Schleswig-Holstein Der echte Norden. Naturparke in Schleswig-Holstein

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1 Schleswig-Holstein Der echte Norden Naturparke in Schleswig-Holstein

2 Zur Person Diana Waldhoff, V 532 Referat V 53 Landschaftsplanung; Eingriffsregelung, UVP; Sport und Erholung u.a. zuständig für: Grundsatzangelegenheiten der Naturparke und Naturerlebnisräume Landschaftsrahmenplanung Organisation und Betreuung der Beteiligungsverfahren Naturschutzfachliche Begleitung des Projektes NordLink diana.waldhoff@melund.landsh.de Tel.: Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2

3 Gliederung 1. Hintergrund 2. Naturparke 3. Qualitätsoffensive Naturparke 4. Stärkung der Naturparke 5. Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturparken Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3

4 Hintergrund - Koalitionsvertrag Koalitionsvertrag der Landesregierung Schleswig-Holsteins Das Ziel verbindet ( ) Naturparke als Schutzgebietskategorie gewachsener Kulturlandschaften können auf ideale Weise Landnutzung, Naturschutz und Tourismus sowie Naherholung verbinden. Das wertvolle Potenzial unserer Naturparke ist noch weitgehend ungenutzt. Wir werden daher das Konzept und die Richtlinie des Landes für die Naturparkförderung grundlegend überarbeiten (sog. Qualitätsoffensive), um die Arbeit der Naturparke zu stärken. Wir werden prüfen, ob die Förderquote und das jährliche Gesamtbudget erhöht werden. Außerdem werden wir prüfen, wie die notwendige Förderung der Personalkosten ermöglicht werden kann. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4

5 Naturparke Der Verband Deutscher Naturparke (VDN) hat die Aufgaben aller Naturparke Deutschlands gemäß 26 BNatSchG in folgende vier Handlungsfelder eingeteilt: Naturschutz & Landschaftspflege Erholung & nachhaltiger Tourismus Umweltbildung & Kommunikation Nachhaltige Regionalentwicklung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5

6 Naturparke Naturparke in Schleswig-Holstein gem. 16 LNatSchG (1) 27 BNatSchG gilt nicht. Die oberste Naturschutzbehörde kann durch Allgemeinverfügung großräumige Gebiete, die 1. zu einem wesentlichen Teil Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete oder Naturdenkmäler enthalten und 2. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen, zu Naturparken erklären. (2) Die Erklärung nach Absatz 1 bestimmt den Träger des Naturparks, den Umfang seiner Aufgaben sowie die Schutz- und Entwicklungsziele. 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG ist nicht anwendbar. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6

7 Naturparke Naturparke in Schleswig-Holstein Westensee Lauenburgische Seen Hüttener Berge Aukrug Holsteinische Schweiz Schlei Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7

8 Qualitätsoffensive Naturparke Naturschutz und Landschaftspflege Ziel: Natur und Landschaft gemeinsam mit allen Beteiligten erhalten und entwickeln Partner: Lokale Aktionen und den Integrierten Stationen, Naturschutzvereine vor Ort Engagement: Entwicklung & Umsetzung eigener Naturschutzaktivitäten, nicht nur in Schutzgebieten Integration: Verbindung von Naturschutz und nachhaltiger Landnutzung fördern & Naturparke als Modellregionen für eine nachhaltige Landnutzung entwickeln Qualitätssteigerung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8

9 Qualitätsoffensive Naturparke Erholung und nachhaltiger Tourismus Status: Naturparke = Verbindung von Naturschutz und Tourismus Ziel: Schaffung von Angeboten und Infrastruktur für die natur- und landschaftsbezogene Erholung Partner: regionale Tourismusorganisationen, TASH, Wirtschaftsministerium Engagement: Zusammenarbeit dauerhaft stärken, Integration der Naturparke in die regionalen Tourismusstrategien Qualitätssteigerung: Schaffung und Instandhaltung von Infrastrukturen wie Wegen und Informationseinrichtungen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9

10 Qualitätsoffensive Naturparke Umweltbildung & Kommunikation Status: Naturparke = Umsetzungsinstrument der Bildungsoffensive Bildung für nachhaltige Entwicklung Ziel: Initiierung eigener Umweltbildungsprojekte, Auf-/ Ausbau eines Stamms von ZNL-zertifizierten Naturpark-Führern, Bündelung der verschiedenen regionalen Umweltbildungsangebote Partner: Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR), Institutionen wie Schulen und Kindergärten Qualitätssteigerung: Erstellung eines Kommunikationskonzeptes pro Naturpark Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10

11 Qualitätsoffensive Naturparke Nachhaltige Regionalentwicklung Ziel: Daseinsvorsorge, Wachstum und Innovation Partner: AktivRegionen, Integrierte Stationen Engagement: Prüfung der Möglichkeit, Mittel aus der Landesförderrichtlinie für Naturparke als Kofinanzierungsmittel bei LEADER-Projekten (AktivRegionen) anzuerkennen Qualitätssteigerung: Verstärkte Entwicklung von Projekten zum Thema nachhaltige Regionalentwicklung, Aufbau einer regionalen Naturpark-Marke zur Vermarktung typischer regionaler/ lokaler Produkte Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11

