben: ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Reaktivität Reaktivität: Chemische Stabilität Stabilität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen: Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen/Stoffe: Unverträgliche Materialien Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine bekannte. Stabil unter normalen Temperaturverhältnissen. Der Inhalt von Chromat reduzierendem Mittel wird allmählich vermindert. Keine bekannte. Das Produkt härtet zu einer harten Masse bei Kontakt mit Wasser und Feuchtigkeit. Nicht bekannt. Keine besondere. ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Angaben zu toxikologischen Wirkungen Einatmen: Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: Langzeitwirkungen: Staub kann den Hals und die Atemwege reizen und Husten hervorrufen. Staub wirkt reizend auf feuchter Haut. Wiederholter oder länger andauernder Hautkontakt kann bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen. Staub oder Spritzer von der Gebrauchsmischung können zu dauernden Augenschäden führen. Sofortige Erste-Hilfe ist erforderlich. Aufgrund der Form des Produktes wenig wahrscheinlich. Einnahme kann kräftige Reizwirkungen in Mund, Speiseröhre und Magen-Darm-Kanal verursachen. Bei regelmäßigem Einatmen von Staub über einen längeren Zeitraum besteht das Risiko von Lungenschädigungen.

7 7/10 ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN Toxizität Ökotoxizität: Persistenz und Abbaubarkeit Abbaubarkeit: Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulations- potential: Mobilität im Boden Mobilität: Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT/vPvB: Andere schädliche Wirkungen Andere schädliche Auswirkungen: Es ist nicht zu erwarten, dass das Produkt für die Umwelt schädlich ist. Das Produkt reagiert mit Wasser zu einem festen, nicht löslichen Reaktionsprodukt, das nach den vorliegenden Informationen nicht abbaubar ist. Daten bzgl. Bioakkumulation liegen nicht vor. Keine Daten vorhanden. Keine bekannte. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Verfahren der Abfallbehandlung Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Der Abfall ist als gefährlicher Abfall klassifiziert. Daran denken dass ausgehärtetes Material normalerweise nicht als chemischer Abfall betrachtet wird. Restmengen: Abfallschlüssel-Nr.: Leere Verpackung: Abfallschlüssel-Nr.:

8 8/10 ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT Unterliegt nicht den internationalen Regeln bzgl. Transport von Gefahrgut (IMDG, ICAO/IATA, ADR/RID) UN-Nummer UN-Nr.: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Proper Shipping Name: Transportgefahrenklassen Class: Verpackungsgruppe PG: Umweltgefahren Marine pollutant: - Umweltgefährdende Substanz: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Besondere Vorsichtsmaßnahmen: Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code Massengutbeförderung: - Keine bekannte.

9 9/10 ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Besondere Bestimmungen: Nationale Vorschriften: Stoffsicherheitsbeurteilung Als Hauptregel ist die Arbeit mit diesem Produkt Personen unter 18 Jahren untersagt. Der Benutzer ist in der Ausführung der Arbeit den gefährlichen Eigenschaften dieses Produktes sowie den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gründlich zu unterweisen. Wassergefährdungsklasse: WGK 1, schwach wassergefährdend. Einstufung gemäß VwVwS, Anhang 4. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, mit Änderungen. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung-GefStoffV) vom 23.December 2004 (mit Änderungen). Bekanntmachung 220 zu Gefahrstoffen. Sicherheitsdatenblatt. September TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006, mit Änderungen. TRGS Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen Ausgabe: Oktober TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe - Ausgabe Oktober Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährende Stoffe VwVwS). Vom 17. Mai 1999, mit Änderungen. Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.) vom 12 April 1976 (mit Änderungen). Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV - Abfallverzeichnis- Verordnung vom 10. Dezember 2001 mit Änderungen. CSA-Status:

10 10/10 ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Der Benutzer ist in der Ausführung der Arbeit zu unterweisen und muss mit dem Inhalt dieses Sicherheitsdatenblattes vertraut sein. Wortlaut der R-Sätze und Gefahrenhinweise: R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 H315 H318 H335 Gefahr ernster Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Die Auskünfte dieses Sicherheitsdatenblattes gründen auf Auskünfte, die am Datum der Erstellung in unserem Besitz waren und sind unter der Voraussetzung erteilt, dass das Produkt unter den angegebenen Verhältnissen und in Übereinstimmung mit der auf der Verpackung und/oder in relevanter technischer Literatur spezifizierten Verwendungsweise verwendet wird. Jeder andere Gebrauch dieses Produktes, eventuell in Kombination mit anderen Produkten oder Prozessen, geschieht auf eigene Verantwortung des Benutzers. Ausgearbeitet von DHI - Environment and Toxicology, Agern Allé 5, DK-2970 Hørsholm, Denmark.

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