Potenziale von Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft
|
|
- Karsten Melsbach
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Potenziale von Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft Bernhard Osterburg Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Workshop Nährstoffmanagement im Elbe- Einzugsgebiet, , Waren (Müritz) Name des Wissenschaftlers
2 Gliederung 1. Entwicklung der N-Salden 2. Vorschläge zur Novelle der Düngeverordnung 3. Freiwillige Maßnahmen 4. Ausblick Seite 2
3 Ausgangspunkt Politische Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastungen durch N-Verbindungen - Wasserrahmenrichtlinie (Nitrat-/Phosphatbelastung) - NEC-Richtlinie (Ammoniakemissionen, < 550 kt p.a.) - Dt. Nachhaltigkeitsstrategie (max. 80 kg N-Saldo/ha) - Biodiversitätsstrategie (diffuse N-Belastungen) - Klimaschutzziele (Lachgas) N-Dünger zentraler Input zur Steuerung der Produktivität Seite 3
4 kg N / ha UAA Entwicklung der N-Salden (Gesamtbilanz Deutschland) Gesamtbilanz Trend Zielwert der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Seite
5 0,6 Entwicklung der N-Ausnutzung (Abfuhr/Zufuhr) (Gesamtbilanz Deutschland) N-Output-/Input-Relation in der Gesamtbilanz 0,5 0,4 0,3 0,2 0, Seite 5
6 Relation N-Mineraldünger und Brotweizen und Entwicklung des N-Mineraldüngereinsatzes Index (1990/91 = 100) Preis(N)/Preis(Weizen) Index (1990/91 = 100) N-Mineraldünger in kg N/ha 280 Index Preis(N)/Preis(Weizen) 260 Index N-Mineraldüngerabsatz (bezogen auf kg N/ha genutzte LF) Seite
7 Evaluierung der Düngeverordnung Vorgehensweise der Bund-Länder-AG Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie muss alle 4 Jahre überprüft und fortgeschrieben werden Die Bund-Länder-AG: Vertreter aus BMELV, BMU, UBA, Agrarressorts der Länder BW, BY, HE, NI, NW, ST, SH, TH; Experten aus BY, MV, NI, ST sowie aus JKI und Thünen-Institut Analyse des Ist-Zustands, Forderungen Dritter Ableitung von Handlungsbedarf Analyse von Änderungsoptionen Prüfung: Wirkung auf Nährstoffversorgung der Pflanzen, auf Betriebe, Regionen, Umwelt, Vollzugsfragen, Bezug zu anderen Regelungen (evidenzbasiert) Seite 7
8 Gliederung in 6 Regelungsbereiche (geschätzte Wirkung Durchschnitt für Deutschland) Düngebedarfsermittlung Standort-/Bodenzustands-spezifische Restriktionen Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur (3-4 kg N/ha LF) Ausbringtechnik / Einarbeitung (2-3 kg N/ha LF) Nährstoffvergleich (>= 10 kg N/ha LF) Ausbringungsobergrenze Ergänzend: Fragen zum Vollzug Seite 8
9 1. Düngebedarfsermittlung 1.1 Verpflichtende Dokumentation der Düngeplanung für N und P auf Ebene der Bewirtschaftungseinheiten Bundesweit einheitliche Gesamtsollwerte für N, Anpassung in Abhängigkeit vom Ertragsniveau Berücksichtigung der standort- und jahresspezifischen Einflüsse durch einen definierten, bundesweit abgestimmten Satz an Korrekturfaktoren Seite 9
10 3. Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur 3.1 Organische und organisch-mineralische Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N dürfen nach Ernte der Hauptkultur auf Ackerland nicht ausgebracht werden. Ausnahmen: bis auf Raps + Zwischenfrüchte (bis gesät), Feldgras, das im Frühjahr etabliert war Nennung der betroffenen Düngemittel: flüssige Wirtschaftsdünger, Geflügelkot und mist, flüssige und feste Gärreste, Separate aus Gülle oder Gärresten, sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Dünger Ausnahmen: Mineraldünger (bisherige Sperrfrist) und Festmist von Huf- und Klauentieren (keine Sperrfrist) Seite 10
