Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9781 Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (Entgeltgleichheitsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Nicole Bracht-Bendt, Miriam Gruß, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP Drucksache 17/12483 Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter A. Problem InderEuropäischenUnionistderGrundsatzdesgleichenEntgeltsbeigleicher bzw.gleichwertigerarbeitfürfrauenundmännerseit1957inartikel157des VertragsüberdieArbeitsweisederEuropäischenUnion (AEUV)verankert. DarüberhinausverbietetaufnationalerEbenederGleichberechtigungsgrundsatzinArtikel3Absatz2desGrundgesetzes (GG),Frauenbeigleicheroder gleichwertigerarbeiteingeringeresentgeltzuzahlenalsmännern.benachteiligungenwegendesgeschlechtsinbezugaufdiebeschäftigungs-undarbeitsbedingungeneinschließlichdesarbeitsentgeltessindaußerdemnach 2Absatz1Nummer2inVerbindungmit 8Absatz2desAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässig. Zu Buchstabe a GegenstanddesGesetzentwurfsderSPD-FraktionistdieBeseitigungderbestehendenEntgeltlückeinderErwerbsarbeitzwischenMännernundFrauen.Inder BundesrepublikDeutschlandbesteheeineEntgeltdifferenzvon23,2ProzentzulastenderFrauen.DeutschlandliegemitdiesemWertdeutlichüberdemEUweitenDurchschnittvon17,6Prozent.AufFreiwilligkeitbasierendeAufrufe zurdurchsetzungundherstellungderentgeltgleichheitwarennachansicht derinitiatorendesgesetzentwurfsaufdrucksache17/9781bishernichterfolg-

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode reich.umdemgebotderentgeltgleichheitzumdurchbruchzuverhelfen,sei esdahergeboten,dassdergesetzgeberdenstrukturellendefizitendesgeltendenrechtsabhelfeundregelungenverabschiede,diedievorhandenenlücken schlössen und den angestrebten Erfolg verwirklichten. Zu Buchstabe b DerAntragderFraktionenderCDU/CSUundFDPhatdieVerwirklichungder EntgeltgleichheitfürFrauenundMännerunterWeiterverfolgungderursachengerechtenStrategieinZusammenarbeitmitderZivilgesellschaft,Tarifpartnern, Unternehmen,Frauen-undWirtschaftsverbändenzumGegenstand.Dievon derbundesregierungbereitsergriffenenmaßnahmenzurüberwindungder EntgeltungleichheitinDeutschland,wiedieBereitstellungdesLohntestverfahrensLogib-DoderdasUnternehmensprogramm ErfolgsfaktorFamilie,gewährleistetenaufdereinenSeiterechtlicheGrundlagenzurDurchsetzungvon EntgeltgleichheitundbezögenaufderanderenSeitediewichtigenAkteure,die Öffentlichkeit,dieUnternehmenunddieTarifpartner,aktivindieStrategiezur ÜberwindungvonEntgeltungleichheitein.DieAntragstellerstellenfest,dass trotzdervonderbundesregierungergriffenenmaßnahmenzurüberwindung derentgeltunterschiedezwischenfrauenundmännernbeigleicherbzw. gleichwertigerarbeitunddemverbotderunmittelbarenundmittelbarendiskriminierungnocheindeutlicherverdienstabstandvorliege.esbesteheweiterhinhandlungsbedarf,beispielsweisedurchdieverbesserungderinfrastruktur fürdiebetreuungvonkindernunddieentwicklunginnovativerarbeitszeitmodellebeidersicherstellungdervereinbarkeitvonfamilieundberuf;aber auchdiebeseitigungderhorizontalenundvertikalensegregationdesarbeitsmarktesseieinentscheidenderschrittfürmehrentgeltgleichheitindeutschland. B. Lösung Zu Buchstabe a AblehnungdesGesetzentwurfsaufDrucksache17/9781mitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionenspdundbündnis90/diegrünenbeistimmenthaltungder FraktionDIE LINKE. Zu Buchstabe b AnnahmedesAntragsaufDrucksache17/12483mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache17/9781undAblehnungdesAntrags auf Drucksache 17/ D. Kosten DerGesetzentwurfderFraktionderSPDbeziffertdiehaushalterischenAuswirkungenaufdenBundeshaushaltaufcirca2Mio.EuroproJahr.Derfinanzielle undpersonellemehrbedarfderantidiskriminierungsstelledesbundeskönne ausdemetatansatzdesallgemeinengleichbehandlungsgesetzesfinanziert werden. DieForderungenindemAntragderFraktionenderCDU/CSUundFDPsollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfüllt werden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12782 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9781 abzulehnen, b) den Antrag auf Drucksache 17/12483 anzunehmen. Berlin, den 13. März 2013 Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sibylle Laurischk Vorsitzende Nadine Schön (St. Wendel) Christel Humme Nicole Bracht-Bendt Cornelia Möhring Monika Lazar

