T e i l e g u t a c h t e n nach Anlage XIX zu 19/3 StVZO

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1 T e i l e g u t a c h t e n nach Anlage XIX zu 19/3 StVZO Nr. TGA-Art 13.1 über den Verwendungsbereiche des Sonderrades Typ Hersteller: Röntgenstraße Attendorn Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 9 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt, wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Dieses Gutachten gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: RH ALURAD GmbH Herstellerzeichen: RH Radtyp: Ausführung: Siehe Tabelle zu III Radgröße: 10Jx22H2 Einpresstiefe: Siehe Tabelle zu III Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Lochkreisdurchmesser: Siehe Tabelle zu III Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Siehe Tabelle zu III Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: Siehe Tabelle zu III Reifenabrollumfang: Siehe Tabelle zu III IFM - Geschäftsstelle Essen Adlerstraße Essen PRÜFLABORATORIUM IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Technischer Dienst: KBA P

2 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 2 / 6 III Übersicht der Ausführungen III.1 Ausführungen Ausführung Lochzahl/ Bolzenloch-Ø zyl. Maß Befesti- Lochkreis-Ø Bolzengungs- Rad Zentrierring [mm] [mm] loch [mm] bund [mm] 114G Ø72.5/Ø66.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø67.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø71,6 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø66.6, 5/112 15,00 10,00 Kegel G RH /112 15,00 10,00 Kegel G RH /112 15,00 10,00 Kegel D /120 15,00 9,00 Kegel D /120 15,00 9,00 Kegel ohne Ring 5/127 15,00 10,00 Kegel ohne Ring 5/130 15,00 8,18 Kugel Ø28 mm Ein- Mittenloch-Ø zul. zul. ab Abroll- press- Radla Herstell- tiefe umfang st datum [Monat/ [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 35 72, / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , /2015 IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller und Vertrieb: Art der Sonderräder: Korrosionsschutz: RH ALURAD GmbH Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, Nabenbohrung durch Deckel verschlossen. Lackierung.docx

3 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 3 / 6 IV.1 Radanschluß Befestigungsart: je nach Fahrzeugtyp mit Schrauben, bzw. Muttern Anzahl der Befestigungsbohrungen: 5 Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: Siehe Tabelle zu III Lochkreisdurchmesser in mm: Siehe Tabelle zu III Mittenlochdurchmesser in mm : Siehe Tabelle zu III Zentrierart: Mittenzentrierung Anzugsmoment in Nm: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Innenseite: Außenseite: Herstellerzeichen: RH - Radgröße: 10Jx22H2 - Radtyp: - Ausführungsbezeichnung: z.b. LK 114,3G - Einpresstiefe in mm: z.b. IS 35 - Gießereizeichen: WP Herstelldatum: Tabelle Monat/Jahr - An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein. V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump entsprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV NORD, RP A0-306, durchgeführt. VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet..docx

4 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 4 / 6 VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung und der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße Maximum in Service. VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% ist, liegt ein positiver Prüfbericht über den Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken. VII Zusammenfassung Die Sonderräder des Herstellers entsprechen den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 6 sowie die Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.b. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden.docx

5 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 5 / 6 sind. VIII Anlagen VIII.1 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Seiten 8 Verwendungsbereiche Seiten Datum ET 25 ANLAGE 12 (AUDI 5/112/66,5) ET 35 ANLAGE 1 (AUDI 5/112/66,5) ANLAGE 2 (NISSAN 5/114,3/66) ANLAGE 2a (RENAULT 5/114,3/66) ANLAGE 3 (MAZDA 5/114,3/67) ANLAGE 3a (HYUNDAI 5/114,3/67) ANLAGE 3b (MASERATI 5/114,3/67) ANLAGE 4 (CHRYSLER 5/114,3/71,5) ANLAGE 5 (BMW 5/120/72,5) ANLAGE 6 (BMW 5/120/74) ET 45 ANLAGE 11 (MERCEDES 5/112/66,5) ET 50 ANLAGE 7 (MERCEDES 5/112/66,5) ANLAGE 8 (CHRYSLER 5/127/71,5) ANLAGE 9 (AUDI 5/130/71,5) ANLAGE 9a (PORSCHE 5/130/71,5) ANLAGE 9b (VW 5/130/71,5) KOMBINATIONEN des Radtyps ANLAGE 10 (MERCEDES 5/112/66,5) *Ausführung mit Adapterscheibe.docx

6 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 6 / 6 Geschäftsstelle Essen, TÜV NORD GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Adlerstr. 7, Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA P Karwig.docx

7 Anlage 0 Seiten 1 von 8 Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von Achslast und Höchstgeschwindigkeit Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 91 H Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 93 H Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 198 km/h ermittelte Daten erfd. LI /GSY 1. Die Tragfähigkeitskennzahl LI ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem vmax Wert 201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln, gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein LI-Wert von 93. Ableseweg für Achse 1 und 2: Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : 2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte erf. GSY abzulesen: Höchstgeschwindigkeit in km/h erf. GSY lt. Fahrzeugpapieren zzgl. Toleranz bis P bis Q bis R bis S bis T bis U bis H Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h. V:

8 Anlage 0 Seiten 2 von 8 Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol H. Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten ermittelte Daten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu erfd. LI /GSY alt. LI/GSY ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 94 V 91 W Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 96 V 93 W Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 230 km/h 1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte vmax bis zu der Zeile, die den gleichen Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält. 2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte erf. GSY. Hier steht nun das mindest erforderliche Geschwindigkeitssymbol erf. GSY und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol alt. GSY. 3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. 4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Ableseweg für Achse 1 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Ableseweg für Achse 2 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus, den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert 96 für den GSY V, bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. V:

