Leistung für Qualität: kantonale und regionale Leistungserfassung für stationäre Einrichtungen im Behindertenbereich
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- Mina Berg
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1 Es gilt das gesprochene Wort. Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich auf ein Mail von Ihnen. Oliver Kessler Leistung für Qualität: kantonale und regionale Leistungserfassung für stationäre Einrichtungen im Behindertenbereich Oliver Kessler, Projektleiter Umsetzung IFEG SODK Ost+ Leiter Public and Nonprofit Management Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR Hochschule Luzern Wirtschaft T direkt oliver.kessler@hslu.ch Olten, Impulstag CURAVIVA - Leistung für Qualität
2 Inhalt Gemäss Flyer/Programm CURAVIVA: «Konzeptionelle «Landkarte» bezüglich der Themen Qualität, Rollen der Akteure im Qualitätsbereich, Einordnung der Leistungs- und Bedarfserfassung im Zusammenhang mit vor- und nachgelagerten Planungsinstrumenten sowie in Verbindung mit der kantonalen Finanzierung.» Konkreter Ablauf: (1) Rollen der Akteure und Konzeption im Qualitätsbereich (2) Einordnung der Leistungs- und Bedarfserfassung im Zusammenhang mit vor- und nachgelagerten Planungsinstrumenten sowie in Verbindung mit der kantonalen Finanzierung. 2,
3 Ausgangslage und Rahmenbedingungen / konzeptionelle Grundlagen - Bundesverfassung, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Evaluationen, (Fach)Berichte, Studien, bisherige Erfahrungen/Praxis, bestehende Angebotsstrukturen usw. - «Jeder Kanton gewährleistet, dass invaliden Personen, die Wohnsitz in seinem Gebiet haben, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht.» (IFEG Art. 2) - «Jeder Kanton erstellt gemäss Artikel 197 Ziffer 4 der Bundesverfassung ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen im Sinne von Artikel 2.» (IFEG Art. 10) - Übergangszeit 3,
4 Konzepte zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (IFEG Art. 10) Das Konzept enthält folgende Elemente: a. Bedarfsplanung in quantitativer und qualitativer Hinsicht; b. Verfahren für periodische Bedarfsanalysen; c. Art der Zusammenarbeit mit den Institutionen; d. Grundsätze der Finanzierung; e. Grundsätze der beruflichen Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals; f. Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen invaliden Personen und Institutionen; g. Art der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, insbesondere in der Bedarfsplanung und der Finanzierung; h. Planung für die Umsetzung des Konzepts. -> unterschiedliche Flughöhen der kantonalen Konzepte 4,
5 Vielfalt der Akteure / Anspruchsgruppen: unterschiedliche Perspektiven und Interessen Kantone - Verwaltung / Fachstellen - Politik: Exekutive, Parlament usw. Bund LeistungserbringerInnen / Einrichtungen IV und andere Sozialsysteme Versicherungen Betreute Personen / Menschen mit Behinderung Verbände Angehörige Gesetzliche VertreterInnen Gemeinden 5,
6 Projektziele SODK Ost+ Rahmenbedingungen für die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung schaffen - adäquates und qualitativ angemessenes Angebot ermöglichen, das ihre soziale und berufliche Integration fördert und das auf ihren Betreuungsbedarf abgestimmt ist. - Die Finanzierung aller Angebote soll sich künftig am individuellen Betreuungsbedarf orientieren und mit leistungsorientierten Pauschalen erfolgen. - Eine Gesamtbetrachtung und -steuerung der ambulanten, teilstationären und stationären Angebote im Kanton und darüber hinaus (im Rahmen der SODK Ost+) soll gewährleistet sein. 6,
7 Einflussfaktoren und Varianten Entscheidend und prägend: - Grad und Art der Beteiligung der Akteure/Anspruchsgruppen - Gestaltung des Entwicklungsprozesses Meinungsbildung/Entscheide: - Pauschal- / Defizitfinanzierung - Subjektfinanzierung / Objektfinanzierung (Mischformen) - Bemessungsgrundlage: Subjektorientierung / Objektorientierung - Wie wird der Leistungs-/Angebots-Bedarf im allgemeinen und der Betreuungs-Bedarf im Einzelfall ermittelt? - Wer nimmt dabei welche Rolle ein? - Wie wird das Leistungsangebot weiterentwickelt (stationär/teilstationär/ambulant) und wer nimmt dabei welche Rolle ein? 7,
