1/8. Frauen beziehen seltener als Männer Grundsicherungsleistungen

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1 1/8 beziehen seltener als Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Deutschland ** (25 213), absolute Zahlen ** 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Westdeutschland ** (25 213), absolute Zahlen ** 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen

2 2/8 und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Ostdeutschland (25 213), absolute Zahlen Anteil von und n mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Deutschland ** (25 213), in Prozent ,6,5 25,72, ,2,8 213 ** 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen

3 3/8 Anteil von und n mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Westdeutschland ** (25 213), in Prozent ,63,49 25,77, ,96, ** 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen Anteil von und n mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Ostdeutschland (25 213), in Prozent ,27 1,68,51 25,83, ,88 213

4 4/8 Kurzanalyse beziehen seltener als Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung. Im Jahr 213 bezogen bundesweit nur 22., aber 261. diese Sozialleistung. stellen mit 44 Prozent deutlich weniger als die Hälfte der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Dieser Anteil ist seit 25 annähernd unverändert. Die absoluten Zahlen der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Erwerbsminderung sind in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gewachsen und sowohl bei den als auch bei den n auf mehr als das Eineinhalbfache angestiegen. Auch relativ bezogen auf die Bevölkerung im entsprechenden Alter beziehen seltener als diese Grundsicherungsleistung: Deutschlandweit sind es,8 Prozent der und ein Prozent der, die auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen sind. Die Leistungsbezieher/innen-Quoten sind in Ostdeutschland etwas höher als in Westdeutschland. Auch die Geschlechterunterschiede beim Bezug dieser Leistung sind in Ostdeutschland größer. Die Geschlechterunterschiede dürften in verschiedenen Faktoren begründet sein. So haben und unterschiedliche Arbeitsbelastungen. zeigen häufiger eine riskante Lebensweise und neigen darüber hinaus eher zur Bagatellisierung von Symptomen und nehmen das Gesundheitswesen seltener oder später in Anspruch. Die Angewiesenheit auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter hängt aber auch davon ab, ob und in welcher Höhe vorrangige Transfers in Anspruch genommen werden können. Glossar Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII: 41 46) ist ein Sozialleistungssystem für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Sie soll solchen Personen, die wegen Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhnen oder einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung keine Existenz sichernden Renten aufbauen konnten und deshalb von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, eine materielle Lebensgrundlage sichern. Durch diese Form der Grundsicherung soll der Bezug von Sozialhilfe vermieden werden. Vorhandenes Einkommen bzw. Vermögen wird durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf ein existenzsicherndes Niveau aufgestockt. Anspruch auf diese Form der Grundsicherung haben Personen ab 65 Jahren (1) (Grundsicherung im Alter) oder Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) (2). Dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Personen, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage im rentenrechtlichen Sinne voll erwerbsgemindert (3) sind bzw. bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung wieder behoben werden kann. Eine teilweise Erwerbsminderung reicht für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht aus. Ursachen für Erwerbsminderung sind insbesondere chronische Krankheiten, Unfälle, aber auch angeborene Behinderungen. Die Grundsicherung wird anders als die Sozialhilfe nur auf Antrag und in der Regel für zwölf Monate geleistet. Bei dieser Leistung wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von

5 5/8 1. Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen. Die Leistungen der Grundsicherung sind der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) vorgelagert, so dass hilfebedürftige Personen zunächst Leistungen der Grundsicherung als vorrangige Sozialleistung erhalten. Die Regelbedarfe bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vom Bundestag festgelegt. In manchen Bundesländern kann es auch regionale Regelsätze geben. (1) Ab dem Jahr 212 wird die Altersgrenze von 65 Jahren bei der Grundsicherung im Alter wie in der Rentenversicherung schrittweise auf 67 Jahre angehoben. (2) Die Grundsicherung als unterstes Auffangnetz zur Vermeidung von Armut durch Erwerbsminderung gewährt diese staatliche Fürsorgeleistung auch für Personen mit unbefristet gewährter Erwerbsminderungsrente aus der vorgelagerten gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Rentner/innen mit Erwerbsminderungsrente und ihre Haushaltsangehörigen erreicht die Grundsicherungsquote 21 einen Wert von 18 Prozent und war damit doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung (Märtin/Zollmann 213: 4) (3) Nach dem Rentenrecht ist voll erwerbsgemindert, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Datentabellen zu den Grafiken und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung 1) in Deutschland (25 213), in absoluten Zahlen Deutschland 2) Gesamt Anteil in % , , , , , , , , ,6 1) Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII a 2) 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen

6 6/8 und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung 1) in Westdeutschland (25 213), in absoluten Zahlen Westdeutschland 2) Gesamt Anteil in % , , , , , , , , ,7 1) Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII a 2) 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung 1) in Ostdeutschland (25 213), in absoluten Zahlen Ostdeutschland Gesamt Anteil in % , , , , , , , , , 1) Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII a

7 7/8 Anteil von und n mit Bezug Grundsicherung bei Erwerbsminderung 1) in Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland (25 213), in Prozent Deutschland 2) Westdeutschland 2) Ostdeutschland Gesamt Gesamt Gesamt 25,5,6,55,49,63,56,51,68,6,54,65,59,53,68,6,57,77,67,59,72,66,59,77,67,6,83,72 28,62,77,69,61,8,7,66,9,78 29,63,79,71,62,82,71,67,94,81 21,66,83,75,65,86,75,71 1,,86 211,71,9,81,69,94,81,77 1,11,94 212,75,96,86,74,99,86,82 1,19 1,1 213,8 1,2,91,78,96,87,88 1,27 1,8 1) Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII a, Basis: Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 2) 25 und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen Methodische Anmerkungen Statistik über die Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Erhebung über die Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jährlich zum 31. Dezember als Bestandserhebung durchgeführt. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen. Die Meldungen über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgen durch die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Land Berlin zählt im Rahmen der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu den neuen Bundesländern. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner

8 8/8 Literatur Statistisches Bundesamt (215): Sozialleistungen. Empfänger und Empfängerinnen von - Hilfe zum Lebensunterhalt - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Fachserie 13 Reihe 2.2, Wiesbaden (erscheint jährlich). Märtin, Stefanie / Zollmann, Pia (213): Erwerbsminderung ein erhebliches Armutsrisiko. Empirische Befunde zur sozioökonomischen Situation von Personen mit Erwerbsminderung. In: Informationsdienst Soziale Indikatoren 49, S Prinz, Christian / Lemmer, Antje (214): Ergebnisse der Sozialhilfe- und der Asylbewerberleistungsstatistik 212. In: Wirtschaft und Statistik 6, S

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