9 V: Anlage 0 Seiten 3 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 774/ 800/ 824/ 850/ 874/ 900/ 924/ V W 772/ / / / / / / V W 769/ / / / / / / V W 767/ / / / / / / V W 765/ / / / / / / V W 762/ / / / / / / V W 760/ / / / / / / V W 758/ / / / / / / V W 755/ / / / / / / V W 753/ / / / / / / V W 751/ / / / / / / V W 748/ / / / / / / V W 746/ / / / / / / V W 744/ / / / / / / V W 741/ / / / / / / V W 739/ / / / / / / V W 737/ / / / / / / V W 735/ / / / / / / V W 732/ / / / / / / V W 730/ / / / / / / V W 728/ / / / / / / V W 725/ / / / / / / V W 723/ / / / / / / V W 721/ / / / / / / V W 718/ / / / / / / V W 716/ / / / / / / V W 714/ / / / / / / V W 711/ / / / / / / V W 709/ / / / / / / V W 707/ / / / / / / V W 704/ / / / / / / W Y 770/ / / / / / / W Y 766/ / / / / / / W Y 762/ / / / / / / W Y 759/ / / / / / / W Y 755/ / / / / / / W Y 751/ / / / / / / W Y 747/ / / / / / / W Y 743/ / / / / / / W Y 739/ / / / / / / W Y 735/ / / / / / / W Y 731/ / / / / / / W Y 728/ / / / / / / W Y 724/ / / / / / / W Y 720/ / / / / / / W Y 716/ / / / / / / W Y 712/ / / / / / / W Y 708/ / / / / / / W Y 704/ / / / / / / W Y 700/ / / / / / / W Y 697/ / / / / / / W Y 693/ / / / / / / W Y 689/ / / / / / / W Y 685/ / / / / / / W Y 681/ / / / / / / W Y 677/ / / / / / / W Y 673/ / / / / / / W Y 670/ / / / / / / W Y 666/ / / / / / / W Y 662/ / / / / / / 924

10 V: Anlage 0 Seiten 4 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 950/ 974/ 1000/ 1030/ 1060/ 1090/ 1120/ V W 947/ / / / / / / V W 944/ / / / / / / V W 941/ / / / / / / V W 939/ / / / / / / V W 936/ / / / / / / V W 933/ / / / / / / V W 930/ / / / / / / V W 927/ / / / / / / V W 924/ / / / / / / V W 922/ / / / / / / V W 919/ / / / / / / V W 916/ / / / / / / V W 913/ / / / / / / V W 910/ / / / / / / V W 907/ / / / / / / V W 904/ / / / / / / V W 902/ / / / / / / V W 899/ / / / / / / V W 896/ / / / / / / V W 893/ / / / / / / V W 890/ / / / / / / V W 887/ / / / / / / V W 884/ / / / / / / V W 882/ / / / / / / V W 879/ / / / / / / V W 876/ / / / / / / V W 873/ / / / / / / V W 870/ / / / / / / V W 867/ / / / / / / V W 864/ / / / / / / W Y 945/ / / / / / / W Y 940/ / / / / / / W Y 936/ / / / / / / W Y 931/ / / / / / / W Y 926/ / / / / / / W Y 922/ / / / / / / W Y 917/ / / / / / / W Y 912/ / / / / / / W Y 907/ / / / / / / W Y 902/ / / / / / / W Y 898/ / / / / / / W Y 893/ / / / / / / W Y 888/ / / / / / / W Y 884/ / / / / / / W Y 879/ / / / / / / W Y 874/ / / / / / / W Y 869/ / / / / / / W Y 864/ / / / / / / W Y 860/ / / / / / / W Y 855/ / / / / / / W Y 850/ / / / / / / W Y 846/ / / / / / / W Y 841/ / / / / / / W Y 836/ / / / / / / W Y 831/ / / / / / / W Y 826/ / / / / / / W Y 822/ / / / / / / W Y 817/ / / / / / / W Y 812/ / / / / / / 1120

11 V: Anlage 0 Seiten 5 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1160/ 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ V W 1157/ / / / / / / V W 1153/ / / / / / / V W 1150/ / / / / / / V W 1146/ / / / / / / V W 1143/ / / / / / / V W 1139/ / / / / / / V W 1136/ / / / / / / V W 1132/ / / / / / / V W 1129/ / / / / / / V W 1125/ / / / / / / V W 1122/ / / / / / / V W 1118/ / / / / / / V W 1115/ / / / / / / V W 1111/ / / / / / / V W 1108/ / / / / / / V W 1104/ / / / / / / V W 1101/ / / / / / / V W 1097/ / / / / / / V W 1094/ / / / / / / V W 1090/ / / / / / / V W 1087/ / / / / / / V W 1083/ / / / / / / V W 1080/ / / / / / / V W 1076/ / / / / / / V W 1073/ / / / / / / V W 1070/ / / / / / / V W 1066/ / / / / / / V W 1063/ / / / / / / V W 1059/ / / / / / / V W 1056/ / / / / / / W Y 1154/ / / / / / / W Y 1148/ / / / / / / W Y 1143/ / / / / / / W Y 1137/ / / / / / / W Y 1131/ / / / / / / W Y 1125/ / / / / / / W Y 1119/ / / / / / / W Y 1114/ / / / / / / W Y 1108/ / / / / / / W Y 1102/ / / / / / / W Y 1096/ / / / / / / W Y 1090/ / / / / / / W Y 1085/ / / / / / / W Y 1079/ / / / / / / W Y 1073/ / / / / / / W Y 1067/ / / / / / / W Y 1061/ / / / / / / W Y 1056/ / / / / / / W Y 1050/ / / / / / / W Y 1044/ / / / / / / W Y 1038/ / / / / / / W Y 1032/ / / / / / / W Y 1027/ / / / / / / W Y 1021/ / / / / / / W Y 1015/ / / / / / / W Y 1009/ / / / / / / W Y 1003/ / / / / / / W Y 998/ / / / / / / W Y 992/ / / / / / / 1380

