auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1314
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1314 Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitslücken Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesverfassungsgericht (BVerfG)hatdurchBeschlussvom2.März2010 (1BvR256/08,1BvR263/08und1BvR586/08)dasGesetzzurNeuregelung dertelekommunikationsüberwachungundandererverdeckterermittlungsmaßnahmensowiezurumsetzungderrichtlinie2006/24/egfürnichtigerklärtund die sofortige Löschung der gespeicherten Daten angeordnet. DieneueEU-JustizkommissarinVivianeRedinghatangekündigt,dieEU-Richtliniegrundlegendzuüberprüfen ( deutlich,dassdurchdenverzichtaufdievorratsdatenspeicherungkeinesicherheitslückeentstünde (FOCUS-Online,3.März2010)undhatausdemUrteil auchdiepflichtderbundesregierungabgeleitet,sich fürdiefreiheitsrechte seinerbürgerinnenundbürgerauchineuropäischenundinternationalenzusammenhängen ein[zu]setzen (Pressemitteilung des BMJ vom 2. März 2010). DieerstenReaktionendesBundeskriminalamts (BKA),derGewerkschaftder Polizei (GdP),desBundesministersdesInnernundandererfürdieSicherheit Zuständigen zielten in die entgegengesetzte Richtung. DerBundesministerdesInnern,Dr.ThomasdeMaizière,forderteineschnelle NeufassungdesGesetzes.NachAnsichtderGdPdrohteindeutlicherRückschlagfürdieBekämpfungderschwerenKriminalitätinDeutschland.Essei leiderzubefürchten,dassdiebundesregierungsichselbstblockiereundein neuesgesetzsehrlangehinauszögereoderganzdaraufverzichte,sagtedergdp- VorsitzendeKonradFreibergder BraunschweigerZeitung (WELTONLINE vom3.märz2010).undweiter:wennderpolizeidiesesinstrumentariumverlorengehe,könnesiebestimmtekriminalitätsformennichtmehraufklärenoder Beweismitteldafürsichern.ÄhnlichargumentiertauchderLeiterdesBKA,Jörg Ziercke,derüberhauptnichtversteht,wiemaneineSicherheitslückeableugnen könne,diedazuführe,dassbestimmtestraftatennichtmehrverfolgtwerden könnten ( Justiz- und Innenministerkonferenz ( DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom21.April2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DievordemBundesverfassungsgerichtvomBKAaufgeführtenetwa8Fälle (daruntereinhacking-angriffaufdaspentagonunddassogenanntemeliani- VerfahrenausdemJahr2000)werdenohneweitereBegründungalsrepräsentativ für hunderte gleichwertiger Fälle genommen. DerparlamentarischenundderallgemeinenÖffentlichkeitstehenjedochbisher keinerleinachvollziehbare,überprüfbareundbewertbarezahlenzumumfang derbisherigenvorratsdatenspeicherung,derdaraushervorgegangenenermittlungs-undstrafverfahren,sowieverurteilungenzurverfügung.eineseriöse DarstellungmüssteschließlichaucheineBewertungalternativerErmittlungsansätze bieten. Vorbemerkung der Bundesregierung SoweitdieFragestellerausführen,dassdasBundesverfassungsgericht (BVerfG) durchbeschlussvom2.märz2010 (1BvR256/08,1BvR263/08und1BvR 586/08)dasGesetzzurNeuregelungderTelekommunikationsüberwachungund andererverdeckterermittlungsmaßnahmensowiezurumsetzungderrichtlinie 2006/24/EGfürnichtigerklärtunddiesofortigeLöschungdergespeicherten Datenangeordnethabe,weistdieBundesregierungdaraufhin,dassdasBundesverfassungsgerichtnurTeiledesgenanntenGesetzesgeprüftundinsoweitzu demurteilgelangtist,dassdie 113aund113bdesTelekommunikationsgesetzes (TKG)und 100gAbsatz1Satz1derStrafprozessordnung (StPO), soweitdanachverkehrsdatennach 113aTKGerhobenwerdendürfen,gegen Artikel 10 des Grundgesetzes verstoßen und nichtig sind. 1.InwievielenFällenundaufgrundwelcherStraftatbeständewurdeseitInkrafttretendesGesetzesaufdiesogenanntenVorratsdatenzugegriffen (bitte fürdengesamtengeltungszeitraumdesgesetzesunddiejeweiligenzeiträume1.januar2008bis31.dezember2008ohneinternet,vom1.januar 2009biszum2.März2010einschließlichInternetsowiefürdenGeltungszeitraumdereinstweiligenAnordnungdesBVerfGvom19.März2008aufschlüsseln)? 