11 in % der Zwischenfrucht-Potentialfläche. Zwischenfruchtanbau in % der potentiellen Fläche in Betriebsgruppen im Jahr % Schleswig-Holstein Niedersachsen 70% Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg 60% Bayern 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0-<40 40-<80 80-< < < < <230 N aus tierischen Ausscheidungen in kg je Hektar LF (brutto, ohne Schafe) in jeweiliger Betriebsgruppe Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2010, Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder. (Abb. A4.7) Seite Workshop Nährstoffmanagement im Elbe-Einzugsgebiet
12 4. Ausbringtechnik / Einarbeitung 4.1 Anforderung an die Gülleausbringungstechnik auf bewachsenen Flächen, streifenförmige Ablage Bewachsene Ackerfläche (Schleppschlauch), ab 2020 Grünland, Feldgras (Schleppschuh), ab 2025 Ausnahmen: Breitverteiler auf Grünland am Hang 4.2 Festlegung der Einarbeitung in der DüV Einarbeitung von Wirtschaftsdünger auf unbestellter Fläche muss spätestens vier Stunden nach der Ausbringung abgeschlossen sein Nennung der betroffenen Düngemittel (Flüssigmist, Geflügelmist, ) Seite 12
13 Mio. t flüssiger Wirtschaftsdünger. Verteilung flüssiger Wirtschaftsdünger nach Ausbringungstechniken Güllegrubber oder andere Injektionstechnik Schlitzverfahren Schleppschuh Schleppschlauch 10 0 bestellte Ackerfläche unbestellte Ackerfläche Dauergrünland Breitverteiler Quelle: DESTATIS, Sondererhebung 2011 zu Wirtschaftsdünger Seite 13
14 5. Nährstoffvergleich (I) 5.1 Einführung einer plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz Methode der LfL Bayern für Futterbaubetriebe, statt Hoftorbilanz Summe (Stallplätze x Grundfutterfaktor je Tierkategorie) = innerbetrieblicher Grundfutterumsatz Grundfutterzu-/-verkäufe incl. Biogas-Gärsubstraten Gesamte Grundfuttermenge = innerbetrieblicher Grundfutterumsatz + Grundfutterverkäufe - Zukäufe 5.2 Kein P-Überschuss in Versorgungsstufe D und E Gehalt der Böden im gewogenen Mittel eines Betriebes Stufe C: bis 20 kg, Stufen A+B bis 60 kg P 2 O 5 /ha Seite 14
15 5. Nährstoffvergleich (II) 5.4 Abgestimmter Vollzug bei Überschreitung der maximalen Nährstoffsalden des Nährstoffvergleichs Behördliche Anordnungen 5.5 Beratungspflicht bei Überschreitung der Salden Selbstüberprüfung, Nachweis einer Beratung Schwachstellenanalyse auf Basis der (verpflichtenden) Dokumentation der Düngeplanung Kosten trägt Landwirt Seite 15
16 N-Salden nach DüV 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Anteil von Betrieben mit N-Saldo von kg N/ha > < <80 40-<60 20-<40 <20 30% 20% 10% 0% Futterbau Veredlung Marktfrucht Betriebe insgesamt Quelle: Nährstoffvergleiche aus 5 Bundesländern, eigene Auswertungen Seite 16
17 Standardabweichung in kg min. N / ha Varianz des N-Mineraldüngereinsatzes N-Zufuhr über organische Düngemittel in kg N / ha (berechnet nach 60er Grenze) Betriebsgruppen mit Betriebstyp: Futterbau Veredlung Marktfrucht Quelle: Nährstoffvergleiche aus 3 Bundesländern ( ), eigene Auswertungen Seite 17
18 N-Überschuss in t in % der gesamten LF bzw. des gesamten Wirtschaftsdüngers Welche N-Überschüsse entstehen insgesamt und welcher Teil wird reguliert? nicht angerechnete N-Verluste aus Wirtschaftsdünger (1.000 t N) Überschuss >60 kg N/ha (1.000 t N) Anteil <60 kg in Betrieben >60 kg N/ha (1.000 t N) Überschuss in Betr. <60kg (1.000 t N) Anteil in % am ges. Wirtschaftsdüngeraufkommen Anteil in % an ges. LF 30% 25% % % % 50 5% 0 < 20 < 40 < 60 < 80 < 100 < 120 < 140 < 160 < 180 < 200 < 220 < 240 < 260 < 280 < 300 >=300 0% N-Zufuhr in organischen Düngemitteln in kg pro Hektar LF (Gemeinden, nach 170er Grenze berechnet) Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2007, Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder, sowie Ergebnissen der Analyse der Nährstoffvergleiche. Seite 18