12 V: Anlage 0 Seiten 6 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1420/ 1460/ 1500/ 1550/ 1600/ 1650/ 1700/ V W 1416/ / / / / / / V W 1411/ / / / / / / V W 1407/ / / / / / / V W 1403/ / / / / / / V W 1399/ / / / / / / V W 1394/ / / / / / / V W 1390/ / / / / / / V W 1386/ / / / / / / V W 1382/ / / / / / / V W 1377/ / / / / / / V W 1373/ / / / / / / V W 1369/ / / / / / / V W 1365/ / / / / / / V W 1360/ / / / / / / V W 1356/ / / / / / / V W 1352/ / / / / / / V W 1348/ / / / / / / V W 1343/ / / / / / / V W 1339/ / / / / / / V W 1335/ / / / / / / V W 1331/ / / / / / / V W 1326/ / / / / / / V W 1322/ / / / / / / V W 1318/ / / / / / / V W 1314/ / / / / / / V W 1309/ / / / / / / V W 1305/ / / / / / / V W 1301/ / / / / / / V W 1296/ / / / / / / V W 1292/ / / / / / / W Y 1413/ / / / / / / W Y 1406/ / / / / / / W Y 1399/ / / / / / / W Y 1392/ / / / / / / W Y 1384/ / / / / / / W Y 1377/ / / / / / / W Y 1370/ / / / / / / W Y 1363/ / / / / / / W Y 1356/ / / / / / / W Y 1349/ / / / / / / W Y 1342/ / / / / / / W Y 1335/ / / / / / / W Y 1328/ / / / / / / W Y 1321/ / / / / / / W Y 1314/ / / / / / / W Y 1306/ / / / / / / W Y 1299/ / / / / / / W Y 1292/ / / / / / / W Y 1285/ / / / / / / W Y 1278/ / / / / / / W Y 1271/ / / / / / / W Y 1264/ / / / / / / W Y 1257/ / / / / / / W Y 1250/ / / / / / / W Y 1242/ / / / / / / W Y 1235/ / / / / / / W Y 1228/ / / / / / / W Y 1221/ / / / / / / W Y 1214/ / / / / / / 1700

13 V: Anlage 0 Seiten 7 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1750/ 1800/ 1850/ 1900/ 1950/ 2000/ 2060/ V W 1745/ / / / / / / V W 1740/ / / / / / / V W 1734/ / / / / / / V W 1729/ / / / / / / V W 1724/ / / / / / / V W 1718/ / / / / / / V W 1713/ / / / / / / V W 1708/ / / / / / / V W 1703/ / / / / / / V W 1698/ / / / / / / V W 1692/ / / / / / / V W 1687/ / / / / / / V W 1682/ / / / / / / V W 1676/ / / / / / / V W 1671/ / / / / / / V W 1666/ / / / / / / V W 1661/ / / / / / / V W 1656/ / / / / / / V W 1650/ / / / / / / V W 1645/ / / / / / / V W 1640/ / / / / / / V W 1634/ / / / / / / V W 1629/ / / / / / / V W 1624/ / / / / / / V W 1619/ / / / / / / V W 1614/ / / / / / / V W 1608/ / / / / / / V W 1603/ / / / / / / V W 1598/ / / / / / / V W 1592/ / / / / / / W Y 1741/ / / / / / / W Y 1732/ / / / / / / W Y 1724/ / / / / / / W Y 1715/ / / / / / / W Y 1706/ / / / / / / W Y 1698/ / / / / / / W Y 1689/ / / / / / / W Y 1680/ / / / / / / W Y 1671/ / / / / / / W Y 1662/ / / / / / / W Y 1654/ / / / / / / W Y 1645/ / / / / / / W Y 1636/ / / / / / / W Y 1628/ / / / / / / W Y 1619/ / / / / / / W Y 1610/ / / / / / / W Y 1601/ / / / / / / W Y 1592/ / / / / / / W Y 1584/ / / / / / / W Y 1575/ / / / / / / W Y 1566/ / / / / / / W Y 1558/ / / / / / / W Y 1549/ / / / / / / W Y 1540/ / / / / / / W Y 1531/ / / / / / / W Y 1522/ / / / / / / W Y 1514/ / / / / / / W Y 1505/ / / / / / / W Y 1496/ / / / / / / 2060

