Juliane Böcker, NBank,
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- Tomas Kranz
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1 Das Förderprogramm Energieeinsparung und effizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung Juliane Böcker, NBank,
2 Agenda 1. Voraussetzungen der Richtlinie Energieeinsparung und effizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen 2. Antragstellung Kundenportal EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Seite 2
3 Die Richtlinie unterteilt sich in zwei Teilbereiche Förderung folgender investiver Maßnahmen der Richtlinie - Öffentliche Nichtwohngebäude und Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze der Richtlinie - Öffentliche Abwasseranlagen Seite 3
4 Zuwendungsempfänger in der Richtlinie für können folgende sein: Gemeinden Gemeindeverbände Zweckverbände sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wenn sich die öffentl. Hand einer privaten Rechtsform bedient, dann auch diese Seite 4
5 Die Richtlinie umfasst für die genannten Zuwendungsempfänger nach der Richtlinie zwei Themenbereiche 1) bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der öffentlichen Abwasserbehandlung 2) Einbau energieeffizienterer Aggregate, Umrüstung Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung der Funktionsweise von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion u. Verstromung Verbesserung der Energieeffizienz durch bauliche Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasseranlagen, z. B. Abwärmenutzung, Nutzung von Bewegungsenergie, Mikroturbinen, Brennstoffzellen, Blockheizkraftwerke Seite 5
6 Weitere wichtige Vorgaben der Richtlinie Erwartete Energieeinsparung mind. 20t CO 2 -Äquivalente pro Jahr und Anlage bei einer Ausbaugröße unter EW mind. 30t CO 2 -Äquivalente pro Jahr und Anlage bei einer Ausbaugröße größer EW Mindestzuwendung beträgt für Anträge unter der Richtlinie ,00 Euro, demnach bei 50%-Fördersatz mind. Investitionssumme von ,00 Euro Maximale Zuwendung beträgt ,00 Euro Seite 6
7 Weitere wichtige Vorgaben der Richtlinie Vorlage Sachverständigengutachten besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeinsparung oder Energieeffizienz sowie der Abwasserbehandlung voraussichtlich letzter Antragsstichtag am Seite 7
8 Zuwendungsempfänger in der Richtlinie für können folgende sein: Kommunen juristische Personen des öffentl. Rechts gemeinnützige Organisationen ( Non Profit Organisationen i. S. des 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) soziale und gesundheitliche Einrichtungen Kultureinrichtungen wenn sich die öffentl. Hand einer privaten Rechtsform bedient, dann auch diese Seite 8
9 Die Richtlinie umfasst für die genannten Zuwendungsempfänger nach der Richtlinie zwei Themenbereiche 1) Investitionen in energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden, im Eigentum der möglichen Zuwendungsempfänger Neubaumaßnahmen nur als innovative Modell- oder Pilotvorhaben Einschließlich Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen zur energetischen Versorgung vorgenannter Gebäude, ebenfalls im Eigentum der möglichen Zuwendungsempfänger Speicherung von Erneuerbaren Energien am Ort ihres Entstehens Seite 9
10 Die Richtlinie umfasst für die genannten Zuwendungsempfänger zwei Themenbereiche nach der Richtlinie 2) Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie inklusive der Errichtung von Wärmenetzen einschließlich Erstellung von Wärmekonzepten Errichtung von Wärmenetzen nur im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und unter Einsatz regenerativer Energien Gefördertes Wärmenetz maximal bis zur Grundstücksgrenze der geförderten Anlage Verlegung von Wärme- oder Kälteleitungen auf Grundstück der geförderten Anlage zulässig Seite 10
11 Weitere wichtige Vorgaben der Richtlinie Erwartete Energieeinsparung mind. 140t CO 2 -Äquivalente pro Jahr und je ,00 Euro Beispiel: Bei einer Investitionssumme von ,00 Euro ist eine Einsparung von 70t CO 2 -Äquivalente nachzuweisen Mindestzuwendung beträgt für Anträge unter der Richtlinie ,00 Euro, demnach bei 50%-Fördersatz mind. Investitionssumme von ,00 Euro Maximale Zuwendung beträgt ,00 Euro Abweichungen bei Kultureinrichtungen nach Einteilung im Landesraumordnungsprogramm Seite 11
