Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, Bonn Bonn
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- Nikolas Innozenz Egger
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1 POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit, Bonn An die Damen und Herren Mitglieder der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, Bonn Bonn +49 (0) (0) Bonn, 12. August 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam unternehmen wir in dieser Wahlperiode einen Kraftakt zur Stärkung der Pflege in unserem Land. Wir stellen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar besser, wir verbessern die Situation von Pflegekräften. Und wir gestalten nicht zuletzt die gute Versorgung einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen durch die Pflegeversicherung zukunftsfest und in der Finanzierung nachhaltig. Deshalb stärken wir die Pflege in zwei Stufen, die aufeinander aufbauen. Zum Jahresanfang ist das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) mit deutlichen Leistungsverbesserungen und dem Pflegevorsorgefonds in Kraft getreten. Nun legen wir den Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II vor. Mit diesem Gesetz kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie die Umstellung der Begutachtung - und wir alle wissen, die Zeit ist dafür reif! Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht sich bislang überwiegend auf körperliche Einschränkungen. In Zukunft werden alle Einschränkungen - körperliche, geistige und psychische - gleichermaßen erfasst und haben damit Einfluss auf die Einstufung. Für die Pflegebedürftigen bedeutet das, dass nunmehr alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und dass ihre ganz individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Zugleich erhält die Pflegeversicherung mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine moderne, pflegefachlich fundierte Grundlage.
2 Seite 2 von 5 Mit den Leistungsverbesserungen in Höhe von jährlich 2,5 Milliarden Euro zum Jahresanfang haben wir mit dem PSG I bereits die richtigen Weichenstellungen vorgenommen. Denn schon seit Jahresbeginn erhalten Demenzkranke in der sogenannten Pflegestufe 0 Leistungen zur Stärkung und Stabilisierung der häuslichen Pflege, die auch Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe zustehen (wie etwa Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Wohngruppenzuschlag). Nun schließen wir den zweiten Schritt an und werden damit in Zukunft insgesamt Beitragsmittel im Umfang von jährlich rund 5 Milliarden Euro mehr einsetzen, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zugutekommen. Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen kurz die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes / darstellen. Eine ausführliche Beschreibung der wichtigsten Neuerungen finden Sie im Anhang für Ihren Gebrauch, beispielsweise im Wahlkreis: 1. Wir stärken die Pflege zu Hause nochmals deutlich: Wir erhöhen im Rahmen der Einführung der neuen Pflegegrade die Leistungsbeträge, die zur häuslichen Versorgung zur Verfügung stehen. 2. Gleichzeitig setzen wir mit der Unterstützung durch die Pflegeversicherung jetzt deutlich früher an: Der neue Pflegegrad 1 bezieht sich zum allergrößten Teil Personen, die bislang noch keinerlei Unterstützung bekommen haben. Wir rechnen mit mittelfristig bis zu Menschen, die dadurch neu Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Bei den Leistungen für die Pflegebedürftigen in Pflegegrad 1 geht es insbesondere um Verbesserungen des Wohnumfeldes. So können der Einbau des Treppenliftes, die Absenkung der Schwellen als Verminderung des Sturzrisikos und Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegeversicherung bezahlt werden, damit ein gut unterstütztes Leben zu Hause weiter möglich bleibt. 3. Wir haben aber zugleich die Menschen, die auf Versorgung und Betreuung in einem Pflegeheim angewiesen sind, im Blick: Auf den sehr guten Erfahrungen mit den zusätzlichen Betreuungskräften aufbauend, wollen wir diese Leistung als individuellen Rechtsanspruch definieren und die Bereitstellung zusätzlicher Betreuungsangebote damit für alle Heime verpflichtend machen. Außerdem wollen wir regeln, dass der in der Einrichtung geltende pflegebedingte Eigenanteil für alle Pflegegrade einheitlich
3 Seite 3 von 5 ermittelt werden muss. Dieser Eigenanteil darf also nicht mehr steigen, wenn bei einem Heimbewohner eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgt. Denn wir wissen, dass viele Betroffene die Sorge umtreibt, ob sie sich einen Heimplatz (noch) leisten können, wenn durch jede Höherstufung die finanzielle Belastung ebenfalls nicht unerheblich steigt. 4. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt zu einer vollkommen neuen Betrachtung von Pflegebedürftigkeit: Deshalb werden sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen ihre konkreten Angebote einschließlich der dafür erforderlichen Personalausstattung nochmals überprüfen und ggf. weiterentwickeln müssen. 5. Für die Personalbemessung vor Ort muss eine fachlich fundierte Grundlage existieren: Daher sehen wir mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf vor, dass die Selbstverwaltung auf Bundesebene in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in den Pflegeeinrichtungen auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erarbeiten und erproben muss. 6. Wir gewährleisten außerdem, dass die Betroffenen, die heute schon pflegebedürftig sind, Vertrauen in die guten Leistungen der Pflegeversicherung haben können: Mit einer entsprechenden Überleitung stellen wir sicher, dass kein Pflegebedürftiger, der im Zeitpunkt der Umstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schlechter gestellt wird. Ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung werden Pflegebedürftige, die somatisch erkrankt sind, mit einem sogenannten einfachen Stufensprung übergeleitet, also beispielsweise von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3. Demenziell erkrankte Menschen werden mit einem sogenannten doppelten Stufensprung übergeleitet, beispielsweise von Pflegestufe II in den Pflegegrad 4. Für beide Gruppen stehen damit in der häuslichen Versorgung mehr Geld- und Sachleistungen zur Verfügung. Im stationären Bereich haben wir ebenfalls sichergestellt, dass kein Bewohner im Zuge der Überleitung mehr zahlen muss; viele werden durch die automatische Umstellung auf die Pflegegrade sogar deutlich entlastet.