14 V: Anlage 0 Seiten 8 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 2120/ 2180/ 2240/ 2300/ 2360/ 2430/ 2500/ V W 2114/ / / / / / / V W 2107/ / / / / / / V W 2101/ / / / / / / V W 2095/ / / / / / / V W 2088/ / / / / / / V W 2082/ / / / / / / V W 2075/ / / / / / / V W 2069/ / / / / / / V W 2063/ / / / / / / V W 2056/ / / / / / / V W 2050/ / / / / / / V W 2044/ / / / / / / V W 2037/ / / / / / / V W 2031/ / / / / / / V W 2025/ / / / / / / V W 2018/ / / / / / / V W 2012/ / / / / / / V W 2006/ / / / / / / V W 1999/ / / / / / / V W 1993/ / / / / / / V W 1986/ / / / / / / V W 1980/ / / / / / / V W 1974/ / / / / / / V W 1967/ / / / / / / V W 1961/ / / / / / / V W 1955/ / / / / / / V W 1948/ / / / / / / V W 1942/ / / / / / / V W 1936/ / / / / / / V W 1929/ / / / / / / W Y 2109/ / / / / / / W Y 2099/ / / / / / / W Y 2088/ / / / / / / W Y 2078/ / / / / / / W Y 2067/ / / / / / / W Y 2056/ / / / / / / W Y 2046/ / / / / / / W Y 2035/ / / / / / / W Y 2025/ / / / / / / W Y 2014/ / / / / / / W Y 2003/ / / / / / / W Y 1993/ / / / / / / W Y 1982/ / / / / / / W Y 1972/ / / / / / / W Y 1961/ / / / / / / W Y 1950/ / / / / / / W Y 1940/ / / / / / / W Y 1929/ / / / / / / W Y 1919/ / / / / / / W Y 1908/ / / / / / / W Y 1897/ / / / / / / W Y 1887/ / / / / / / W Y 1876/ / / / / / / W Y 1866/ / / / / / / W Y 1855/ / / / / / / W Y 1844/ / / / / / / W Y 1834/ / / / / / / W Y 1823/ / / / / / / W Y 1813/ / / / / / / 2500

15 Anlage- 1 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Effektive Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: RH geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment FY Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 42 mm (s. Auflage D14) 4L, 4L1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm (s. Auflage D14) Nm -01~AU _5-ET35.docx

16 Anlage- 1 Seite : 2 / 4 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Audi Q7 265/35R22 A02) bis A10)D14) N275)T102) B59)E78a) FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 185 Audi Q5 255/35R22 A02) bis A10)D14) A01)K01)K04) 265/30R22 A01)K01)K04) 275/30R22 A01)K01)K04) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -01~AU _5-ET35.docx

17 Anlage- 1 Seite : 3 / 4 A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle Raddaten angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden Distanzscheiben(Durchstecksystem): Distanzscheibe Erforderliche Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben 1+2 RH M14x1,5x42 Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 72,5/66,6 B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Audi ceramic (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -01~AU _5-ET35.docx

18 Anlage- 1 Seite : 4 / 4 N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 102. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~AU _5-ET35.docx

19 Anlage- 2 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment Z50, Z51 Radmutter, Kegel 60, Gewinde Nm M12x1,25 S51, S51N Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -02~NI-5-114_3-66-ET35.docx

20 Anlage- 2 Seite : 2 / 4 S51 S51N Motorleistung 175 bis 287 Nissan Infiniti FX30d, FX37, FX50, QX70 e1*2001/116*0479*.. e1*2007/46*0565*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 265/40R22 A02) bis A10) A01)K01) 275/35R22 A01)K01)K04) 275/40R22 A01)K01)K04) 285/35R22 A01)K01)K04) 295/35R22 A01)K01)K02) Z50 e1*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 172 Nissan Murano 255/35R22 A02) bis A10) A01)K01)K02) 265/35R22 A01)K01)K02) 275/35R22 A01)K01)K02) 285/30R22 A01)K01)K02) 295/30R22 A01)K01)K02) -02~NI-5-114_3-66-ET35.docx

21 Anlage- 2 Seite : 3 / 4 Z51 e1*2001/116*0478*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 188 Nissan Murano 265/35R22 A02) bis A10) A01)K01)K02) 265/40R22 A01)K01)K02) 275/35R22 A01)K01)K02) 285/35R22 A01)K01)K02) 295/35R22 A01)K01)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -02~NI-5-114_3-66-ET35.docx

22 Anlage- 2 Seite : 4 / 4 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. DDie Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~NI-5-114_3-66-ET35.docx

23 Anlage- 2a Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment RFC Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -02a~RE-5-114_3-66-ET35.docx

24 Anlage- 2a Seite : 2 / 3 RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*ks07/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 165 Renault Espace 265/30R22 A02) bis A10) A01)K01)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. -02a~RE-5-114_3-66-ET35.docx

25 Anlage- 2a Seite : 3 / 3 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~RE-5-114_3-66-ET35.docx

26 Anlage- 3 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment GH, GHE, KE, TB1 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -03~MA-5-114_3-67-ET35.docx

27 Anlage- 3 Seite : 2 / 4 GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Mazda CX-5 265/30R22 A02) bis A10) A01)K01)K02) 275/30R22 A01)K01)K02) TB1 e13*ks07/46*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 204 Mazda CX-9 255/35R22 A02) bis A10) A01)K01) 265/35R22 A01)K01) 265/40R22 A01)K01)K61) 275/35R22 A01)K01)K04)K61) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -03~MA-5-114_3-67-ET35.docx

28 Anlage- 3 Seite : 3 / 4 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -03~MA-5-114_3-67-ET35.docx

29 Anlage- 3 Seite : 4 / 4 K61) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist von 100 mm unterhalb der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante um 15 mm auf eine Restdicke von 25 mm zu kürzen, - im Bereich der gekürzten Kunststoffverbreiterung ist die darüberliegende Blechradhauskante entsprechend umzulegen. DDie Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~MA-5-114_3-67-ET35.docx

30 Anlage- 3a Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment DM Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -03a~HY-5-114_3-67-ET35.docx