19 6. Ausbringungsobergrenzen 6.1 Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alle organischen Düngemittel Gilt bisher nur für N aus tierischen Ausscheidungen Einbeziehung u.a. der Gärreste pflanzlicher Herkunft für Kompost / Klärschlamm Anrechnung über 3 Jahre 6.2 Derogationsregelung (230-kg-N-Obergrenze für Grünland) würde an Bedeutung gewinnen (z.b. bei Umsetzung der Option 6.1) Künftige Umsetzung nicht Gegenstand der BLAG Seite 19
20 Freiwillige Maßnahmen Agrarumweltmaßnahmen, Beratung, Investitionsförderung Handlungsorientierte AUMaßnahmen: Extensivierung, Zwischenfrüchte, Technikverbesserung Ergebnisorientierte Maßnahmen zur N-Saldoreduzierung Selbstselektion der Teilnehmer, trade-off zwischen Akzeptanz und Umweltwirkung hohe Umweltwirkung Bewirtschaftungsauflagen Entgelthöhe geringe Akzeptanz Seite 20
21 Kostenwirksamkeit von Wasserschutzmaßnahmen Ergebnisse eines Projektes für die LAWA (2006/07) Winterharte Zwischenfrucht, später Umbruch Zielsetzung: Vermeidung der Nitrat-Auswaschung im Winter durch Zwischenspeicherung in Pflanzenmasse und Boden Bewirtschaftungsbedingungen genau spezifiziert Erläuterungen und Empfehlungen Maßnahmenbeschreibung Referenzsituation ohne Maßnahme (zur Wirkungsabschätzung) Eignungsbewertung: +++ = sehr gut, ++ = gut, + = mäßig, 0 = ungeeignet, - negativ Boden-Klima-Raum Betriebstyp / Norg-Anfall Flächennutzung leicht, < 600 mm leicht, >= 600 mm schwer, < 600 mm schwer, >= 600 mm Moorstandorte MF < 40 kg N/ha VE kg N/ha VE >120 kg N/ha FB kg N/ha FB > 120 kg N/ha Acker Grünland Dauerkultur Gemüse Qualifizierung! Eignung: - Boden-Klima-Raum - Betriebstyp, Norg - Flächennutzung Entgelt [ /ha] Indikatoren Minderung [kg N/ha] Kosten-Wirksamkeit [ /kg N] min. max. min. max. min. max. Kosten N-Bilanz ,8 5, Herbst-Nmin ,2 2,5 4,3 N-Fracht ,2 2,5 4,3 Maßnahmenumsetzbarkeit sonstige ökologische Wirkungen Ökologische Wirksamkeit Validierung! Akzeptanz Prüffähigkeit Verwaltungsaufwand Klimaschutz Landschafts- und Naturschutz Bodenschutz, Erosion und Oberflächenabfluss Umsetzbarkeit Synergieeffekte Seite 21
22 AUM: Kosten, Wirkungen und Akzeptanz am Beispiel Zwischenfruchtanbau Sichere Wirkung Hohe Kostenwirksamkeit Große Potentialfläche Hohe Akzeptanz Effekt Entgelt Effizienz Potentialfläche Akzeptanz [kg N/ha] [ /ha] [ /kg N] [ha] [%] Sommerfrüchte mit früh räumender Vorfrucht 40 Seite 22
23 Kombination freiwilliger Maßnahmen Beratung: Bilanzierung, Düngeplanung, Information + Handlungsorientierte Agrarumweltmaßnahmen: Herbst- und Frühjahrsmaßnahmen (z.b. Gründüngung), Schwerpunkt: Reduzierung Herbst-Nmin + Ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen: zusätzliche Honorierung bei Erhöhung der N-Ausnutzung, Schwerpunkt: Reduzierung N-Bilanzsaldo + Investitionsförderung: z.b. zusätzliche Lagerkapazität Seite 23
24 Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen in der Praxis Herbst-Nmin > Herbst-N min -Werte aus Niedersachsen kg Nmin-Reduktion / ha * a Fruchtfolgegestaltung Öko Zwischenfrucht/Untersaaten Fruchtfolgegestaltung kon. Extensives Grünland Medianvergleich Regressionsanalyse Reduzierte Bodenbearbeitung Red. Herbizideinsatz Brachebegrünung Datenquelle: Schmidt und Osterburg, Acker in ext. Grünland Maisengsaat Reduzierte N-Düngung Seite 24
25 Ausblick Im Laufe des Jahres 2013: Verhandlungen mit der EU-Kommission (GD Umwelt) Novelle der DüV ab Herbst 2013? Zentrale Regeln: Sperrfrist (3-4 kg N/ha LF) (keine Strohdüngung!) Ausbringtechnik / Einarbeitung (2-3 kg N/ha LF) Nährstoffvergleich (>= 10 kg N/ha LF) (Vollzug!) Entscheidungen zur EU-Agrarreform bis Sommer 2013 Umsetzung der Reform erst ab 2015 Chancen für Stärkung der 2. Säule nutzen Seite 25
Novelle der Düngeverordnung was kommt auf den Landwirt zu?
