Milcherzeuger und Produzenten stärken, Konzernmacht im Einzelhandel beschränken

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9584 Milcherzeuger und Produzenten stärken, Konzernmacht im Einzelhandel beschränken Vorbemerkung der Fragesteller DieAuseinandersetzungenumdenPreisvonMilcherzeugerpreisenund-produktenhabendieungleichenökonomischenMachtverhältnissezwischenPrimärerzeugungs-undVerarbeitungsstufesowieLebensmitteleinzelhandeldeutlichgemacht.DieBrancheistimHandelssektorhochkonzentriert.Fünfgroße Lebensmittelkonzerne (Aldi,Edeka,Rewe,MetrounddieSchwarz-Gruppe)erreichenzusammeneinenMarktanteilvonrund70Prozent.Esgibtca.100Molkereien.DagegenstehenaufderAngebotsseite100000Milcherzeuger.LetzterehabenindividuellkaumVerhandlungsmacht.Siehabensichdeshalb kollektivorganisiert,umgegendenpreisdruckgroßereinzelhandelskonzerne vorzugehen. EsstelltsichdieFrage,welchepolitischenRahmenbedingungengebraucht werden,umdenmissbrauchdermarktmachteinigerwenigergroßereinzelhandelskonzernezuverhindern,ihremarktmachtzubeschränkenundumdie Vereinigung und Kooperation kleiner Produzenten zu unterstützen. 1.WiehabensichdieMarktanteilederzehngrößtenUnternehmeninwichtigenTeilmärktendesEinzelhandels,insbesondereimLebensmittelhandel, in den letzten 20 Jahren entwickelt? DieFragelässtsichfürdiesehrvielfältigenBereichedesHandelsnichteinheitlichbeantworten.ImLebensmitteleinzelhandelgabesnachdenErkenntnissen desbundeskartellamtes,dievonentsprechendenfeststellungenbeispielsweise dergfkbestätigtwerden,imjahr1999mitdenunternehmenedeka,rewe, Schwarz-Gruppe (LidlundKaufland),Aldi,Metro,Tengelmann,WalMartund SparachtgroßeHandelsketteninderBundesrepublikDeutschland,diegemeinsamübereinenMarktanteilvonetwa70Prozentbeidensog.fastmoving consumergoodsverfügten.mitderübernahmevonspardurchedekasowie demausscheidenvonwalmartausdemdeutschenmarkt (Übernahmedurch DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 1.Juli 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Metro)isteszueinerVerringerungderAnzahldergroßenLebensmittelhändler inderbundesrepublikdeutschlandgekommen.denverbliebenenunternehmen istesgelungen,ihrenmarktanteilaufrund90prozentauszubauen.inanderen BereichendesHandels (Möbelbranche,Drogeriewaren,Elektrohandel)gibtes teilweiseebenfallskonzentrationsbewegungen,wennauchnichtinderselben IntensitätwieimLebensmitteleinzelhandel.TeilweiseiststatteinerTendenzzur KonzentrationeineTendenzzurvertikalenIntegrationzubeobachten (ÜbernahmevonGetränkefachgroßhändlerndurchBrauereien).InwiederanderenBereichensindpraktischkeinerleiKonzentrationsbewegungenerkennbar (Uhren/ Schmuck, Sportartikel). ImErgebnisistjedochauchheutederKonzentrationsgrad (selbstimlebensmitteleinzelhandel)gegenüberdersituationinandereneuropäischenstaaten (UK,Frankreich,Belgien,Niederlande,Österreich,Schweiz)deutlichgeringer. DennochprüftdasBundeskartellamtZusammenschlüsseimLebensmitteleinzelhandelimHinblickaufdiemöglicheEntstehungvonMarktbeherrschung aufderabsatz-undbeschaffungsseite (z.b.edeka/tengelmann).diebundesregierungweistdaraufhin,dassdiemonopolkommissioninihreminkürze vorzulegendenhauptgutachtenzurfragederkonzentrationimhandelausführungen machen wird. 2.WiegestaltensichderzeitnachAnsichtderBundesregierungdieökonomischenMachtverhältnissezwischenEinzelhandelskonzernen,Molkereien und Milcherzeugern? DasBundeskartellamtgehtdieserFragestellungderzeitimRahmeneinerSektoruntersuchung Milch füralledreimarktstufen (vondererzeugungbiszum Handel)nach.DieMarktverhältnissesindsehrkomplexundeinereinfachen Bewertungnichtzugänglich.UnteranderemistderUmstandzubewerten,dass eszwareinevielzahlvonerzeugerbetriebengibt,diesejedochwiederumals GenossenandengenossenschaftlichorganisiertenMolkereienbeteiligtsind. GenossenschaftlichorganisierteMolkereienverarbeitenrund70ProzentdererzeugtenMilchmenge.DiebeidenführendenMolkereieninderBundesrepublik Deutschlandsindgenossenschaftlichorganisiert.InandereneuropäischenStaatenistdieKonzentrationaufMolkereiebenesignifikanthöher,diedenMolkereiengezahltenMilchpreisesinddagegenteilweisedeutlichgeringeralsinder Bundesrepublik Deutschland. 