12 Weitere wichtige Vorgaben der Richtlinie Vorlage eines Gutachtens über die erwartete Einsparung Zertifizierung als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien Sachverständigengutachten darf nicht von dem mit der Planung der Maßnahme beauftragten Ingenieur- oder Planungsbüro erstellt werden entsprechende Liste ist der Förderprogrammseite auf zu entnehmen Seite 12
13 Weitere Hinweise zur Richtlinie Förderfähig alle für die Durchführung notwendigen Ausgaben speziell Ausgaben für gefordertes Gutachten, Bauausgaben (inkl. Baunebenkosten), Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für technische Ausstattungen Ausgaben, die sich direkt auf die Einsparung beziehen Nicht förderfähig Eigenleistungen, Grunderwerbskosten, Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung, Personal- und Verwaltungsausgaben beim Zuwendungsempfänger, pauschalierte Ausgaben, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist Seite 13
14 Weitere Hinweise zur Richtlinie Neubaumaßnahmen nur in wissenschaftl. Begleitung Innovative Modell- oder Pilotvorhaben sind beispielsweise Plus-Energie- Haus-Konzepte oder Maßnahmen zur Umsetzung zukunftsweisender / innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen Überschreitung der energetischen Standards bei Anlagen zur Gewinnung von Wärme sind ausschließlich regenerative Brennstoffe einzusetzen Seite 14
15 Weitere Hinweise zur Richtlinie Darstellung der weichen Faktoren des Scoring aus der Anlage zur Richtlinie im Antrag Wirksamkeit in der Öffentlichkeit Innovativer Ansatz Synergieeffekte Barrierefreiheit und Nichtdiskrimierung Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 15
16 Nächste Antragsstichtage der der Aktuelle Mitteilung über die Förderprogrammseite auf Seite 16
17 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Das Kundenportal zu Erreichen über die Internetseite der NBank Seite 17
18 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Registrierung im Kundenportal Benutzerleitfaden und Einstellungen berücksichtigen bei der Erstbenutzung müssen sie die Einrichtung und sich als Ansprechpartner registrieren für eine Antragstellung ist es notwendig, dass Sie sich als Einrichtung registrieren Seite 18
19 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Antragstellung über Neuer Antrag geht das nebenstehende Fenster auf mit Weiter wird ein neuer Antragsvorgang gestartet Seite 19
20 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Antragstellung im Anschluss erfolgt das Ausfüllen eines kurzen Fragebogens Seite 20
21 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Notwendige Unterlagen Sachverständigengutachten zwingend mit dem Antrag zum Antragsstichtag einzureichen ausgefülltes Antragsformular Download aus dem Kundenportal nach dem Ausfüllen wird dieses wieder ins Kundenportal hochgeladen Seite 21
22 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Notwendige Unterlagen ausführliche Vorhabenbeschreibung freies Dokument jedoch Mindestinhalte zu Projektverlauf, Umsetzung etc. Ausgaben- und Finanzierungsplan für die Finanzierung sind die entsprechenden Eigen- und Drittmittelnachweise einzureichen Seite 22
23 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Notwendige Unterlagen Anschreiben ggf. Lageplan ggf. Nachweis über Arbeit als Non-Profit-Organisation Seite 23
24 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Antragstellung alle Pflichtdokumente sind hochzuladen, um den Antrag abzuschicken der Antrag ist unbedingt abzusenden im System wird er sonst nicht angezeigt das Antragsformular und alle weiteren zu unterschreibenden Dokumente sind in jedem Fall auch in postalischer Form und unterschrieben einzureichen Seite 24
25 2. EFRE-Richtlinie Energieeinsparung und effizienz - Bearbeitung der Anträge über diese Ansicht im Kundenportal sind zukünftig die Anträge zu pflegen hier kann der Antrag aufgerufen werden Sie erhalten dort Informationen über den Status des Antrages / Projektes Seite 25
26 Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter Rufen Sie uns gerne an: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr! Unsere Infoline: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen
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