4 Seite 4 von 5 7. Wir legen einen deutlichen Schwerpunkt auf die Rehabilitation: Zum einen wird das neue Begutachtungsverfahren mehr Informationen darüber liefern, welche Rehabilitationspotenziale eine pflegebedürftige Person aufweist. Wir verbessern also die Informationsgrundlagen für diejenigen, die über die Beantragung von Reha-Maßnahmen mit entscheiden. Und zum anderen verpflichten wir die Kranken- und Pflegekassen, ein einheitliches und klar gegliedertes Verfahren zur Erfassung und Weitergabe des Rehabilitationsbedarfs anzuwenden. Wir gehen davon aus, dass damit die Zahl der Reha-Maßnahmen bei drohender oder bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit weiter deutlich erhöht werden kann. Denn diese Vorsorge kommt derzeit leider immer noch zu kurz. Durch Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindert, vermindert oder hinausgezögert werden. Und das nützt allen und fördert die Lebensqualität. 8. Künftig wird die Pflegeversicherung für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge entrichten: So können pflegende Angehörige der Pflegebedürftigen in Pflegestufe 0 erstmals überhaupt in den Genuss einer rentenrechtlichen Absicherung kommen. Ebenfalls erstmals besteht nun in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, dass Pflegepersonen einen Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegeversicherung in einem Umfang von 100 Prozent der Bezugsgröße erhalten. Außerdem regeln wir den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen neu. Auf der Grundlage einer weitreichenden Versicherungspflicht wird der soziale Schutz für Pflegepersonen erheblich verbessert. 9. Sehr wichtig ist uns auch die Verbesserung sämtlicher Beratungsleistungen im Recht der Pflegeversicherung: Denn die beste Leistung ist nichts wert, wenn man darüber nicht gut informiert ist und sie nicht selbstbestimmt in Anspruch nehmen kann - so, dass sie zum eigenen Bedarf passt. Deshalb werden Qualitätsstandards entwickelt, die bei der Beratung einzuhalten sind. Außerdem erweitern wir den Anspruch auf Beratung durch Pflegeberater: Auch Pflegepersonen erhalten erstmals einen eigenständigen Anspruch auf die Pflegeberatung, wenn die pflegebedürftige Person dem zustimmt.
5 Seite 5 von Nicht zuletzt werden wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II den so genannten Pflege-TÜV auf neue Füße stellen: Zentraler Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss eine hochwertige Pflege sein, die nach den neuesten pflegefachlichen Erkenntnissen geleistet wird. Das genau bilden die bisherigen Pflegenoten nicht in ausreichender Weise ab. Wir sorgen dafür, dass mit unserem Gesetz eine echte Weiterentwicklung erfolgt: Die Ergebnisqualität rückt stärker in den Vordergrund. Und die notwendigen Abstimmungen und Entscheidungen der Selbstverwaltung werden deutlich schneller - und das ohne zusätzliche Bürokratie. 11. Im Gegenteil: Wir wollen vielmehr Bürokratie in der Pflege abbauen. Mit dem Projekt des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, zum Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation entlasten wir parallel zu den Pflegestärkungsgesetzen immer mehr Pflegeeinrichtungen. Und mit dem Pflegestärkungsgesetz II bauen wir auch bürokratische Hürden, wie zum Beispiel. gesonderte Antragserfordernisse ab (etwa bei dem Antrag auf Pflegehilfsmittel und bei der Übersendung von MDK-Gutachten). Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflege zu stärken, weil starke Pflege ein Ausdruck der Menschlichkeit unserer Gesellschaft ist - das ist das zentrale Ziel der beiden Pflegestärkungsgesetze und dies ist das Ziel unserer Pflegepolitik. Denn Menschlichkeit zeigt sich gerade daran, wie wir mit den Schwächsten umgehen und wie wir besonders diejenigen unterstützen, die sich für andere einsetzen. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir über den vorgelegten Gesetzentwurf diskutieren und damit gemeinsam Politik zum Wohle der Menschen in Deutschland machen. Ich lade Sie ein, sich an diesen Diskussionen aktiv zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen Anlage
Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
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