3.Habensichindenvergangenen40JahreninDeutschlandausSichtder BundesregierungdieMachtverhältnisseimBereichdesLebensmittelhandels (insbesonderediebeziehungzwischenlebensmittelproduzentenund Einzelhändlern) maßgeblich verändert? Wenn ja, inwiefern, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung? DieseFragekannnichteinheitlichbeantwortetwerden,dasichdiestrukturellen VerhältnisseinbeidenTeilenderBundesrepublikDeutschlandfüreinen wesentlichenzeitrauminnerhalbderletzten40jahre (bis1990)deutlichunterschieden haben. ImRahmenderPrüfungdesZusammenschlussvorhabensEdeka/Tengelmann hatdasbundeskartellamtauchdiebeschaffungsmärkteuntersucht.ineinzelnenproduktgruppensinddiebeschaffungsanteilederführendenlebensmitteleinzelhändlerhoch.diesist fürsichgenommen allerdingskeinbelegfür einedurchgehendbestehendenachfragemachtdeseinzelhandelsgegenüber denherstellern.denteilweisenurnationalauftretendenhandelsunternehmen stehenmittlerweileaufherstellerseitevielfachglobalagierendekonzerne (z.b.nestlé,procter &Gamble,KraftFoods,CocaCola)gegenüber,dieeine

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9893 etwaigenachfragemachtrelativieren.zudemhatesauchaufnationalerebene nebeneinerkonzentrationimlebensmitteleinzelhandelauchaufherstellerebenekonzentrationsprozessegegeben (z.b.rotkäppchen Mumm).SchließlichverfügenzumTeilauchmittelständischeUnternehmenüberProdukte,auf die ein Händler nicht verzichten kann. 4.WelcheVerfahrenbzw.ErmittlungendesKartellamtswegendesVerdachts aufpreisabsprachengibtesderzeitimbereichdeslebensmittelhandels, undwievielederartigeverfahrenhatesjeweilsindenvergangenenzehn Jahren gegeben? DasBundeskartellamtgibtkeineAuskünftezulaufendenVerfahren.InderVergangenheitistdasBundeskartellamtderartigenVorwürfennachgegangen, konntejedochkeinegerichtsfestennachweisefürabsprachenfinden.allein derumstand,dassunternehmenaufpreisbewegungenihrerwettbewerberunmittelbarreagieren,reichtnachgefestigterrechtsprechungnichtfüreinen Nachweis von Preisabsprachen aus (Benzinpreis-Fälle). 5.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag,inhochkonzentrierten BranchendurchstaatlicheStelleneineregelmäßigePreisbeobachtung durchzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? AußerhalbderreguliertenMärktederNetzindustriengibteskeinestaatliche Preisaufsichtoder-kontrolle.EingriffeindiefreiePreisbildungkommennurin wenigenausnahmeninbetracht (z.b.beimissbräuchlichemverhaltenvon marktmächtigenmarktteilnehmern).diebundesregierungbeabsichtigtnicht, inhochkonzentriertenbranchendurchstaatlichestelleneineregelmäßige Preisbeobachtungdurchzuführen.ZurBegründungwirdaufdieAntwortzu Frage 13 verwiesen. 6.WelchenZusammenhangsiehtdieBundesregierungzwischenderfortschreitendenKonzentrationimEinzelhandelunddenPreis-undRabattschlachten der vergangenen zehn Jahre? DerhoheKonzentrationsgradimLebensmitteleinzelhandel,derseitJahrenzu beobachtenist,hateinehohewettbewerbsintensitätaufdereinzelhandelsstufe zurfolge.preis-undrabattwettbewerbsind imrahmendesgeltendenwettbewerbsrechts legitime Mittel in einer Marktwirtschaft. 7.SiehtdieBundesregierungHandlungsbedarf,umdengeändertenökonomischenVerhältnissenimEinzelhandelmiteinerdeutlichenKonzentration aufderabnehmerseitedurcheingeänderteskartellrechtrechnungzutragen, und wie begründet sie ihre Antwort? 8.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag,dieSchwellenwerte nach 19desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) MissbraucheinermarktbeherrschendenStellung mitblickaufnachfragemacht niedriger anzusetzen, und wie begründet sie ihre Haltung? 9.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag,dieSchwellenwerte nach 20GWB (Diskriminierungsverbot,VerbotunbilligerBehinderung) inderpraktischenhandhabunghinsichtlichdernachfragemachtniedriger anzusetzen,etwadeutlichuntereinemgrenzwertvon10prozentumsatzanteil, und wie begründet sie ihre Haltung?