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Nadine Schön (St. Wendel), Christel Humme, Nicole Bracht-Bendt, Cornelia Möhring und Monika Lazar I.Überweisung Zu Buchstabe a DerGesetzentwurfaufDrucksache17/9781wurdeinder 184.SitzungdesDeutschenBundestagesam14.Juni2012 demausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugend federführendsowiedeminnenausschuss,demrechtsausschuss,demausschussfürwirtschaftundtechnologiesowiedemausschussfürarbeitundsozialeszurmitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b DerAntragaufDrucksache17/12483wurdeinder 226.SitzungdesDeutschenBundestagesam1.März2013 demausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugend federführendsowiedemrechtsausschuss,demhaushaltsausschuss,demausschussfürwirtschaftundtechnologie, demausschussfürarbeitundsozialessowiedemausschussfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a DerGesetzentwurfderFraktionderSPDsiehtdieEinführungeinesGesetzeszurDurchsetzungdesEntgeltgleichheitsgebotesfürMännerundFrauenvor.DasgeplanteGesetzsollalleBetriebemitinderRegelmehrals 15BeschäftigteninderPrivatwirtschaftundinDienststellenderöffentlichenVerwaltungerfassen.AuchdieTarifvertragsparteiensollenunterWahrungderTarifautonomiein die Pflicht genommen werden. ZurBegründungwirdausgeführt,dassdieunterschiedliche EntlohnungaufgrunddesGeschlechtsbereitsnach Artikel3GGundArtikel157AEUVverbotensei.Dennoch besteheindeutschlandeineentgeltdifferenzvon23,2prozentzulastenderfrauen.deutschlandliegedamitdeutlich überdemeu-durchschnitt (17,6Prozent).DieHerstellung vonentgeltgleichheitalszielvontarifverhandlungensei strukturelljedochschwierig;derzugangzuinformationen überdiebetrieblicheumsetzungvontarifverträgen,diein diskriminierenderweiseerfolgenkönne,seifürdiegewerkschaften schwierig bis unmöglich. UmdemGebotderEntgeltgleichheitzurtatsächlichen Durchsetzungzuverhelfen,seiesnotwendig,dassderGesetzgeberdenstrukturellenDefizitendesgeltendenRechts abhelfeundeinenverbindlichenrahmenfürdieprüfung undbeseitigungvonentgeltdiskriminierungseitensderentgeltpolitischverantwortlichenakteureschaffe.derstaatals Handelndersollesichhierbeiabersoweitalsmöglichzurückhalten.DasHandelnderjenigen,diefürdieEntgeltsystemezuständigseien,sollejedochnichtdurchbehördliches Eingreifenersetztwerden.Zielseiesvielmehr,dieArbeitgeberinnenundArbeitgeber,diebetrieblichenInteressenvertretungenunddieTarifvertragsparteiendurchgesetzliche Verpflichtungenzuveranlassen,sichineigenerZuständigkeitumdieHerstellungvonEntgeltgleichheitzukümmern. UmInformationsdefizitezubeheben,müsstensachverständigePersoneneinewesentlicheRolleübernehmen.Ihre EinbeziehungwieauchdieVerpflichtungzurPrüfungder EntgeltsystemewerdeVeränderungsprozesseindenBetriebenbzw.DienststellenundbeidenTarifvertragsparteienanstoßen.Esseinämlichdavonauszugehen,dassEntgeltdiskriminierungenwegendesGeschlechtsnichtimmeroder auchnurüberwiegendaufbewussterundgewollterrechtsverletzung,sondernaufproblemenderbewertungundvergleichbarkeitvontätigkeitenbzw.aufinformationslücken beruhten. AuchdieDurchsetzungderVerpflichtungen,diedasvorgelegteGesetzdenArbeitgeberinnenundArbeitgebernund dentarifvertragsparteienauferlege,bedürfenichtinallen SchrittenstaatlichenEingreifens.InsbesondereseiengerichtlicheKlagenalleinkeinangemessenerLösungsweg. PraktischkommefastnienureineeinzigealternativeRegelunginBetracht;esgebestetsSpielräumefürgeschlechtergerechteEntgeltsysteme,diezubewertenundzunutzen