Novelle der Düngeverordnung was kommt auf den Landwirt zu? Bernhard Osterburg Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Ackerbautag 2013, Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein, 14.02.2013,
MehrNovelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu?
Novelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu? Bernhard Osterburg, Dr. Susanne Klages Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig AMAZONE Active Seminar im Februar
MehrNovelle der Düngeverordnung Entwicklung und Bedeutung für die Verwertung von Kompost und Gärprodukten in der Landwirtschaft
Novelle der Düngeverordnung Entwicklung und Bedeutung für die Verwertung von Kompost und Gärprodukten in der Landwirtschaft Dr. Jons Eisele Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
MehrAnforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung
Anforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung Grundwasserkörper im schlechten Zustand aufgrund erhöhter Nitratgehalte alt neu 17 kg/ha 15 kg/ha N-Einträge in die Gewässer Sachsen-Anhalts,
MehrNährstoffeinsatz in der deutschen Landwirtschaft: Situation, Rahmenbedingungen,
Nährstoffeinsatz in der deutschen Landwirtschaft: Situation, Rahmenbedingungen, Herausforderungen Bernhard Osterburg Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Tagung des Verbandes der Landwirtschaftskammern
MehrNovellierung der. Düngeverordnung
- - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz
MehrDüngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?
Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de
MehrAnforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung
Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt
MehrN-Reduktionsziele und Anforderungen an die Landwirtschaft
N-Reduktionsziele und Anforderungen an die Landwirtschaft Bernhard Osterburg, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Stickstoffbilanzen in Landwirtschaft und Umweltschutz Fachgespräch am 18.
MehrNovelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen
Novelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen Dr. Ludger Wilstacke Abteilungsleiter Landwirtschaft, Gartenbau, Ländliche Räume Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
MehrUmsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)
1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden
MehrNovellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?
Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung
MehrDie neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)
Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige
MehrDr. Andreas Maier Pflanzliche Erzeugung
ie Rolle der Offizialberatung bei der Umsetzung der Düngeverordnung in die landwirtschaftliche Praxis LAD Düngefachtagung Bruchsal-Büchenau 25. Oktober 2017 Dr. Andreas Maier Pflanzliche Erzeugung Gliederung
MehrDie Düngeverordnung. Tagung des Verbandes der Landwirtschaftskammern e.v. am 23. und 24. April 2013 in Würzburg
Tagung des Verbandes der Landwirtschaftskammern e.v. und des Bundesarbeitskreises Düngung (BAD) am 23. und 24. April 2013 in Würzburg Die Düngeverordnung auf fdem Prüfstand Püf Hintergründe und Perspektiven
MehrStrategien und Maßnahmen zur Senkung von diffusen N-Einträgen
Bernhard Osterburg Institut für Ländliche Räume Strategien und Maßnahmen zur Senkung von diffusen N-Einträgen UBA-Dialogforum Nachhaltige Landnutzung, Stoffflüsse und Biodiversität Dessau, 20. Juni 2009
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrStand der rechtlichen Regelungen im Bereich der Düngung
Stand der rechtlichen Regelungen im Bereich der Düngung Hannover 22-05-14 Dr. Volker Garbe Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Volker Garbe ML Niedersachsen
MehrAuswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft
Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft Bernhard Osterburg Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Humustag der Bundesgütegemeinschaft Kompost
MehrDüngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten
Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung
MehrWas lange währt, wird endlich?
Neue Düngeverordnung Was lange währt, wird endlich? Die neue Düngeverordnung trat Ende Mai in Kraft. Nach der Getreideernte sind daher die Regelungen zur Ausbringung von Düngern und die verlängerten Sperrfristen
MehrDie neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft
MehrWas können die Agrarumwelt- Maßnahmen leisten?
