ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)
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- Kristin Knopp
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1 ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen am: (Handzeichen, Datum) HINWEISE: 1. Der Weitergewährungsantrag sollte zu Beginn des letzten Monats des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Keine Abgabe des Antrages vorher! 2. Der Weitergewährungsantrag ist vollständig auszufüllen, d.h. ein Verweis auf den Erstantrag ist nicht ausreichend. 3. Ein unvollständig ausgefüllter Antrag wird nicht bearbeitet und an den Antragsteller zurückgegeben. 4. Bitte geben Sie in den folgenden Abschnitten Änderungen in den Verhältnissen an, die dem Träger noch nicht bekannt sind. Haben sich die Verhältnisse nicht geändert, kreuzen Sie bitte jeweils in den Abschnitten das Feld Keine Änderungen an. 5. Die Angaben zu Punkt V und VI sind immer und vollständig auszufüllen. 6. Bitte reichen Sie die lückenlosen Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate ein. 7. Bitte reichen Sie bei Erwerbstätigkeit die Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate ein. 8. Die mit dem Antragsvordruck erfragten Daten werden aufgrund der Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der 67 a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhoben Seite -1-
2 I. Allgemeine Daten des Antragstellers / der Antragstellerin Name: (ggf. Geburtsname) Vorname: Geburtsdatum: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Wohnort: aktuelle Tel. Nr. Bankverbindung Keine Änderung Die Bankverbindung hat sich geändert: BIC: IBAN: Kreditinstitut: Kontoinhaber: II. Weitere Personen, die mit dem Antragsteller / der Antragstellerin in einem Haushalt leben Name: (ggf. Geburtsname) Vorname: Geburtsdatum: bei Kindern: Welche Schule u. Klasse oder welchen Kindergarten besucht das Kind? III. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen Keine Änderung Änderungen beim Antragsteller / bei der Antragstellerin Änderungen beim nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten Änderungen beim nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartner Änderungen beim Partner in eheähnlicher Gemeinschaft Änderungen bei einer anderen Person, die im Haushalt lebt Um welche Änderungen handelt es sich (z.b. Ein- oder Auszug, Heirat, Umfang der Erwerbsfähigkeit). Bei Änderungen des Familienstandes ggf. Familienname, Vorname, Geburtsdatum des Partners / der Partnerin angeben. IV. Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung Keine Änderung Änderung: Seit (bitte entsprechende Unterlagen beifügen) Art der Kosten Kaltmiete Nebenkosten Heizkosten Zinsen (bei Eigenheim) Art der Änderung: Betrag: Seite -2-
3 V. Einkommensverhältnisse aller Haushaltsangehörigen (soweit noch nicht geschehen, bitte Nachweise beifügen) Ist bei einer der aufgeführten Personen Einkommen vorhanden? Nein Ja Das Einkommen ist immer einzutragen, auch wenn keine Änderungen erfolgt sind! Name (ggf. Geburtsname) Vorname (1) (2) (3) Erwerbseinkünfte Erwerbseinkünfte brutto netto brutto netto Arbeitslosengeld I mtl. mtl. mtl. Bafög / BAB mtl. mtl. mtl. Kindergeld mtl. mtl. mtl. Kindergeldzuschlag mtl. mtl. mtl. Wohngeld mtl. mtl. mtl. Elterngeld mtl. mtl. mtl. Betreuungsgeld mtl. mtl. mtl. Leistungen der Rententräger Betrag mtl. mtl. mtl. Art Unterhalt/Altenteil Unterhaltspflichtiger Monatlicher Zahlbetrag Höhe der Leistung ergibt sich aus Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes mtl. mtl. mtl. Sonstiges Einkommen Art Betrag mtl. mtl. mtl. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Anlage EKS ist beigefügt Anlage EKS ist beigefügt Anlage EKS ist beigefügt Seite -3-
4 VI. Einkommensverhältnisse der weiteren aufgeführten Haushaltsangehörigen (Zu allen Einkünften sind unbedingt Nachweise beizubringen!) Ist bei einer der aufgeführten Personen Einkommen vorhanden? Nein Ja Das Einkommen ist immer einzutragen, auch wenn keine Änderungen erfolgt sind! (4) (5) (6) Name (ggf. Geburtsname) Vorname Erwerbseinkünfte Erwerbseinkünfte brutto netto brutto netto Arbeitslosengeld I mtl. mtl. mtl. Bafög / BAB mtl. mtl. mtl. Kindergeld mtl. mtl. mtl. Kindergeldzuschlag mtl. mtl. mtl. Wohngeld mtl. mtl. mtl. Elterngeld mtl. mtl. mtl. Betreuungsgeld mtl. mtl. mtl. Leistungen der Rententräger Unterhalt/Altenteil Unterhaltspflichtiger Betrag mtl. mtl. mtl. Art Monatlicher Zahlbetrag Höhe der Leistung ergibt sich aus Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes mtl. mtl. mtl. Sonstiges Einkommen Art Betrag mtl. mtl. mtl. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Anlage EKS ist beigefügt Anlage EKS ist beigefügt Anlage EKS ist beigefügt Seite -4-
5 VII. Änderungen in den Vermögensverhältnissen der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft Keine Änderung Änderung Das Vermögen hat sich erhöht bei folgenden Personen Name, Vorname: Grund (z.b. Erhöhung Rückkaufswerte der Lebensversicherung, neuer PKW, Sparbuch, Bausparvertrag): Höhe des Vermögens: VIII. Sonstige leistungsbezogene Änderungen, die nicht den Abschnitten I bis VI zugeordnet werden können Keine Änderung Änderung Anzugeben sind Änderungen z.b. bei den Unterhaltsansprüchen, bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, bei der Beantragung von Sozialleistungen Seite -5-