nichtdieaufgabederrechtsprechungsei.angemessenund Erfolgversprechendseiesdaher,zivilgesellschaftlicheAkteureeinzusetzen,umVeränderungsprozesseanzustoßen, diedannvondenjenigenselbstumgesetztwerdenmüssten, diefürdieentgeltsystemezuständigseien.dervorliegende GesetzentwurfstattediezivilgesellschaftlichenAkteure deshalbmitentsprechendeneinwirkungsmöglichkeitenaus. GerichtlicheVerfahrensolltennurderSanktionierungbei gesetzwidriger Untätigkeit dienen. DieVerpflichtungzurUntersuchungbetrieblicherEntgeltsystemekönneallerdingsnichtohnestaatlicheEinwirkung durchgesetztwerden.damitdiejenigen,dieaufdieumsetzungdesentgeltgleichheitsgeboteshinwirkenkönnten,die notwendigenbetrieblicheninformationenbekämen,müsse dasgesetzeineinformationspflichtderarbeitgeberinoder desarbeitgebersüberdasergebnisderüberprüfungbetrieblicherentgeltsystemeimhinblickaufdiskriminierungfestlegen.ausgründendesdatenschutzesseidieeinschaltung einerstaatlichenbehördeunverzichtbar.angesichtsder NähebeiderAufgabenstellungseihierfürdieAntidiskriminierungsstelledesBundesvorgesehen,diemitentsprechendenRechtenundentsprechendemPersonalausgestattetwerdenmüsse.ImGemeinschaftsrechtseidieEinrichtungeiner unabhängigenstellefürdieförderungdergleichbehandlung insbesonderewegendesgeschlechtsvorgegeben.durchdie SchaffungderAntidiskriminierungsstelledesBundesimAllgemeinenGleichbehandlungsgesetz (AGG)solltedieseVorgabeerfülltwerden.DieBetrauungdieserStellemitdenAufgaben,diedieserGesetzentwurffüreinestaatlicheEinrichtung vorsehe, erscheine deshalb als geboten. Zu Buchstabe b DerAntragderFraktionenderCDU/CSUundFDPsieht vor,diebestehendenverdienstunterschiedezwischen FrauenundMännernunterFortentwicklungundFortschreibungderbestehendenMaßnahmenzubeseitigen.Dieursa-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12782 chengerechtestrategiezurüberwindungderentgeltunterschiedeinzusammenarbeitmitderzivilgesellschaft,tarifpartnern,unternehmen,frauen-undwirtschaftsverbänden soll weiter verfolgt werden. NachAngabendesStatistischenBundesamtesverharreder durchschnittlicheverdienstunterschiedzwischenfrauen undmännernseitjahrenbei22prozent.diegründefürdie Entgeltungleichheitseienvielschichtig:dasBerufswahlverhalten,diedenTarifverträgenzugrundeliegendeBewertung typischerfrauenberufe,häufigereundlängerefamilienbedingteerwerbsunterbrechungenvonfrauen,schwierigkeitenbeidervereinbarkeitvonfamilieundberuf,diehohe TeilzeitquotevonFrauensowieeinnachwievorgeringer AnteilvonFraueninFührungspositionen.FrauenverdientenbeivergleichbarerQualifikationundTätigkeit ca.8prozentwenigeralsmänner.währendderverdienstabstandbeimberufseinstiegmit2prozentnochrelativgeringsei,nehmeermitdenjahrenzu.indergruppeder25- bis34-jährigenliegederlohnunterschiedbei11prozent;in der Gruppe der 35- bis 44-Jährigen erreiche er 24 Prozent. DieseDatenzeigten,dassdiewichtigsteMaßnahmezurBeseitigungderEntgeltungleichheitdieVereinbarkeitvonFamilieundBerufsei.TrotzeinessichveränderndenRollenverständnissesvonMännern,dassichaneinerjährlichzunehmendenInanspruchnahmederPartnermonatebeimElterngeldzeige,seienesnachwievordieFrauen,die überwiegenddieerziehungderkinderübernähmen.es werdedaherbegrüßt,dassdiebundesfamilienministerinfür März2013zueinemFamiliengipfelmitderBundeskanzlerineinlade,beidemdiebessereVereinbarkeitvonFamilie undberuf zweijahrenachbeginnderinitiativefürfamilienfreundlichearbeitszeiten aufhöchsterebenebilanziertundweiterentwickeltwerde.dieunterschiedlichenvon derbundesregierungbereitsergriffenenmaßnahmenzur ÜberwindungderEntgeltungleichheitinDeutschland,wie beispielsweisediebereitstellungdeslohntestverfahrens Logib-DoderdieaufInitiativederBundesfamilienministerinerreichteSelbstverpflichtungderDAX-30-Unternehmen,konkreteZielvorgabenfürFraueninFührungspositionenzuentwickelnundsichandiesenmessenzulassen,gewährleistetenaufdereinenSeiterechtlicheGrundlagenzur DurchsetzungvonEntgeltgleichheitundbezögenaufder