Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.v., Johannesstraße 22, Stuttgart

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1 Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.v., Johannesstraße 22, Stuttgart

2 Der Sozialverband VdK ist der größte Sozialverband Deutschlands und bietet seinen Mitgliedern viele Vorteile: Sozialrechtliche Beratung und Vertretung Sozialpolitische Interessenvertretung VdK-Ehrenamt, VdK-Schulungen VdK-Zeitung, VdK-Internet-TV Gesprächsrunden, Reisen Versicherungsservice Vorteile bei Kooperationspartnern VdK Patienten- und Wohnberatung

3 VdK Patienten- und Wohnberatung Wir informieren und beraten über Patientenrechte, Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen bei Konflikten (Ärztin/Arzt, Krankenkassen) zu allgemeinen Fragen über Krankheitsbilder, Diagnoseverfahren und Behandlungsmöglichkeiten sowie Rehabilitation Umgang mit psychischen und sozialen Folgen von Krankheit bei Verdacht auf Behandlungsfehler über regionale Beratungsangebote zu Wohnraumanpassung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

4 Warum mit Vorsorge beschäftigen? Unfall oder Krankheit kann jeden plötzlich treffen. 4

5 Wann dürfen Ärztinnen und Ärzte behandeln? Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation und Einwilligung der Patientinnen und Patienten! 5

6 6 Was passiert, wenn Sie nicht mehr einwilligen können?

7 7 Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen!

8 8 I. Welche Arten der Vorsorge gibt es? II. Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung III. Wie erstelle ich Vorsorgedokumente? IV. Wo bewahre ich Vorsorgedokumente auf? V. Was gilt im Ausland?

9 I. Welche Arten der Vorsorge gibt es? Patientenverfügung Sie legen Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung fest. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Sie bestimmen, wer Sie rechtlich vertreten soll.

10 II. Was ist eine Patientenverfügung? Ist die Patientenverfügung rechtlich verbindlich? Seit im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: 1901a BGB (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen... 10

11 II. Was ist eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, eigene Wünsche zu medizinischen Behandlungen für zukünftige Krankheitssituationen schriftlich fest. 11

12 Festlegungen zum Beispiel für folgende Situationen: Unmittelbarer Sterbeprozess Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit Schwerste Gehirnschädigung Fortgeschrittene Hirnabbauprozesse Weitere konkrete Situationen 12

13 Beschlüsse des Bundesgerichtshofes BGH vom , Aktenzeichen XII ZB 61/16 Es muss möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungen in diesen Situationen gewünscht oder nicht gewünscht werden. BGH vom , Aktenzeichen XII ZB 604/15 Erklärungen in der Patientenverfügung sind auszulegen. 13

14 Beispiel für Formulierung 14

15 Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.b. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen, verlange ich 15

16 eine künstliche Ernährung oder keine künstliche Ernährung (weder über Sonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene) und keine Flüssigkeitsgabe (außer zur Beschwerdelinderung). 16

17 Wie stellen Sie sich das Ende Ihres Lebens vor? Möchten Sie so lange wie möglich leben, auch ohne Bewusstsein? Möchten Sie Schmerzbehandlung, auch wenn sie Ihr Bewusstsein beeinträchtigt und Ihr Leben verkürzt? Können Sie sich eine künstliche Ernährung vorstellen? Möchten Sie wiederbelebt werden? Möchten Sie eine Sterbebegleitung? 17

18 Ist die Patientenverfügung rechtlich verbindlich? JA! Ärztinnen und Ärzte müssen Ihre Patientenverfügung beachten. Der Betreuer/Bevollmächtigte hat Ihrem Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. 18

19 Wichtig Niemand darf sich über Ihren Willen hinwegsetzen! Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch am Ende des Lebens! Widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit möglich! Eine Pflicht zur Erstellung einer Patientenverfügung gibt es nicht!