100gAbsatz4inVerbindungmit 100bAbsatz5StPOgibtvor,dassdieLänderundderGeneralbundesanwaltkalenderjährlichbiszum30.JunidesdemBerichtsjahrfolgendenJahresüberinihremZuständigkeitsbereichangeordnete Maßnahmennach 100gAbsatz1StPOberichten.DasBundesamtfürJustiz erstellteineübersichtzudenimberichtsjahrbundesweitangeordnetenmaßnahmenundveröffentlichtdieseiminternet ( veröffentlichtenübersichtfürdaskalenderjahr2008istzuentnehmen,dass bundesweitin8316ermittlungsverfahren13426erst-und478verlängerungsanordnungennach 100gAbsatz1StPOerlassenwurden.AufGrunddieser AnordnungendurftenDiensteanbieterVerkehrsdatennach 96TKGundnach MaßgabedereinstweiligenAnordnungendesBundesverfassungsgerichtsauch Verkehrsdatenbeauskunften,dieaufGrunddes 113aTKGaufVorratzuspeichern waren (sogenannte Vorratsdaten). Den Anordnungen nach 100g Absatz 1 StPO lagen in12469fällenstraftatenvonauchimeinzelfallerheblicherbedeutung ( 100g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 StPO) und in1414fällen (auch)mittelstelekommunikationbegangenestraftaten ( 100g Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StPO) zugrunde. MiteinstweiligerAnordnungvom11.März2008,wiederholtmitBeschluss vom1.september2008,wiederholtunderweitertmitbeschlussvom28.oktober2008,erneutwiederholtmitbeschlüssenvom22.april2009und15.oktober2009hatdasbundesverfassungsgerichtderbundesregierungaufgegeben,
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1482 BerichteüberdiepraktischenAuswirkungenderVorratsdatenspeicherungsowie derhieraufbezogeneneinstweiligenanordnungzuübermitteln.hierzuwurden dieländerunddergeneralbundesanwaltbeimbundesgerichtshofgebeten,für densichinsgesamtvom1.mai2008biszum31.august2009erstreckenden Erhebungszeitraumvon16MonatenüberdieinihremjeweiligenZuständigkeitsbereichangeordnetenMaßnahmennach 100gStPOzuberichten.Im Erhebungszeitraumwurdenbundesweitin10359Ermittlungsverfahren19877 Erst-und666Verlängerungsanordnungennach 100gStPOerlassen.ZurBearbeitungvon8551Anordnungenin4707Verfahrenmusstendieersuchten Unternehmen (auch)aufalleinnach 113aTKGgespeicherteDatenzurückgreifen.In2247Verfahren,indenenAnordnungennach 100gStPOergingen, wareineangabe,obaufalleinnach 113aTKGgespeicherteDatenzurückgegriffen werden musste, nicht möglich. Von den Verfahren lagen in Verfahren schwere Straftaten nach 100a Absatz 1 und 2 StPO, 2751Verfahren (auch)straftatenvonauchimeinzelfallerheblicherbedeutung ( 100g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 StPO) und 1263Verfahren (auch)mittelstelekommunikationbegangenestraftaten ( 100g Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StPO) zugrunde. DieBundesregierungweistklarstellenddaraufhin,dassimRahmenderkalenderjährlichenÜbersichtnach 100gAbsatz4StPOundauchimRahmender SondererhebunggemäßdeneinstweiligenAnordnungendesBundesverfassungsgerichtsnurVerfahrenausgewertetwurden,indenenAnordnungennach 100gStPOergangensind.AbfragenzuBestandsdatennachden 161,163 StPOinVerbindungmit 113TKGwarenwederGegenstandderkalenderjährlichenÜbersichtnach 100gAbsatz4StPOnochderdurchdieeinstweiligen Anordnungen veranlassten Sondererhebungen. 2.InwievielenFällenkameszueinerVerurteilungderfestgestelltenTäter, undinwievielenfällenergabensichzusätzlicheneueundanderetäterund Straftaten (sog. Beifang)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3.InwelchenFällenhatsichseitEinführungderVorratsdatenspeicherungder polizeilichezugriffaufsogenanntevorratsdatenfürzweckederstrafverfolgungundgefahrenabwehr (bittegetrenntaufführen)als einunverzichtbareselementderermittlungsinitiierungdurchidentifizierungvoneinzelpersonen,derstruktur-undnetzwerkaufhellungsowiederidentifizierung vonstraftäternbeientführungslagen (JörgZierckevordemBVerfG)erwiesen (bitte die drei Phasen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen)? a) Zugriff auf Vorratsdaten zur Strafverfolgung ImRahmendermitdeneinstweiligenAnordnungendesBundesverfassungsgerichtsaufgegebenenErhebungenwurdenstatistischeDatenüberdieBedeutungvonVorratsdatenfürZweckederStrafverfolgungerfasst.ImErhebungszeitraumvom1.Mai2008biszum31.August2009bliebenin449Verfahren Auskunftsersuchen (ganzoderteilweise)erfolglos,weilessichnichtum schwerestraftatennach 100aAbsatz1und2StPOhandelteunddieVorratsdatenindiesenFällenaufGrunddereinstweiligenAnordnungendesBundesverfassungsgerichtsbiszurEntscheidunginderHauptsachenichtbeauskunftet