anderenseitediewichtigenakteure,dieöffentlichkeit,die UnternehmenunddieTarifpartneraktivineineursachengerechteStrategiezurÜberwindungvonEntgeltungleichheit ein. NachdemAntragsolldieBundesregierungaufgefordert werden,imrahmenderzurverfügungstehendenhaushaltsmittel sichweiterhinfürdieüberwindungderentgeltunterschiedezwischenfrauenundmännerneinzusetzenund BenachteiligungenvonFraueninWirtschaftundArbeitsweltzubeseitigen;dazugeltees,dieursachengerechteStrategieinZusammenarbeitmitderZivilgesellschaft,Tarifpartnern,Unternehmen,Frauen-undWirtschaftsverbänden weiter zu verfolgen; dieinhaltlicheausgestaltungdesequalpaydayalszentraleminstrumentdersensibilisierungundmobilisierung der Zivilgesellschaft weiter zu fördern; sichweiterhinauchimhinblickaufdenfachkräftemangelfüreinekulturdervielfaltinunternehmeneinzusetzen,betrieblicheundpersonalwirtschaftlicheansätzezu unterstützen,diefamilienfreundlichearbeitszeitenund MaßnahmenzurVereinbarkeitvonFamilieundBerufals AngebotefürMütterundVäterumsetzten,undschließlichdafürzuwerben,dasgroßePotentialvonBerufsrückkehrerinnen angemessen zu nutzen; diegutenerfahrungenmitdeminstrumentlogib-dauch überdasendedesberatungsprojekteshinauszunutzen undinrichtungeinespersonalwirtschaftlicheninstrumentszurverbesserungvonchancengleichheitundgeschlechtergerechtigkeitinunternehmenfortzuentwickeln undanreizefürunternehmenzuschaffen,damit deutschlandweitlogib-dvondenunternehmenfürdie MessungderbetrieblichenLohnunterschiedegenutzt werde, ohne dabei zusätzliche Bürokratie aufzubauen; dietarifpartnerdarinzuunterstützen,stellen-undarbeitsbewertungssystemeimhinblickaufunterschiedlichebewertungenvontypischenfrauen-undmännertätigkeitenintensivzuhinterfragen,umlohnfindungssystemeunddieunterschiedlichenverfahrenderarbeitsbewertungmitblickaufihreauswirkungenaufdie Entgeltgleichheitzuüberprüfenundgegebenenfallsumzugestalten; dieerfahrungenausdemeuropäischenauslandmitgesetzlichenregelungenzurtransparenzindenentgeltstrukturen auszuwerten; dasprogramm BetrieblichunterstützteKinderbetreuung zuevaluierenundbeieinerpositivenevaluation über 2015 hinaus zu verstetigen; dasaktionsprogramm PerspektiveWiedereinstieg in KooperationmitderBundesagenturfürArbeitfortzuführen,umFrauennacheinerfamilienbedingtenErwerbsunterbrechungdenWiedereinstieginsBerufsleben zu erleichtern; beiunternehmenstärkerdafürzuwerben,beiderbelegungvonbetreuungsplätzenfürkinderstärkerauchtagesmütterundtagesväterzuberücksichtigen;hierbei seien oft sehr flexible zeitliche Gestaltungen möglich; die ChartafürfamilienbewussteArbeitszeiten zuevaluierenundentsprechenddenergebnissenweiterzuentwickeln; inunternehmendafürzuwerben,diehäufignochvorherrschende Präsenzkultur,beiderdieDauerderAnwesenheitimBetriebalsLeistungskriteriumgewertet werde,durcheine Effizienzkultur zuersetzen,inder eswenigeraufarbeitszeitlänge,sondernaufergebnisse ankomme. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a DerInnenausschusshatinseinerSitzungam13.März 2013mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionDIELINKE.dieAblehnungdesGesetzentwurfs auf Drucksache 17/9781 empfohlen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerRechtsausschusshatinseinerSitzungam13.März 2013mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionDIELINKE.dieAblehnungdesGesetzentwurfs aufdrucksache17/9781empfohlen.erhatmitdiesem StimmenverhältnisdieAblehnungdesÄnderungsantrags der Fraktion der SPD empfohlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatinseinerSitzungam13.März2013mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE.dieAblehnungdes GesetzentwurfsaufDrucksache17/9781inderFassungdes Änderungsantrags der Fraktion der SPD empfohlen. DerAusschussfürArbeitundSozialeshatinseinerSitzungam13.März2013mitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE.dieAblehnungdesGesetzentwurfs auf Drucksache 17/9781 empfohlen. Zu Buchstabe b