Thomas Schmidt, Bernhard Osterburg Institut für Ländliche Räume Was können die Agrarumwelt- leisten? Modellergebnisse zur wirkung WAgriCo-Fachveranstaltung, 23.06.2009 Leineschloss, Hannover Gliederung
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen
MehrZur Weiterentwicklung der Düngeverordnung
Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.
MehrGrundwasser-Workshop Statement des ML
Grundwasser-Workshop Statement des ML Cloppenburg 09-07-14 Dr. Volker Garbe Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Volker Garbe ML Niedersachsen Grundwasser-Workshop
MehrFachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht
Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Clemens Neumann, Leiter der Abteilung Biobasierte Wirtschaft, Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft Stand und Perspektiven
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Freising, 25. September 2014 Dr. Christoph Rappold Referat Ressourcenschutz in der Landwirtschaft, Düngung und Pflanzenschutz Novellierung der Düngeverordnung Hintergrund
MehrRechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung
Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l
MehrAktueller Sachstand zur Düngeverordnung
Mitglieder- und Jahreshauptversammlung ALB Hessen am 21. Mai 2014 in Fulda Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung HMUKLV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik, Umweltangelegenheiten
MehrNÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde
NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrVorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016
Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016 Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, 22.02.2017
MehrDie Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte
MehrDüngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln
Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Eltville, den 13. März 2018 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Folie
MehrUmsetzung der Düngeverordnung
Umsetzung der Düngeverordnung Umsetzung der Düngeverordnung Düngungstagung der LfL Groitzsch, 29. Februar 2008 Stefan Heinrich Einige Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung, die so nicht im Verordnungstext
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer
MehrAuswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen
Hopfenbauversammlungen 2017 Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen Johann Portner (LfL-Hopfenberatung Wolnzach) Johann Portner - Hopfenbau, Produktionstechnik - IPZ 5a - 1 Gliederung Diskussionsstand
MehrNovelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung
Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik Baulehrschau-Sondertag Intelligentes Gülle- und Nährstoffmanagement
MehrDüngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich
Düngungsmanagement Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: 15.02.2017 Änderungen jederzeit möglich Dr. B. Kämmerling, H. J. Keutmann Vergleich alte & neue Düngeverordnung
MehrGewässerschützende Landbewirtschaftung Betriebliche Maßnahmen, ökonomische Rahmenbedingungen und Beiträge der Agrar- und Umweltpolitik
Bernhard Osterburg Institut für Ländliche Räume Gewässerschützende Landbewirtschaftung Betriebliche Maßnahmen, ökonomische Rahmenbedingungen und Beiträge der Agrar- und Umweltpolitik Gewässerschutz mit
MehrErwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie
Sperrfristen? Wann und wie viel Abstände? CC-Verstoß? darf ich düngen? Nährstoffbilanz? Düngebedarfsermittlung? Die neue Düngeverordnung (DüV) 01.06.2017 Erwin Mayer Fachzentrum Agrarökologie Gliederung
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung 16. NRW-Biogastagung Optimierung von Bestandsanlagen Haus Düsse am 26. März 2015 Anlass zur Novellierung der Düngeverordnung (DüV) DüV ist Hauptbestandteil
MehrDie neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich / Saldenüberschuss max. 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der 3 letzten Jahre ) 20 kg P2O5/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 6
MehrNeue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich
Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische
MehrErmittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12
Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren
MehrDie neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten
http://commons.wikimedia.org/wiki/user:malene Die neue Düngeverordnung und Stoffstrombilanz was ist für den Grundwasserschutz zu erwarten Martin Bach Justus-Liebig-Universität Gießen Martin.bach@umwelt.uni-giessen.de
MehrDüngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)
(Version RH Stand 9.11.2017, keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.
MehrDüngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?
Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Dr. Stephan Deike Dr. Stephan Deike 1 (1) Einführung Gliederung - Diskussion in der der EU und Deutschland (2) Wesentliche Änderungen der Düngeverordnung
Mehr- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2
Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung
MehrCross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017
Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche
MehrNährstoffmanagement im Grünland: Bericht aus dem EIP-Projekt und zukünftige Anforderungen
Prof. Dr. Conrad Wiermann Fachhochschule Kiel Fachbereich Agrarwirtschaft Pflanzenernährung und Bodenkunde Nährstoffmanagement im Grünland: Bericht aus dem EIP-Projekt und zukünftige Anforderungen Vortrag
MehrGrundlagen und Sachstand
Bürgerversammlung zum Thema: Wasser und Nitrat Stadt Groß-Umstadt 24. April 2017 Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit sowie die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen Grundlagen und Sachstand
MehrDie gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln
Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel
MehrNÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde
NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz
MehrAktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 18.12.2014 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie
MehrEffiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung
Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bersenbrück, 07. September 2017 Folgende Punkte werde ich ansprechen: Leitplanken
Mehr1. Intention / Notwendigkeit 2. Handlungsräume 3. Konzept WRRL 4. Konzept TWS 5. Gegenläufige Entwicklungen 6. Ausblick
Schutzmaßnahmen für f r das Grundwasser Möglichkeiten und Grenzen 1. Intention / Notwendigkeit 2. Handlungsräume 3. Konzept WRRL 4. Konzept TWS 5. Gegenläufige Entwicklungen 6. Ausblick Notwendigkeit:
MehrGrundwasser- und Gewässerschutz im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Kommunal- und Umweltpolitik 7. November 2017, Ankum
SchleswigHolstein Der echte Norden Grundwasser und Gewässerschutz im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Kommunal und Umweltpolitik 7. November 2017, Ankum SchleswigHolstein. Der echte Norden. 1 Gewässerschutz
MehrMit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:
Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung (DüV) vom 02.06.2018 WEB Module Düngung, was ist zu beachten? Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich
MehrLandwirtschaft und Umwelt verschiedene Blickwinkel auf die Düngeverordnung
43. Woche der Erzeuger und Vermarkter Getreide und Ölsaaten 21. November 2013 Landwirtschaft und Umwelt verschiedene Blickwinkel auf die Düngeverordnung Martin Erhardsberger Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik
MehrDie neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: November 2017 Herausgeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover Redaktion: Geschäftsbereich 3, Quelle:
MehrZur geplanten Novelle der Düngeverordnung
Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrErgebnisorientierte Honorierung Projekterfahrungen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Bernhard Osterburg Thomas G. Schmidt Institut für Ländliche Räume Ergebnisorientierte Honorierung Projekterfahrungen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Strategien zur Minderung diffuser Stickstoffeinträge
MehrAktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 01.10.2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Stand Stand Entwurf vom 01.10.2015 Neue Verordnung
MehrNovelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau
Novelle der Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation 3. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4.
MehrNeue Regel für Komposte im Düngerecht. 25 Jahre Gütegemeinschaft Kompost Sachsen-Thüringen e.v. 17. Mai 2017 Meerane Michael Schneider
Neue Regel für Komposte im Düngerecht 25 Jahre Gütegemeinschaft Kompost Sachsen-Thüringen e.v. 17. Mai 2017 Meerane Michael Schneider Komposte im Düngerecht Erfassung Input Anlage Output Anwendung 91/676/EWG
MehrWichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung
Wichtige Änderungen der Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung (kurzer Überblick) W. Zorn; H. Heß; E. Ullmann Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena BESyD-Schulung Jena 08.02.2018 Aktuelle
MehrLand- und Forstwirtschaft, Fischerei
Statistisches Bundesamt Fachserie 3 Reihe 2.2.2 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in landwirtschaftlichen Betrieben - Erhebung zur Wirtschaftsdüngerausbringung
MehrEffiziente landwirtschaftliche Produktion und Schutz von Wasser - welche Synergien sind möglich?