werdendurften.423anordnungenwaren (ganzoderteilweise)erfolglos,weil diespeicherungsverpflichtungnach 113aTKGvondenDiensteanbieternauf-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode grundderübergangsregelungin 150Absatz12bTKGnochnichterfülltwurde bzw.erfülltwerdenmusste.ausdendembundesverfassungsgerichtübermitteltenstandardisiertenerhebungsbögenergibtsichweiter,dassdiefrage,inwie vielenfällendieerfolglosigkeitdesauskunftsersuchendieaufklärungvon Straftatenvereitelthat,ininsgesamt300Fällenbejahtwurde,dieFrage,inwie vielenverfahrendieaufklärungerschwertwurde,ininsgesamt116fällen.die Frage,inwievielenFällendasFehlenderVorratsdatenkeinenachteiligen AuswirkungenaufdasErmittlungsverfahrenhatteoderhabenwird,wurdein insgesamt57fällenbejaht.welchekonkretenfälledenjeweiligenverfahren zugrunde lagen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. b) Zugriff auf Vorratsdaten zur Gefahrenabwehr Statistische Erhebungen dazu liegen der Bundesregierung nicht vor. 4.WievielenAnordnungsanträgenaufÜbermittlungderVorratsdatenwurde mitwelchenbegründungennichtstattgegeben (bittenachmonat,bundesland, Anzahl und Begründung aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5.BedeutetnachAnsichtderBundesregierung unverzichtbar indiesemzusammenhang (Frage3),dassdiePolizeikeinealternativenInstrumentezur Ermittlungsinitiierung gehabthätte,undwiedefiniertdiebundesregierungdenbegriff unverzichtbareselement derstrafverfolgungundgefahrenabwehr im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung? Statistische Erhebungen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 6.TeiltdieBundesregierungdieBehauptung,dassFangschaltungenfür TelefonebeiVerwendungvonFlatratesnichtmehrzumErfolg,z.B.bei Stalking,führtenunddamitderartigeDelikteüberhauptnichtmehrverfolgt werden können? Nein.DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdiesogenannteFangschaltung keinstrafprozessuales,denstrafverfolgungsbehördenzurverfügungstehendes Ermittlungsinstrumentist.EshandeltsichvielmehrumdieMitteilungdes DiensteanbietersandenTeilnehmerüberankommendeVerbindungen:Trägtein TeilnehmerineinemzudokumentierendenVerfahrenschlüssigvor,dassbei seinemanschlussdrohendeoderbelästigendeanrufeankommen,hatder DiensteanbieternachMaßgabedes 101TKGaufschriftlichenAntragauch netzübergreifendauskunftüberdieinhaberderanschlüssezuerteilen,von denendieanrufeausgehen;dieauskunftdarfsichnuraufanrufebeziehen,die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden. 7.WelcheDeliktekönntenbeieinemvollständigenVerzichtaufNutzungder Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden? Diese Frage wird von der Bundesregierung derzeit geprüft. 8.KanndieBundesregierungdievomArbeitskreisVorratsdatenspeicherung zitiertestellungnahmeeinesführendenmitgliedsderdeutschenvereinigungfürdatenschutzbestätigen,dass lautkriminalstatistik [ ]in DeutschlandauchohneVorratsdatenspeicherungfast80ProzentderInternetkriminalitätaufgeklärtwerden.DasssichdieseAufklärungsquotenachEinführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1482 WelcheRollehatderZugriffaufdieVorratsdateninFällenderInternetkriminalitätgespielt (bitteanhandderverfolgtenfällebegründenunddiese nach Anzahl, Monat und Bundesland aufschlüsseln)? 9.WiehabensichdieAufklärungsquotenindenanderenfürdieNutzungder VorratsdateneinschlägigenDeliktbereichenseitdem1.Januar2008im Vergleich zu den Jahren 2006 bis 2007 entwickelt? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Esistunklar,welcheStraftatbeständedieFragestellerunterdemBegriffder Internetkriminalität subsumierenbzw.unterden anderenfürdienutzungvon VorratsdateneinschlägigenDeliktbereichen verstehen,sodasseineentsprechende Beantwortung der Fragen 8 und 9 nicht möglich ist. GrundsätzlichkanndieEntwicklungderAufklärungsquotenbeiverschiedenen Straftatbeständenz.B.derpolizeilichenKriminalstatistik2008 (PKS2008)entnommen werden, die über abrufbar ist. 10.AbwelcherAufklärungsquoteistesnachAnsichtderBundesregierung sinnvoll,ineinemodermehrerendeliktbereichenvoneinersicherheitslücke zu sprechen? NachAuffassungderBundesregierungkanndernichtnäherdefinierteBegriff der Sicherheitslücke nichtanhandderabsolutenhöheeineraufklärungsquote bestimmt werden. 