DerRechtsausschusshatinseinerSitzungam13.März 2013mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIELINKE. undbündnis90/diegrünendieannahmedesantrags auf Drucksache 17/12483 empfohlen. DerHaushaltsausschusshatinseinerSitzungam13.März 2013mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIELINKE. undbündnis90/diegrünendieannahmedesantrags auf Drucksache 17/12483 empfohlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatinseinerSitzungam13.März2013mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIE GRÜNENdieAnnahmedesAntragsaufDrucksache17/ empfohlen. DerAusschussfürArbeitundSozialeshatinseinerSitzungam13.März2013mitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdie AnnahmedesAntragsaufDrucksache17/12483empfohlen. DerAusschussfürBildung,ForschungundTechnikfolgenabschätzunghatinseinerSitzungam13.März2013 mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktionenspd,dielinke.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahmedesAntrags auf Drucksache17/12483 empfohlen. IV.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss 1. Abstimmungsergebnis DerAusschussfürFamilie,Senioren,Frauenund JugendempfiehltmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimment- haltungderfraktiondielinke.dieablehnungdesge- setzentwurfs auf Drucksache 17/9781. ErempfiehltmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahme des Antrags auf Drucksache 17/ Inhalt der Ausschussberatung DerAusschusshatinseiner88.Sitzungam 18.Februar2013einegemeinsameöffentlicheAnhörung mitdemausschussfürarbeitundsozialeszudemgesetzentwurfderspd-fraktionaufdrucksache17/9781sowie zudemantragderfraktionbündnis90/diegrünen aufdrucksache17/8897,derdemausschussfürarbeitund SozialeszurfederführendenBeratungüberwiesenworden ist, durchgeführt. In der Anhörung wurden folgende Sachverständige gehört: MartinBeck (Wiesbaden),Dr.ChristinaBoll (Hamburg), ChristianM.Böhnke (Hamburg),Prof.Dr.MartinFranzen (München),Dr.SandraHartig (Berlin),GiselaLudewig (Berlin),Prof.Dr.HeidePfarr (Kassel),ChristinaRamb (BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände), Dr.OliverStettes (InstitutderdeutschenWirtschaftKöln e.v.),dr.mariteigen (Oslo/Norwegen),Dr.KarinTondorf (SeddinerSee),AnjaWeusthoff (DeutscherGewerkschaftsbund). WegenderErgebnissederAnhörungwirdaufdasWortprotokoll der Sitzung vom 18. Februar 2013 verwiesen. DerAusschusshatdenGesetzentwurfderSPD-Fraktion unddenantragderfraktionendercdu/csuundfdpsodanninseiner91.sitzungam13.märz2013abschließend beraten. HierzulagihmaucheinStellungnahmeersuchendesPetitionsausschussesgemäß 109Absatz1Satz2GO-BTvor. MitderPetitionwirdgefordert,dasseineGleichstellung vonfrauenundmännernimlohn-undgehaltsgefüge durchgesetzt werde. DieFraktionderSPDhatfolgendenÄnderungsantragzum Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9781 eingebracht: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 17 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: 1.entgegen 3Absatz9Satz6und7alssachverständige Person Informationen an Dritte weitergibt, Begründung: EshandeltsichumeineredaktionelleRichtigstellungder Bezugnahme. InderBegründungdesGesetzentwurfeswirdimAbschnitt A. Allgemeiner Teil (Seite 10, linke Spalte) Artikel 147 AEUV in Artikel 157 AEUV geändert. Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. DieserÄnderungsantragderFraktionderSPDwurdemit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionenspdundbündnis90/die