31 Anlage- 3a Seite : 2 / 3 DM e11*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 199 Hyundai Santa Fe, Grand 265/30R22 A02) bis A10) Santa Fe A01)K01)K02) 275/30R22 A01)K01)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. -03a~HY-5-114_3-67-ET35.docx

32 Anlage- 3a Seite : 3 / 3 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~HY-5-114_3-67-ET35.docx

33 Anlage- 3b Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Maserati Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment M156 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -03b~MS-5-114_3-67-ET35.docx

34 Anlage- 3b Seite : 2 / 4 M156 e3*2007/46*0224*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 257 Masearti Levante 255/35R22 A02) bis A10) S07) 275/30R22 A01)A94a)K03) 285/30R22 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 285/30R22 A01) bis A10) K04) S07)V00) 255/35R22 295/30R22 A01) bis A10) K04) S07)V00) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -03b~MS-5-114_3-67-ET35.docx

35 Anlage- 3b Seite : 3 / 4 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S07) Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen Halteschrauben zu entfernen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. -03b~MS-5-114_3-67-ET35.docx

36 Anlage- 3b Seite : 4 / 4 Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~MS-5-114_3-67-ET35.docx

37 Anlage- 4 Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø71,6 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler Corporation (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment KJ Radmuttern, Kegel 60, Gewinde ½ Zoll Nm -04~CH-5-114_3-71_5-ET35.docx

38 Anlage- 4 Seite : 2 / 3 KJ e4*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 191 Chrysler Dodge Nitro 255/35R22 A02) bis A10) A01)K01) S06) 265/30R22 A01)K01)K04) 265/35R22 A01)K01)K04)K39) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -04~CH-5-114_3-71_5-ET35.docx

39 Anlage- 4 Seite : 3 / 3 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K39) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffinnenkotflügel warm nach vorne einzuformen (Kontrolle d. Kreisfahrt). S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen. DDie Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~CH-5-114_3-71_5-ET35.docx

40 Anlage- 5 Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120D Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Effektive Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment X53 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 47 mm (s. Auflage D14) Nm -05~BM _5-ET35.docx

41 Anlage- 5 Seite : 2 / 3 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 235 BMW X5 265/35R22 A01) bis A10)D14) K03) 285/30R22 K03) 295/30R22 K01) 255 bis 265 BMW X5 265/35R22 M+S A01) bis A10)D14) K03) 285/30R22 M+S K03) e1*98/14*0153*06 e1*2001/116*0153*13 295/30R22 M+S K01) 1255 / 1485( 1660) /1530 gepanz. 5/120/72.5 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -05~BM _5-ET35.docx

42 Anlage- 5 Seite : 3 / 3 A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle Raddaten angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden Distanzscheiben(Durchstecksystem): Distanzscheibe Erforderliche Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben 1+2 H&R M14x1,5x47 Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 74 / 72,5 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. DDie Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~BM _5-ET35.docx

43 Anlage- 6 Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120D Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Effektive Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment X5, X6, X70, X-N1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm (s. Auflage D14) Nm -06~BM ET35.docx

44 Anlage- 6 Seite : 2 / 8 X70 e1*2001/116*0420*.. X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)D14) (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)T99) E50)E68) mit Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22 N275)T102) 285/30R22 A01)A94)K01)N295)T101) 295/30R22 A01)K01)N305)T103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 285/30R22 A02) bis A10)D14) N265) A94)N295)T101) E50)E68)V00) 255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)D14) N265) N305)T103) E50)E68)V00) X70 e1*2001/116*0420*.. X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 265/35R22 A02) bis A10)D14) (Baureihe E70, Fahrzeuge A01)K01)K04)N275)T102) E50)E68) ohne Kotflügelverbreiterungen) -06~BM ET35.docx

45 Anlage- 6 Seite : 3 / 8 X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)D14) (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T99) E68a) mit Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22 N275)T102) 275/30R22 N285)T99) 285/30R22 A01)K01)T101) 295/30R22 A01)K01)T103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)D14) T103) E68a)V00) X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/35R22 A02) bis A10)D14) (Baureihe F15, Fahrzeuge A01)K01)K04)N265)T99) E68a) ohne Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22 A01)K01)K04)N275)T102) 275/30R22 A01)K01)K04)N285)T99) 285/30R22 A01)K01)K04)T101) 295/30R22 A01)K01)K04)T103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 295/30R22 A01) bis A10)D14) K01) K04)T103) E68a)V00) -06~BM ET35.docx

46 Anlage- 6 Seite : 4 / 8 X70 e1*2001/116*0420*.. X6 e1*2007/46*0412*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X6 255/35R22 A02) bis A10)D14) (Baureihe E71) N265) E69) 265/35R22 N275) 285/30R22 A01)K01)N295) 295/30R22 A01)K01)N305) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 285/30R22 A02) bis A10)D14) N265) N295) E69)V00) 255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)D14) N265) N305) E69)V00) -06~BM ET35.docx

47 Anlage- 6 Seite : 5 / 8 X6 e1*2007/46*0412*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X6 255/35R22 A02) bis A10)D14) (Baureihe F16) N265)T99) E69a) 255/35R22 M+S T99) 265/35R22 N275) 265/35R22 M+S 275/30R22 N285)T99) 275/30R22 M+S T99) 285/30R22 A01)K01) 295/30R22 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 295/30R22 A02) bis A10)D14) E69a)V00) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -06~BM ET35.docx

48 Anlage- 6 Seite : 6 / 8 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle Raddaten angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden Distanzscheiben(Durchstecksystem): Distanzscheibe Erforderliche Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben 1+2 H&R M14x1,25x50 Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 74 / 74 E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10 - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10 - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09-06~bm et35.docx