20 Und was passiert ohne Patientenverfügung? Es müssen die Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille des Betreuten festgestellt werden. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen. 20

21 Wer setzt Ihre Patientenverfügung durch? Ehepartner? Bevollmächtigter? Kinder? Betreuer? Eltern? 21

22 II. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person oder mehrere Personen, stellvertretend für Sie zu handeln. Der Bevollmächtigte trifft Entscheidungen und erledigt Rechtsgeschäfte, wenn Sie dies nicht mehr selbst für sich tun können. 22

23 In der Vorsorgevollmacht regeln Sie: Wer handelt rechtlich für Sie? Welche Aufgaben soll die Person erfüllen? Sie geben einer Person volle Macht. Vertrauen ist dabei unerlässlich. 23

24 Welche Aufgabenbereiche werden geregelt? Zum Beispiel: 1. Gesundheitssorge 2. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten 3. Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Kassen etc. 4. Vermögenssorge 5. Post- und Fernmeldeverkehr 24

25 Formales Bei Erteilung der Vollmacht müssen Sie geschäftsfähig sein. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Beglaubigung der Unterschrift (10 EUR) Eine notarielle Beurkundung ist nur in Ausnahmefällen (Immobiliengeschäfte, Darlehensaufnahme) notwendig. Banken verlangen, wenn keine notarielle Vollmacht vorliegt, eine bankeigene Vollmacht. Vollmacht sollte so erteilt werden, dass Bevollmächtigte diese im Original vorlegen müssen. 25

26 In folgenden Fällen verlangt das Gesetz, dass die Vollmacht die Befugnisse ausdrücklich bezeichnet: Geschlossene Unterbringung, ärztliche Zwangsmaßnahme oder andere freiheitsbeschränkende Maßnahme (Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig) Ärztliche Untersuchung, Heilbehandlung oder medizinischer Eingriff, wenn hierbei Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist, sowie Unterlassung oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen (Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig, wenn Bevollmächtigte und Arzt uneinig über Patientenwillen sind) Einwilligung in Organspende

27 Vor Erstellung einer Vollmacht sollten Sie klären: Zu wem haben Sie das größte Vertrauen? Ist diese Person bereit und in der Lage die Aufgabe zu übernehmen?

28 Wichtig Bevollmächtigte unterliegen in der Regel keiner gerichtlichen Kontrolle. Das Gericht kann im Zweifelsfall einen Kontrollbetreuer zur Seite stellen. 28

29 Und wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt? Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn es keinen Bevollmächtigten gibt, und regelt den Umfang der Betreuung (Aufgabenkreise). Das Gericht muss aber eine Betreuungsverfügung berücksichtigen. 29

30 II. Was ist eine Betreuungsverfügung? Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, welche Person das Gericht als gesetzlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht folgt dem Vorschlag, außer es ist nicht zu Ihrem Wohle. Sie können auch bestimmen, wer nicht als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche Sie an die Betreuungsführung haben. 30

31 Wichtig Die Betreuungstätigkeit wird vom Betreuungsgericht begleitet und kontrolliert! 31

32 III. Wie erstelle ich Vorsorgedokumente? Vorsicht bei eigenen Formulierungen Verwendung von Formularen und/oder Textbausteinen? Beratung? Arzt, Betreuungsbehörde, Betreuungsverein, Hospizverein, VdK Patienten- und Wohnberatung Erstellung durch Rechtsanwalt oder Notar? 32

33 Vordrucke und Broschüren 33

34 VdK - Broschüre 34

35 Bundesministerium der Justiz Kostenfrei unter Publikationen Bestellung per Telefon:

36 Justizministerium Baden-Württemberg kostenfrei zum Bestellen oder Runterladen unter Service und Broschüren: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Patientenverfügung 36

37 Bayerisches Justizministerium kostenfrei zum Runterladen unter Service und Broschüren

38 IV. Wo bewahre ich Vorsorgedokumente auf? So aufbewahren, dass sie im Bedarfsfall gefunden werden. Gültigkeit nur im Original! Registrierung der Vorsorgedokumente gegen Gebühr (ab13 ): Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach , Berlin, Tel.: Familie, Freunde, Ärzte und Pflegepersonen informieren! Hinweiskarte bei sich tragen! 38

39 V. Was gilt im Ausland? Europäisches Vorsorge-Portal: Zugang zu Informationen rund um das Thema Vorsorgedokumente in 22 europäischen Ländern in der jeweiligen Sprache

40 Fragen Kann ich mir mit der Patientenverfügung schaden? Was ist, wenn ich Organe spenden will, aber keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche? Was ist besser: Vollmacht oder Betreuungsverfügung? Muss ein Arzt oder eine andere Person bezeugen, dass ich bei Erstellung der Dokumente im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin? Ab wann und wie lange gilt eine Vollmacht? Muss ich die Dokumente regelmäßig erneuern? Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 41

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