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12782 GRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE. abgelehnt. DieFraktionderSPDstellteimRahmenderBeratungen fest,dasssichallefraktioneneiniginderkritikandergroßenlohnlückeindeutschlandseien.indeutschlandbestehenachestlandundösterreichdiegrößtelohnlückein Europa.EsgebejedochunterschiedlicheLösungsansätze, wiemehrentgeltgleichheiterreichtwerdenkönne.schon dieüberschriftdesantragsderkoalitionsfraktionenzeige, dasssiediesbezüglichkeinengroßenpolitischengestaltungswillenhätten.esgebeindeutschlandbeiderlohnlückeeingroßesgefällezwischenostundwest,aberauch zwischennordundsüd.inbayernbetragederentgeltun- terschieddurchschnittlich26prozentundinbaden- Württemberg durchschnittlich 27 Prozent. TrotzvielfacherProtestaktionenhabesichbislangletztlich nichtsgeändert.esführenichtweiter,fürmehrfamilienfreundlichkeitzuwerben,wiediesindemantragderkoalitionsfraktionengeschehe.beidemgestrigenfamiliengipfel seieinmalmehrandieunternehmenappelliertworden, familienfreundlichearbeitszeitenfestzulegen.ebensohabe mansichdortfüreinrückkehrrechtaufvollzeitausgesprochen,wenneinefrauvorherausfamiliärengründenauf Teilzeitarbeitumgestiegensei.KonkreteMaßnahmenhierzu würdenjedochnichtergriffen.diewirtschafthabesichdiesenüberlegungennichteinmalansatzweiseangeschlossen undforderesogarkürzungenbeimelterngeld.dabloße Appellenichtweiterführten,unterstützedieSPD-Fraktion DemonstrationengegendieLohnlücke,umfürdasThema zusensibilisieren,undlegeeinengesetzentwurfvor,um Entgeltgleichheit durchzusetzen. BeidergemeinsamenöffentlichenAnhörungmitdemAusschussfürArbeitundSozialesseivonderFraktionder CDU/CSUdasArgumentderBürokratiegegendenGesetzentwurfderSPD-Fraktionvorgebrachtworden.DerGesetzentwurfseijedochinWirklichkeitnichtbürokratisch.Unternehmen,beideneneskeineLohndiskriminierunggebe, hättenkeineproblemedamit,sichtransparentenverfahren zurherstellungvonentgeltgleichheitzuunterziehen.um dasvorhandenseineinermittelbarendiskriminierungbeim Entgeltfeststellenzukönnen,müssemanwissen,welche Löhnegezahltwürden.NachderRechtsprechungseigeklärt,dassdieMitarbeiterindenBetriebenüberihrGehalt offensprechendürften.soweitdasfehleneinesverbandsklagerechtsindemgesetzentwurfbemängeltwerde,sosei festzustellen,dasssichdiefraktionderspdinanderenparlamentarischeninitiativenzumaggbereitsfüreinsolches Klagerecht ausgesprochen habe. MitdemGesetzesvorschlagderSPD-Fraktionwerdeeinauf zehnjahreangelegterprozess,einedekadefürmehrlohngleichheit,inganggesetzt,dermitgroßenunternehmen beginnenunddannaufkleinereunternehmenübergehen solle.daderansatzderfreiwilligkeitgescheitertsei,werde mandenantragderfraktionendercdu/csuundfdpablehnen. DieFraktionderCDU/CSUerklärte,derWeltfrauentag am8.märzundder EqualPayDay am21.märzseienein Anlass,nocheinmalüberdieEntgeltlückeundvorallem auchüberdiedarauserwachsenderentenlückenachzudenkenundfürdieproblematikzusensibilisieren.dieur- sachenhierfürseienvielfältig,sodassesnichtausreiche, mit einem Gesetz die Probleme lösen zu wollen. EinwesentlicherGrundfürdieLohnlückeseiendieErwerbsunterbrechungenvonFrauen.DaFamilieauchZeit brauche,helfeesnichtweiter,diesevermeidenzuwollen, indemdiefrauensofortnachdergeburtihreerwerbstätigkeitfortsetzten.deshalbwirkediecdu/csu-fraktiondaraufhin,dassdiefamilienarbeitpartnerschaftlichaufgeteilt werde.sohabemanbeiderelternzeitauchvätermonate eingeführt.außerdemhabediekoalitiondasprogramm FamilienbewussteArbeitszeiten gestartet,mitdemunternehmenbeispielsweisedafürsensibilisiertwürden,dass auchjungeväterdieelternzeitinanspruchnähmen.darüberhinauswollemanerreichen,dasssichdieerwerbsunterbrechungennichtinderrentewiderspiegelten.deshalbsei indementwurfeinesbetreuungsgeldergänzungsgesetzes eineoptionfüreinezusätzlicheprivatealtersvorsorgevorgesehen.diesseieinfortschrittbeimthema GenderPensionGap.Schließlichsetzemansichdafürein,dassfür Frauen,dievor1992Kindergeborenhätten,mehrRentenpunkte anerkannt würden. DiehoheTeilzeitquoteseieinweitererGrundfürdieEntgeltlücke.UmdiehoheTeilzeitquotevonFrauenzusenken, denkemanübereinrechtaufeinevollzeit-erwerbstätigkeit fürfrauennach,dievorherausfamiliärengründenauf Teilzeitumgestiegenseien.HiersehemangroßeEntwicklungspotenziale.Diesekönnemanallerdingsnurdannausschöpfen,wennesgenügendBetreuungsplätzeinKindertagesstättenundbeiTagesmütternbzw.