49 Anlage- 6 Seite : 7 / 8 E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11 - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014: - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10 - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13 - Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07 E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015: - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14 - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -06~BM ET35.docx

50 Anlage- 6 Seite : 8 / 8 N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 101. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 102. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 103. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 99. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~BM ET35.docx

51 Anlage- 7 Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : DaimlerChrysler (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 164, 164G, 166, 251, 251 AMG Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -07~DB _5-ET50.docx

52 Anlage- 7 Seite : 2 / 8 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/40R22 A02) bis A10)ER2) N275) 265/40R22 M+S 275/40R22 A01)K03) 285/40R22 A01)K01) 305/35R22 A01)K01)K04) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS (Ausführungen ohne serienmäßige Radhausverbreiterung) 265/40R22 A02) bis A10)ER2) A01)K04)N275) 275/40R22 A01)K01)K04)K112)N285) 285/35R22 A01)K01)K04)N295) 285/40R22 A01)K01)K04)K112)K113)N295) 295/35R22 A01)K01)K04) 305/35R22 A01)K01)K02)K112) -07~DB _5-ET50.docx

53 Anlage- 7 Seite : 3 / e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung) 265/40R22 A02) bis A10)ER2) N275) 275/40R22 A01)K112)N285) 285/35R22 N295) 285/40R22 A01)K112)K113)N295) 295/35R22 305/35R22 A01)K112) 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/35R22 A02) bis A10) A01)K01) 275/35R22 A01)G7W)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K04) 295/30R22 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 295/30R22 A01) bis A10) K01) K04) V00) -07~DB _5-ET50.docx

54 Anlage- 7 Seite : 4 / e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 265/35R22 A02) bis A10) Klasse A01)K01)K04)T102) E107)E108) (W166) 275/35R22 A01)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K02)T101) 295/30R22 A01)K01)K02)T103) 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/35R22 A02) bis A10) A01)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K02)T101) 251 e1*2001/116*0341* AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 265/35R22 A02) bis A10) A01)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -07~DB _5-ET50.docx

55 Anlage- 7 Seite : 5 / 8 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) -07~DB _5-ET50.docx

56 Anlage- 7 Seite : 6 / 8 ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R /40R /35R /40R /35R /35R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -07~DB _5-ET50.docx

57 Anlage- 7 Seite : 7 / 8 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 101. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 102. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 103. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -07~DB _5-ET50.docx

58 Anlage- 7 Seite : 8 / 8 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~DB _5-ET50.docx

59 Anlage- 8 Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 127 Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 127 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment WK Radmutter, Kegel 60, Gewinde M14x1, Nm -08~CH _5-ET50.docx

60 Anlage- 8 Seite : 2 / 3 WK e4*2007/46*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 265/40R22 A02) bis A10) 275/35R22 275/40R22 WK e4*2007/46*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 344 Chrysler Grand Cherokee SRT (bis Baujahr 09/2014) 295/35R22 A02) bis A10)B24) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -08~CH _5-ET50.docx

61 Anlage- 8 Seite : 3 / 3 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø380x34 mm Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~CH _5-ET50.docx

62 Anlage- 9 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 130 Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 4L, 4L1 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 160 Nm -09~AU _5-ET50.docx

63 Anlage- 9 Seite : 2 / 4 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 257 Audi Q7 265/35R22 A02) bis A10)B59) (Ausführungen mit A01)K01)K04)T102) E78)ER1) kleinstem Serienreifen 235/..) 275/35R22 A01)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K04)T101) 285/35R22 A01)K01)K04) 295/30R22 A01)K01)K04)T103) 4L 4L1 Motorleistung 240 bis 257 Audi Q7 (Ausführungen mit e1*2001/116*0350*.. e13*2007/46*1081*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 275/35R22 M+S A02) bis A10)B59) A01)K01)K04) E78)ER1) kleinstem Serienreifen 275/.. M+S) 295/30R22 A01)K01)K04)T103) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -09~AU _5-ET50.docx

64 Anlage- 9 Seite : 3 / 4 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Audi ceramic (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) E78) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Q7 (1. Generation, Modell 4L)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* bis Nachtrag 19 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* bis Nachtrag 4 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* bis Nachtrag 5 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -09~AU _5-ET50.docx

65 Anlage- 9 Seite : 4 / 4 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 101. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 102. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 103. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~AU _5-ET50.docx

66 Anlage- 9a Seite : 1 / 6 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 130 Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 970, 970N, 970H, 970HN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 160 Nm -09a~PO _5-ET50.docx

67 Anlage- 9a Seite : 2 / 6 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 404 Porsche Cayenne 255/35R22 A02) bis A10) A01)K01)N265)T99) 265/35R22 A01)K01)K04)N275) 275/30R22 A01)K01)K04)T99) 275/35R22 A01)G4L)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K04)T101) 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 419 Porsche Cayenne 255/35R22 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- Verbreiterung) N265)T99) 265/35R22 N275) 275/30R22 T99) 275/35R22 285/30R22 T101) 285/35R22 295/30R22-09a~PO _5-ET50.docx

68 Anlage- 9a Seite : 3 / 6 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 419 Porsche Cayenne 255/35R22 A02) bis A10) (Ausführungen ohne Serien-Verbreiterung) N265)T99) 265/35R22 A01)K01)K04)N275) 275/30R22 A01)K01)K04)T99) 275/35R22 A01)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K04)T101) 285/35R22 A01)K01)K04) 295/30R22 A01)K01)K02) 970 e13*2007/46*0970*.. 970H e13*2007/46*1161*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 155 bis 405 Porsche Panamera 265/30R22 295/25R22 A01) bis A10) K01) K04) EF0)VH11) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -09a~PO _5-ET50.docx