12 Stärkung der Naturparke Nächste Schritte Überarbeitung der Förderrichtlinie (MELUND) höhere Finanzausstattung, höhere Förderquote, Personalförderung, Fördertatbestände für alle Handlungsfelder der Naturparke öffnen Erstellung eines Konzeptes für eine Muster Naturparkplangliederung seitens des MELUND in Anlehnung an die Ergebnisse des Naturparkplan-Leitfadens des VDN, welcher Anfang 2018 erscheinen wird Überarbeitung der Naturparkpläne seitens der Naturparke Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12

13 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturparken 1) Was wird gefördert? 2) Wer wird gefördert? 3) Art und Höhe der Förderung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13

14 Überarbeitung der Förderrichtlinie Entwurf der neuen Förderrichtlinie 1.) Was wird gefördert? Förderungsfähig sind alle Aufwendungen für Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele in einem Naturpark dienen. 1.1 ( ) Zuwendungen für die Aufwendungen, die durch die Einrichtung und Weiterentwicklung sowie Qualitätsverbesserung von Naturparken( ) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 14

15 Entwurf der neuen Förderrichtlinie 1.) Was wird gefördert? 1.3 ( ) Ziele der Zuwendung sind insbesondere die nachhaltige Sicherung sowie die Entwicklung und Pflege - des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, - der Lebensräume und bedingungen der heimischen Flora und Fauna und - der natürlichen Erholungs- und Naturerlebniseignung der Naturparke sowie die Bewahrung der charakteristischen Landschaften Schleswig-Holsteins sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15

16 Entwurf der neuen Förderrichtlinie 1.) Was wird gefördert? 2.1 Förderungsfähig sind im angemessenen Umfang ( ) 1) Die Kosten für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkplanes sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen. 2) Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben wie z.b. Bau und Ausbau von Wander- und Reitwegen sowie Rast- und Ruheplätzen in landschaftsgerechter Bauweise, Schaffung bzw. Herstellung barrierefreier Bereiche ( ) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 16

17 Entwurf der neuen Förderrichtlinie 1.) Was wird gefördert? 2.1 Förderungsfähig sind im angemessenen Umfang ( ) 3) Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes wie z.b.( ) 4) Grundinstandsetzung oder Ersatz der unter Nr. 2 bis 4 aufgeführten Maßnahmen. 5) Maßnahmen und Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE Pädagogik, 6) Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 17

18 Entwurf der neuen Förderrichtlinie 1.) Was wird gefördert? 2.1 Förderungsfähig sind im angemessenen Umfang ( ) 7) Kosten für die personelle und sachliche Betreuung der Naturparke: Personalkosten der hauptamtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation, Personalkosten für angestellte Assistenzkräfte für fachliche Unterstützungstätigkeiten, wiederkehrende Kosten wie bspw. Raummieten, Erstausstattung von Büroarbeitsplätzen der Geschäftsstelle, Fahrtkosten, mit einer Maßnahme in direktem Zusammenhang stehende Kosten für Datenerfassung und auswertung. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 18

19 Entwurf der neuen Förderrichtlinie 2.) Wer wird gefördert? Zuwendunqsempfängerin/ Zuwendunqsempfänger Als Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger kommen juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Betracht, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig- Holstein sind. Stellt ein Mitglied eines Naturparks einen Antrag auf Förderung gemäß dieser Richtlinie, ist dem Förderantrag eine Stellungnahme des jeweiligen Naturparkträgers beizufügen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 19

20 Entwurf der neuen Förderrichtlinie 3.) Art und Höhe der Förderung 5.1 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung oder auch als Vollfinanzierung bereitgestellt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. bis zu 90 % Anteilfinanzierung! Zur Schaffung von barrierefreien Bereichen in Naturparken kann die Zuwendung bis zu 100 % betragen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 20

21 Überarbeitung der Förderrichtlinie - Wie geht es weiter? Was Fertigung des Entwurfs der Förder-Richtlinie Zeitraum 1. interne Abstimmung Beteiligung der Naturparkträger erneute interne Abstimmung Einvernehmen bzw. Beteiligung Finanzministeriums und Landesrechnungshof 01/2018 Vorstellung der neuen Förder-Richtlinie und des Antragsformulars für interessierte Naturpark-Träger 01/2018 Unterschrift des Ministers, Veröffentlichung im Amtsblatt nach Verabschiedung des Landeshaushaltes Voraussichtlich 02/2018 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 21

22 Ansprechpartner Diana Waldhoff Tel.: Joachim Suessmuth Tel.: Ursula Pagenkemper Tel.: Lars Heydt Tel: Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 22

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