11.WievieleErmittlungsverfahrenzuwelchenStraftatenmusstenbundesweit als Folge des BVerfG-Urteils eingestellt werden? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten hierzu vor. 12.WurdendiebereitsvondenErmittlungsbehördengenutzten/abgerufenen (Vorrats-)Daten gelöscht? Wenn Nein, wie wird mit ihnen verfahren? ErhebungenzurNutzungdererlangtenVorratsdatenineinzelnenVerfahren liegenderbundesregierungnichtvor.dieprüfungderrechtmäßigkeiteiner VerwendungvonerhobenenVorratsdatenobliegtderzuständigenStaatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens sowie den Gerichten. DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofhatseitderVerkündungdes UrteilsdesBundesverfassungsgerichtsam2.März2010keinenach 113aTKG gespeichertentelekommunikationsverkehrsdatenmehrerhoben.indemzeitraumdavorsindsolchedatenaufdergrundlagedes 100gStPOundnach MaßgabedereinstweiligenAnordnungendesBundesverfassungsgerichtserhobenundverwendetworden.DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshof sieht darin die Rechtsgrundlage für die weitere Verwendung der Daten. Erkenntnissedazu,inwelcherWeisedieErmittlungsbehördenderLändermit Datenverfahren,dienach 113aTKGgespeichertwarenundvondenErmittlungsbehördenerhobenwurden,liegenderBundesregierungnichtvor.Insoweit istderbundesregierunglediglicheinerlassdesniedersächsischenjustizministeriumsvom3.märz2010andendortigengeschäftsbereichbekanntgeworden. Darin wird insoweit ausgeführt: EineLöschungbzw.VernichtungvonVerkehrsdaten,dieimRahmendereinstweiligenAnordnungvordem2.März2010vondenDiensteanbieternzulässi-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gerweiseandieersuchendenbehördenübermitteltwordensind,wirdindem Urteilhingegennichtangeordnet.DasBundesverfassungsgerichthatmitder einstweiligenanordnungundderenverlängerungenvielmehrhingenommen, dasssolchedatenjedenfallsineinembegrenztenzeitlichenrahmendenstrafverfolgungsbehördenzurverfügungstehenundgrundlageeinerverurteilung werdenkönnen,soferndergegenstanddesermittlungsverfahrenseinekatalogtatimsinnevon 100aAbsatz2StPOistunddieVoraussetzungenvon 100a Absatz1StPOvorliegen.SoweitdieVerkehrsdatenimRahmendereinstweiligenAnordnungenvordem2.März2010zulässigerweiseandieStrafverfolgungsbehördenübermitteltwordensind,wirdeinBeweisverwertungsverbot daherzuverneinenseinundbereitsvorliegendeermittlungsergebnisseweiterhinverwertetwerdenkönnen,zumalessichbeidenkatalogtatenimsinnevon 100a Absatz 2 StPO gerade um schwere Straftaten handelt. DerPräsesderJustizbehördederFreienundHansestadtHamburghatinseiner FunktionalsVorsitzenderderKonferenzderJustizministerinnenundJustizministerineinemSchreibenvom12.April2010andenBundDeutscherKriminalbeamterdemgegenüberdargelegt,dassdieFragedesBestehenseinesBeweisverwertungsverbotseinereingehendenPrüfungbedürfe,dieseinenAusführungen zufolgenochnichtabgeschlossenistundletztlichabzuwartenbleibe,wiedie Rechtsprechungdiesbeurteile.Hierananschließendhaterwörtlichausgeführt: DieJustizministerkonferenzwirdsichsodannzugegebenemZeitpunktmitden FolgendesBundesverfassungsgerichtsurteilsbefassen.Insbesonderewirdsie beobachten,wassichhinterderankündigungdereu-kommissarinviviane Redingverbirgt,dieRichtliniezurVorratsdatenspeicherungnochindiesemJahr aufdenprüfstandstellenzuwollen,umeinebalancezwischenderterrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre zu finden. 13.WiewirdnachKenntnisderBundesregierungmitdenvondenVerfassungsschutzämternBayernundThüringenangefordertenVorratsdaten nach dem BVerfG-Urteil verfahren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14.WiehochsinddieKosten,diedenTelekommunikationsunternehmen durchdennotwendigenkaufentsprechenderspeichertechnik,fürderen WartungundBedienung,entstandensind,umdieDatenzuspeichern (bitte für jeden Provider gesondert aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Angaben vor. 15.WirddieBundesregierungdenForderungendesVerbandesderdeutschen InternetwirtschaftEconachkommenundkünftigeInvestitionskostenin politischgewolltetechnikdentelekommunikationsunternehmenerstatten? Wenn ja, wieso, und auf welche Art und Weise? Wenn nein, wieso nicht? DieseFragestelltsichderzeitderBundesregierungnicht,zumaldieEntscheidungüberdieBereitstellungentsprechenderHaushaltsmitteldemGesetzgeber obläge.