69 Anlage- 9a Seite : 4 / 6 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -09a~PO _5-ET50.docx

70 Anlage- 9a Seite : 5 / 6 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 101. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 99. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. VH11) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifenkombinationen an Vorder-und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dabei darf die Abrollumfangsdifferenz der Reifen zwischen Vorder- und Hinterachse max. 15 mm betragen. Dies ist durch den jeweiligen Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. -09a~PO _5-ET50.docx

71 Anlage- 9a Seite : 6 / 6 Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~PO _5-ET50.docx

72 Anlage- 9b Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 130 Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 7L, 7P, 7p, 7PH, 7pH Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 160 Nm -09b~VW _5-ET50.docx

73 Anlage- 9b Seite : 2 / 5 7L e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 331 VW Touareg 265/35R22 A02) bis A10) (Ausführung ohne serienmäßiger Verbreiterung) A01) K03)K04) N275) 285/30R22 A01) K01)K04) T101) 295/30R22 A01) K01)K04) 7L Motorleistung 155 bis 331 VW Touareg (Ausführung mit serienmäßiger Verbreiterung, Serienräder 9,5x20 ET52 bzw. 10x21 ET50) e1*2001/116*0203*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 265/35R22 A02) bis A10) A01) K03)K04) N275) 285/30R22 A01) K03)K04) T101) 295/30R22 A01) K03)K04) -09b~VW _5-ET50.docx

74 Anlage- 9b Seite : 3 / 5 7p DE*2007/46*0400*.. 7P e1*2007/46*0376*.. 7P e1*2007/46*0400*.. 7PH e1*2007/46*0403*.. 7pH e1*2007/46*0404*.. 7P e1*2007/46*0498*.. 7PH e1*2007/46*0499*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 VW Touareg 255/35R22 A02) bis A10) T99) 265/35R22 A01)K01) 275/30R22 A01)K01)T99) 275/35R22 A01)GDZ)K01) 285/30R22 A01)K01)K04) 295/30R22 A01)K01)K04) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -09b~VW _5-ET50.docx

75 Anlage- 9b Seite : 4 / 5 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GDZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -09b~VW _5-ET50.docx

76 Anlage- 9b Seite : 5 / 5 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 99. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 101. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~VW _5-ET50.docx

77 Anlage- 10 Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH RH Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 112G 112G Radgröße: 10Jx22H2 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm 50 mm Effektive Einpresstiefe: 35 mm 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 ohne Ring Adapterscheibe: RH geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz -10~DB _5-ET35.docx

78 Anlage- 10 Seite : 2 / 7 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 164, 164G, 166 Achse 1: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Achse 2: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm, siehe auch Auflage D14) G e1*2001/116*0340*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/40R22 265/40R22 A01) bis A10)ER2) D14)K04) N275) 265/40R22 M+S 265/40R22 M+S A01) bis A10)ER2) D14)K04) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2) K03) D14)K04) 285/40R22 285/40R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) 305/35R22 305/35R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22 265/40R22 A01) bis A10)ER2) (Ausführungen ohne serienmäßige D14)K02) N275) Radhausverbreiterung) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2) K01)K112) D14)K02)K113) N285) 285/35R22 285/35R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) N295) 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) -10~DB _5-ET35.docx

79 Anlage- 10 Seite : 3 / e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22 265/40R22 A02) bis A10)ER2) (Ausführungen mit serienmäßiger D14) N275) Radhausverbreiterung) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2) K112) D14)K113) N285) 285/35R22 285/35R22 A01) bis A10)ER2) D14)K04) N295) 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)ER2) D14)K04) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/40R22 M+S 265/40R22 M+S A02) bis A10) D14) E109)W275) 275/40R22 275/40R22 A02) bis A10) D14)N285) E109) 275/40R22 M+S 275/40R22 M+S A02) bis A10) D14) E109) 285/35R22 285/35R22 A02) bis A10) D14)N295) E109) 285/40R22 285/40R22 A02) bis A10) D14)N295) E109) 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10) K03) D14)N305) E109) 295/40R22 295/40R22 A01) bis A10) K03) D14)N305) E109) -10~DB _5-ET35.docx

80 Anlage- 10 Seite : 4 / e1*2001/116*0315*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/35R22 265/35R22 A01) bis A10) K01) D14)K02) 275/35R22 275/35R22 A01) bis A10) K01) D14)K02) G7W) 285/30R22 285/30R22 A01) bis A10) K01) D14)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle Raddaten angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -10~DB _5-ET35.docx

81 Anlage- 10 Seite : 5 / 7 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden Distanzscheiben(Durchstecksystem): Distanzscheibe Erforderliche Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben 2 RH M14x1,5x45 Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 72,5/66,6 E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292). ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R /40R /35R /40R /35R /35R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -10~DB _5-ET35.docx

82 Anlage- 10 Seite : 6 / 7 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -10~DB _5-ET35.docx

83 Anlage- 10 Seite : 7 / 7 N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~DB _5-ET35.docx

84 Anlage- 10 Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH RH Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 112G 112G Radgröße: 10Jx22H2 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm 50 mm Effektive Einpresstiefe: 50 mm 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 ohne Ring Adapterscheibe: RH geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz -10~DB _5-ET50.docx

