II. Rechtliche Verselbständigung der Gesellschaft. Problem im Tatsächlichen: Keine Registrierung für GbR

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1 II. Rechtliche Verselbständigung der Gesellschaft Problem des Gesetzwortlauts: HGB sieht Rechtsfähigkeit der OHG vor , 719, 714 BGB enthalten keine Regelung darüber, ob die GbR Rechtssubjekt im Rechtsverkehr ist (eher das Gegenteil). Problem im Tatsächlichen: Keine Registrierung für GbR Rechtsfortbildung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056): Eine GbR (Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe) ist rechts- und parteifähig. Folie 392

2 Beispiel 75 (BGHZ 146, 341) Die Bauunternehmen A, B und C führen das Bauvorhaben Weißes Ross als ARGE Weißes Ross aus. Im Verlauf der Bauabwicklung entsteht Streit über die Fälligkeit des Baulohns. Kann die ARGE Weißes Ross klagen oder müssen dies A, B und C? Folie 393

3 Lösung Beispiel 75 Die ARGE Weißes Ross ist selbst rechts- und parteifähig. Sie kann, vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter, klagen. Folie 394

4 Überblick über die Rechtsfähigkeit Die GbR haftet selbst mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die GbR ist selbst Inhaberin des Gesellschaftsvermögens. Die GbR ist parteifähig aktiv und passiv. Ein gegen die GbR ergangenes Urteil wirkt gegen alle Gesellschafter gemäß 736 ZPO. Die GbR ist grundrechtsfähig, vgl. Art. 19 Abs. 3 GG. Die GbR kann Arbeitgeberin sein. Die GbR kann Gesellschafterin anderer Gesellschaften sein. Die GbR ist erbfähig. Die GbR ist wegen 11 Abs. 2 InsO insolvenzfähig. Die GbR ist grundbuchfähig, 899a BGB, 47 GBO Folie 395

5 Beispiel 76a (BGHZ 149, 80) Eine GbR verlangt von der beklagten Volksbank die Rückzahlung eines Teils der von ihnen für ein Darlehen gezahlten Zinsen. Die GbR wird gebildet aus vier Rechtsanwälten und einem Bankbetriebswirt. Die Gesellschafter verfolgen den Zweck, ein Grundstück zu erwerben umzubauen zu verwalten und gegebenenfalls zu verwerten. Zur Finanzierung des Umbaus mit einem Gesamtvolumen von ca nahm die GbR bei der Beklagten ein Darlehen in Höhe von auf, dessen jährliche Verzinsung mit 7 % festgeschrieben war. Der effektive Jahreszins war im Vertrag nicht angegeben. Die GbR ist der Meinung, wegen 494 Abs. 2 Satz 2 BGB nur den gesetzlichen Zinssatz i. H. v. 4 % gemäß 246 BGB entrichten zu müssen. Ist diese Sicht der Dinge richtig? Folie 396

6 Lösung Beispiel 76a E. A.: Normadressat des Verbraucherkreditgesetzes nicht nur eine einzelne natürliche Person, sondern auch eine Mehrzahl von natürlichen Personen, die sich zu einer GbR zusammengeschlossen haben und in Verfolgung ihres nicht kommerziellen Gesellschaftszwecks ein Darlehen aufnehmen. A. A.: GbR als kollektive Rechtseinheit mit beschränkter Rechtsfähigkeit keine natürliche Person (Wortlaut: 13 BGB). Mit Schutzzweck des Gesetzes ist davon auszugehen, dass auch mehrere Personen, die sich zusammengetan haben, Verbraucher sind. Deshalb nur der gesetzliche Zinssatz gemäß 246 BGB. Folie 397

7 Eigenbedarfskündigung einer GbR Beispiel dafür, durch die GbR hindurch auf die Gesellschafter abzustellen Leitentscheidungen - BGH NJW 2007, BGH NJW 2009, 2738 Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich auch wegen des Eigenbedarfs ( 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) eines Gesellschafters zulässig. Folie 398

8 Grundbuchfähigkeit ohne Publizität Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit war Grundbuchfähigkeit umstritten. Anerkennung der Grundbuchfähigkeit durch BGH NJW 2009, 594 Novelle durch 899a BGB, 47 GBO - Streit über Nachweis der GbR bei Eintragung (Rechtserwerb) - Streit über Reichweite des 899a BGB bei Verfügungen über Grundstückrechte Folie 399

9 Beispiel 77a A und B bilden A&B GbR. Die GbR kauft bei Notar Grundstück von V. V und GbR erklären auch die Auflassung. Auf Antrag, A&B GbR als neuen Eigentümer ins Grundbuch einzutragen, verlangt Grundbuchamt Nachweis der Existenz der A&B GbR und der Vertretungsbefugnis von A und B. Lösung durch BGH ZIP 2011, 1003: Erwirbt eine GbR Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht. Folie 400

10 Beispiel 77b A&B GbR ist Eigentümerin eines Grundstücks und entsprechend unter Angabe der Gesellschafter A und B im Grundbuch eingetragen C wird in die zuvor aus A und B bestehende GbR aufgenommen Die GbR wird von A, B und C als Gesamtvertreter vertreten A und B veräußern im Namen der GbR ohne Mitwirkung des C das der GbR gehörende Grundstück an K Ist K kondiktionsfest Eigentümer geworden? Folie 401

11 Lösung Beispiel 77b K hat Eigentum erworben, weil 892, 899a BGB guten Glauben an die Vertretungsmacht von A und B schützen. Kann GbR das Eigentum nach 812 BGB von K herausverlangen? - Nach Wortlaut von 899a BGB ja, weil Gesellschafterstellung und damit Vertretungsmacht nur in Ansehung des eingetragenen Rechts vermutet wird und damit nicht für Kaufvertrag gelten würde. - Aber jedenfalls aus Gründen der allgemeinen Rechtsscheinshaftung muss Kaufvertrag Bestand haben. - Kein Anspruch aus 812 BGB Folie 402

12 Beispiel 78 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich bei X für die A- B-C-GbR einen Imbisswagen für Wer muss zahlen? Folie 403

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