Effiziente landwirtschaftliche Produktion und Schutz von Wasser - welche Synergien sind möglich? Dr. Hartwig Drechsler Drechsler Ingenieurdienst, Göttingen Von der LWK Niedersachsen öffentlich bestellter
MehrDIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU
STAND: MÄRZ 2018 DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STIMMEN DIE VORAUSSETZUNGEN NOCH? Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Verfolgen Sie aufgrund von möglichen Änderungen und
MehrLandwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen
Landwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen Jochen Hübler BASF SE Vizura Der neue Stickstoff-Stabilisator
MehrNeufassung der Düngeverordnung Auswirkung auf die Verwertung von Klärschlamm und Kompost
Zukunft der Klärschlammverwertung Zukunft der Gütesicherung, VQSD Fachveranstaltung am 09.06.2015 in Weimar Neufassung der Düngeverordnung Auswirkung auf die Verwertung von Klärschlamm und Kompost Karin
MehrNährstoffsituation aus Sicht der Verbände
Nährstoffsituation aus Sicht der Verbände 22. Mai 2014 Hannover 2. Symposium Nährstoffmanagement und Grundwasserschutz Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. Gliederung Noch keine
MehrALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009
ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 Dr. Jörg Hüther HMUELV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik,
MehrNährstoffbericht für Niedersachsen 2017/2018
Vorstellung Nährstoffbericht für Niedersachsen 2017/2018 Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, 24.04.2019 1 Dung-, Gärrest- und Nährstoffanfall
MehrStand der Novellierung der Düngeverordnung
Stand der Novellierung der Düngeverordnung Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung Erfurt, 19.11.2015 P. Ritschel, TMIL, Abteilung 6 1 Gesetzliche Grundlagen EU-Kommission Nitratrichtlinie Bundesressorts
MehrDie neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: 26.05.2017 Hinweis: Bitte verfolgen Sie weitere Veröffentlichungen und in der Fachpresse und/oder auf der Homepage der LWK Niedersachsen
MehrDie neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe?
Die neue Was bedeutet das für? LLG SachsenAnhalt Heike.Schimpf@llg.mule.sachsenanhalt.de 1 Geltungsbereich regelt 1. gute fachliche Praxis 2. Vermindern von stofflichen Risiken bei der Anwendung von Düngemitteln
MehrDüngeverordnung ackerbaulich lösbar?!
Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Detlev Dölger Hanse Agro GmbH 1 Vor Ort auf ~ 575 Betrieben Wer ist die Hanse Agro? 2 Gliederung Rahmenbedingungen Entwurf DüV (Entwurf) Düngung und Pflanzenschutz
Mehr21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg
21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg Reduzierte Stickstoffdüngung auf Betriebsebene durch die Begrenzung des mineralischen N-Einsatzes am Beispiel von N90 Oliver Melzer, NLWKN Hildesheim
MehrWie viel Stickstoff braucht der Mais?
Wie viel Stickstoff braucht der Mais? Unterschiedliche N min -Gehalte in den Regierungsbezirken bei der Planung berücksichtigen Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 14/2018
MehrFakultät Agrarwissenschaften
Fakultät Agrarwissenschaften Aus dem Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre Universität Hohenheim Fachgebiet Landwirtschaftliche Betriebslehre Prof. Dr. Enno Bahrs Ökologische Erfordernisse und
MehrWas bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft
Komposteinsatz in der Landwirtschaft Ziele, Perspektiven, Alternativen? 13.09.2017, Neustadt an der Weinstraße Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der
MehrAktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung
Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung 25. März 2017 Sabine Henze Referat 33 Pflanzliche und tierische Erzeugung Baden-Württemberg
MehrGewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen
Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Stickstoff-Düngebedarfsermittlung
MehrAusführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete
Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete KV Donauwörth, 03.12.2018 Andreas Puchner Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik Ausführungsverordnung
MehrRoadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung -
Roadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung - Hans Roust Thysen Leiter der Abteilung Umwelt Gliederung Ausbildung und Beratung in der Dänischen Landwirtschaft Welche Maßnahmen hat
MehrWie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?
17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich
MehrNeue DüV was passiert beim Raps? Dr. J. Peters, B. Burmann Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft
Neue DüV was passiert beim Raps? Dr. J. Peters, B. Burmann Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft Verpflichtend Dr. J. Peters, LFA MV Rapstag, Veelböken 07.06.2017 2 N-Düngebedarfsermittlung
MehrVorstellung Nährstoffbericht für Niedersachsen 2016/2017
Vorstellung Nährstoffbericht für Niedersachsen 2016/2017 Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, 28.03.2018 1 Dung-, Gärrest- und Nährstoffanfall
MehrHESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.
HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung
MehrC IV - unreg. / 10. Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Thüringen vorläufige Ergebnisse - Bestell - Nr
C IV - unreg. / 10 Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Thüringen 2010 - vorläufige Ergebnisse - Bestell - Nr. 03 111 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch
MehrDr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht
Mehr6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte
6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, 20.10.2016, Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte Dr. Harald Stegemann Direktor des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Inhaltsverzeichnis
Mehr