85 Anlage- 10 Seite : 2 / 7 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 164, 164G, 166 Achse 1: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Achse 2: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm, siehe auch Auflage D14) G e1*2001/116*0340*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/40R22 265/40R22 A01) bis A10)ER2) D14)K04) N275) 265/40R22 M+S 265/40R22 M+S A01) bis A10)ER2) D14)K04) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2) K03) D14)K04) 285/40R22 285/40R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) 305/35R22 305/35R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22 265/40R22 A01) bis A10)ER2) (Ausführungen ohne serienmäßige D14)K02) N275) Radhausverbreiterung) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2) K01)K112) D14)K02)K113) N285) 285/35R22 285/35R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) N295) 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)ER2) K01) D14)K02) -10~DB _5-ET50.docx

86 Anlage- 10 Seite : 3 / e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22 265/40R22 A02) bis A10)ER2) (Ausführungen mit serienmäßiger D14) N275) Radhausverbreiterung) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2) K112) D14)K113) N285) 285/35R22 285/35R22 A01) bis A10)ER2) D14)K04) N295) 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)ER2) D14)K04) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/40R22 M+S 265/40R22 M+S A02) bis A10) D14) E109)W275) 275/40R22 275/40R22 A02) bis A10) D14)N285) E109) 275/40R22 M+S 275/40R22 M+S A02) bis A10) D14) E109) 285/35R22 285/35R22 A02) bis A10) D14)N295) E109) 285/40R22 285/40R22 A02) bis A10) D14)N295) E109) 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10) K03) D14)N305) E109) 295/40R22 295/40R22 A01) bis A10) K03) D14)N305) E109) -10~DB _5-ET50.docx

87 Anlage- 10 Seite : 4 / e1*2001/116*0315*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET x22,ET bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/35R22 265/35R22 A01) bis A10) K01) D14)K02) 275/35R22 275/35R22 A01) bis A10) K01) D14)K02) G7W) 285/30R22 285/30R22 A01) bis A10) K01) D14)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle Raddaten angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -10~DB _5-ET50.docx

88 Anlage- 10 Seite : 5 / 7 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden Distanzscheiben(Durchstecksystem): Distanzscheibe Erforderliche Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben 2 RH M14x1,5x45 Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 72,5/66,6 E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292). ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R /40R /35R /40R /35R /35R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -10~DB _5-ET50.docx

89 Anlage- 10 Seite : 6 / 7 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -10~DB _5-ET50.docx

90 Anlage- 10 Seite : 7 / 7 N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~DB _5-ET50.docx

91 Anlage- 11 Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 10Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Effektive Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: RH geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 164, 164G, 164 AMG, 166, 166 AMG Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm, siehe auch Auflage D14) Nm -11~DB _5-ET45.docx

92 Anlage- 11 Seite : 2 / 9 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/40R22 A02) bis A10)D14)ER2) A01)K01)N275) 265/40R22 M+S A01)K01) 275/40R22 A01)K01) 285/40R22 A01)K01)K04) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS (Ausführungen ohne serienmäßige Radhausverbreiterung) 265/40R22 A02) bis A10)D14)ER2) A01)K01)K04)N275) 275/40R22 A01)K01)K04)K112)N285) 285/35R22 A01)K01)K04)N295) 295/35R22 A01)K01)K02) 305/35R22 A01)K01)K02)K112) -11~DB _5-ET45.docx

93 Anlage- 11 Seite : 3 / e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung) 265/40R22 A02) bis A10)D14)ER2) N275) 275/40R22 A01)K112)N285) 285/35R22 N295) 295/35R22 A01)K01) 305/35R22 A01)K01)K112) 166 e1*2007/46*0598* AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GL 63 AMG, 285/35R22 A02) bis A10)D14)ER2) GLS 63 AMG N295) 295/35R22 305/35R22 A01)K112) 166 e1*2007/46*0598* AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 265/35R22 A02) bis A10)D14) E108) 275/35R22 A01)K109) 285/30R22 295/30R22-11~DB _5-ET45.docx

94 Anlage- 11 Seite : 4 / e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/35R22 A02) bis A10)D14) A01)K01)K04) 275/35R22 A01)G7W)K01)K04) 285/30R22 A01)K01)K04) 295/30R22 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 255/35R22 295/30R22 A01) bis A10)D14) K01) K02) V00) 164 e1*2001/116*0315* AMG e1*2001/116*0403*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes ML 63 AMG 295/30R22 A02) bis A10)D14) 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 265/35R22 A02) bis A10)D14) Klasse A01)K01)K02)T102) E107)E108) (W166) 275/35R22 A01)K01)K02)K108) 285/30R22 A01)K01)K02)T101) 295/30R22 A01)K01)K02)T103) -11~DB _5-ET45.docx

95 Anlage- 11 Seite : 5 / e1*2007/46*0598* AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/35R22 A02) bis A10)D14) 275/35R22 A01)K02)K109) 285/30R22 A01)K01)K02) 295/30R22 A01)K01)K02) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle Raddaten angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. -11~DB _5-ET45.docx

96 Anlage- 11 Seite : 6 / 9 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden Distanzscheiben(Durchstecksystem): Distanzscheibe Erforderliche Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben 2 RH M14x1,5x35 Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 72,5/66,6 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R /40R /35R /40R /35R /35R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. -11~DB _5-ET45.docx

97 Anlage- 11 Seite : 7 / 9 G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, - die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen -11~DB _5-ET45.docx

98 Anlage- 11 Seite : 8 / 9 K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden (siehe Skizze umrandeter Bereich). K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 101. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -11~DB _5-ET45.docx

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