-väterngebe.Vor diesemhintergrundwürdennunmehrzusätzlich580,5mio. EuroindenKinderbetreuungsausbauinvestiert.DieCDU/ CSU-Fraktionhalteesfürnotwendig,dassvonSeitendes BundeseineInitiativeergriffenwerde,damitdieUnternehmen die betriebliche Kinderbetreuung ausbauten. DarüberhinausmüssesichdieBewertungtypischerFrauenberufeändern.DieTariffindungzwischenGewerkschaften undarbeitgebernseidasthemades EqualPayDay im vergangenenjahrgewesen.bewegunggebeesauchbeim BerufswahlverhaltenderFrauenundbeimThemaFrauenin Führungspositionen.DieFortschritteseiendeutlicherkennbar,auchwenndasErgebnisnochnichtgutgenugunddie Entwicklung nicht schnell genug sei. Insgesamthabesichsehrvielbewegt,sodasseinEntgeltgleichheitsgesetz,dasUnternehmenab15ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerneineBerichtspflichtauferlege,nicht notwendigsei.diesseimiteinemhohenbürokratischen Aufwandverbunden,derinkeinemVerhältniszudemvon dercdu/csu-fraktionebenfallsangestrebtenzielstehe, mehrentgeltgleichheitzuerreichen.deshalbwerdeman den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ablehnen. DieFraktionDIELINKE.wiesdaraufhin,dass 65ProzentderFrauenimNiedriglohnsektorbeschäftigt seien.diesseieinwesentlichergrunddafür,dassfrauen fürgleichwertigearbeitnichtgleichbezahltwürden.demgegenübersähendiekoalitionsfraktionendenumstand, dassfrauensichumdiefamiliekümmerten,zuunrechtals einenhauptgrundfürdielohnlückean.esgebesogarbei gleichentätigkeiteneinelohnlückezwischenmännern undfrauen,dieimlaufedesberufslebensgravierende Ausmaße erreiche.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerAntragderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP seieinreiner Schaufenster -Antrag.Darinwerdeeinmal mehrfestgestellt,dasseshandlungsbedarfgebe.allerdings enthalteerkeinekonkretenvorschläge,wiedielohnlücke durchgesetzgeberischemaßnahmengeschlossenwerden könne.stattdessenenthalteereinereihevonprüfaufträgen. Man werde den Antrag ablehnen. AuchderGesetzentwurfderSPD-Fraktionlieferenichtdie richtigenantwortenaufdiefrage,wieentgeltgleichheiterreichtwerdenkönne.ernennekeinekonkretenprüfinstrumente,wiedasbestehenderlohnlückefestgestelltwerden solle.ineinemzweitenschrittwerdeesdentarifvertragsparteienunddenantidiskriminierungsverbändenermöglicht,eingerichtanzurufen,umeinbußgeldverfahren durchzuführen.esseijedochzweifelhaft,obdiehöheder Bußgelderausreichendsei,umungleicheBezahlungzuverhindern.ZumindestfehleinsoweiteinHinweisaufnotwendigeflankierendeMaßnahmen.SchließlichseiindemGesetzentwurfkeinVerbandsklagerechtverankert.Vordiesem HintergrundwerdemansichzudemGesetzentwurfder SPD-Fraktion der Stimme enthalten. DieFraktionderFDPführteaus,dieVereinbarkeitvon FamilieundBerufseiinBezugaufdieLohnlückezwischen FrauenundMännerneinentscheidenderPunkt.DieKoalitionkönnehiereinesehrguteBilanzvorweisen.DerBund habenachhaltigindenausbauderkinderbetreuunginvestiert.seitjahrenunterstützederbunddieländerbeiderfinanzierungzusätzlicherbetreuungsplätzeinkitasundin derkindertagespflege.insgesamtstellederbunddenländernbis2014fast5,4mrd.eurofürdenausbauderkinderbetreuungzurverfügung.zusätzlichwerdederbundab 2015dendauerhaftenBetriebderneugeschaffenenKitaplätzemitjährlich845Mio.Eurounterstützen.Soleistedie KoalitionihrenBeitragdazu,denRechtsanspruchabAugust 2013 zu sichern. MitderFortsetzungdesProgramms BetrieblicheKinderbetreuung werdegezieltdieschaffungvonbetreuungsplätzendurchdiebetriebefürdiekinderdermitarbeiterinnenundmitarbeitergefördert.eineverlässlichehochwertigeundflexiblekinderbetreuungseifürberufstätigeeltern vonwesentlicherbedeutung.damitunterstützediekoalitiondieberufstätigkeitunddenfrühenwiedereinstiegvon MütternundVätern,auchwennklarsei,dassesnochimmervorallemdieFrauenseien,diedieHauptverantwortung fürdiebetreuungderkinderübernähmen.fürunternehmenseifamilienfreundlichkeiteinentscheidenderwettbewerbsvorteilim Rennen umgutefachkräfte.deshalbsei