6 IX. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben nochmals genau. Vermeiden Sie in jedem Fall unrichtige oder unvollständige Angaben. Bitte vergessen Sie nicht, zu unterschreiben. Hinweis: Da die unter Abschnitt I genannte Person die Leistungen beantragt hat, wird von der Vermutung ausgegangen, dass diese auch die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft übernommen hat. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Jobcenter erklären, dass diese ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen ( 38 SGB II). Pflichtenbelehrung: Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist verpflichtet, ohne Aufforderung jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich ist, dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören zum Beispiel jede Änderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Abwesenheitszeiten (u.a. auch Aufenthalte in stationären Einrichtungen), Personenzu- und Abgänge in der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und Änderungen im Bereich der Unterkunfts- oder in den Heizkosten. Hierbei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung. Sollte dieser Pflicht zuwider gehandelt werden, kann dies im Rahmen eines Ordnungswidrigkeit- oder Strafverfahrens geahndet werden. Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben zutreffend sind. Dies gilt auch für die Richtigkeit der durch mich und die Antragsannahme vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Antragstellern Unterschriften aller weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von dem Inhalt der Pflichtenbelehrung habe ich Kenntnis genommen. Name, Vorname Geburtsdatum Unterschrift X. Ist ein Betreuer / Vormund / Beistand bestellt? Nein Ja Durch: (bitte Nachweis vorlegen) Az.: Ort, Datum Unterschrift Seite -6-
7 Landkreis Grafschaft Bentheim -Grafschafter Grafschafter Jobcenter- Information Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSVGO Diese Information dient der Transparenz, wie das Grafschafter Jobcenter im Landkreis Grafschaft Bentheim mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Das Sozialgesetzbuch schützt Sie insbesondere vor einer unzulässigen Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Diese dürfen nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn eine Rechtsvorschrift das zulässt oder wenn Sie eingewilligt haben. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Landrat, Landkreis Grafschaft Bentheim, Van-Delden-Straße 1-7, Nordhorn, Tel , 2. Datenschutzbeauftragter Die/Den Datenschutzbeauftragte/n des Landkreises Grafschaft Bentheim, erreichen Sie unter Landkreis Grafschaft Bentheim, van-delden-straße 1-7, Nordhorn, Tel , 3. Zweck der Datenerhebung Das Grafschafter Jobcenter verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen (z. B. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der BA verarbeitet. Es werden nur Ihre erforderlichen persönlichen Daten in elektronischer- (Datenbanken, Dateien) oder in Papierform (Akten) erfasst und gespeichert. 4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung: Die Datenverarbeitung durch das Grafschafter Jobcenter stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Ärztliche Gutachten enthalten besonders schutzwürdige Sozialdaten und sind nach 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X von einer Übermittlung an Dritte, wie z. B. andere Sozialleistungsträger oder sonstige Stellen im Sinne des 35 SGB I, ausgeschlossen, wenn Sie dieser Übermittlung ausdrücklich widersprechen. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Grafschafter Jobcenter an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: Andere Sozialleistungsträger (z.b. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.b. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.b. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.b. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Seite -7-
8 Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.. 6. Speicherdauer Für Daten zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Ist eine Forderung des Grafschafter Jobcenter (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. 7. Kategorien personenbezogener Daten Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Grafschafter Jobcenter verarbeitet: a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten Das sind beispielsweise: Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), -Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung b) Daten zur Leistungsgewährung Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit: Das sind beispielsweise: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.b. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.b. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber d) Gesundheitsdaten Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch das Gesundheitsamt, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Behinderungsgrad. e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten Hinweis: Zu den benötigten Daten (Unterlagen, Nachweise) zählen unter anderem auch Ihre Kontoauszüge. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Empfänger und Verwendungszweck bestimmter Soll-Buchungen, die keinen Bezug zu Ihrer SGB II-Leistung haben, auf den Kopien Ihrer Kontoauszüge zu schwärzen (Beiträge an Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen etc.). Nicht schwärzen dürfen Sie sämtliche Angaben zu Haben-Buchungen, Kontoständen (Saldo am Ende des Auszuges) und allen Soll- Buchungen, die von diesem Gesetz betroffen sind (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt und Versicherungsbeiträge etc.). Die von Ihnen vorgelegten Kontoauszüge dürfen in Kopie in den Leistungsakten des Grafschafter Jobcenters gespeichert werden, wenn den Kontoauszügen Tatsachen zu entnehmen sind, die sich unmittelbar auf die Anspruchsvoraussetzungen der von Ihnen beantragten Grundsicherung auswirken. Ihre Kontoauszüge oder Kopien davon, die nach der Prüfung nicht mehr benötigt werden, erhalten Sie zurück oder Kopien werden datenschutzkonform vernichtet. Selbständige, die Rechnungen von ihren Kunden vorlegen müssen, sollten die Kundenangaben auf den Rechnungen schwärzen Seite -8-