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag, 21GWB (Boykottverbot,VerbotsonstigenwettbewerbsbeschränkendenVerhaltens)dahingehendzuändern,dassAusnahmenerlaubtsind,wenndasZielsolcher Aktivitätendarinbesteht,existenzsicherndePreisefürdieProduzentenzu erwirken und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? AusSichtderBundesregierunghältdasGesetzgegenWettbewerbsbeschränkungensowohlfürdenBereichderFusionskontrollealsauchfürdenBereich derbekämpfungvonpreismissbrauchimlebensmittelhandeleinevielzahl voninstrumentarienbereit.diebundesregierungprüftderzeit,obdiesichaus dieseninstrumentarienergebendenmöglichkeitenausreichen,umdenbesonderengegebenheitendesmilchmarktes,insbesondereimhinblickaufdie schwierigemarktpositionderanbieterseitegegenüberdemlebensmittelhandel,fürdiezukunftbesserrechnungtragenzukönnen.konkreteplanungen fürgesetzlichemaßnahmen,dieüberdiejüngstinkraftgetretenenneuenbestimmungendesgesetzesgegenwettbewerbsbeschränkungenhinausgehen, bestehen zunächst nicht. 11.KenntdieBundesregierungaktuellereZahlenzurGewinnsituationim EinzelhandelalsdiederDeutschenBundesbank (MonatsberichtJuni 2006),wonachimEinzelhandelindenJahren2003/2004trotzschlechter konjunkturellerlagejeweilszweistelligemilliardengewinneerzieltwurden? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum gibt es keine aktuellen Zahlen? NachneuerenZahlenderDeutschenBundesbankistdasJahresergebnisvorGewinnsteuernimEinzelhandelvon14,6Mrd.Euroin2004auf18,1Mrd.Euro in2005gestiegen (Unternehmensbilanzstatistik,hochgerechneteAngaben,Dezember2007).BeiderInterpretationhinsichtlichderGewinnsituationimEinzelhandelistdabeizuberücksichtigen,dassessichumeinhochgerechnetes Aggregathandelt,dasdiegesamtenGewinnederetwa400000EinzelhandelsunternehmeninderBundesrepublikDeutschlandrepräsentiert.FürdieAnalyse dergewinnsituationisteszweckmäßig,dasjahresergebnisaufdenjeweiligen Umsatzzubeziehen.DadurchwirdeinVergleichdesEinzelhandelsmitanderenBranchensowiederGesamtwirtschaftmöglich.BezogenaufdenUmsatz beträgtdasjahresergebnisvorgewinnsteuernimeinzelhandelimjahre2006 2,7ProzentundliegtdamitunterdemWertfüralleWirtschaftsbereichevon 3,9Prozent. 12.SolltenachAnsichtderBundesregierungdiePolitikausgesamtgesellschaftlichenInteressenEinflussnehmenaufdieGewinnverteilunginnerhalbdesEinzelhandels,etwawenngroßeEinzelhandelskonzerneMilliardengewinneerzielen,aberdieEinkommenderProduzentenstagnieren oder sinken? 13.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag,inBranchenmithoher wirtschaftlicherkonzentrationmarktmächtigeunternehmendazuzuverpflichten,regelmäßigberichtabzulegenüberpreisgestaltung,gewinne undanderezentraleunternehmenskennzahlen,umsoeineneinblickin diewertschöpfungskettezuerhaltenundgegebenenfallsindiegewinnverteilungderbranchelenkendeingreifenzukönnen,undwiebegründet die Bundesregierung ihre Haltung? DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,inBranchenmithoherwirtschaftlicher KonzentrationmarktmächtigeUnternehmendazuzuverpflichten,regelmäßig BerichtabzulegenüberPreisgestaltung,GewinneundanderezentraleUnter-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9893 nehmenskennzahlen,umeinblickindiewertschöpfungskettezuerhalten.eine