eserfreulich,dassimmermehrbetriebeeineeigenebetriebskitabautenundkleinerebetriebediemöglichkeithätten,belegplätzebeidenkommunaleneinrichtungenzureservieren. EineweitereMaßnahmezurVerbesserungderVereinbarkeit vonfamilieundberufseidassehrerfolgreicheunternehmensprogramm ErfolgsfaktorFamilie,beidemsichmittlerweilemehrals4500Unternehmenzusammengeschlossenhätten.Dieebensoerfolgreiche ChartafürfamilienbewussteArbeitszeiten werdediekoalitionevaluierenund weiterentwickeln.familienbräuchtenflexiblearbeitszeitregelungen,dieihrenbedürfnissenentsprächen,sowiedie MöglichkeitfürTelearbeitundJob-Sharing.DieFDP-FraktionsetzesichfürmehrOffenheitundfürAlternativenzur herrschendenpräsenzkulturein.vordiesemhintergrundsei dasaufdemfamiliengipfelgezeigteengagementderwirtschaftsehrerfreulich.diekinder-undfamilienfreundlichkeitindeutschlandwerdedamiteingroßesstückvorangebracht. DasInstitutderdeutschenWirtschaftinKölnhabeim JanuarZahlenvorgelegt,wonachdieLohnlückezwischen MännernundFrauengeradenoch2Prozentbetrage,wenn einefrauzurkinderbetreuungnurnoch18monatezu Hausebleibe.Daszeige,dassWirtschaftundPolitikbeim AbbauderLohnlückemitderVerbesserungderVereinbarkeitvonFamilieundBerufaufdemrichtigenWegseien. DieFraktionderFDPsetzeaufFairness,Transparenzund Chancengleichheit.GleichesGehaltfürgleicheArbeitbei gleicherqualifikationmüsseselbstverständlichsein.man begrüßedaherdieanalysedergehaltsstruktureninbetriebenunterwahrungpersönlicherdatenz.b.durchdas Web-Tool Logib-D. DieFDP-FraktionwerdedenvonderFraktionderSPDvorgelegtenGesetzentwurfablehnen,daerzuvielBürokratie undzueinerbeschränkungderverhandlungsspielräumefür ArbeitnehmerundArbeitgeberführe,ohnedassdiesmit einem erkennbaren Nutzen verbunden sei. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENstelltefest, derantragderfraktionendercdu/csuundfdpführe zwarvielerichtigepunktezumthemafamilienpolitikauf, jedochwürdenimergebniskeinemaßnahmenergriffen. MitEntgeltgleichheithabederAntragnurindirektzutun. AufkonkreteUrsachenwerdekaumeingegangen.DaseinzigPositiveindemAntragsei,dassdieBundesregierung aufgefordertwerde,dietarifpartnerbeimaufbauderarbeitsbewertungsverfahrenzuunterstützen.diekoalitionsfraktionenhättenalsozumindesterkannt,dassesaucheine mittelbarediskriminierunggebeunddassesnichtnurauf diefamilienphasenunddieschlechtereerwerbstätigkeit von Müttern ankomme. InderöffentlichenAnhörungam18.Februar2013hätten dievondenkoalitionsfraktionenbenanntensachverständigenimgrundegenommeninabredegestellt,dassesüberhaupteineentgeltlückegebe.problematischseiauch,dass derantragderfraktionendercdu/csuundfdpweiterhinaufdassummarischearbeitsbewertungsverfahrenlogib-dsetze.demgegenüberbenötigemanjedocheinanalytischesbewertungsverfahren,dasdieursachenfürlohnungleichheit,andenenanzusetzensei,aufzeige.diefraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENwerdevordiesemHintergrund den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen. DerGesetzentwurfderFraktionderSPDstimmeinseiner Ziel-undStoßrichtungmitdenAuffassungenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENüberein.Unverständlichsei lediglich,dassdergesetzentwurfkeinverbandsklagerecht vorsehe,zumalstetseinigkeitmitderfraktionderspdüber diegrundsätzlichenotwendigkeiteinesverbandsklagerechtsbestandenhabe.dervonderfraktionbündnis90/ DIEGRÜNENeingebrachteAntragaufDrucksache17/8897, derfederführendvomausschussfürarbeitundsozialesberatenwordensei,setzezwareinigeandereschwerpunkte,

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12782 unterscheidesichaberinsgesamtnichtmaßgeblichvomgesetzentwurfderspd-fraktion.esgehedarum,diehauptbotschaftzuvermitteln,dassmanendlicheinentgeltgleichheitsgesetzbrauche.deshalbwerdemandemgesetzentwurf zustimmen. Berlin, den 13.März2013 Nadine Schön (St. Wendel) Cornelia Möhring Christel Humme Monika Lazar Nicole Bracht-Bendt

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