9 8. Betroffenenrechte a) Auskunft Jedermann hat das Recht, vom Grafschafter Jobcenter eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. b) Berichtigung/Vervollständigung Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Grafschafter Jobcenter verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. c) Löschung Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind. 9. Widerruf der Einwilligung Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. 10. Beschwerderecht Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die/den Landesbeauftragte/n für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, Hannover, Tel zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. 11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Grafschafter Jobcenter beantragt hat oder vom Grafschafter Jobcenter erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten. Hausbesuche: Das Grafschafter Jobcenter kann in begründeten Einzelfällen zur Klärung von Leistungsfragen Außenermittlungen insbesondere Hausbesuche durchführen. Bei begründetem Verdacht eines Leistungsmissbrauchs kann der Hausbesuch auch unangekündigt erfolgen. Die Außendienstmitarbeiterinnen / Außendienstmitarbeiter weisen sich zu Beginn eines Hausbesuches aus und erläutern die Gründe für diese Maßnahme. Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz haben Sie das Recht, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Die Duldung des Hausbesuches ist freiwillig und gehört nicht zu Ihren Mitwirkungspflichten. Ein Leistungsantrag darf daher nicht allein wegen eines verweigerten Hausbesuches abgelehnt werden. Ist ein von Ihnen geltend gemachter Bedarf jedoch nicht anderweitig feststellbar, kann dieses zur Ablehnung der beantragten Leistung führen. Beauftragte Dritte Das Grafschafter Jobcenter kann einen Dritten (z.b. Maßnahmeträger) mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beauftragen (Leistungen zur Eingliederung 16 SGBII). Daher ist es dem Grafschafter Jobcenter möglich, die für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II und SGB III erforderlichen Sozialdaten auf der gesetzlichen Grundlage des 50 Abs. 1 SGB II an den Maßnahmeträger (als beauftragter Dritter) zu übermitteln Seite -9-
10 Der Maßnahmeträger ist wiederum nach 61 SGB II zur Übermittlung verpflichtet. Lediglich in Ausnahmefällen, in denen die Art, Form oder Menge der geplanten Übermittlung über die gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse und Pflichten hinausgeht, wird eine Einwilligung erforderlich. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss nach 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine EGV abschließen. Demnach gehört es zu Ihren Mitwirkungspflichten, die Durchführung einer Maßnahme nach 16 SGB II zu ermöglichen. Somit muss der betroffene die erforderlichen Daten für die Durchführung der Maßnahme beim Träger preisgeben. Andersfalls käme eine Pflichtverletzung nach 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Betracht. Das Grafschafter Jobcenter verfügt bereits über die meisten erforderlichen Daten für die Durchführung einer Maßnahme. Eine erneute Erhebung der Daten durch den Maßnahmeträger würde eine Doppelerhebung darstellen. Da dies im Sinne der Betroffenen vermieden werden soll, hat der Gesetzgeber im 50 Abs.1 SGB II eine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch das Grafschafter Jobcenter an den Maßnahmeträger geschaffen. Gemäß 61 Abs. 2 Satz 2 SGB II sind Maßnahmeträger verpflichtet, ihre Beurteilungen der Teilnehmerin / des Teilnehmers unverzüglich dem Grafschafter Jobcenter zu übermitteln. Dem Maßnahmeträger werden keine Sozialdaten bekannt, die für die Erfüllung der an ihn übertragenen Aufgabe nicht erforderlich sind. Ebenso darf der Maßnahmeträger nur die Daten an das Grafschafter Jobcenter übermitteln, die für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nach dem SGB für das Grafschafter Jobcenter erforderlich sind. 12. Datenquellen (öffentlich zugänglich) Das Grafschafter Jobcenter kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.b. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.b. Internet, zentrales Fahrzeugregister, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.. Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft kann anlassbezogen jederzeit auch nach Zugang des Bewilligungsbescheides für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Abrufersuchen gegenüber dem BZSt gestellt werden. Im Falle eines Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstituten die Kontenstammdaten sämtlicher Konten (unter anderem Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Kontonummer und Verfügungsberechtigung), soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind. 13. Zweckänderung Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist. 14. Erklärung Ich habe die Information Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSVGO in Kopie erhalten und kenne deren Inhalt. Künftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Umfangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen. Nordhorn, Unterschrift (Leistungsberechtigte/r) Unterschrift (Sachbearbeiter/in) Seite -10-
ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)
ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen
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