Menschen an Ihrer Seite. Die Rummelsberger

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1 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 1 Menschen an Ihrer Seite. Die Rummelsberger

2 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 2 Übergang in die Selbständigkeit Volljährigkeit erreicht was nun? Wie wird eine Pflegschaft beendet? Welche Hilfe gewährt das Jugendamt? Alles eine politische Frage? Wie geht es für den Jugendlichen weiter? Auf dem Weg in Ausbildung und Beruf?

3 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 3 Hilfen für junge Volljährige Ein volljähriges, bisheriges Pflegekind kann Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung nach 41 Absatz 1 SGB VIII in Anspruch nehmen: Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeits-entwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situationen des jungen Menschen notwendig ist.

4 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 4 Regelzeitraum für die Hilfe das 18. bis 21. Lebensjahr, für einen begrenzten Zeitraum ist in begründeten Einzelfällen eine Überschreitung möglich, wenn z. B. der junge Volljährige noch Hilfen pädagogischer oder therapeutischer Art zur Verselbständigung benötigt. Durch das Hilfeplanverfahren ist sichergestellt, dass durch das Jugendamt/ASD ein Bedarf an weiterer Hilfe des dann jungen Volljährigen im Anschluss an die Vollzeitpflege geprüft und festgestellt wird. Beantragen kann diese Hilfe nur der junge Volljährige bzw. der Jugendliche kurz vor der Volljährigkeit. Rechtliche Grundlagen 7 SGB VIII Begriffsbestimmungen 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung

5 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 5 Hilfen am Übergang? Beispiele: Begleitung in die Ausbildung jmd4you.de

6 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 6 Careleaver Careleaver sind ehemalige Pflege- und Heimkinder, die am Jugendhilfeende zumeist ab 18 Jahren vor der Verselbstständigung stehen.

7 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 7 Handreichungen der Careleaver Mit den Handlungsempfehlungen verfolgt das Careleaver- Kompetenznetz das Ziel, die Übergänge aus der Jugendhilfe (in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie ambulanten Hilfen) in ein eigenständiges Leben für die jungen Menschen zu verbessern.

8 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 8 Handreichung Punkt Careleaver, die in Jugendhilfeeinrichtungen und Pflegefamilien gelebt haben, sollten mit der Sicherheit ausziehen können, dass klar ist, an wen sie sich nach dem Jugendhilfeende wenden können, wenn sie Kontakte halten wollen, Gesprächsbedarf haben oder wenn sie in Not sind.

9 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 9 Handreichung Punkt 12 ZIEL: Schon vor dem Jugendhilfeende vereinbaren, ob und in welcher Weise der Kontakt fortbestehen soll Öffentliche und freie Träger entwickeln innovative Konzepte, um die Finanzierung dieser Aufgabe sicherzustellen.

10 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite Pflegeeltern nach dem Jugendhilfeende nicht im Regen stehen lassen ZIEL: Pflegeeltern, die sich nach dem Ende des Pflegeverhältnisses weiterhin oder erneut um das ehemalige Pflegekind kümmern, tun dies nicht ehrenamtlich, sondern haben einen formal abgesicherten Anspruch auf Beratung und finanzielle Hilfe.

11 Rummelsberger Dienste für junge Menschen I I Seite 11 Mögliche Kooperationen nach der Volljährigkeit Mentoring/Patenschaften Selbstorganisation von Jugendlichen (Jugendliche ohne Grenzen JOG) Pflegefamilien-Netz nach der Volljährigkeit

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