solcheberichterstattungundgegebenenfallsdarausabgeleiteteeingriffeindie GewinnverteilungeinerBranchesindmitdenGrundsätzeneinerMarktwirtschaftnichtvereinbar.DaswirksamsteInstrumentgegenüberhöhtePreiseist wirksamerundnachhaltiggesicherterwettbewerb.dienationalenundeuropäischenkartellrechtlichenvorschriftenstellendenschutzdeswettbewerbs undwettbewerblichestrukturensicher.nachauffassungderbundesregierung reichendievorhandenengesetzlicheninstrumentarienaus,umwettbewerb nachhaltigzusichern.beientsprechendenanhaltspunktenhabendiekartellbehördenbereitsheutediemöglichkeit,denerforderlicheneinblickindierelevanten Umstände zu nehmen. 14.PlantdieBundesregierungÄnderungenamMarktstrukturgesetz,umdie Marktposition der Milcherzeuger zu verbessern, und wenn ja, welche? DasMarktstrukturgesetzschöpftdenordnungsrechtlichenRahmenzurFörderungdesZusammenschlussesvonInhabernlandwirtschaftlicherBetriebemit demziel,erzeugungundabsatzdenerfordernissendesmarktesanzupassen, auch im Milchbereich aus. 15.WiewirkensichnachAnsichtderBundesregierungdiemitderAbschaffungderMilchquoteimJahr2015verbundenenQuotenerhöhungenauf die Position der Milchproduzenten aus? DieEuropäischeKommissionkommtinihrerFolgenabschätzungzudenLegislativvorschlägenzumHealthCheckzudemErgebnis,dassdieausdervorgeschlagenenQuotenerhöhungvonjährlich1Prozentzwischen2009/10und 2013/14resultierendeMehrproduktionzueinemgroßenAnteilüberdiewachsendeNachfrageaufdemEU-Binnenmarktaufgenommenwirdunddaherdie Milchpreise,bezogenaufdasBasisjahr2008,relativstabilbleibenbzw.nur leichtrückläufigsind.diefolgenabschätzungistjedochmiteinerreihevon Unsicherheiten (Angebots-undNachfrageelastizitäten,Quotenrenten,Produktionskosten)behaftet.DaMarktentwicklungenaufdieselangeSichtnurmit großeneinschränkungenprognostiziertwerdenkönnen,lehntdiebundesregierungeinen Vorratsbeschluss imhinblickaufweiterequotenaufstockungen bis 2013/14 ab. 16.WarumnutztdieBundesregierungimZusammenhangmitdenMilchpreisdiskussionennichtdievonihrselbstgeschaffeneMöglichkeit,gegen Verkauf unter Einstandspreis vorzugehen? DiefürdieAnwendungdesGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungenzuständigenKartellbehördennutzendieihnenmitdemGesetzgegebenenMöglichkeiten,gegenVerkäufeunterEinstandspreisvorzugehen.InderVergangenheithatdasBundeskartellamtmehrfachVerfahrenwegendesVerdachtsvon VerkäufenunterEinstandspreisimBereichvonMolkereiproduktengeführtund abgeschlossen.erkenntnisse,diedasbundeskartellamtausaktuelldurchgeführtenfusionskontrollverfahrenerlangthat,lassendasamtzudereinschätzunggelangen,dassdiepreissenkungsaktionimapril2008nichtzuuntereinstandspreisengeführthat.ingesprächenmitdemamtwurdedieseeinschätzungvomdeutschenbauernverbandgeteilt.dasamthatgegenwärtigauch keineanhaltspunktedafür,dassdiejüngsterfolgteanhebungdereinkaufspreisedeshandelsgegenüberdenmolkereien,soweitsie (teilweise)nichtvollständigandenverbraucherweitergegebenwordenist,zueinemuntereinstandspreis-verkaufgeführthabenkönnte.ingesprächenmitdemamthatdies auch die Milchindustrie bestätigt.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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