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12262 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3722 17. Wahlperiode 11. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2177
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2285 16. Wahlperiode 21. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3789 17. Wahlperiode 16. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrAufenthalt von verurteilten Attentätern des Sivas-Massakers in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7766 17. Wahlperiode 21. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4817
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4988 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion
Mehrundpolitikerimmermehr,aufexterneinformationundberatungzurückzugreifen.andererseitsstelltsichlobbyismusauchalsprivatisierungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2096 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Steffen Bockhahn,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3029 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12229 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10686 17. Wahlperiode 13. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Lukrezia Jochimsen, Raju Sharma, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6772 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1022 17. Wahlperiode 15. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13541 16. Wahlperiode 23. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5017 17. Wahlperiode 11. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehreinervielzahlderanbieterinnenundanbietersindkontrollendurchamtstierärztinnenundamtstierärzte,insbesondereauchwegeneinerunzureichenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4618 17. Wahlperiode 31. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6210
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6373 17. Wahlperiode 30. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Jens Petermann und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14815 17. Wahlperiode 04. 10. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrist,nahmdiezahlderangestelltenundfrei-undnebenberuflichenbeschäftigtenanhochschulenstarkzu.angestelltespersonalinhochschulenistzufast
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13361 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1565 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10052 17. Wahlperiode 21. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
Mehrermöglichtwerden,soferngewährleisteterscheint,dassdiepersonsichaufgrundihrerbisherigenausbildungundlebensverhältnissewiederindie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11018 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7692 17. Wahlperiode 10. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7642 16. Wahlperiode 21. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der
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Mehrzwischendenbundesländern,dergesellschaftbürgerlichenrechts ZentralstelleFotokopierenanSchulen unddemverbandbildungsmediene.v.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9162 17. Wahlperiode 27. 03. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10353 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1706 16. Wahlperiode 01. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBeeinträchtigung des Streikrechts durch den Einsatz von Leiharbeit zum Streikbruch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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