8 (1) Rollen der Akteure (nicht nur) im Qualitätsbereich Grundsatz der Pflicht zur Qualitätssicherung (IFEG Art. 5) Hand in Hand Zusammenarbeit, alle in ihrer Rolle Bewusster Umgang Hierarchie / Macht Tragfähige Lösungen entstehen nur gemeinsam 8,
9 Grundlagen der Qualität und Überprüfungsvorgehen im Q-Bereich - BSV/IV 2000 entspricht nicht den Anforderungen an ein modernes Managementsystem - künftige Zertifizierung von BSV/IV 2000 nur mit einer Überarbeitung oder Neuentwicklung möglich (evtl. 3-5 Jahre) Entscheide SODK Ost+ - Kantone SODK Ost+ entwickeln Q-Vorgaben, die eine Qualitätspolitik und Qualitäts-Richtlinien umfassen. - Aber: Kantone SODK Ost+ entwickeln kein neues, zertifizierbares Managementsystem: Methodenfreiheit der Einrichtungen - Überprüfung Qualitätsvorgaben wird von Kantonen verantwortet. Möglichkeit zur Delegation an Dritte und/oder Aufgabenerfüllung durch interkantonale Koordination. - Einrichtungen sind verpflichtet, systematisch Qualität zu sichern und zu entwickeln. QM-Zertifizierung ist für die Einrichtungen ab freiwillig. 9,
10 Grundkonzeption Qualität und Rollen Kantonale Qualitätspolitik und Qualitäts-Richtlinien Mit welchem Ziel erlässt und überprüft der Kanton Qualitätsvorgaben? Welche Qualitätsvorgaben sollen warum auf welcher Ebenen gelten? Umsetzung Qualitätspolitik seitens Kanton: Erlass der Qualitätspolitik und Qualitäts-Richtlinien Prüfung der Umsetzung und Einhaltung der Q-Richtlinien (selbst und/oder durch Dritte) Überprüfung der Erfüllung der Qualitätspolitik Umsetzung Qualitätspolitik seitens Einrichtungen: Umsetzung der Q-Richtlinien gemäss Qualitätsregelkreis Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Bericht / Reporting an Kanton 10, Rolle der Verbände?
11 Definition Qualitätsvorgaben auf 3 Ebenen (gewisse Kantone kennen nur 2 Ebenen, die aber alle 3 umfassen) Bewilligung / Aufsicht = Basisqualität, welche alle Einrichtungen zu erfüllen haben Regelkreis: Sollvorgaben / Überprüfungsvorgehen Regelkreis: Sollvorgaben / Überprüfungsvorgehen Beitragsanerkennung / Aufsicht = Qualität, die Einrichtungen im Rahmen der Beitragsanerkennung und/oder IVSE- Unterstellung erfüllen müssen Regelkreis: Sollvorgaben / Überprüfungsvorgehen 11, Leistungsvertrag / Überprüfung & Reporting (Quantität, Qualität, Kosten) = Qualität, die Einrichtungen zusätzlich zu erfüllen haben bei einem Leistungsvertrag mit dem Kanton 11
12 (2) Konzeptionelle Landkarte der Qualität - Angebot an Institutionen entspricht Bedürfnissen «in angemessener Weise» (IFEG Art. 2) - «Qualität und Wirtschaftlichkeit werden als massgebende Kriterien bei der Gestaltung der Angebote berücksichtigt.» (diverse Kantone) Leistung/Angebot Qualität Angebotslandschaft Bedarf Wirtschaftlichkeit 12,
13 (3) Einordnung der Leistungs- und Bedarfserfassung - im Zusammenhang mit vor- und nachgelagerten Planungsinstrumenten sowie in Verbindung mit der kantonalen Finanzierung. Einrichtung definiert Ziele, Konzepte, Leistungen, Ressourcen Professionelles agogisches Handeln, Betreuungs- und Förderplanung zwischen wünschbar, machbar und subjektiver Einschätzung (Qualitätsmanagement, Instrumente usw.) Kanton benötigt Abbildung des (Betreuungs-)Bedarfs Einschätzung/Einstufung des individuellen (Betreuungs-)Bedarfs (Vorgehen/Instrument ressourcen- oder bedarfsorientiert) 13, Umsetzung in Finanzierungsmodell
14 Aktueller Stand und Trends - Kantonale Konzepte zur Förderung der Eingliederung invalider Personen sind erarbeitet und vom Bund genehmigt, Gesetzesvorlagen liegen vor oder wurden schon in den kantonalen Parlamenten verabschiedet. - Trend: Abstufungen in der Leistungsabgeltung («indikationsabhängig» resp. entsprechend Betreuungsbedarf mit unterschiedlichen Systemen) - Kt. SO: Einteilung in 5 Stufen des Betreuungsbedarfs (mit GBM), bisher Wohnen/Tagesstätten - SODK OST + : Einstufungssystem IBB (individueller Betreuungsbedarf) für Wohnen/Tagesstruktur, 2x2 Indikatorenraster - Meistens subjektorientierte Objektfinanzierung; Umsetzung der Subjektfinanzierung noch wenig konkret. Z.B. Kt. Bern: «Die Ausrichtung von kantonalen Beiträgen erfolgt so weit als zweckmässig und möglich als Subjektfinanzierung.» - Bewusstere Gestaltung und Weiterentwicklung der Übergänge zwischen ambulanten und stationären Angeboten. 14,
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